Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Ich versuche eine Antwort aus meiner Sicht:...
und ich versuche darauf zu antworten – ebenfalls aus meiner Sicht:
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Die Bischofsweihen der Traditionalisten und Sedisvakantisten sind gültig und auch erlaubt, letzteres sofern sie nicht im Ungehorsam zu einem legitimen oder als legitim anerkannten Papst stattfinden.
Wer stellt fest (definiert) ob der Papst ein legitim anerkannter ist? Die Traditionalisten und Sedisvakantisten selbst? Das zählt nicht.
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Die (katholischen) Sedisvakantisten gehen von einer Vakanz des apostolischen Stuhles aus, wegen offenkundiger Häresie des Amtsinhabers, daher können ihre Weihen nicht gegen den Willen des Papstes sein, da es keinen gibt (ein Häretiker behält keine ordentliche Jurisdiktion, schon gar nicht den Jurisdiktionsprimat, sollte er ihn je gehabt haben).
Sie (die (katholischen) Sedisvakantisten) haben also keine eindeutige und objektive Bestätigung einer höheren Instanz, die bestätigen könnte, dass das, wovon die (katholischen) Sedisvakantisten ausgehen zutreffend, korrekt und wahr ist. Dann zählt das auch nicht. Jeder kann behaupten was er will - z.B. dass es mich nicht gibt, wer schreibt dann meine Beiträge?
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Sie sind daher nicht schismatisch, denn auch wenn sie sich irren sollten und es tatsächlich einen Papst gibt, der den Jurisdiktionsprimat legitim innehat und ausübt, wollen sie keineswegs gegen den Willen eines anerkannten Papstes handeln.
aber sie tun es – sie handeln gegen den Willen des Papstes, somit sind sie also doch schismatisch.
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Es gäbe hier dann lediglich
error facti, einen faktischen Irrtum zur Person des Amtsinhabers (ob in schuldhafter Ignoranz oder nicht, bleibt dahingestellt).
ob schuldhafte oder unverschuldete Ignoranz – das sichtbare Resultat bleibt gleich = Abtrünnigkeit.
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Ich schreibe "(katholische) Sedisvakantisten", da es auch unkatholische (schismatische) gibt, nämlich jene, die eine vollständig selbständige (territoriale) Jurisdiktion ausgebaut haben, oft in Verbindung mit Jansenisten und Altkatholiken, oder wie die Palmarianer (die dazu noch Konklavisten sind und ihren eigenen Fantasiepapst wählen).
die interessieren mich überhaupt nicht. Um die brauchen wir uns nicht zu kümmern.
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Traditionalisten, die einen Papst (also den Jurisdiktionsprimat) anerkennen und entsprechend seinen Namen im Kanon und im Weiheritual nennen, sich aber gegen seinen erklärten Willen stellen und nicht nur ohne Mandatum, sondern gegen ein diesbezügliches Weiheverbot handeln, sind klar schismatisch.
also Orthodoxe seit 1054, FSSPX seit V2 und neulich transalpine Redemptoristen.
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Inwiefern dieser objektive Tatbestand des Schismas jedem einzelnen Betroffenen im Gewissensbereich (
pro foro interno) als Sünde zuzurechen ist, ob also das objektive Delikt des Schismas im Einzelfall auch als subjektive Sünde des Schismas gelten muß, bleibt ebenfalls dahingestellt. An der objektiven Tatsache ist aber nicht zu rütteln.
das Sündhafte interessiert mich hier nicht – mir geht es nur um Tatsachen, die entweder gelten, oder aufgrund verlogener Entscheidungen keine Existenzberechtigung haben und demzufolge als ungültig gelten müssten – ein Beispiel:
An dem, was Christus selbst oder die Apostel gesagt haben, ist nicht zu rütteln – Christus sagte „für viele“ und nicht „für alle“ – deshalb, wenn der genaue/festgelegte Wortlaut der Gebete Bedingung für die Wandlung ist, dann ist zumindest die Wandlung des Weines fraglich, wenn nicht ungültig. Hätten die westeuropäischen Bischofskonferenzen nach dem Appel 2006 von Kardinal Arinze oder spätestens nah der Bitte 2012 von BXVI die Wandlungsworte korrigiert, hätte man die Zeit des Ungehorsams (in der man „für alle“ betete) vergessen können. Das sie aber leider stur und verlogen an ihrer Abirrung halten, sind sie für mich Irrlehrer.
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Die Bischofsweihen der Konzilskirche sind unerlaubt und ungültig.
Sie sind ungültig, weil das neue Ritual der Bischofsweihe in der Form der editio typica (1968) drei schwere Mängel aufweist, die jeder für sich die Ungültigkeit zur Folge haben: 1) die Form (
Et nunc effunde ...) bedeutet nicht unmißverständlich, daß die Materie (Handauflegung) sich auf die Spendung der Bischofsweihe bezieht, nach katholischer Lehre muß aber die Form die Materie klar bestimmen, nun bezeichnet sie aber nicht eindeutig die Wirkung des Sakraments des Ordo, insbesondere der Bischofsweihe, um die es hier gehen sollte…
Lycobates, und Du bist dir sicher, dass dies auf alle Länder, alle Landeskirchen der ganzen Weltkirche zutrifft?
Und woran erkennt man die drei schwere Mängel? Was/wer weist darauf hin, dass das, was Du meinst schwere Mängel sind? Die Lehre der Kirche? Dann zählt das nicht, weil die Kirche selbst definiert diese Lehre – wenn sie also am Tridentinum die Liturgie festgelegt hat, bedeutet es doch nicht, dass die Liturgie aus der Zeit davor ungültig und Sakramente wirkungslos sind, und genauso kann dieselbe Kirche ihre Liturgie ändern, was sie am/nach V2 getan hat. Einen Beweis/Nachweis von „Oben“, dass diese Änderung am/nach V2 ungültig ist, liefert weder Gott noch die Apostel, sondern lediglich die Traditionalisten und Sedisvakantisten behaupten das.
Das zählt also auch nicht.
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
…sie könnte sich ebenso gut auf eine Diakonats- oder Priesterweihe beziehen, ja sogar auf die Firmung oder einen einfachen Segen; 2) Form (die Weihepräfation, genannt "prex ordinationis") und Materie (Handauflegung) sind durch die dazwischen geschobene Auflegung des Evangeliars zeitlich so auseinandergezogen (länger als die Dauer eines Vaterunsers, was nach traditioneller Lehre das Maximum wäre, um die Integrität des Sakraments zu gewährleisten), daß keine moralische Einheit mehr zwischen Form und Materie existiert; die Handauflegung erfolgt ohne Worte und ist von der formulierten Form durch eine andere Handlung getrennt, die mehrere Minuten dauert; 3) die Form enthält eine trinitarische Häresie: der Heilige Geist wird modalistisch als die „Kraft“ des Vaters bezeichnet, die dieser dem Sohn (!) überträgt und die der Sohn anschließend den Aposteln überträgt. Die Persönlichkeit des Heiligen Geistes wird dadurch aufgehoben.
auch wenn ich Dir in diesem Fall recht geben sollte, weder hat sich Gottvater, noch der Sohn, noch der Heilige Geist darüber beschwert.
Die einzigen, die das bemängeln sind Traditionalisten und Sedisvakantisten und das müssen sie auch bemängeln, sonst wäre ihre Ablehnung der jetzigen Kirche und ihre Existenz selbst sinnlos.
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Damit wäre klar, daß diese Weihen auch unerlaubt sind, da sie nach einem Ritual gespendet werden, das (1968) von einem Usurpator eingeführt und auferlegt wurde und wie gesagt schwere Gültigkeitsmängel aufweist.
nach Aussage von wem? Der Traditionalisten und Sedisvakantisten? Deren Aussagen zählen schon deshalb nicht, weil sie sich selbst ratifizieren.
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Wenn es in der Konzilskirche, außer ein paar bejahrten Bischöfen (vor 1968 geweiht), keine gültigen (lateinischen) Bischöfe mehr gibt, um Priester zu weihen, die heiligen Öle zu weihen, zu firmen, dann kommt die Sakramentenspendung in arge Bedrängnis und gibt es eine dringende Notlage, gültige Bischöfe zu weihen.
Vorausgesetzt, Du hättest mit allem recht.
Lycobates hat geschrieben: ↑Samstag 25. Juli 2026, 22:35
Wenn die Bischofsweihen der Konzilskirche aber doch gültig sind, und es entsprechend gültig geweihte Priester, die heiligen Öle, usw. in Hülle und Fülle gibt, gibt es keine Notlage, diese traditionellen Weihen vorzunehmen, auch dann nicht, wenn diese Bischöfe allesamt Häretiker oder Ungläubige wären, da die Gültigkeit der von ihnen gespendeten Sakramente nicht davon abhängt.
dann aber ist alles außerhalb dieser Kirche frommes, aber sinnloses Getue.