Son vecchio ma robusto

Son vecchio ma robusto
Eine Frage des Gehorsams.
Allerdings.
Es hat sich im Laufe der Zeit einiges geändert.
HeGe hat geschrieben: ↑Dienstag 1. Oktober 2019, 12:24Es kommt relativ selten vor, daher ist es m.E. eine Erwähnung wert: der gebürtig aus Norwegen stammende Abt der englischen Trappistenabtei Mount St. Bernard, P. Erik Varden, O.C.S.O., ist zum bischöflichen Prälaten von Trondheim ernannt worden:
http://press.vatican.va/content/salasta ... 01544.html
Vatican News hat geschrieben: Norwegen: Bischofsweihe aus gesundheitlichen Gründen verschoben
Die Weihe von Erik Varden zum Bischof von Trondheim, Norwegen, wird „auf unbestimmte Zeit verschoben“. [...]
Bischofsernennungen sind immer eine Sache mit zwei Gesichtern. Einerseits eine kirchenrechtliche (kann der Papst einfach bestimmen?) und andererseits eine menschliche (kann der Kandidat einfach absagen?).Etienne hat geschrieben: ↑Sonntag 6. Oktober 2019, 13:09Ich glaube (ich weiss es Kirchen und Ordensrechtlich nicht genau) nicht das der Papst Mönche, Äbte und so weiter einfach als Bischof benennen kann. Er fragt dies und dann ist ein "Nein" natürlich möglich.
Aber vielleicht irre ich mich da (leider) Kirchenrechtlich.
Kurz zur Ergänzung für die übrige Leserschaft: es geht um P. Lode Van Hecke, O.C.S.O., der heute zum Bischof von Gent ernannt wurde.
Eine mehrfache Ablehnung der Bischofsbürde ist ja schon vom Hl. Bonaventura von Bagnoregio bekannt. Auch dort konnte er irgendwann nicht mehr absagen.taddeo hat geschrieben: ↑Mittwoch 27. November 2019, 13:20Bischofsernennungen sind immer eine Sache mit zwei Gesichtern. Einerseits eine kirchenrechtliche (kann der Papst einfach bestimmen?) und andererseits eine menschliche (kann der Kandidat einfach absagen?).Etienne hat geschrieben: ↑Sonntag 6. Oktober 2019, 13:09Ich glaube (ich weiss es Kirchen und Ordensrechtlich nicht genau) nicht das der Papst Mönche, Äbte und so weiter einfach als Bischof benennen kann. Er fragt dies und dann ist ein "Nein" natürlich möglich.
Aber vielleicht irre ich mich da (leider) Kirchenrechtlich.
Ich weiß vom heutigen Eichstätter Bischof, der ja vorher Abt in Plankstetten war, daß er (mindestens) einmal eine Bischofsernennung abgelehnt hat, weil er Abt bleiben wollte. Der Papst (ich meine, es war noch JPII) hatte das akzeptiert.
Dann wurde 2005 Joseph Ratzinger Papst, mit dem Abt Gregor sehr gut bekannt war. Der hat ihn gleich 2006 als Bischof von Eichstätt ernannt, auch hier versuchte der Abt, die Ernennung zu verhindern. Das, so wurde mir erzählt, hat die Bischofskongregation dem Papst schriftlich mitgeteilt. Worauf das Schreiben postwendend aus dem Apostolischen Palast zurückkam mit einem knappen handschriftlichen Vermerk in der bekannten kleinen Ratzinger-Schrift: "Der Papst will es so".
Das ist nun keine kirchenrechtliche Handlung im eigentlichen Sinn; aber kann ein Abt, der mit dem Papst auch noch persönlich gut bekannt ist, in so einem Fall tatsächlich guten Gewissens "Nein" sagen? Abt Gregor konnte und wollte es nicht, er hat sich im Gehorsam auf das Abenteuer eingelassen (und es wahrscheinlich schon zigmal bereut).
Eine aktuelle Ergänzung:taddeo hat geschrieben: ↑Mittwoch 27. November 2019, 13:20Bischofsernennungen sind immer eine Sache mit zwei Gesichtern. Einerseits eine kirchenrechtliche (kann der Papst einfach bestimmen?) und andererseits eine menschliche (kann der Kandidat einfach absagen?).Etienne hat geschrieben: ↑Sonntag 6. Oktober 2019, 13:09Ich glaube (ich weiss es Kirchen und Ordensrechtlich nicht genau) nicht das der Papst Mönche, Äbte und so weiter einfach als Bischof benennen kann. Er fragt dies und dann ist ein "Nein" natürlich möglich.
Aber vielleicht irre ich mich da (leider) Kirchenrechtlich.
Ich weiß vom heutigen Eichstätter Bischof, der ja vorher Abt in Plankstetten war, daß er (mindestens) einmal eine Bischofsernennung abgelehnt hat, weil er Abt bleiben wollte. Der Papst (ich meine, es war noch JPII) hatte das akzeptiert.
Dann wurde 2005 Joseph Ratzinger Papst, mit dem Abt Gregor sehr gut bekannt war. Der hat ihn gleich 2006 als Bischof von Eichstätt ernannt, auch hier versuchte der Abt, die Ernennung zu verhindern. Das, so wurde mir erzählt, hat die Bischofskongregation dem Papst schriftlich mitgeteilt. Worauf das Schreiben postwendend aus dem Apostolischen Palast zurückkam mit einem knappen handschriftlichen Vermerk in der bekannten kleinen Ratzinger-Schrift: "Der Papst will es so".
Das ist nun keine kirchenrechtliche Handlung im eigentlichen Sinn; aber kann ein Abt, der mit dem Papst auch noch persönlich gut bekannt ist, in so einem Fall tatsächlich guten Gewissens "Nein" sagen? Abt Gregor konnte und wollte es nicht, er hat sich im Gehorsam auf das Abenteuer eingelassen (und es wahrscheinlich schon zigmal bereut).