Kirchenrechtliche Fragen
- cantus planus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Nun ja, das Zölibatsversprechen setzt eben einen bewußten und tatsächlichen Verzicht voraus. Wenn jemand aus biologischen Gründen "nicht kann", kann er auch kein wirkliches Gelübde der Enthaltsamkeit ablegen. Das ist übrigens analog zur den Regelungen bezüglich der Ehe zu sehen.
Über die konkreten Auswirkungen kann man freilich streiten...
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Danke, so gesehen leuchtet mir die Begründung ein.
Da stellt sich mir im Anschluss gleich die Frage: ist das bei Euch im Mönchsstand dann auch so?
Da stellt sich mir im Anschluss gleich die Frage: ist das bei Euch im Mönchsstand dann auch so?
- cantus planus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Ja. Beim Ordenseintritt wird die physische und psychische Gesundheit genau so überprüft, wie bei Priesteramtskandidaten. Jedenfalls kann ich das von den Männerorden sagen. Bei den Frauen wird es wohl nicht anders sein.
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Geht's beim Priesterseminar nur um die Potenz oder auch um die Zeugungsfähigkeit?cantus planus hat geschrieben:Nun ja, das Zölibatsversprechen setzt eben einen bewußten und tatsächlichen Verzicht voraus. Wenn jemand aus biologischen Gründen "nicht kann", kann er auch kein wirkliches Gelübde der Enthaltsamkeit ablegen. Das ist übrigens analog zur den Regelungen bezüglich der Ehe zu sehen.
So oder so. Die Begründung ist ein wenig bemüht. Letztlich stehen wohl eher alttestamentliche Vorstellungen dahinter. Daß Priester(amtskanidaten) auf etwas verzichten, zu dem sie aus psychischen Gründen nicht in der Lage wären, scheint mir jedenfalls das größere Problem zu sein. Es düfte jedenfalls häufiger vorkommen. Und es kann in der Pastoral dann tatsächlich sehr schnell zu Komplikationen führen, was mir im Fall einer physisch bedingten Eheunfähigkeit eher unwahrscheinlich vorkommt. (Außer sie soll durch den Zölibat kompensiert werden, aber da wären wir wieder auf der psychischen Ebene.)
- cantus planus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Damit wären wir bei der Frage, die Songul oben gestellt hat: ja, de facto ist es egal.
Die psychische Komponente wird dabei m. E. in der Tat oft vernachlässigt. Wobei sie naturgemäß auch schwer bis gar nicht zu überprüfen ist.
Die psychische Komponente wird dabei m. E. in der Tat oft vernachlässigt. Wobei sie naturgemäß auch schwer bis gar nicht zu überprüfen ist.
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Also wäre denn bei einem Eintritt in einen Orden nicht insofern ein Unterschied zu setzen, als dass ja da die Möglichkeit besteht, nicht unbedingt Priester werden zu müssen.
Denn ein körperlicher Defekt, für den ja wohl kaum ein Mann was kann, sollte doch wohl kein Hinderungsgrund sein, ein monastisches Leben führen zu können.
Nur das Priestertum wäre zu verweigern, gemäss dem oben genannten.
Gibt es im Kirchen(Ordens)recht da was zu?
LG Songul
Denn ein körperlicher Defekt, für den ja wohl kaum ein Mann was kann, sollte doch wohl kein Hinderungsgrund sein, ein monastisches Leben führen zu können.
Nur das Priestertum wäre zu verweigern, gemäss dem oben genannten.
Gibt es im Kirchen(Ordens)recht da was zu?
LG Songul
Zuletzt geändert von songul am Dienstag 24. Februar 2009, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Das erklär mir bitte genauer; ansonsten klingt das für mich ziemlich diskriminierend dem Priesterstand im allgemeinen und dem zölibatären Leben im besonderen gegenüber.So oder so. Die Begründung ist ein wenig bemüht. Letztlich stehen wohl eher alttestamentliche Vorstellungen dahinter. Daß Priester(amtskanidaten) auf etwas verzichten, zu dem sie aus psychischen Gründen nicht in der Lage wären, scheint mir jedenfalls das größere Problem zu sein. Es düfte jedenfalls häufiger vorkommen. Und es kann in der Pastoral dann tatsächlich sehr schnell zu Komplikationen führen, was mir im Fall einer physisch bedingten Eheunfähigkeit eher unwahrscheinlich vorkommt. (Außer sie soll durch den Zölibat kompensiert werden, aber da wären wir wieder auf der psychischen Ebene.)
LG Songul
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Wohingegen manche Gemeinschaften (zum Beispiel Sch…) nur Leute aufnehmen, die noch niemals Sex gehabt haben. Ich frage mich wirklich, wie man wissen soll, daß es klappt, wenn man es noch nie probiert hat.
In seltenen Fällen können ja auch Frauen impotent sein — Vaginismus, zum Beispiel. Dieses Phänomen beginnt meistens unmittelbar vor dem Geschlechtsverkehr. Also, wenn frau noch nie weiter als bis zur Bettkante war, kann sie nicht wissen, ob sie "zur Ehe unfähig" ist.
Eherechtlich ist das Problem weiblicher Impotenz meines Wissens noch nicht diskutiert worden.
In seltenen Fällen können ja auch Frauen impotent sein — Vaginismus, zum Beispiel. Dieses Phänomen beginnt meistens unmittelbar vor dem Geschlechtsverkehr. Also, wenn frau noch nie weiter als bis zur Bettkante war, kann sie nicht wissen, ob sie "zur Ehe unfähig" ist.
Eherechtlich ist das Problem weiblicher Impotenz meines Wissens noch nicht diskutiert worden.
???
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Lb. Songul,
Gogerl: ugs. sal. österr.: Eier.
MdbW!
L.
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"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Ich frage mich allerdings wirklich, wieso diese Dinge bei der Berufung zu einem mönchischen Leben - egal ob Mann oder Frau - noch eine solche Rolle spielen.anneke6 hat geschrieben:Wohingegen manche Gemeinschaften (zum Beispiel Sch…) nur Leute aufnehmen, die noch niemals Sex gehabt haben. Ich frage mich wirklich, wie man wissen soll, daß es klappt, wenn man es noch nie probiert hat.
In seltenen Fällen können ja auch Frauen impotent sein — Vaginismus, zum Beispiel. Dieses Phänomen beginnt meistens unmittelbar vor dem Geschlechtsverkehr. Also, wenn frau noch nie weiter als bis zur Bettkante war, kann sie nicht wissen, ob sie "zur Ehe unfähig" ist.
Eherechtlich ist das Problem weiblicher Impotenz meines Wissens noch nicht diskutiert worden.
Priesterberuf jetzt mal ausgenommen.
Ist nicht die geistige Haltung, das echte Streben nach Gott in der Nachfolge Christi ausschlaggebend, in der körperliche Befindlichkeiten, ausser einer guten Gesundheit, doch wirklich nebensächlich sind.
LG Songul
NB
Wer sind die genau?Wohingegen manche Gemeinschaften (zum Beispiel Sch…)
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Potens in terra erit semen eius ... (Ps. 111)Kilianus hat geschrieben:Geht's beim Priesterseminar nur um die Potenz oder auch um die Zeugungsfähigkeit?
So oder so. Die Begründung ist ein wenig bemüht. Letztlich stehen wohl eher alttestamentliche Vorstellungen dahinter.
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Komm, Aschermittwoch! 

Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
@ songul: Sch…, damit meinte ich die Schönstatt-Patres oder Schönstätter Marienschwestern. Die müssen alle noch ganz unschuldig sein.
Über Sinn und Zweck kann man ewig streiten. Mir persönlich bedeutet es nicht viel.
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???
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
anneke6 hat geschrieben:@ songul: Sch…, damit meinte ich die Schönstatt-Patres oder Schönstätter Marienschwestern. Die müssen alle noch ganz unschuldig sein.
Über Sinn und Zweck kann man ewig streiten. Mir persönlich bedeutet es nicht viel.
Wie soll denn das bitte nachzuweisen sein??

Speziell bei Männern?Und die Frauen schickt man vorher zum
Gynäkologen


Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Echt?anneke6 hat geschrieben:@ songul: Sch…, damit meinte ich die Schönstatt-Patres oder Schönstätter Marienschwestern. Die müssen alle noch ganz unschuldig sein.
Wie wollens denn das kontrollieren?
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Ja mei, wie willst Du eine Kandidatin zur Jungfrauenweihe kontrollieren? Es ist halt eine Vertrauenssache.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Naja für ne Jungfrauenweihe ist eben die Jungfräulichkeit essentiell. Für eine Schwester nicht. (insofern versteh ich die verschärften Voraussetzungen nicht)
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Man kann seine Mitbrüder/-schwestern betrügen, seine Oberen und in gewissen Rahmen auch sich selbst. Aber Gott nicht.
Wenn eine Gemeinschaft unbedingt Jungfräulichkeit als Voraussetzung verlangt, und ich mit einer Lüge dort eintrete, bleibt abzuwarten, ob man dort wirklich findet, was man sucht.
Wenn eine Gemeinschaft unbedingt Jungfräulichkeit als Voraussetzung verlangt, und ich mit einer Lüge dort eintrete, bleibt abzuwarten, ob man dort wirklich findet, was man sucht.
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Die Regel ist übrigens urkirchlich. Man denke an den Fall des Origenes.cantus planus hat geschrieben:Nun ja, das Zölibatsversprechen setzt eben einen bewußten und tatsächlichen Verzicht voraus. Wenn jemand aus biologischen Gründen "nicht kann", kann er auch kein wirkliches Gelübde der Enthaltsamkeit ablegen. Das ist übrigens analog zur den Regelungen bezüglich der Ehe zu sehen.
Die Begründung mit dem Zölibatsversprechen ist allerdings an den Haaren
herbeigezogener Unsinn.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Keine Ahnung. Aber ich finde, die sollten das auch direkt so auf ihrer Homepage schreiben, und nicht einfach dieses sehr dehnbare "bei guter körperlicher und moralischer Gesundheit".Linus hat geschrieben:Echt?anneke6 hat geschrieben:@ songul: Sch…, damit meinte ich die Schönstatt-Patres oder Schönstätter Marienschwestern. Die müssen alle noch ganz unschuldig sein.
Wie wollens denn das kontrollieren?
Wenn man Anneliese Michel, bzw. "ihre Dämonen" fragt, dürfen Männer nicht geweiht werden "wenn sie's getan haben" — was auch immer damit gemeint ist.
Leute, Leute, nennt die Dinge doch beim Namen…
???
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Bei den Schönstätter Marienbrüdern hingegen steht es im Klartext.
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- cantus planus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
(Übrigens würde ich gerade im Punkt der Jungfräulichkeit und Priester nicht viel um die diversen Privatoffenbarungen geben, die teilweise ein hanebüchenes Bild liefern.)
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
cantus planus hat geschrieben:(Übrigens würde ich gerade im Punkt der Jungfräulichkeit und Priester nicht viel um die diversen Privatoffenbarungen geben, die teilweise ein hanebüchenes Bild liefern.)

???
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Wo steht das, liebe anneke6?Wenn man Anneliese Michel, bzw. "ihre Dämonen" fragt, dürfen Männer nicht geweiht werden "wenn sie's getan haben" — was auch immer damit gemeint ist.
Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
http://katholik.ch/Exorzismus/Exorzismu ... Michel.pdfUnd in den kirchlichen Dienst dürfen sie auch nit mehr eintreten, wenn sie es gemacht haben.
Wobei man hier natürlich diskutieren kann, ob mit "es gemacht haben" die Heirat oder einfach nur Sex gemeint ist.
???
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Zur musikalischen Seite dieses Themas ein Hinweis auf eine CD-Neuerscheinung:
Entmannt im Namen der Kunst
Entmannt im Namen der Kunst
Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Wird das Faschingsthema jetzt durchgezogen bis zum 11.11.11.Uhr11?
Und was kommt dann? Vorschlag- Kastration im Lichte der feministischen Theologie, treue Diener der Grossen Mutter opfern ihre edelsten Teile??
songul, übrigens gab es auch am byzantinischen Hof viele Kastraten. Dort durfte man zwar nicht so ohne weiteres drauflosschnibbeln, aber es wurde gerne importiert.
Und was kommt dann? Vorschlag- Kastration im Lichte der feministischen Theologie, treue Diener der Grossen Mutter opfern ihre edelsten Teile??
songul, übrigens gab es auch am byzantinischen Hof viele Kastraten. Dort durfte man zwar nicht so ohne weiteres drauflosschnibbeln, aber es wurde gerne importiert.
Die Herrschaft über den Augenblick ist die Herrschaft über das Leben.
M. v. Ebner- Eschenbach
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Lioba hat geschrieben:Wird das Faschingsthema jetzt durchgezogen bis zum 11.11.11.Uhr11?
Und was kommt dann? Vorschlag- Kastration im Lichte der feministischen Theologie, treue Diener der Grossen Mutter opfern ihre edelsten Teile??

Lioba hat geschrieben:songul, übrigens gab es auch am byzantinischen Hof viele Kastraten. Dort durfte man zwar nicht so ohne weiteres drauflosschnibbeln, aber es wurde gerne importiert.

Wie bewundernswert sind deine Werke, o Herr, alles hast du mit Weisheit gemacht! Ps 104
User hat sich vom KG verabschiedet
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Weil zu Tributzahlungen damals durchaus auch Menschen gehörten, da wurden gerne auch Kastraten genommen, haste dir die Arbeit gespart.
Ob Kybele in Frieden ruht, wage ich mal zu bezweifeln, entweder hat sie einen recht unruhigen Schlaf oder ist munterer als wir uns denken. Auf die Gefahr hin, als abergläubisch zu gelten: alte Götzen soll man nicht rufen. Selbst wenn nix über- oder unterirdisches dahinterstecken sollte, ist der Einfluss auf die Psyche der Menschen nicht zu unterschätzen. So wie zu manchen Zeiten das Weibliche diskreditiert wurde wird heute Männlichleit öfter unter negativen als positiven Aspekten diskutiert. Mit Vulgärsprache künstlich protzende Intellektüllis- siehe Linzdebatte-schaffen da keine Abhilfe.
Ob Kybele in Frieden ruht, wage ich mal zu bezweifeln, entweder hat sie einen recht unruhigen Schlaf oder ist munterer als wir uns denken. Auf die Gefahr hin, als abergläubisch zu gelten: alte Götzen soll man nicht rufen. Selbst wenn nix über- oder unterirdisches dahinterstecken sollte, ist der Einfluss auf die Psyche der Menschen nicht zu unterschätzen. So wie zu manchen Zeiten das Weibliche diskreditiert wurde wird heute Männlichleit öfter unter negativen als positiven Aspekten diskutiert. Mit Vulgärsprache künstlich protzende Intellektüllis- siehe Linzdebatte-schaffen da keine Abhilfe.
Die Herrschaft über den Augenblick ist die Herrschaft über das Leben.
M. v. Ebner- Eschenbach
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Wo du Recht hast, hast du Recht. Abergläubisch ist das nichtLioba hat geschrieben: Ob Kybele in Frieden ruht, wage ich mal zu bezweifeln, entweder hat sie einen recht unruhigen Schlaf oder ist munterer als wir uns denken. Auf die Gefahr hin, als abergläubisch zu gelten: alte Götzen soll man nicht rufen. Selbst wenn nix über- oder unterirdisches dahinterstecken sollte, ist der Einfluss auf die Psyche der Menschen nicht zu unterschätzen.

Lioba hat geschrieben:So wie zu manchen Zeiten das Weibliche diskreditiert wurde wird heute Männlichleit öfter unter negativen als positiven Aspekten diskutiert. Mit Vulgärsprache künstlich protzende Intellektüllis- siehe Linzdebatte-schaffen da keine Abhilfe.

Wie bewundernswert sind deine Werke, o Herr, alles hast du mit Weisheit gemacht! Ps 104
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Hat üble Nachrede nach dem Kirchenrecht Folgen?
Wenn jemand durch ungerechtfertigte üble Nachrede es verursacht, daß ein Gemeindepriester eine Gemeinde verlassen mußte, bietet dafür das Kirchenrecht irgendwelche Instrumenten, um irgendwelche Folgen in Gang zu setzen? Ich denke, wenigstens müßte der Ruf des Geschädigten wieder hergestellt werden.
Fides quaerens intellectum
(Anselm von Canterbury)
(Anselm von Canterbury)
Re: Hat üble Nachrede nach dem Kirchenrecht Folgen?
Es gibt den Canon 220 im CIC
Es greift c. 1390 §2 -- allerdings schützt das Kirchenrecht hier nur kirchl. Obere etc. ausdrücklich (wäre ja auch noch schöne, wenn Laien Schutz genießen würden...)
Allerdings ist das beim CIC mit den Sanktionen immer so eine Sache...Can. 220 — Niemand darf den guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig schädigen und das persönliche Recht eines jeden auf den Schutz der eigenen Intimsphäre verletzen.
Es greift c. 1390 §2 -- allerdings schützt das Kirchenrecht hier nur kirchl. Obere etc. ausdrücklich (wäre ja auch noch schöne, wenn Laien Schutz genießen würden...)
Can. 1390 — § 1. Wer einen Beichtvater wegen der in can. 1387 genannten Straftat fälschlich bei einem kirchlichen Oberen anzeigt, zieht sich die Tatstrafe des Interdiktes zu, und, wenn es sich um einen Kleriker handelt, auch die Suspension.
§ 2. Wer einem kirchlichen Oberen eine andere verleumderische Anzeige eines Delikts macht oder sonst den guten Ruf eines anderen verletzt, kann mit einer gerechten Strafe belegt werden, eine Beugestrafe nicht ausgenommen.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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