Kirchenrechtliche Fragen

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cantus planus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von cantus planus »

Nun ja, das Zölibatsversprechen setzt eben einen bewußten und tatsächlichen Verzicht voraus. Wenn jemand aus biologischen Gründen "nicht kann", kann er auch kein wirkliches Gelübde der Enthaltsamkeit ablegen. Das ist übrigens analog zur den Regelungen bezüglich der Ehe zu sehen.

Über die konkreten Auswirkungen kann man freilich streiten...
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songul
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von songul »

Danke, so gesehen leuchtet mir die Begründung ein.

Da stellt sich mir im Anschluss gleich die Frage: ist das bei Euch im Mönchsstand dann auch so?

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cantus planus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von cantus planus »

Ja. Beim Ordenseintritt wird die physische und psychische Gesundheit genau so überprüft, wie bei Priesteramtskandidaten. Jedenfalls kann ich das von den Männerorden sagen. Bei den Frauen wird es wohl nicht anders sein.
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Kilianus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von Kilianus »

cantus planus hat geschrieben:Nun ja, das Zölibatsversprechen setzt eben einen bewußten und tatsächlichen Verzicht voraus. Wenn jemand aus biologischen Gründen "nicht kann", kann er auch kein wirkliches Gelübde der Enthaltsamkeit ablegen. Das ist übrigens analog zur den Regelungen bezüglich der Ehe zu sehen.
Geht's beim Priesterseminar nur um die Potenz oder auch um die Zeugungsfähigkeit?

So oder so. Die Begründung ist ein wenig bemüht. Letztlich stehen wohl eher alttestamentliche Vorstellungen dahinter. Daß Priester(amtskanidaten) auf etwas verzichten, zu dem sie aus psychischen Gründen nicht in der Lage wären, scheint mir jedenfalls das größere Problem zu sein. Es düfte jedenfalls häufiger vorkommen. Und es kann in der Pastoral dann tatsächlich sehr schnell zu Komplikationen führen, was mir im Fall einer physisch bedingten Eheunfähigkeit eher unwahrscheinlich vorkommt. (Außer sie soll durch den Zölibat kompensiert werden, aber da wären wir wieder auf der psychischen Ebene.)

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cantus planus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von cantus planus »

Damit wären wir bei der Frage, die Songul oben gestellt hat: ja, de facto ist es egal.
Die psychische Komponente wird dabei m. E. in der Tat oft vernachlässigt. Wobei sie naturgemäß auch schwer bis gar nicht zu überprüfen ist.
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songul
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von songul »

Also wäre denn bei einem Eintritt in einen Orden nicht insofern ein Unterschied zu setzen, als dass ja da die Möglichkeit besteht, nicht unbedingt Priester werden zu müssen.

Denn ein körperlicher Defekt, für den ja wohl kaum ein Mann was kann, sollte doch wohl kein Hinderungsgrund sein, ein monastisches Leben führen zu können.

Nur das Priestertum wäre zu verweigern, gemäss dem oben genannten.

Gibt es im Kirchen(Ordens)recht da was zu?

LG Songul
Zuletzt geändert von songul am Dienstag 24. Februar 2009, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.

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songul
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von songul »

So oder so. Die Begründung ist ein wenig bemüht. Letztlich stehen wohl eher alttestamentliche Vorstellungen dahinter. Daß Priester(amtskanidaten) auf etwas verzichten, zu dem sie aus psychischen Gründen nicht in der Lage wären, scheint mir jedenfalls das größere Problem zu sein. Es düfte jedenfalls häufiger vorkommen. Und es kann in der Pastoral dann tatsächlich sehr schnell zu Komplikationen führen, was mir im Fall einer physisch bedingten Eheunfähigkeit eher unwahrscheinlich vorkommt. (Außer sie soll durch den Zölibat kompensiert werden, aber da wären wir wieder auf der psychischen Ebene.)
Das erklär mir bitte genauer; ansonsten klingt das für mich ziemlich diskriminierend dem Priesterstand im allgemeinen und dem zölibatären Leben im besonderen gegenüber.

LG Songul

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anneke6
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von anneke6 »

Wohingegen manche Gemeinschaften (zum Beispiel Sch…) nur Leute aufnehmen, die noch niemals Sex gehabt haben. Ich frage mich wirklich, wie man wissen soll, daß es klappt, wenn man es noch nie probiert hat.
In seltenen Fällen können ja auch Frauen impotent sein — Vaginismus, zum Beispiel. Dieses Phänomen beginnt meistens unmittelbar vor dem Geschlechtsverkehr. Also, wenn frau noch nie weiter als bis zur Bettkante war, kann sie nicht wissen, ob sie "zur Ehe unfähig" ist.
Eherechtlich ist das Problem weiblicher Impotenz meines Wissens noch nicht diskutiert worden.
???

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Linus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von Linus »

Lb. Songul,

Gogerl: ugs. sal. österr.: Eier.
MdbW!
L.
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songul
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von songul »

anneke6 hat geschrieben:Wohingegen manche Gemeinschaften (zum Beispiel Sch…) nur Leute aufnehmen, die noch niemals Sex gehabt haben. Ich frage mich wirklich, wie man wissen soll, daß es klappt, wenn man es noch nie probiert hat.
In seltenen Fällen können ja auch Frauen impotent sein — Vaginismus, zum Beispiel. Dieses Phänomen beginnt meistens unmittelbar vor dem Geschlechtsverkehr. Also, wenn frau noch nie weiter als bis zur Bettkante war, kann sie nicht wissen, ob sie "zur Ehe unfähig" ist.
Eherechtlich ist das Problem weiblicher Impotenz meines Wissens noch nicht diskutiert worden.
Ich frage mich allerdings wirklich, wieso diese Dinge bei der Berufung zu einem mönchischen Leben - egal ob Mann oder Frau - noch eine solche Rolle spielen.
Priesterberuf jetzt mal ausgenommen.
Ist nicht die geistige Haltung, das echte Streben nach Gott in der Nachfolge Christi ausschlaggebend, in der körperliche Befindlichkeiten, ausser einer guten Gesundheit, doch wirklich nebensächlich sind.

LG Songul

NB
Wohingegen manche Gemeinschaften (zum Beispiel Sch…)
Wer sind die genau?

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taddeo
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von taddeo »

Kilianus hat geschrieben:Geht's beim Priesterseminar nur um die Potenz oder auch um die Zeugungsfähigkeit?

So oder so. Die Begründung ist ein wenig bemüht. Letztlich stehen wohl eher alttestamentliche Vorstellungen dahinter.
Potens in terra erit semen eius ... (Ps. 111)

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Peregrin
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von Peregrin »

Komm, Aschermittwoch! :glubsch:
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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anneke6
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von anneke6 »

@ songul: Sch…, damit meinte ich die Schönstatt-Patres oder Schönstätter Marienschwestern. Die müssen alle noch ganz unschuldig sein.
Über Sinn und Zweck kann man ewig streiten. Mir persönlich bedeutet es nicht viel.
???

obsculta
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von obsculta »

anneke6 hat geschrieben:@ songul: Sch…, damit meinte ich die Schönstatt-Patres oder Schönstätter Marienschwestern. Die müssen alle noch ganz unschuldig sein.
Über Sinn und Zweck kann man ewig streiten. Mir persönlich bedeutet es nicht viel.

Wie soll denn das bitte nachzuweisen sein?? :auweia:
Speziell bei Männern?Und die Frauen schickt man vorher zum
Gynäkologen :glubsch: :roll: ?

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Linus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von Linus »

anneke6 hat geschrieben:@ songul: Sch…, damit meinte ich die Schönstatt-Patres oder Schönstätter Marienschwestern. Die müssen alle noch ganz unschuldig sein.
Echt?
Wie wollens denn das kontrollieren?
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Raimund J.
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von Raimund J. »

Ja mei, wie willst Du eine Kandidatin zur Jungfrauenweihe kontrollieren? Es ist halt eine Vertrauenssache.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore

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Linus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von Linus »

Naja für ne Jungfrauenweihe ist eben die Jungfräulichkeit essentiell. Für eine Schwester nicht. (insofern versteh ich die verschärften Voraussetzungen nicht)
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cantus planus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von cantus planus »

Man kann seine Mitbrüder/-schwestern betrügen, seine Oberen und in gewissen Rahmen auch sich selbst. Aber Gott nicht.

Wenn eine Gemeinschaft unbedingt Jungfräulichkeit als Voraussetzung verlangt, und ich mit einer Lüge dort eintrete, bleibt abzuwarten, ob man dort wirklich findet, was man sucht.
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Robert Ketelhohn
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von Robert Ketelhohn »

cantus planus hat geschrieben:Nun ja, das Zölibatsversprechen setzt eben einen bewußten und tatsächlichen Verzicht voraus. Wenn jemand aus biologischen Gründen "nicht kann", kann er auch kein wirkliches Gelübde der Enthaltsamkeit ablegen. Das ist übrigens analog zur den Regelungen bezüglich der Ehe zu sehen.
Die Regel ist übrigens urkirchlich. Man denke an den Fall des Origenes.
Die Begründung mit dem Zölibatsversprechen ist allerdings an den Haaren
herbeigezogener Unsinn.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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anneke6
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von anneke6 »

Linus hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:@ songul: Sch…, damit meinte ich die Schönstatt-Patres oder Schönstätter Marienschwestern. Die müssen alle noch ganz unschuldig sein.
Echt?
Wie wollens denn das kontrollieren?
Keine Ahnung. Aber ich finde, die sollten das auch direkt so auf ihrer Homepage schreiben, und nicht einfach dieses sehr dehnbare "bei guter körperlicher und moralischer Gesundheit".
Wenn man Anneliese Michel, bzw. "ihre Dämonen" fragt, dürfen Männer nicht geweiht werden "wenn sie's getan haben" — was auch immer damit gemeint ist.
Leute, Leute, nennt die Dinge doch beim Namen…
???

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cantus planus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von cantus planus »

Bei den Schönstätter Marienbrüdern hingegen steht es im Klartext.
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cantus planus
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von cantus planus »

(Übrigens würde ich gerade im Punkt der Jungfräulichkeit und Priester nicht viel um die diversen Privatoffenbarungen geben, die teilweise ein hanebüchenes Bild liefern.)
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anneke6
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von anneke6 »

cantus planus hat geschrieben:(Übrigens würde ich gerade im Punkt der Jungfräulichkeit und Priester nicht viel um die diversen Privatoffenbarungen geben, die teilweise ein hanebüchenes Bild liefern.)
:ja:
???

ad_hoc
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von ad_hoc »

Wenn man Anneliese Michel, bzw. "ihre Dämonen" fragt, dürfen Männer nicht geweiht werden "wenn sie's getan haben" — was auch immer damit gemeint ist.
Wo steht das, liebe anneke6?

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

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anneke6
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von anneke6 »

Und in den kirchlichen Dienst dürfen sie auch nit mehr eintreten, wenn sie es gemacht haben.
http://katholik.ch/Exorzismus/Exorzismu ... Michel.pdf
Wobei man hier natürlich diskutieren kann, ob mit "es gemacht haben" die Heirat oder einfach nur Sex gemeint ist.
???

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taddeo
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von taddeo »

Zur musikalischen Seite dieses Themas ein Hinweis auf eine CD-Neuerscheinung:

Entmannt im Namen der Kunst

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Lioba
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von Lioba »

Wird das Faschingsthema jetzt durchgezogen bis zum 11.11.11.Uhr11?
Und was kommt dann? Vorschlag- Kastration im Lichte der feministischen Theologie, treue Diener der Grossen Mutter opfern ihre edelsten Teile??
songul, übrigens gab es auch am byzantinischen Hof viele Kastraten. Dort durfte man zwar nicht so ohne weiteres drauflosschnibbeln, aber es wurde gerne importiert.
Die Herrschaft über den Augenblick ist die Herrschaft über das Leben.
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Christ86
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von Christ86 »

Lioba hat geschrieben:Wird das Faschingsthema jetzt durchgezogen bis zum 11.11.11.Uhr11?
Und was kommt dann? Vorschlag- Kastration im Lichte der feministischen Theologie, treue Diener der Grossen Mutter opfern ihre edelsten Teile??
:D Man will die Kybele doch ruhen lassen?
Lioba hat geschrieben:songul, übrigens gab es auch am byzantinischen Hof viele Kastraten. Dort durfte man zwar nicht so ohne weiteres drauflosschnibbeln, aber es wurde gerne importiert.
:hmm: Seltsam, in einem Geschichtsbuch über Byzanz steht, dass die Kastration bei der Beschaffung von byzantinischen Hof- und Kirchenämtern (Bischöfe etc.) sehr beliebt und förderlich war - daher sollen viele bedeutende Familien die jüngeren Söhne kastriert haben. Warum dann importieren?
Wie bewundernswert sind deine Werke, o Herr, alles hast du mit Weisheit gemacht! Ps 104

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Lioba
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von Lioba »

Weil zu Tributzahlungen damals durchaus auch Menschen gehörten, da wurden gerne auch Kastraten genommen, haste dir die Arbeit gespart.
Ob Kybele in Frieden ruht, wage ich mal zu bezweifeln, entweder hat sie einen recht unruhigen Schlaf oder ist munterer als wir uns denken. Auf die Gefahr hin, als abergläubisch zu gelten: alte Götzen soll man nicht rufen. Selbst wenn nix über- oder unterirdisches dahinterstecken sollte, ist der Einfluss auf die Psyche der Menschen nicht zu unterschätzen. So wie zu manchen Zeiten das Weibliche diskreditiert wurde wird heute Männlichleit öfter unter negativen als positiven Aspekten diskutiert. Mit Vulgärsprache künstlich protzende Intellektüllis- siehe Linzdebatte-schaffen da keine Abhilfe.
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Christ86
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Re: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von Christ86 »

Lioba hat geschrieben: Ob Kybele in Frieden ruht, wage ich mal zu bezweifeln, entweder hat sie einen recht unruhigen Schlaf oder ist munterer als wir uns denken. Auf die Gefahr hin, als abergläubisch zu gelten: alte Götzen soll man nicht rufen. Selbst wenn nix über- oder unterirdisches dahinterstecken sollte, ist der Einfluss auf die Psyche der Menschen nicht zu unterschätzen.
Wo du Recht hast, hast du Recht. Abergläubisch ist das nicht :neinfreu:

Lioba hat geschrieben:So wie zu manchen Zeiten das Weibliche diskreditiert wurde wird heute Männlichleit öfter unter negativen als positiven Aspekten diskutiert. Mit Vulgärsprache künstlich protzende Intellektüllis- siehe Linzdebatte-schaffen da keine Abhilfe.
:ja:
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platon
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Hat üble Nachrede nach dem Kirchenrecht Folgen?

Beitrag von platon »

Wenn jemand durch ungerechtfertigte üble Nachrede es verursacht, daß ein Gemeindepriester eine Gemeinde verlassen mußte, bietet dafür das Kirchenrecht irgendwelche Instrumenten, um irgendwelche Folgen in Gang zu setzen? Ich denke, wenigstens müßte der Ruf des Geschädigten wieder hergestellt werden.
Fides quaerens intellectum
(Anselm von Canterbury)

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Juergen
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Re: Hat üble Nachrede nach dem Kirchenrecht Folgen?

Beitrag von Juergen »

Es gibt den Canon 220 im CIC
Can. 220 — Niemand darf den guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig schädigen und das persönliche Recht eines jeden auf den Schutz der eigenen Intimsphäre verletzen.
Allerdings ist das beim CIC mit den Sanktionen immer so eine Sache...

Es greift c. 1390 §2 -- allerdings schützt das Kirchenrecht hier nur kirchl. Obere etc. ausdrücklich (wäre ja auch noch schöne, wenn Laien Schutz genießen würden...)
Can. 1390 — § 1. Wer einen Beichtvater wegen der in can. 1387 genannten Straftat fälschlich bei einem kirchlichen Oberen anzeigt, zieht sich die Tatstrafe des Interdiktes zu, und, wenn es sich um einen Kleriker handelt, auch die Suspension.

§ 2. Wer einem kirchlichen Oberen eine andere verleumderische Anzeige eines Delikts macht oder sonst den guten Ruf eines anderen verletzt, kann mit einer gerechten Strafe belegt werden, eine Beugestrafe nicht ausgenommen.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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