IGMR 2002

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michaelis
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IGMR 2002

Beitrag von michaelis »

Ich glaube wir haben hier schon mal über die "neue" IGMR von 2002 dikutiert. Vor allem über deren Gültigkeit.

Nun habe ich im Direktorium des Bistums Fulda gesehen, daß sie dort anscheinend als geltendes Rect betrachtet wir.

Unser Pfarrer wiegelt da kategorisch ab und in meinem Generalvikariat sagt der Kirchenrechtler "gilt" und die Abteilung Seelgorge "gilt nicht".

Wie ist das bei Euch ?

Halten sich die Priester
(Sonntags 2 Lesungen,
keine Mantelalbe,
2. Hochgebet vor allem für Wochentage,
Antwortpsalm und Credo nicht durch Lied ersetzt,
Altar bis zur Gabenbereitung leer,
Messdiener legen Korporale und Kelch auf den Altar,
am Ambo nur Lesungen, ggf. Predigt und einzelne Fürbitten),

die Diakone (knien bei Teilen des Hochgebets)

und die Kommunionhelfer(erst nach der Priesterkommunion an den Altar, Hostienschale nicht selber nehmen oder aus dem Tabernakel holen)
daran ?

Gibt es Regelungen bezüglich der "rechtmäßig zugelassenen" Gewänder für Messdiener, Lektoren und Kommunionhelfer, oder tragen diese grundsätzlich Albe ?

michaelis
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Ist das Thema so uninteressant ?

Beitrag von michaelis »

Ich will hier keine neue Diskussion über liturgisches Fehlverhalten starten.
Wer sich nicht an die alte AEM gehalten hat, wird sich wohl auch kaum an die neue halten.

Mich interessiert vielmehr, wie der Wechsel von der alten zur neuen AEM / IGMR gestaltet wird.

Hilft das Bistum, oder blockiert es eher ?
Wie bringt man die Änderungen der Gemeinde näher ?
Sind die übrigen liturgischen Dienste für die Änderungen aufgschlossen ?

HeGe
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Beitrag von HeGe »

Also in meiner Pfarrgemeinde gilt sie wohl nicht. ;)

Ich habe sie bei uns in der Gegend aber auch sonst noch nirgendwo bemerkt.
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

Ich habe deswegen nochmal im GV nachgefragt:

Dort vertritt man die Meinung, das die IGMR erst nach Anpassung durch die jewilige Bischofskonferenz verbindlich wird.

Ich halte das für kirchenrechtlich sehr gewagt.

Hat eigentlich einer von euch Zugang zu den AAS? Dort müßte ja die Promulgation veröffentlicht worden sein.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Bevor ich rote Ohren kriege: Was meinst du mit »GV«?
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Zur Sache: Die Institutio generalis missalis Romani ist Teil des Missale Romanum selbst und mit diesem – also mit der neuen, dritten verbindlichen Ausgabe (editio typica tertia) – vom Papst approbiert und von der Sakramentenkongregation promulgiert worden. Es ist also ohne Frage gültig und verbindlich. Hier das Dekret des erwähnten Dikasteriums:
Congregatio de cultu divino et disciplina sacramentorum hat geschrieben:CONGREGATIO DE CULTU DIVINO
ET DISCIPLINA SACRAMENTORUM

Prot. N. 143/00/L

DECRETUM
DE EDITIONE TYPICA TERTIA


Tertio ineunte millennio ab Incarnatione Domini, editionem Missalis Romani novam parare visum est, quae recentiora Apostolicae Sedis documenta et praesertim novum Codicem Iuris Canonici excipiat atque variis emendationis et ascriptionis necessitatibus obtemperet.

Ad Institutionem Generalem Missalis Romani quod attinet, nonnullae inductae sunt variationes dictionibus et praescriptis aliorum librorum liturgicorum congruentes necnon pastorali experientia commendatae. Casus asciti de facultate Sacrae Communionis sub utraque specie distribuendae clarius exponuntur; caput IX novae ex integro compositionis additum est, ubi via adumbratur Missale Romanum ad necessitates pastorales convenienter componendi.

Aliae formulae adduntur pro celebrationibus in Calendarium Romanum Generalem nuper insertis. Commune Beatae Mariae Virginis ad eiusdem Dei Genetricis cultum fovendum novis Missae formulariis ditatur. Item in aliis Communibus, in Missis pro variis necessitatibus vel ad diversa dispositis, necnon in Missis pro defunctis ordo orationum quandoque mutatus est ad congruentiam textuum accuratius servandam. In Missis Quadragesimae, iuxta antiquum morem liturgicum, pro unoquoque die oratio super populum inseritur.

In appendice ad Ordinem Missae inveniuntur etiam Prex Eucharistica pro Reconciliatione, necnon Prex Eucharistica peculiaris, quae pro variis necessitatibus adhiberi potest.

Hanc editionem tertiam Missalis Romani Summus Pontifex IOANNES PAULUS II die 10 mensis aprilis 2000 auctoritate sua approbavit et Congregatio de Cultu Divino et Disciplina Sacramentorum nunc edit et typicam declarat.

Ex praesenti tertia typica editione Conferentiae Episcoporum curabunt ut, intra congruum tempus, novae versiones vernaculae Missalis Romani fideliter atque adamussim fiant, praecedentibus versionibus adhuc in usum accurate emendatis ad fidem textus originalis Latini, a Sede Apostolica ad normam iuris recognoscendae.

Haec porro tertia editio typica latina Missalis Romani adhiberi potest in celebratione Sanctissimae Eucharistiae inde a die quo publici iuris fiet, incipere autem vigebit in Sollemnitate Corporis et Sanguinis Domini anno 2000.

Contrariis quibuslibet minime obstantibus.

Ex aedibus Congregationis de Cultu Divino et Disciplina Sacramentorum, die 20 mensis aprilis anni Magni Iubilaei 2000, feria V in Cena Domini.

Georgius A. Card. MEDINA ESTEVEZ
Praefectus

                                                                       Franciscus Pius TAMBURRINO
                                                                       Archiepiscopus a Secretis
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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Dort vertritt man die Meinung, das die IGMR erst nach Anpassung durch die jewilige Bischofskonferenz verbindlich wird.
Steht ja auch in der allgemeinen Einführung in Kapitel IX

und auch in "Sacrosanctum concilium"

"Auch den rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen verschiedener Art steht es auf Grund einer vom Recht gewährten Vollmacht zu, innerhalb festgelegter Grenzen die Liturgie zu ordnen.... Die für die einzelnen Gebiete im Sinne von Art. 22 § 2 (anm. die vorhergenannte Bischofskonferenz) zuständige kirchliche Autorität möge sorgfältig und klug erwägen, welche Elemente aus Überlieferung und geistiger Anlage der einzelnen Völker geeignet sind, zur Liturgie zugelassen zu werden. Anpassungen, die für nützlich oder notwendig gehalten werden, sollen dem Apostolischen Stuhl vorgelegt und dann mit dessen Einverständnis eingeführt werden...etc."

Also für die Übersetzung und Anpassung und damit Gültigmachung in dementsprechenden Gebiet ist schon die Bischofskonferenz zuständig, was ja nicht von heute auf morgen geht. Oder man kanns besser so sagen sie ist mal allgemein gültig und vorgeschrieben aber erst nach Anpassung der Bischofskonferenz anwendbar.
So ähnlich wie eine umzusetzende EU-Richtlinie mit Übergangsfristen für die umsetzung ins nationale Recht (Anpassung ausdetailierung).

LG
Fiore
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

@ Robert
1.) GV = Generalvikariat

2.) Danke für das Zitat, jetzt muß ich mir nur noch jemand suchen, der mir die wichtigen Stellen übersetzt. Mein Latein reicht leider gerade noch für "errare humanum est".



@ Fiore
Natürlich ist die Bischofskonferenz für die Anpassungen zuständig. Und die IGMR legt ja die anzupassenden Stellen auch genau fest.
Es kann aber doch nicht sein, daß auch der ganze Rest erst gilt, wenn diese paar Anpassungen erfolgt sind.
Und im Gegensatz zur EU-Kommission hat der Papst das Recht allgemeingültige Gesetze für die ganze Kirche zu erlassen.


Ich habe in dieser Sache das dumme Gefühl, hier wollen die meisten deutschen Bischöfe möglichst lange zögern, z.B. den Kommunionhelfern "auf die Füße zu treten", in der Hoffnung, daß man diese Bestimmungen noch irgendwie abändern kann.
Ich denke aber, das diese Hoffnung trügt.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Nee, Fiore. Es ist richtig, daß die Bischöfe und Bischofskonferenzen angehalten sind, bestimmte Dinge selbst zu regeln, welche die Institutio generalis noch offen läßt. Daraus aber zu schließen, das ganze werde erst verbindlich, wenn lokale, vermutlich volkssprachliche, um Ausführungsbestimmungen ergänzte Fassungen in Kraft gesetzt worden sein werden, ist recht kühn.

Tatsächlich trifft die Institutio generalis ja zahlreiche Festlegungen, die in diametralem Gegensatz zu verbreiteten Mißbräuchen stehen. Sollte wirklich beabsichtigt gewesen sein, derartige Mißbräuche noch jahrelang weiterlaufen zu lassen, bis irgendwann einmal sich ein Konferentialapparat bequemt, verwässerte Umdeutungen herauszugeben?

Nein, natürlich ist die Institutio generalis bereits jetzt verbindlich. Nur sind manche – den Ortsbischöfen zur Regelung zugewiesene – Dinge noch nicht geregelt.

Natürlich könnte ein Bischof kraft seiner Wassersuppe sagen: Nein, in meinem Sprengel gilt die Institutio generalis nicht. Ich erlasse abweichende Partikularnormen, basta. – Er stünde dann allerdings in offenem Gegensatz zu seinem Patriarchen, dem vom Rom, und der Gläubige seiner Diözese könnte sich ebenda mit Aussicht auf Erfolg beschweren.
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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Tatsächlich trifft die Institutio generalis ja zahlreiche Festlegungen, die in diametralem Gegensatz zu verbreiteten Mißbräuchen stehen. Sollte wirklich beabsichtigt gewesen sein, derartige Mißbräuche noch jahrelang weiterlaufen zu lassen, bis irgendwann einmal sich ein Konferentialapparat bequemt, verwässerte Umdeutungen herauszugeben?
aber es steht weiters in der allgemeinen Einführung
Den Bischofskonferenzen steht vor allem zu, die Ausgabe dieses Römischen Messbuchs in den genehmigten Volkssprachen zu erarbeiten und zu approbieren, damit sie, nach ihrer Rekognoszierung durch den Apostolischen Stuhl, in den betreffenden Gebieten verwendet wird.
Und im Gegensatz zur EU-Kommission hat der Papst das Recht allgemeingültige Gesetze für die ganze Kirche zu erlassen.
War auch nur ein Vergleich und die EU-Kommision erarbeitet auch allgemeingütlige Richtlinien die verbindlich umgesetzt werden müssen ins nationale Recht (Anpassungen). Nur haben die den Vorteil da steht drinnen bis wann.

LG
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

aber es steht weiters in der allgemeinen Einführung:

Den Bischofskonferenzen steht vor allem zu, die Ausgabe dieses Römischen Messbuchs in den genehmigten Volkssprachen zu erarbeiten und zu approbieren, damit sie, nach ihrer Rekognoszierung durch den Apostolischen Stuhl, in den betreffenden Gebieten verwendet wird.
Genau, das Messbuch ist erst zu übersetzen und zu approbieren. Aber nicht die Institutio.
Das sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn sie das selbe Thema betreffen und gemeinsam abgedruckt sind.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Die Einführung gehört zum Meßbuch. – Aber noch mal: Es kann keiner einen Mißbrauch, der durch die neue Institutio generalis ausdrücklich untersagt wird, unter Berufung darauf fröhlich fortsetzen, daß die deutsche Version noch nicht vorliege.

Selbstverständlich kann man, ja muß man da bereits jetzt die lateinische editio typica heranziehen. Wenn der Pfarrer das nicht anerkennen will, soll man sich an den Bischof wenden; schafft der auch keine Abhilfe, wende man sich ans zuständige römische Dikasterium.
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HeGe
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Beitrag von HeGe »

michaelis hat geschrieben:Dort vertritt man die Meinung, das die IGMR erst nach Anpassung durch die jewilige Bischofskonferenz verbindlich wird.
So kann man es natürlich auch nennen. Wahrscheinlich werden die Texte jetzt "übersetzt" und so butterweich und gummihaft formuliert, dass man getrost beim Alten bleiben kann. Ich hoffe es hilft, dass unser jetziger Papst Deutsch spricht. Viel Hoffnung mache ich mir da aber nicht, dass sich in den nächsten Jahren irgendwas ändert.
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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

FioreGraz hat geschrieben:
Dort vertritt man die Meinung, das die IGMR erst nach Anpassung durch die jewilige Bischofskonferenz verbindlich wird.
Steht ja auch in der allgemeinen Einführung in Kapitel IX

und auch in "Sacrosanctum concilium"

"Auch den rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen verschiedener Art steht es auf Grund einer vom Recht gewährten Vollmacht zu, innerhalb festgelegter Grenzen die Liturgie zu ordnen.... Die für die einzelnen Gebiete im Sinne von Art. 22 § 2 (anm. die vorhergenannte Bischofskonferenz) zuständige kirchliche Autorität möge sorgfältig und klug erwägen, welche Elemente aus Überlieferung und geistiger Anlage der einzelnen Völker geeignet sind, zur Liturgie zugelassen zu werden. Anpassungen, die für nützlich oder notwendig gehalten werden, sollen dem Apostolischen Stuhl vorgelegt und dann mit dessen Einverständnis eingeführt werden...etc."

Also für die Übersetzung und Anpassung und damit Gültigmachung in dementsprechenden Gebiet ist schon die Bischofskonferenz zuständig, was ja nicht von heute auf morgen geht. Oder man kanns besser so sagen sie ist mal allgemein gültig und vorgeschrieben aber erst nach Anpassung der Bischofskonferenz anwendbar.
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Wenn jedoch die lateinische Ausgabe verwendet wird ist die instirutio generalis der lateinische ausgabe also die neue Anzuwenden für NOM feiern in der landessprache gilt natürlich die die im Meßbuch steht das verwendet wird also die orhergehende

michaelis
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Beitrag von michaelis »

Und genau das ist der Unterschied:

Das Meßbuch ist in der jeweiligen Sprache zu verwenden, in der die Messe gefeiert wird.

Die Institutio gilt für alle Messen gleichermaßen.

Deswegen muß ja das Meßbuch auch erst übersetzt werden, bevor es in deutschsprachigen Messen verwendet werden kann. Und diese Übersetzung ist dann auch erst noch zu rekognoszieren.

Dies ist für die Institutio im Allgemeinen nicht vorgesehen, da hier im Zweifelsfall, wie bei allen Gesetzestexten der Kirche, das Lateinische "Original" gilt. Nur bestimmte Anpassungen, die die Bischofskonferenzen vorzunehmen haben, sind zu rekognoszieren (Nr. 390).
Die Anpassungen, die dem jeweiligen Bischof zustehen übrigens anscheinend nicht (Nr. 387).

michaelis
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Beitrag von michaelis »

Ich habe noch mal nachgesehen:

Die einzigen Anpassungen, die die dt. Bischofskonferenz noch machen muß, ist die Art des Friedenszeichens (82) und die Ehrfurchtsbezeugung bei stehendem Kommunionempfang (160).

Alle anderen Anpassungen sind entweder schon geschehen (Altäre, liturgische Geräte, Art des Kommunionempfangs) oder haben nur ergänzenden Charakter (Texte, Kalender, Orationen) und auch die gibt es mit Masse schon.

Die Anpassung bzgl. der zugelassenen liturgischen Gewänder für Laien (339) ist zwar nicht zwingend erforderlich, sollte aber tunlichst erfolgen, da ansonsten alle Gemeinden, in denen die Meßdiener bisher Talar und Chorhemd tragen, neue Alben kaufen müßten.
(Diese Anpassung dürfte übrigens das Ende der Meßdiener-Mozetten bedeuten.)

michaelis
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Noch was inhaltliches

Beitrag von michaelis »

Jetzt noch mal zum Inhalt:

Was haltet Ihr denn z.B. von folgender Vorschrift:
116. Wenn ein Diakon anwesend ist, soll er in jeder Messfeier seinen Dienst ausüben. Außer dem Priester sollten in der Regel ein Akolyth, ein Lektor und ein Kantor mitwirken. Der nachstehend beschriebene Verlauf der Messfeier sieht auch die Möglichkeit einer größeren Anzahl von Mitwirkenden vor.
Das gibt es ja nicht mal für Priester!

Das bedeutet ja (vor allem für nebenamtliche verheiratete Diakone), daß ein Diakon nie mehr während einer Messe in der Bank sitzen darf.

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Linus
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Re: Noch was inhaltliches

Beitrag von Linus »

michaelis hat geschrieben:Jetzt noch mal zum Inhalt:

Was haltet Ihr denn z.B. von folgender Vorschrift:
116. Wenn ein Diakon anwesend ist, soll er in jeder Messfeier seinen Dienst ausüben. Außer dem Priester sollten in der Regel ein Akolyth, ein Lektor und ein Kantor mitwirken. Der nachstehend beschriebene Verlauf der Messfeier sieht auch die Möglichkeit einer größeren Anzahl von Mitwirkenden vor.
Das gibt es ja nicht mal für Priester!

Das bedeutet ja (vor allem für nebenamtliche verheiratete Diakone), daß ein Diakon nie mehr während einer Messe in der Bank sitzen darf.
Halte ich für gut. Man ist ja nicht geweiht, (das gilt besonders für die Neben äh Ehrenamtlichen) um protestantisierend argmentieren zu können "Ich geh zwar in die Messe, aber mein Weihedienstamt praktizier ich heute nicht, heut bin ich konsument." Ist genauso ein übel wie die allerorten anzutreffenden LIFTe (LIturgieFreieTage)

Ein Diakon hat besetändig im Dienst zu sein: besonders in Liturgie und Liturgievorbereitung (Gebetskreise, Bibelrunden, Sakramentsvorbereitung) bei jenen die augrund äußerer umstände nicht an der Liturgie der Gemeinde teilnehmen können (Caritas im Sinne der Kommunionspendung an Alte/Kranke.... etwa)

und Priester sollten vor allem am Altar und im Beichtstuhl zu finden sein. (ich kenne einen, der betreibt das tatsächlich so: seine Pfarrkanzlei hat er kurzerhand in den Beichtstuhl verfrachtet :) )
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Ecce Homo
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Re: Noch was inhaltliches

Beitrag von Ecce Homo »

Linus hat geschrieben:
und Priester sollten vor allem am Altar und im Beichtstuhl zu finden sein. (ich kenne einen, der betreibt das tatsächlich so: seine Pfarrkanzlei hat er kurzerhand in den Beichtstuhl verfrachtet :) )


Das muss dann aber ein umgebauter Beichtstuhl sein - nicht so ein klassischer mit Vorhang und diesen Mini-Knieecken. Da würde sowas nicht reinpassen... wo schließt er eigentlich seinen Computer da an? ;)
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Linus
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Re: Noch was inhaltliches

Beitrag von Linus »

Hat er nicht, braucht er nicht, zumal die Matrikenführung in Österreich elektronischer Weise schlicht und einfach ein Chaos ist: tausende fehler, und hoffnungslos veraltet. (in meiner Expfarre soll es etliche(ich glaube mich an 8 leute erinnern zu können) 120 Jährige geben, ich selbst wäre lt matrikel schon zweimal aus der kirche ausgetreten (mann ich muss so besoffen gewesen sein, ich kann mich an keine der beiden austritte erinnern) und die neue buchhaltungssoftware und matrikenführung ist ebenso anfällig fürt fehler und die diözesanupdates sind nicht up to date....
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Sakristan
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Beitrag von Sakristan »

....und Priester sollten vor allem am Altar und im Beichtstuhl zu finden sein.

Ist ja eine tolle Aussage!
Das mag in den Regeln ja so stehen aber geht ja wohl an jeder Realität vorbei.

Allein in meiner Gemeinde hat der Pfarrer 3 Gemeinde (Seelsorgeeinheit) zu betreuen. Allein am Wochenende 6 i. W. sechs! Gottesdienste in 3 Kirchen.

Und das beste so sehr er sich auch bemüht: Die Bilokation kann er auch nicht! :hmm:

Also gerade ich Sachen Priester - Gottesdienst - Litugischer Dienst- Seelsorge dazu noch Pfarreienmanagment- vieleicht 2 oder 3 Kindergärten - Pfarrgemeinderäte - Verwaltungsräte - Kirchen und Pfarrbüros habe ich noch was vergessen?

Ach ja siehe unter www.bistum-trier.de "Projekt 2020 SO sieht die Zukunft aus, wenn sich nicht was ändert :nein:

Aber diskutiert ruhig weiter, ob ein Priester Urlaub oder einen liturgiefreien Tag haben darf!

Ich bin der Meinung, das ist sein gutes Recht!

Selbt bei der Erschaffung der Erde hat Gott den 7 Tag als freien Tag geboten.

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

:roll: Dann bete ich mal, dass wir immer einen Pfarrer haben, für den die Heilige Messe keine Arbeit und kein Dienst ist, sondern zum Lebensinhalt dazugehört, dass er aus ihr lebt, und dass er sie auch feiert.

Ich kenne einige Pfarreien, wo der Pfarrgemeinderat beschlossen (soll heißen, den Pfarrer zusammen mit den Laienhauptamtlichen mehr oder weniger überrannt hat), dass nicht mehr jeden Tag Messe sein soll - praktisch als Vorbereitung für die nächsten schweren Jahrzehnte, wenn es noch weniger Priester hat.... - und der Pfarrer nun an den Tagen, wo er nicht mehr feiern "darf", privat zelebriert... :roll: eben weil es für ihn mehr ist als Dienst/eine Arbeitsstunde... :roll: :shock:
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Ich habe Mal einen Thread zum Liturgiefreien Tag aufgemacht--- 8)
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

Eigentlich ging es darum, daß Diakone grundsätzlich dazu verpflichtet werden, ihren Dienst am Altar in jeder Messe, an der sie teilnehmen auszuüben.
Und darum, daß diese Forderung über die der Priester eigentlich noch hinausgeht, denn diese sollen ja an Messen, in denen sie nicht selber zelebrieren, nur in Chorkleidung teilnehmen.

Ecce Homo
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Re: Noch was inhaltliches

Beitrag von Ecce Homo »

Linus hat geschrieben:
michaelis hat geschrieben:Jetzt noch mal zum Inhalt:

Was haltet Ihr denn z.B. von folgender Vorschrift:
116. Wenn ein Diakon anwesend ist, soll er in jeder Messfeier seinen Dienst ausüben. Außer dem Priester sollten in der Regel ein Akolyth, ein Lektor und ein Kantor mitwirken. Der nachstehend beschriebene Verlauf der Messfeier sieht auch die Möglichkeit einer größeren Anzahl von Mitwirkenden vor.
Das gibt es ja nicht mal für Priester!

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[...]
Ich denke, dass das gar nicht so schlecht ist - wenn das jeder Diakon auch täte, würden sich gewisse "ehrenamtliche" Sachen, über die sich schon an anderer Stelle ausgelassen wurde (Kommunionhelfer und Co.) erübrigen.

Was mir generell auffällt - die ständigen Diakone, die ich kenne, gehen auch "nur" Sonntags in die Messe - die Diakone, die in Vorbereitung auf das Priesteramt stehen, gehen jeden Tag---

Glücklich die Gemeinde, die einen Diakon hat, der bald Priester wird... :|
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Linus
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Beitrag von Linus »

ich kenne ständige "ehrenamtliche" Diakone, die weil Priester abwesend (also keine wochentäglichen Messen) sind, zumindest eine Hore (Laudes oder Vesper) öffentlich in der Kirche beten. (und nach der Vesper noch das Allerheiligste aussetzen) Anfangs kein Besuch. inzwischen kleines mitfeierndes Stammpublikum (nicht nur über 60 jährige Großmütter)
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diluculum
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Beitrag von diluculum »

Die Uebersetzung des Missale Romanum editio typica 2002 schreitet voran, bitte schreibt nach Rom und an die Kongregation:

Aufruf HIER!

michaelis
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Die offizielle Übersetzung ist da.

Beitrag von michaelis »

Die Übersetzung der IGMR(früher: Allgemeine Einführung ins römische Messbuch AEM, jetzt: Grundordnung des römischen Messbuchs) ist da:

Die deutsche Übersetzng der IGMR 2002 ist von den deutschsprachigen Bischofskonferenzen approbiert und von der Gottesdienst-Kongreation rekognisziert worden.

Sie kann bei der DBK als Arbeitshilfe 215 bestellt werden oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Diese "Vorab-Information" ist noch nicht rechtsverbindlich, denn das Messbuch zu dem sie gehört fehlt ja noch.

Aber man kann sich jetzt schon mal darauf einstellen was kommt.

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

(Hervorhebungen durch mich)
Von S. 17:
Aufweis der ununterbrochenen Tradition

6. Bei den Vorschriften zur Überprüfung des Ordo Missae hat das Zweite Vatikanische Konzil unter anderem bestimmt, dass einige Riten „nach der altehrwürdigen Norm der Väter“11 wiederherzustellen sind. Das sind dieselben Worte, die der heilige Pius V. in seiner Apostolischen Konstitution „Quo primum“ gebraucht hat, mit der im Jahre 1570 das Tridentinische Messbuch in Kraft gesetzt wurde. Aus der Übereinstimmung der zitierten Worte kann man erkennen, auf welche Wiese beide römischen Messbücher trotz eines Zeitabstandes von vier Jahrhunderten die tatsächlich gleiche Überlieferung umfassen. Bedenkt man den inneren Gehalt dieser Überlieferung, so erkennt man auch, wie hervorragend und geglückt das frühere Messbuch durch das neue vervollkommnet wird.
:mrgreen:
Anpassung an die geänderten Verhältnisse

10. Das neue Messbuch bezeugt also die Gebetsweise (lex orandi) der Römischen Kirche und schützt das von den letzten Konzilien überlieferte Glaubensgut (lex credendi). Insofern stellt es seinerseits einen bedeutenden Schritt in der liturgischen Überlieferung dar.Denn als die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils die dogmatischen Aussagen des Konzils von Trient wiederholten, taten sie dies in einer ganz anderen Epoche der Weltgeschichte. Für die Pastoral konnten sie daher Gesichtspunkte und Vorschläge beitragen, die vier Jahrhunderte zuvor nicht einmal vo-rauszusehen waren.
:mrgreen:
15. So bleibt die Kirche ihrem Auftrag als Lehrerin der Wahrheit treu, sie bewahrt das „Alte“, das heißt, das anvertraute Gut der Tradition, und erfüllt zugleich die Pflicht, „Neues“ zu erwägen und klug anzuwenden (vgl. Mt 13,52).
Ein Teil des neuen Messbuchs passt daher einige Gebete der Kirche deutlicher den Erfordernissen unserer Zeit an. Dazu gehören vor allem die Messen, die mit der Feier von Sakramenten und Sakramentalien verbunden sind, und die Messen für besondere Anliegen. In ihnen verbinden sich in guter Art Überliefertes und neu Geschaffenes. Während also viele Texte aus der ältesten Tradition der Kirche, die in den verschiedenen Ausgaben des Römischen Messbuchs zugänglich ist, unversehrt erhalten blieben, sind andere den heutigen Erfordernissen und Verhältnissen angepasst worden. Andere hingegen, wie die Gebete für die Kirche, die Laien, die Heiligung der menschlichen Arbeit, die Gemeinschaft aller Völker und für bestimmte Anliegen, die unserer Zeit eigen sind, wurden gänzlich neu verfasst, wobei Gedanken und oft sogar die Worte selbst den jüngsten Konzilsdokumenten entnommen wurden.
Aufgrund derselben Einschätzung der gegenwärtigen Welt schien man einem solch ehrwürdigen Schatz kein Unrecht zu tun, wenn man bei der Verwendung von Texten der ältesten Tradition einige Sätze veränderte, damit der Wortlaut selbst besser mit der Sprache der heutigen Theologie zusammenpasst und den gegenwärtigen Stand der kirchlichen Ordnung wahrheitsgemäß wiedergibt. Daher wurden einige Ausdrücke, die die Einschätzung und den Gebrauch der irdischen Güter betreffen, geändert, ebenso auch einige, die auf eine bestimmte Form der öffentlichen Buße hinwiesen, wie sie der Kirche zu anderen Zeiten eigen war.

Auf diese Weise wurden die liturgischen Normen des Konzils von Trient in mehreren Teilen durch Normen des Zweiten Vatikanischen Konzils vervollständigt und vervollkommnet. Dieses hat die Bemühungen, die Gläubigen der heiligen Liturgie näher zu bringen, zu einem Abschluss gebracht, die diese vier Jahrhunderte lang unternommen worden waren, vor allem aber in jüngerer Zeit, insbesondere durch das vom heiligen Pius X. und seinen Nachfolgern geförderte eifrige Bemühen um die Liturgie.
Somit dürften einige Leute ziemliche Probleme damit haben... 8)
19. Die Eucharistiefeier besitzt immer ihre Wirksamkeit und Würde, auch wenn gelegentlich die Anwesenheit und tätige Teilnahme von Gläubigen nicht möglich ist, durch die die kirchliche Natur der Feier deutlicher zu Tage tritt. Sie ist nämlich ein Tun Christi und der Kirche, bei dem der Priester sein wichtigstes Amt ausübt und immer zum Heil des Volkes handelt.
Ihm wird daher empfohlen, dass er nach Möglichkeit auch täglich das eucharistische Opfer feiert.
Gut - hoffentlich hören viele auf diese Empfehlung... :ja: :jump: (mehr als vorher vieleicht? *hoffnungsvoll*)
23. Damit überdies die Feier den Vorschriften und dem Geist der heiligen Liturgie besser entspricht und ihre pastorale Wirksamkeit zunimmt, werden in dieser Grundordnung und im Ordo Missae einige Anpassungen benannt.

24. Diese Anpassungen bestehen meist in der Auswahl bestimmter Riten oder Texte, d. h. von Gesängen, Lesungen, Gebeten, Hinweisen und Gebärden, die den Erfordernissen, der Vorbereitung und der Fassungskraft der Teilnehmer besser entsprechen und die dem Priester anheim gestellt werden. Doch hat der Priester daran zu denken, dass er Diener der heiligen Liturgie ist und es ihm nicht erlaubt ist, eigenmächtig in der Messfeier etwas hinzuzufügen, wegzunehmen oder zu ändern.
Zu letzterem: Danke für das Dranerinnern... :jump: :ja:

Zum Rest komme ich später... mal schauen, was da noch so alles steht... 8) :ja:
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

GRIIIIINS:
II. DIE AUFGABEN DES VOLKES GOTTES

95. Bei der Feier der Messe bilden die Gläubigen ein heiliges Volk, das Volk, das Gott sich erworben hat, eine königliche Priesterschaft, damit sie Gott Dank sagen und die makellose Opfergabe nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm darbringen und lernen, sich selber darzubringen.[83] Sie sollen aber bemüht sein, dies deutlich zu machen durch tiefe Frömmigkeit sowie durch Liebe gegenüber den Brüdern, die an derselben Feier teilnehmen.
Sie sollen also alle Arten von Individualismus und Spaltung meiden und sich vor Augen halten, dass sie einen einzigen Vater im Himmel haben und deshalb alle untereinander Brüder sind.

96. Sie sollen vielmehr einen Leib bilden, indem sie Gottes Wort hören und am Gebet und Gesang teilnehmen, besonders aber bei der gemeinsamen Darbringung des Opfers und der gemeinsamen Teilnahme am Tisch des Herrn. Diese Einheit zeigt sich schön in den von den Gläubigen gemeinsam vollzogenen Gebärden und Körperhaltungen.

97. Die Gläubigen sollen sich nicht weigern, dem Volk Gottes freudig zu dienen, wann immer sie gebeten werden, bei der Feier einen besonderen Dienst oder eine Aufgabe zu übernehmen.
[83] Vgl. II. VAT. ÖKUM. KONZIL, Konst. über die heilige Liturgie Sacro-sanctum Concilium, Art. 48; HL. RITENKONGR., Instr. Eucharisticum mysterium, 25. Mai 1967, Nr. 12: AAS 59 (1967) 548-549.

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: ;) :)
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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

durch gute und richtige worte ist keines der defiziete am Me0buch pauls VI beseitigt das hat man schon einmal versucht

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ein Teil des neuen Meßbuchs paßt daher einige Gebete der
Kirche deutlicher den Erfordernissen unserer Zeit an.
Leider weht in vielen neuen oder geänderten Orationen eben doch ein
semipelagianischer Geist, worauf ich hier schon häufig hingewiesen.
habe. Damit ist weder die Gültigkeit bezweifelt, noch die Berechtigung
der Reformen generell bestritten. Aber es bestehen schwerwiegende
Mängel in einigen der Texte selbst, so daß diesbezüglich erheblicher
Reformbedarf bestehen bleibt.

Siehe dazu meine beispielhafte Untersuchung einiger Orationen:
viewtopic.php?p=3375#3375
viewtopic.php?p=3482#3482

Ferner allgemeinere Anmerkungen zu den Schwächen der neuen
Form der Meßfeier:
viewtopic.php?p=38724#38724
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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