Aber nicht nur die Ausgangssperre ist bedenklich:
Haben Spahn und Merkel nicht behauptet, es gäbe für Geimpfte keine "Sonderrechte"? Sie werden evtl. wohl bald ihre Aussage widerrufen müssen.Weiter kritisieren der Wissenschaftliche Dienst, dass im sog. Vierten Bevölkerungsschutzgesetz jegliche "notwendige Ausnahmen" für Geimpfte fehlten. Diese müssten ergänzt werden, lautet die Empfehlung. Schließlich seien Verfassungsrechtler "ganz überwiegend (falls nicht sogar einhellig)" der Auffassung, dass Grundrechtseingriffe für Geimpfte grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen sind. Im Gutachten heißt es hierzu: "Insbesondere sind Gedanken der allgemeinen Solidarität oder die Gefahr einer 'Unruhe' unter den Nicht-Geimpften keine Verfassungsgüter, die sich mit Grundrechten der Geimpften abwägen lassen oder diese überwiegen. Der Gesetzgeber müsste daher grundsätzlich Ausnahmen vorsehen. Lediglich in Einzelfällen, bei übermäßigem organisatorischem Aufwand für eine 'Sonderbehandlung' für Geimpfte, z. B. im täglichen Personennahverkehr, ließe sich daran denken, von Ausnahmen für Geimpfte abzusehen."