11. September 1973?

Sie west in Brasilien, nicht in Chile.
Das Wort positiv ist ja aktuell negativ besetzt.Juergen hat geschrieben: ↑Sonntag 29. März 2020, 18:09Mal was Positives… In Paderborn gibt es eine Provinzposse. Nein, es geht nicht um den SCP in der 1. Bundesliga, sondern um die Planung und den Bau einer neuen Stadtverwaltung.
Die Diskussionen und Planungen ziehen sich jetzt schon sehr viele Jahre hin und nur ist man angefangen mit dem Projekt. Doch dann kam Tante Corona und diese Tante verbannte viele Mitarbeiten in ihr neues „Home-Office“. Nach positiven Erfahrungen in den letzten Tagen und Wochen kommen Überlegungen auf, daß man die Verwaltung gar nicht so groß bauen muß, weil man doch viele Leute einfach von Zuhause arbeiten lassen kann.Aber gut, vielleicht lassen sich damit auch noch ein paar Milliönchen beim Bau sparen.
Vielleicht könnte man noch mehr sparen, wenn nur die in der Verwaltung arbeiten, die auch arbeiten…
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Trump signs $2 trillion coronavirus relief packagebloomberg.com hat geschrieben:This scheme essentially merges the Fed and Treasury into one organization. So, meet your new Fed chairman, Donald J. Trump.
Es kommen bestimmt noch weitere.Marion hat geschrieben: ↑Sonntag 29. März 2020, 21:21Donald Trump hat am Freitag die Federal Reserve praktisch verstaatlicht und die Tagesschau berichtet gar nüscht.
Trump signs $2 trillion coronavirus relief packagebloomberg.com hat geschrieben:This scheme essentially merges the Fed and Treasury into one organization. So, meet your new Fed chairman, Donald J. Trump.
https://www.youtube.com/v/tcS3KoZD-n4
https://www.youtube.com/watch?v=tcS3KoZD-n4
Das politische Ereignis des Jahrhunderts (soweit).
Natürlich würden weiterhin Gewerbeimmobilien benötigt, z.B. für den Einzelhandel, die Produktion und Lagerung von Gütern. Im Grunde kann nur ein Teil der Arbeit in ein home-office ausgelagert werden und damit auch positive Effekte haben:Stefan hat geschrieben: ↑Sonntag 29. März 2020, 20:54Ich glaube diese Idee werden nach Corona sehr viele haben:
Lass die Mitarbeiter einfach von zu Hause arbeiten.
Viele werden auch zu Hause bleiben dürfen, und keine Arbeit mehr haben.
Und die Gewerbeimmobilien werden nicht mehr benötigt, so dass endlich die Mieten sinken.
Gut wenn sie einem nicht gehören.
Früher haben die Mütter bewusst die an den "Kinderkrankheiten" erkrankten und nicht erkrankten Kinder miteinander spielen lassen: Anschließend waren alle immun.Juergen hat geschrieben: ↑Sonntag 29. März 2020, 15:46An was muß ich da gerade noch denken, wenn Leute zum Schutz derMarion hat geschrieben: ↑Sonntag 29. März 2020, 15:12https://www.n-tv.de/panorama/Halle-fuer ... 72056.htmlHalle für Quarantäne-Verweigerer vorbereitet
...
Nach Angaben des Gesundheitsamtes des Märkischen Kreis soll jeder fünfte, der unter Quarantäne steht, bei Kontrollen nicht zu Hause gewesen sein. ...VolkshygieneAllgemeinheit zwangsweise untergebracht werden?![]()
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Aber mal vom Ende her gedacht: 17 Feldbetten stehen zur Verfügung. Dort bringt man also bis zu 17 Verdachtsfälle unter. Einer der 17 Verdachtsfälle ist tatsächlich infiziert. Nach der Quarantänezeit sind es dann alle 17.
Tolle Lösung.![]()
Früher und früher ist erst einige Jahrzehnte her, da gab es Ärzte, die sagten, Kinderkrankheiten müsse man gehabt haben. Damit waren die freilich nicht die ganz gefährlichen gemeint wie z.B. Diphterie und ähnliche.Vir Probatus hat geschrieben: ↑Montag 30. März 2020, 06:00
Früher haben die Mütter bewusst die an den "Kinderkrankheiten" erkrankten und nicht erkrankten Kinder miteinander spielen lassen: Anschließend waren alle immun.
Und genau das ist, solange es keinen Impfstoff gibt, auch für Corona die einzige Lösung.
"Flatten the curve" bedeutet nicht, daß es weniger Leute bekommen, sondern auch alle: Nur nicht alle auf einmal.
Als unsere Kinder klein waren, draussen spielten und schmutzig zurück kamen, sagte meine Frau immer: "Dreck scheuert den Magen".Edi hat geschrieben: ↑Montag 30. März 2020, 08:34Früher und früher ist erst einige Jahrzehnte her, da gab es Ärzte, die sagten, Kinderkrankheiten müsse man gehabt haben. Damit waren die freilich nicht die ganz gefährlichen gemeint wie z.B. Diphterie und ähnliche.Vir Probatus hat geschrieben: ↑Montag 30. März 2020, 06:00
Früher haben die Mütter bewusst die an den "Kinderkrankheiten" erkrankten und nicht erkrankten Kinder miteinander spielen lassen: Anschließend waren alle immun.
Und genau das ist, solange es keinen Impfstoff gibt, auch für Corona die einzige Lösung.
"Flatten the curve" bedeutet nicht, daß es weniger Leute bekommen, sondern auch alle: Nur nicht alle auf einmal.
Das Immunsystem braucht ein Training, Steriltiere sterben an der kleinsten Infektion (Stichwort: Gnotobiologie) . Aus Bayern wurde schon vor etlichen Jahren eine Untersuchung bekannt, wo man die Allergierate von Kindern, die auf dem Bauernhof lebten und Kindern auf dem Land ohne Bauernhof und Stadtkindern untersucht hat. Die Bauernhofkinder hatten die wenigsten Allergien. Der Minister sagte damals in etwa: Dreck schadet nicht. Die Bauernkinder haben schon früh Kontakt mit allen möglichen Bakterien. Vor kurzem las ich über Untersuchungen, die sogar betont haben, dass in einem gewissen Altersstufe bei Kindern sich das Immunsystem stabilisiert, wenn es da Kontakt mit bestimmten Keimen bekommt. Ist die Stufe vorbei, dann entgeht einem die Stabilisierung.
Unser ganzes heutiges Gesundheitssystemm besser Katnkheitssystem genannt, ist marode. Die sog. Gesundheitspolitiker und die Ärzte wissen vieles nicht, sie wissen nicht, woher die zunehmende Akzeleration und die Gebißverformung bei Jugendlichen kommt (damit sind die schiefstehenden Zähne gemeint, die man mit Zahnspangen korrigieren muss - gab es früher recht selten) und vieles andere mehr.
Hinzu kommt der Missbrauch von chemischen Arzneimitteln, auch Antibiotika, Psychopharmaka, der Gebrauch von chemischen Verhütungsmitteln, was alles fatale Folgen hat und vieles andere mehr. Das Geschäft der Pharmaindustrie blüht jedenfalls. Die Symptome werden kuriert, die Krankheit bleibt, die Degeneration nimmt in jeder Hinsicht zu und die Verantwortlichen schlafen den Merkelschafschlaf.
Geschrieben wurde über das Thema schon viel, beachtet wurde es nicht. Die Geschäfte sind wichtiger und die Masse macht da mit, auch die kirchliche. Dass es zu solchen Infektionen einmal kommen kann wie jetzt mit dem Corona oder auch anderen denkbaren Krankheitserregern, haben einsichtige Ärzte schon vor Jahrzehnten prognostiziert. Dass an solchen Infekten nicht alle Menschen sterben hat schon die spanische Grippe gezeigt. Warum ist das so? Kann sich doch jeder denken, aber das wird nicht erforscht im Detail oder viel zu selten.
Juergen hat geschrieben: ↑Sonntag 29. März 2020, 16:43erzbistum-paderborn.deFürbitte mit Gesang: https://dli.institute/wp/wp-content/upl ... Corona.pdf26. März, 8:30 Uhr: Weitere Anweisungen an das Pastorale Personal
Mit Datum 19.03.2020 und 23.03.2020 hatte Generalvikar Alfons Hardt über einige Regeln für das kirchliche Leben in dieser Zeit der Corona-Pandemie informiert. Mit Datum vom 25.03.2020 hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung ein weiteres Dekret (Prot. N. 154/20) veröffentlicht, das aktualisierende Ausführungen zum Dekret vom 19.03.2020 enthält, ohne dieses aufzuheben. Damit ergeben sich folgende Änderungen und Ergänzungen:Im Übrigen bestehen alle in den bisherigen Schreiben genannten Regelungen und Vorgaben uneingeschränkt fort.
- Bei der Feier der Riten der hl. Woche ist die Konzelebration zu vermeiden.
- Palmsonntag: Für das Gedenken an den Einzug des Herrn in Jerusalem, das im Inneren der Kirche gefeiert wird, ist die dritte, im Messbuch vorgesehene Form zu verwenden (“Einfacher Einzug”).
- Karfreitag: Eine vom Erzbischof gestattete Fürbitte ist inzwischen den Leitern der Pastoralen Räume / Pastoralverbünde zur Einfügung in die Großen Fürbitten per E-Mail zugegangen. Eine vertonte Fassung wird auf www.liturgie.de in Kürze veröffentlicht. Der Akt der Kreuzverehrung durch einen Kuss ist auf den Zelebranten allein zu beschränken.
- Weitere Änderungen: Die im vorhergehenden Dekret enthaltene Unterscheidung zwischen Pfarrern und Priestern findet sich im jüngsten Dekret nicht mehr. Jedoch wird die Feier der Osternacht auf Kathedralen und Pfarrkirchen beschränkt.
26. März, 14:30 Uhr: Erzbischöfliches Generalvikariat über die Osterferien geschlossen
In der Zeit vom 06. bis zum 17. April 2020 wird sich das Erzbischöfliche Generalvikariat in Betriebsferien befinden.
Angesichts der Verbreitung des Corona-Virus sind wir alle dazu aufgerufen solidarisch und verantwortungsvoll zu handeln. Das Herunterfahren aller Einrichtungen des EGV auf ein Minimum ist dabei eine Maßnahme, die schon in den vergangenen Tagen und Wochen vorgenommen wurde. Die Betriebsferien sind dabei ein weiterer Schritt.
Die telefonische Erreichbarkeit der Corona-Hotline ist in dieser Zeit aber stets sichergestellt.
Offenbar ist so ein Generalvikariat eine nicht dauerhaft notwendige Einrichtung.
Und bei jeder Kleinigkeit gibt es Cortison. Sagt man einer Mutter, sie solle ihrem asthmatischen Kínd natürlichere Mittel geben, die auch helfen, interessiert sie das nicht. Eines Tages wird halt das Asthma noch ärger. Ich habe schon als junger Mann meiner Mutter, die Migräne hatte, diese künstlich herbeigeführt eigentlich ohne Absicht und auch in einigen Minuten wieder weggeblasen. Heute lese ich, das es dieses Mittel nicht mehr als Injektion gibt, die halt schnell wirkt im Gegensatz zu Tropfen.Vir Probatus hat geschrieben: ↑Montag 30. März 2020, 08:55Beim kleinsten Hüsterle wird mit dem Kind in die Notaufnahme gefahren, da gibt es viele Berichte von Leuten, die da arbeiten.
Die Hubschrauber-Eltern tun ihren Kindern keinen Gefallen.
Home-Office ist nur da möglich, wo Beleglos gearbeitet wird. In manchen Bereichen wird eine dahingehende Umstellung einfacher machbar sein, in machen sehr schwer und teilweise gar nicht.
Auch wenn in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen sehr eng sind, ist ein papierloses Büro möglich. Es gibt ja auch ein paar Firmen, die das hinkriegen. Bei uns wird alles mit einer fortlaufenden Nummer versehen, beim Posteingang gescannt und dann im Keller archiviert. Die Archivierung geschieht nur fürs Finanzamt - und selbst das ist theoretisch nicht nötig. Die erforderliche Software mit entsprechender Zertifizierung (Juergen hat geschrieben: ↑Montag 30. März 2020, 16:08Home-Office ist nur da möglich, wo Beleglos gearbeitet wird. In manchen Bereichen wird eine dahingehende Umstellung einfacher machbar sein, in machen sehr schwer und teilweise gar nicht.
Wenn man z.B. – wie ich meistens – im Büro der Warenannahme arbeitet und ankommende Waren gemäß Lieferschein im WWS erfasst, dann geht sowas derzeit nicht papierlos. Das hat zudem auch etwas mit betriebsinternen Dokumentationszwecken zu tun und auch mit Dingen, die nicht im Unternehmen begründet sich, sondern in gesetzlichen Vorgaben.
Wenn ich mache Kontroll- und Korrekturaufgabe erledige, bräuchte ich teilweise keine Papierbelege. Da jedoch der Monitor recht klein ist, ist es oftmals einfacher einen Beleg auszudrucken und ihn nach getaner Arbeit wegzuwerfen. Insbesondere wenn man irgendwas kontrolliert und dabei, um die Übersicht nicht zu verlieren, Positionen abhakt, geht das auf Papier einfacher.
Mit zwei Monitoren oder einem sehr großen (es gibt für PCSs tolle Ultrawide-Monitore mit Formaten wie 32:9 oder so *träum*) könnte man öfter auf Papier verzichten.
Aber klar, vieles ist papierlos möglich. Sobald man allerdings mit Belegen arbeiten muss und auf diesen gar noch Vermerke anzubringen sind, wird es mit dem Home-Office schwierig(er). Und hier ging es ja um das Home-Office.Benedikt hat geschrieben: ↑Montag 30. März 2020, 16:52Auch wenn in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen sehr eng sind, ist ein papierloses Büro möglich. Es gibt ja auch ein paar Firmen, die das hinkriegen. Bei uns wird alles mit einer fortlaufenden Nummer versehen, beim Posteingang gescannt und dann im Keller archiviert. Die Archivierung geschieht nur fürs Finanzamt - und selbst das ist theoretisch nicht nötig. Die erforderliche Software mit entsprechender Zertifizierung () ist allerdings so teuer, dass unser Konzern die nicht anschaffen will. Also wird die Steuerprüfung jedes Jahr in den Keller geschickt...
Dazu gibt es noch ein Video:Edi hat geschrieben: ↑Montag 30. März 2020, 17:22Offener Brief des ehemaligen Leiters des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene an der Universität Mainz an die Bundeskanzlerin
https://www.docdroid.net/23IE5dj/suchar ... -black.pdf
Für eine Packung Klopapier stellst Du Dich extra an.
Winter?
Ich glaube eher nicht, daß Stefan seine Vorräte an Jürgen abtritt, damit der damit kochen kann ...
Rezept? Kochen?
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 32 Erlass von Rechtsverordnungen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.
Deshalb schränken die bisher erlassenen Verordnungen ja auch "nur" die Versammlungsfreiheit ein, auch wenn das zwangsläufig eine Einschränkung des Artikel 4 Abs. 2 GG bedeutet.Juergen hat geschrieben: ↑Dienstag 31. März 2020, 16:49
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 32 Erlass von Rechtsverordnungen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.Art. 4 wird gar nicht erwähnt.
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Wobei man fragen darf, ob Versammlungen, die nicht unter freiem Himmel stattfinden, überhaupt eingeschränkt werden können.taddeo hat geschrieben: ↑Dienstag 31. März 2020, 17:00Deshalb schränken die bisher erlassenen Verordnungen ja auch "nur" die Versammlungsfreiheit ein, auch wenn das zwangsläufig eine Einschränkung des Artikel 4 Abs. 2 GG bedeutet.Juergen hat geschrieben: ↑Dienstag 31. März 2020, 16:49
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 32 Erlass von Rechtsverordnungen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.Art. 4 wird gar nicht erwähnt.
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Da gibt es wohl noch einiges an Arbeitsmöglichkeiten für Juristen.Art 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
https://www.erzbistum-paderborn.de/aktu ... navirus-2/
31. März 2020: Erstkommunion und Kommunalwahl
Das katholische Büro NRW in Düsseldorf hat den (Erz-)Bistümern heute eine Sorge des Landeswahlleiters mitgeteilt: Es wird befürchtet, dass die Termine für die nachgeholten Erstkommunionfeiern auf die Termine für die Kommunalwahl (13. Sept., 27. Sept. Stichwahl) fallen. Laut Landeswahlleiter könnte es in diesem Fall ein Problem sein, genügend Wahlhelfer sowie Wahllokale in Gaststätten zu finden. Daher bittet der Landeswahlleiter darum, an diesen Tagen keine Erstkommunionfeiern zu terminieren.