Siard hat geschrieben: ↑Freitag 26. Juli 2019, 10:36
taddeo hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juli 2019, 21:20
Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juli 2019, 19:47
Das wäre anders bei Häusern, in denen alle den Fürsten im Namen tragen, ...
Auch bei den Fürsten von Thurn und Taxis trägt nur der "Regent" den Fürstentitel.
Im Ausweis dürfte der Titel dann aber nicht stehen.
Bei den standesherrlichen Häusern ist es wenigstens in Bayern dem Vernehmen nach kein Problem, für das Oberhaupt den Fürsten als Namen im Ausweis eintragen zu lassen.
Da es ein Recht auf ein Pseudonym gibt, das man (außer im Rechtsverkehr) immer benutzen darf, kann man sich den Primogeniturtitel ansonsten auch wie einen Künstler- oder Ordensnamen eintragen lassen. Im Zweifelsfall kann man es auch so machen wie in Österreich, wo sich der Fürst nicht selbst so nennt, aber alle ihn so anreden.
Aber es gibt tatsächlich Häuser, in denen alle Fürst/Fürstin heißen, bspw. Fürst von Urach (Oberhaupt: Herzog von Urach), Fürst von Wrede (bayerischer Briefadel, die heißen seit ~1814 alle so) oder Fürst von Hanau (Oberhaupt ließ in den 30ern den Fürsten in seinen Ausweis eintragen, der dann [wie jeder Nachname] an alle Nachkommen vererbt wurde).
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009