T-Online hat geschrieben:
Abtreibungswerbung: Gericht bestätigt Verurteilung von Ärztin
Das Landgericht Gießen hat die Berufung der Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen verworfen. Die Richter bestätigten die Verurteilung. [...]
§ 219a
Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie sah denn die Werbung in dem Fall konkret aus? Oder spielt das keine Rolle, weil jedes Anbieten von Abtreibung als Dienstleistung einen Vermögensvorteil durch das dadurch erzielte Entgelt beinhaltet, sofern nicht ausdrücklich ein kostenloser Eingriff beworben wird?
Auf ihrer Webseite informierte die Ärztin über Schwangerschaftsabbrüche. Das sei illegal, urteilte ein Gericht. Und auch das Berufungsgericht bestätigte das Werbeverbot nach Paragraf 219a. Aber: Der Richter ermutigte die Ärztin.
[...]
Richter Johannes Nink sagte am Ende seiner Urteilsbegründung, Hänel solle das Urteil tragen wie einen "Ehrentitel" im Kampf für ein besseres Gesetz. Der Gesetzgeber habe sich mit der Beratungsregelung zum Schwangerschaftsabbruch einen "fürchterlichen Kompromiss" erkämpft. Es gebe dabei zwei "Feigenblätter": die Beratungsstellen und den Paragrafen 219a.
Anders als der Artikel der "tagesschau" es darstellt, handelt es sich beim Schlusswort des Richters nicht um eine Ermutigung der Ärztin, sondern um eine demütigende Feststellung den Status Quo der "Feigenblätter"(Adams und Evas) betreffend, die allein den Gesetzgeber außen vor lässt. Der sich um die Sachen kümmern muss, die das Tier macht, in seiner Verantwortungslosigkeit.
Und nein, von mir werden keine Vorwürfe kommen, nur Informationen.
seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. [...] Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs [...] anbietet, ankündigt, anpreist [...] wird bestraft
Die Sache ist: Wer nimmt Abtreibungen vor, um seines Vermögensvorteils wegen, oder wer wirbt deshalb dafür auf grob anstößige Weise? Das ist genau so absurd wie Mordanschläge auf Abtreibungsärzte. Es sind nicht die Ärzte das Problem, noch der Gesetzgeber.
Das biologische Gesetzt lautet vielleicht: Es gibt eine Pflicht zur Dominanz des "die Sache" Austragenden. Auch in der Verhinderung der Dinge, die einen Gesetzgeber auf den Plan rufen, der nur "Anstöße" gibt.
kath.net hat geschrieben:
Norwegens Oberster Gerichtshof stärkt die Gewissensfreiheit!
Katholische Ärztin war gefeuert worden, weil sie wegen der möglichen frühabtreibenden Wirkung kein Spirale einsetze – Oberster Gerichtshof gibt ihr Recht – Erzbistum Oslo hatte ihren Rechtsstreit moralisch und finanziell unterstützt [...]
General-Anzeiger Bonn hat geschrieben:
Nazi-Vergleich in Bezug auf Uni Bonn nicht rechtens
18.10.2018 BRÜSSEL/BONN. Ein Abtreibungsgegner, der Stammzellenforschung mit Nazi-Experimenten verglichen hatte, ist mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Kritisiert hatte er die Uni Bonn. [...]
Der "Focus", der die Überschrift von der "HuffPost" übernommen hatte (im Google Cache so noch zu finden) hat mittlerweile die Überschrift geändert in ach so neutraler Pressemanier wie sie mittlerweile üblich ist:
""Abtreibung macht frei": Kölner Buchhandlung leistet sich grobe Geschmacklosigkeit"
Die Überzeile lautet allerdings nach wie vor "Holocaust verharmlost".
Die Begründung jedoch bekräftigt, daß genau das Gegenteil der Fall ist:
Quelle hat geschrieben:Ein zentraler Aspekt der Entscheidung ist, dass es sich nicht um eine Verharmlosung des Holocausts handelt [...]. „Im Gegenteil wird der Unwertgehalt des Holocausts nach Meinung dessen, der da spricht, unterstrichen“
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
…
“This bill basically says if there is a heartbeat you cannot abort. If there is a heartbeat, there is life…there is no debating that,” said Rep. Ron Hood, R-Ashville, according to Dayton Daily News.
…
If the bill becomes law, it would ban abortions at around six weeks, or once a baby’s heart beat is detected. It does not make an exception for incest or rape.
…
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr. - Offline -
kath.net hat geschrieben:
Juden und Katholiken planen Erklärung zu Fragen am Lebensende
Vatikanstadt (kath.net/ KAP)
Katholische Kirche und leitende Vertreter des Judentums planen eine gemeinsame Erklärung zu Euthanasie und assistiertem Suizid. Dabei wollen sie vor allem die Gefahren dieser Entwicklungen thematisieren und für Palliativmedizin werben. [...]
Ich glaube es war La Salette wo die Schauergeschichte erzählt wurde der Antichrist wir eine nonne jüdischer Herkunft als Mutter haben der Papa sei ein abgefallener Bischof