Niels hat geschrieben:taddeo hat geschrieben:Die Vorschrift des CIC sorgt nur dafür, daß der Gläubige seiner Sonntagspflicht möglichst ohne unnötige Hindernisse nachkommen kann. Ob es pastoral sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Eben.
Na ja, das ist doch erst eine moderne, und somit erst einmal verdächtige, höchstens seit Einführung der allgemeinen Schulpflicht grassierende Auffassung. Ich würde sagen, gar eine jansenisierende.
Wie sollen denn die unzähligen Gläubigen, die über lange Jahrhunderte, vom Altertum über Mittelalter bis in die Neuzeit, ihrer Sonntagspflicht genügt haben ohne ein Wort lesen oder schreiben zu können, bewertet werden?
Haben sie, weil sie unfähig waren, sich zu vergegenwärtigen, was für ein Formular gebetet wurde, während sie ihrer persönlichen Andacht nachgingen, als die Messen gefeiert wurden, ihrer Pflicht weniger gut, weniger tief, weniger gläubig und weniger gnadenträchtig genügt als unsere heutigen "Intellektuellen"?
(Schließlich haben wir gerade diesen "Denkern", und nicht den frommen Rosenkranzbetern, den liturgischen Marasmus des 20. Jh. zu verdanken.)
Das zu behaupten wäre nicht nur skandalös, injuriös und abwegig, sondern u.U. sogar häresieverdächtig, im Hinblick auf die erste, von Papst Pius VI. in
Auctorem fidei 1794 lehramtlich verurteilte Sentenz.
Darüber müßte man mal nachdenken, und nicht ohne weiteres von unseren Verhältnissen, jenen eines ungläubigen Zeitalters, etwa auf das Mittelalter, eine tiefgläubige Zeit, schließen.
Der Herr hat gesagt:
Ite docete, Geht und lehret alle Völker, den Glauben, nicht das Lesen und Schreiben, das ist nicht heilsnotwendig.
Fides ex auditu, nicht ex Schott.
Ich sehne mich nach der Zeit vor den
Principia regulativa 1717.