Katholische Kirche und Todesstrafe
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Unabhängig von der Frage, ob das so stimmt oder nicht, sehe ich nicht, wodurch das eine Relevanz für eine moraltheologische Betrachtung der Todesstrafe im allgemeinen haben sollte. In den USA beispielsweise gilt weder GG noch EMRK, und die Todesstrafe ist in mehreren Staaten explizit juristisch zulässig. Ich wüßte nicht, was für eine Bedeutung bei einer grundsätzlichen moraltheologischen Betrachtung die (uneinheitliche) Legalität einer Handlung haben sollte.umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Für derartige Kraftmeier-Ausdrucksweisen sollte man schon beide juristische Examina vorweisen können.umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Fakt ist, daß das GG und die EMRK für die Bestimmung des rechten katholischen und apostolischen Glauben belanglos sind. Im günstigsten Fall stehen sie dessen Ausübung nicht im Weg. Bekanntlich war das GG ein Kompromiss zwischen dem politischen Katholizismus, der Sozialdemokratie und den Liberalen. Wie so oft bei Kompromissen kann es aber auch passieren, daß sich einer über den Tisch ziehen lässt...
Zum Thread-Titel trägt Deine juristische Kraftmeierei jedenfalls nichts bei.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Kannst Du sie vorweisen?ar26 hat geschrieben:Für derartige Kraftmeier-Ausdrucksweisen sollte man schon beide juristische Examina vorweisen können. .umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Nicht zum Glaubensinhalt geworden ist damit "Das Verbrennen jeglichen Ketzers ist im Sinne des Heiligen Geistes." Sehr wohl zum Glaubensinhalt geworden ist damit "Das Verbrennen eines Ketzers kann im Sinne des Heiligen Geistes sein."Raphael hat geschrieben:Aus dem Umstand, daß die Kirche den Satz "Das Verbrennen der Ketzer ist gegen den Heiligen Geist." als Irrtum verworfen hat, folgt nicht ([Punkt]), daß nun der Satz "Das Verbrennen der Ketzer ist im Sinne des Heiligen Geistes." zum Glaubensinhalt geworden wäre!
Nein. Wer behauptet, die Todesstrafe sei in jedem Fall kein probates Mittel, der widerspricht dem unfehlbaren Urteil des Papstes zu Luthers Thesen.Raphael hat geschrieben:Die Todesstrafe ist übrigens kein Glaubensbestandteil, sondern dabei handelt es sich um ein moraltheologisches Problem.
Man mag die Position vertreten, das südafrikanische oder das brasilianische Volk müsse halt damit leben, dass die Staatsgewalt nicht in der Lage ist, die Bürger vor ruchlosen organisierten Verbrechern zu schützen, die sich zahllose Helfer zu gewissenlosen Mördern u.a.m. heranzüchten und die es schaffen, teils wiederholt aus Gefängnissen zu flüchten. Die Todesstrafe sei unter solchen Umständen nicht probat. Man darf aber nicht die Position vertreten, es könne keine Umstände geben, unter denen die Todesstrafe nicht durchaus angebracht ist. So man denn nicht der Kirche widersprechen will.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Selbst wenn dem so wäre, wie Du hier darlegst, ist damit noch keine generelle Zulassung der Todestrafe möglich.Sempre hat geschrieben:Nicht zum Glaubensinhalt geworden ist damit "Das Verbrennen jeglichen Ketzers ist im Sinne des Heiligen Geistes." Sehr wohl zum Glaubensinhalt geworden ist damit "Das Verbrennen eines Ketzers kann im Sinne des Heiligen Geistes sein."Raphael hat geschrieben:Aus dem Umstand, daß die Kirche den Satz "Das Verbrennen der Ketzer ist gegen den Heiligen Geist." als Irrtum verworfen hat, folgt nicht ([Punkt]), daß nun der Satz "Das Verbrennen der Ketzer ist im Sinne des Heiligen Geistes." zum Glaubensinhalt geworden wäre!
Denn das Verbrennen ist eine sehr spezielle Art, Jemanden zu Tode zu bringen, und Ketzerei ein sehr spezielles Delikt, welches sich in aller Regel der Beurteilung einer weltlichen Gerichtsbarkeit entzieht.
Doch!Sempre hat geschrieben:Nein.Raphael hat geschrieben:Die Todesstrafe ist übrigens kein Glaubensbestandteil, sondern dabei handelt es sich um ein moraltheologisches Problem.
Wobei es an Dir liegt, die Unfehlbarkeit ([Punkt]) des päpstlichen Urteils, welche in der Bulle "Exsurge Domine" ausgesprochen worden ist, darzulegen.Sempre hat geschrieben:Wer behauptet, die Todesstrafe sei in jedem Fall kein probates Mittel, der widerspricht dem unfehlbaren Urteil des Papstes zu Luthers Thesen.
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Das behauptet ja auch keiner. Einzelne Fälle sowie gesetzliche Bestimmungen können natürlich wider den Sinn des hl. Geistes sein. Sicher aber liegen jene falsch, die die Todesstrafe prinzipiell verurteilen.Raphael hat geschrieben:Selbst wenn dem so wäre, wie Du hier darlegst, ist damit noch keine generelle Zulassung der Todestrafe möglich.
Würde z.B. Franz feststellen, dass Benedikt ein Ketzer sei, und ihn verbrennen lassen, dann könnte zwar Torsten sich beschweren, dass das ungerecht sei, weil Franz nicht besser sei, prinzipiell gegen die Verurteilung zum Tode und hier auch gegen die Art der Vollstreckung könnte er aber nichts sagen.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Es wurde jedoch insinuiert, daß die Todestrafe generell zulässig sei, weil eben der hier in Rede stehende Satz von Luther durch die Kirche verurteilt worden ist.Sempre hat geschrieben:Das behauptet ja auch keiner.Raphael hat geschrieben:Selbst wenn dem so wäre, wie Du hier darlegst, ist damit noch keine generelle Zulassung der Todestrafe möglich.
Aber ich meine, das Thema ist nun ausdiskutiert.
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Nein, Raphael, es ging ja hier darum, wie das, was Franz gesagt hat, zu bewerten sei. Also die Frage, ob die Todesstrafe für gänzlich unzulässig erklärt werden kann.Raphael hat geschrieben:Es wurde jedoch insinuiert, daß die Todestrafe generell zulässig sei, weil eben der hier in Rede stehende Satz von Luther durch die Kirche verurteilt worden ist.
Aber ich meine, das Thema ist nun ausdiskutiert.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Dann ist festzuhalten, daß Franziskus mit seiner Aussage in der heutigen Situation generell recht hat, er jedoch nicht alle Spezialitäten und Eventualitäten der katholischen Morallehre bei selbiger Rede berücksichtigte.Sempre hat geschrieben:Nein, Raphael, es ging ja hier darum, wie das, was Franz gesagt hat, zu bewerten sei. Also die Frage, ob die Todesstrafe für gänzlich unzulässig erklärt werden kann.Raphael hat geschrieben:Es wurde jedoch insinuiert, daß die Todestrafe generell zulässig sei, weil eben der hier in Rede stehende Satz von Luther durch die Kirche verurteilt worden ist.
Aber ich meine, das Thema ist nun ausdiskutiert.
Darüber hinaus ist festzuhalten, daß es heutzutage Schlaumeier im Internetz gibt, die jede öffentlich getätigte Aussage des amtierenden Papstes akribisch untersuchen, weil er vielleicht Unrecht gehabt haben könnte.
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Was Du da jetzt geschrieben hast, glaubst Du ja selber nicht.Raphael hat geschrieben:Dann ist festzuhalten, daß Franziskus mit seiner Aussage in der heutigen Situation generell recht hat, er jedoch nicht alle Spezialitäten und Eventualitäten der katholischen Morallehre bei selbiger Rede berücksichtigte.Sempre hat geschrieben:Nein, Raphael, es ging ja hier darum, wie das, was Franz gesagt hat, zu bewerten sei. Also die Frage, ob die Todesstrafe für gänzlich unzulässig erklärt werden kann.Raphael hat geschrieben:Es wurde jedoch insinuiert, daß die Todestrafe generell zulässig sei, weil eben der hier in Rede stehende Satz von Luther durch die Kirche verurteilt worden ist.
Aber ich meine, das Thema ist nun ausdiskutiert.
Darüber hinaus ist festzuhalten, daß es heutzutage Schlaumeier im Internetz gibt, die jede öffentlich getätigte Aussage des amtierenden Papstes akribisch untersuchen, weil er vielleicht Unrecht gehabt haben könnte.
Dschungelboy hat geschrieben:Die Krönung des Gequassels
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Die "Theorie des letzten Wortes" wird innerhalb der theologischen Literatur (überwiegend) abgelehnt, denn das hat nur EINER!Sempre hat geschrieben:Was Du da jetzt geschrieben hast, glaubst Du ja selber nicht.
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Ja. Hätte aber im Nachhinein lieber was anderes gemacht.umusungu hat geschrieben:Kannst Du sie vorweisen?ar26 hat geschrieben:Für derartige Kraftmeier-Ausdrucksweisen sollte man schon beide juristische Examina vorweisen können. .umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Da wirst Du der Forengemeinde sicherlich auch erklären können, warum sie noch immer in den EMRK erwähnt wird:umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
https://dejure.org/gesetze/MRK/2.htmlArt. 2
Recht auf Leben
(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
Die Unterzeichnerstaaten haben sich zwar verpflichtet, die Todesstrafe abzuschaffen - aber merkwürdigerweise wurde diese Bestimmung nicht gestrichen.
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
"Er war Jurist, und hatte auch sonst nichts gelernt"ar26 hat geschrieben:Ja. Hätte aber im Nachhinein lieber was anderes gemacht.umusungu hat geschrieben:Kannst Du sie vorweisen?ar26 hat geschrieben:Für derartige Kraftmeier-Ausdrucksweisen sollte man schon beide juristische Examina vorweisen können. .umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Tucholsky.
.... der Jura studiert hatte....
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Hessen:Caviteño hat geschrieben:Da wirst Du der Forengemeinde sicherlich auch erklären können, warum sie noch immer in den EMRK erwähnt wird:umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
https://dejure.org/gesetze/MRK/2.htmlArt. 2
Recht auf Leben
(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
Die Unterzeichnerstaaten haben sich zwar verpflichtet, die Todesstrafe abzuschaffen - aber merkwürdigerweise wurde diese Bestimmung nicht gestrichen.
Wesentliche Kritikpunkte an der Hessischen Verfassung sind:
"Ein vielzitiertes juristisches Kuriosum stellt in diesem Zusammenhang Art. 21 Abs. 1 HV dar, nach dem für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann.[3] Diese Regelung ist jedoch gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund des Grundgesetzes auch nicht vorsehen darf (Art. 12)."
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassun ... des_Hessen
Auch nicht gestrichen. Auch merkwuerdig, oder nicht?
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Langsam wird das hier wirklich zu einem Kuriositäten-Kabinett!
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Das gilt aber jetzt bald für das komplette Forum.umusungu hat geschrieben:Langsam wird das hier wirklich zu einem Kuriositäten-Kabinett!
Eine Unterhaltung zwischen Menschen, die sich geistig im Jahr 2016 n.Chr. befinden, wird täglich schwieriger.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Und doch ist Deine Aussage, dass die Todesstrafe mit der EMRK unvereinbar sei, falsch.umusungu hat geschrieben:Langsam wird das hier wirklich zu einem Kuriositäten-Kabinett!
Re: Katholische Kirche und Todesstrafe
Franz kann auf einmal doch urteilen, wenn es ihm in den Kram passt. Zuvor hatte er angegeben, er sei unbedeutend genug, sich kein Urteil erlauben zu können. Ich meine, dabei hätte er es besser belassen sollen. Wenn man seine eigene Urteilskraft schon als ungenügend einschätzt, sollte man sich nicht zu Fragen wie der Todesstrafe äußern. Auch hat der urteilsfähigkeitsbefreite Franz mit seiner Predigt, alle Menschen seien Kinder Gottes, seine Urteilsfähigkeitsbefreitheit unter Beweis gestellt. Er mag sich bitteschön auch in bezug auf das Thema Todesstrafe eines Urteils enthalten. Das müsste ja schon im Bereich des ihm Möglichen sein.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)