
Jedenfalls ist das Dingen von Herrn Zuckerberg auf dem absteigenden Ast: http://www.noz.de/deutschland-welt/gut- ... youtube-in
Beruhigend dürfte sein, dass Whatsapp stark im Kommen ist, denn das gehört ihm ja mittlerweile.

Schreiben darfst Du alles, denn es herrscht ja Meinungsfreiheit. Du darfst Dich dabei allerdings nicht erwischen lassen… und das ist im öffentlichen Raum, wo das neue deutsche Denunziantentum fröhlich Urstätt feiert, kaum möglich.Niels hat geschrieben:"Mann muss für Kommentar gegen Ausländer zahlen: http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... ender.html
Eben.HeGe hat geschrieben:Selber schuld, wer in die USA reisen möchte.
Interessant ist darin das:n-tv; Autor: Benjamin Konietzny hat geschrieben:http://www.n-tv.de/politik/Rechts-gepos ... 68816.html
Fremdenhass im Netz
Rechts gepostet, Job verloren
Mit dem Flammenwerfer auf Flüchtlingskinder, Migranten mit Elektroschocks in Gaskammern treiben oder mit einem Schredder durch den Eurotunnel fahren. Solche Fantasien verbreiten Nutzer im Netz - mit beruflichen Konsequenzen.
Privatpersonen spielen sich hier als Strafverfolgungsbehörden auf. Früher, als es noch öffentliche Pranger gab, kamen die Verurteilten nach einem gesprochenen Urteil dort hin; heute wird ein rechtmäßiges Urteil gar nicht mehr abgewartet. Das Urteil sprechen einige wenige, die sich kollektiv aufregen, und dann landet die Person am Pranger.…Offener und radikaler: Das führt auch dazu, dass Autoren solcher Postings immer häufiger bei ihren Arbeitgebern für ihre Äußerungen "angeschwärzt" werden. Gleich mehrere Blogs und Facebook-Seiten dokumentieren die Hass-Parolen mit Klarnamen und veröffentlichen zum Teil gleich den Namen des Arbeitgebers mit. Denn nicht jeder, der sich in dieser Form äußert, ist so umsichtig, den Namen der Firma, in der er arbeitet, auf seinem Facebook-Profil nicht zu nennen…
Es scheint, wenn man den Smiley sieht, für den Autor wirklich schlimm zu sein, daß es immer noch diese Gerichte gibt, die möglicherweise ganz anders entscheiden, als mancher erhofft. Man könnte fast meinen, daß den Gerichten hier die Kompetenzen abgesprochen werden sollen. Das mag daran liegen, daß Gerichte in der Regel nach der Gesetzeslage entscheiden. Das sogenannte „gesunde Volksempfinden“ war ja auch schon öfter ein schlechter Ratgeber.Aber vor einem Urteil ist ja immer noch ein Gericht...
Der Arbeitgeber muß/soll hier nach Meinung des Autors offenbar die Verantwortung dafür übernehmen, was seine Mitarbeiter in ihre Freizeit so alles äußern. Wenn der Arbeitgeber nicht die gewünschten Konsequenzen zieht, dann solle er keine Aufträge mehr bekommen.Das hier ist aus meiner Sicht auch sehr wirksam:
http://perlen-aus-freital.tumblr.com/
Wer da zu Gewalt aufruft, ist seinen Job los. Gewaltaufrufe auf FB rechtfertigen inzwischen nicht nur eine fristlose Kündigung - reagiert der Arbeitgeber nicht, riskiert er, z.B. aus öffentlichen Aufträgen zu fliegen. Das ist für die allermeisten Firmen der Ruin und der garantierte Weg in die Insolvenz. Zumindest die etwas schlaueren werden mit der Pöbelei vorsichtiger, wenn sie wissen, dass sie nicht nur ihre eigene wirtschaftliche Existenz damit aufs Spiel setzen, sondern auch die ihrer Kollegen und ihres Arbeitgebers.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/pran ... 47019.html
Pranger im Internet: Feuert die Idioten nicht!
In den sozialen Medien regiert die sofortige Empörung - da kann ein einziger dummer Satz schnell den Job kosten. Dabei sollten Arbeitgeber mit Augenmaß strafen und gelassen abwarten, bis der Shitstorm vorüberzieht…
Das ist für FB nicht neu, der Prozess zieht sich schon länger hin.HeGe hat geschrieben:Facebook nimmt katholischem Priester seinen Titel
dieser werte Mitbruder soll sich beruhigen - seine Dienste tun - und sich auf einen Titel nichts einbilden.Siard hat geschrieben:Das ist für FB nicht neu, der Prozess zieht sich schon länger hin.HeGe hat geschrieben:Facebook nimmt katholischem Priester seinen Titel
Darum geht es meiner Meinung nach gar nicht. Hochzeiten dürfen angezeigt werden. Wenn jemand geschieden ist, wird es angezeigt, auch darf jeder laut dazu stehen, homosexuell zu sein. Aber ein geistlicher Stand muss verschwiegen werden? Das ist pure Diskriminierung!umusungu hat geschrieben:dieser werte Mitbruder soll sich beruhigen - seine Dienste tun - und sich auf einen Titel nichts einbilden.Siard hat geschrieben:Das ist für FB nicht neu, der Prozess zieht sich schon länger hin.HeGe hat geschrieben:Facebook nimmt katholischem Priester seinen Titel
Es geht facebook doch nur darum, daß Titel nicht Bestandteil des Usernamens sein dürfen. Selbstverständlich muß Herr Pope seinen geistlichen Stand nicht verschweigen, genauso wenig, wie jemand verschweigen muß, daß er verheiratet oder homosexuell ist. Aber der (Familien-)Stand gehört doch nicht in den Namen eines facebook-Profils!Raphaela hat geschrieben:Darum geht es meiner Meinung nach gar nicht. Hochzeiten dürfen angezeigt werden. Wenn jemand geschieden ist, wird es angezeigt, auch darf jeder laut dazu stehen, homosexuell zu sein. Aber ein geistlicher Stand muss verschwiegen werden? Das ist pure Diskriminierung!umusungu hat geschrieben:dieser werte Mitbruder soll sich beruhigen - seine Dienste tun - und sich auf einen Titel nichts einbilden.Siard hat geschrieben:Das ist für FB nicht neu, der Prozess zieht sich schon länger hin.HeGe hat geschrieben:Facebook nimmt katholischem Priester seinen Titel
umusungu hat geschrieben:dieser werte Mitbruder soll sich beruhigen - seine Dienste tun - und sich auf einen Titel nichts einbilden.Siard hat geschrieben:Das ist für FB nicht neu, der Prozess zieht sich schon länger hin.HeGe hat geschrieben:Facebook nimmt katholischem Priester seinen Titel
Ich gehe mal davon aus, daß das kath. Kirchenrecht für facebook nicht maßgeblich ist.Juergen hat geschrieben:Wie ist das eigentlich bei Kardinälen geregelt? – Zumindest nach kirchl. Recht ist der Titel Bestandteil des Nachnamens.
Wie ich oben schon geschrieben habe: Darum geht es im Grunde gar [Punkt]Scholasängerin hat geschrieben:umusungu hat geschrieben:dieser werte Mitbruder soll sich beruhigen - seine Dienste tun - und sich auf einen Titel nichts einbilden.Siard hat geschrieben:Das ist für FB nicht neu, der Prozess zieht sich schon länger hin.HeGe hat geschrieben:Facebook nimmt katholischem Priester seinen Titel![]()
Ganz [Punkt]
Demut, von der manche Priester so gerne ihren Gläubigen predigen, ist auch für geistliche Würdenträger angesagt!
Zunächst sollten diejenigen, die scheinbar nichts besseres zu tun haben, als auf die sog. "Demut" anderer Leute zu schielen, lieber bei sich vor der eigenen Haustür kehren. Dem Priester ohne nähere Kenntnis des Falls pauschal Hochmut als Motiv zu unterstellen, ist schlicht widerlich.Scholasängerin hat geschrieben:![]()
Ganz [Punkt]
Demut, von der manche Priester so gerne ihren Gläubigen predigen, ist auch für geistliche Würdenträger angesagt!
Ich verstehe, ehrlich gesagt, das Problem nicht so ganz. Warum muß Charles Pope denn unbedingt auf seinem Monsignore-Titel beharren? Und warum muß sich Pope gegen facebook wehren, wenn ihm fb die Führung eines Titel im Usernamen untersagt? Diese Vorschrift gilt ja nicht nur für Geistliche, sondern für alle Amtsträger. Eine Mitgliedschaft bei fb ist freiwillig, und wenn ich dort Mitglied sein möchte, muß ich die Vorgaben eben akzeptieren. Es zwingt ja niemand Herrn Pope, Mitglied bei fb zu sein.HeGe hat geschrieben:Zunächst sollten diejenigen, die scheinbar nichts besseres zu tun haben, als auf die sog. "Demut" anderer Leute zu schielen, lieber bei sich vor der eigenen Haustür kehren. Dem Priester ohne nähere Kenntnis des Falls pauschal Hochmut als Motiv zu unterstellen, ist schlicht widerlich.Scholasängerin hat geschrieben:![]()
Ganz [Punkt]
Demut, von der manche Priester so gerne ihren Gläubigen predigen, ist auch für geistliche Würdenträger angesagt!
Und wie Raphaela schon schrieb, ist das hier doch überhaupt nicht die Frage. Soweit eine freie Entscheidung in dieser Frage möglich ist, kann der Priester ja meinetwegen auf seinen Titel verzichten. Wenn es ihm aber von Dritten, säkularen Unternehmen von vorneherein verboten wird, diese Entscheidung selber zu treffen, muss man sich selbstverständlich dagegen wehren.
Eben. FB gestattet auch keine akademischen Grade oder militärischen Ränge in den Benutzernamen. Auch andere Titel wie Amtsrichter, Superheld oder Oberbürgermeister sind nicht gestattet. Gleiches Recht für alle, würde man dem Priester seinen Titel zugestehen dann müsste man es auch anderen. Nur wer Überprüft ob die Leute den Titel zurecht verwenden?Scholasängerin hat geschrieben:Ich verstehe, ehrlich gesagt, das Problem nicht so ganz. Warum muß Charles Pope denn unbedingt auf seinem Monsignore-Titel beharren? Und warum muß sich Pope gegen facebook wehren, wenn ihm fb die Führung eines Titel im Usernamen untersagt? Diese Vorschrift gilt ja nicht nur für Geistliche, sondern für alle Amtsträger. Eine Mitgliedschaft bei fb ist freiwillig, und wenn ich dort Mitglied sein möchte, muß ich die Vorgaben eben akzeptieren. Es zwingt ja niemand Herrn Pope, Mitglied bei fb zu sein.HeGe hat geschrieben:Zunächst sollten diejenigen, die scheinbar nichts besseres zu tun haben, als auf die sog. "Demut" anderer Leute zu schielen, lieber bei sich vor der eigenen Haustür kehren. Dem Priester ohne nähere Kenntnis des Falls pauschal Hochmut als Motiv zu unterstellen, ist schlicht widerlich.Scholasängerin hat geschrieben:![]()
Ganz [Punkt]
Demut, von der manche Priester so gerne ihren Gläubigen predigen, ist auch für geistliche Würdenträger angesagt!
Und wie Raphaela schon schrieb, ist das hier doch überhaupt nicht die Frage. Soweit eine freie Entscheidung in dieser Frage möglich ist, kann der Priester ja meinetwegen auf seinen Titel verzichten. Wenn es ihm aber von Dritten, säkularen Unternehmen von vorneherein verboten wird, diese Entscheidung selber zu treffen, muss man sich selbstverständlich dagegen wehren.
Der Dialogprozess in Paderborn:Scholasängerin hat geschrieben:Und die Frage muß erlaubt sein, wieso es jemand nötig hat, auf seinem Monsigniore-Titel zu bestehen. Auch wenn dies kein Zeichen von Hochmut sein sollte, ein Zeichen von Bescheidenheit ist es auf jeden Fall nicht.