Edi hat geschrieben:Daß es gut ausgebildete Menschen aus Syrien gibt, die flüchten, ist zwar richtig, aber das gilt doch längst nicht für alle, die hier Asyl beantragen. Offensichtlich ist das Lügen bei dieser Dame alltäglich geworden, denn jeder auch nur halbwegs Informierte weiß, daß die Asylbeantragenden eben längst nicht alle gut qualifiziert sind und daß das Asylrecht nur den wirklich Verfolgten zusteht.
Wobei - nur um korrekt zu bleiben, weil man hier im Forum früher immer wieder oberlehrerhaft ermahnt wurde, zwischen "Asylbewerbern" und EU-Angehörigen zu unterscheiden - die Syrer eben keine Personen sind, die Asyl beanspruchen können. Kriege, auch Bürgerkriege, sind kein Asylgrund, weil Asyl nur bei individueller politischer Verfolgung gewährt wird. Es kann sich bei den Syrern um sog. Kontigentflüchtlinge (da paßt zumindest der inflationär gebrauchte Ausdruck "Flüchtlinge") handeln oder sie können aus anderen Gründen (Bürgerkrieg) nicht abgeschoben.
Leider geht das immer wieder durcheinander.
Zurück zum Thema der Qualifikation. Es reicht nicht, einen Studienabschluß (sofern der den vergleichbar sein sollte) zu haben, in D. muß auch man auch deutsch sprechen. Der syrische Arzt ist eben nicht sofort einsatzfähig, er muß erst Deutsch lernen und dabei zumindest B2 beherrschen. Das ist auch für einen Akademiker nicht so einfach, nicht jeder ist sprachbegabt.
Obwohl Hoffart schon sitzt, beginnt Kimeridze das Gespräch mit dem auswendig gelernten Satz: „Guten Tag, bitte nehmen Sie doch hier Platz.“ Der vorgebliche Patient nennt 1969 als Geburtsjahr, Kimeridze notiert 1996. Bei der Dosierung des Schmerzmittels verwechselt er zwei mit zwanzig Milligramm. Wenn er Bandscheibe meint, sagt er „Band“, und welche Funktion sie in der Wirbelsäule hat, kann er nicht erklären. Den Unterschied zwischen Kernspintomographie und Computertomographie kann er Hoffart nicht verständlich machen. Später wird er im Arztbrief schreiben: „Patient muss röntgen Hals machen. Ich überweise.“
Aber es geht ja nicht nur um die Sprache, auch bei den fachlichen Voraussetzungen liegt nicht alles im "grünen Bereich" - darf aber von den Sprachprüfern nicht gewertet werden, wie aus
dem Bericht hervorgeht. Wurde z.B. eine Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht festgestellt, ist nach einiger Zeit eine sog. "Kenntnisprüfung" abzulegen. Der Durchfallquote beträgt in Rheinland-Pfalz 50% - man sollte also auch die angeblichen Qualifizierungen der hier ohne Kontrolle zuwandernden und mit großem "Willkommen" begrüßten ausl. Fachkräfte mit kritischer Distanz betrachten.