Prinz Charles, Lady Di und Camilla Parker Bowles
Prinz Charles, Lady Di und Camilla Parker Bowles
Hallo zusammen.
Ich hätte zur Abwechslung mal wieder eine Frage zum ewigen Mysterium des kirchlichen Eherechts.
Um mal ganz profan anzufangen: Wie ich eben im Internet gelesen habe, will Prinz Charles nun Camilla Parker Bowles heiraten. In dem Artikel hieß es, da er geschieden war, hätte die anglikanische Kirche bisher ihre Zustimmung verweigert. Nach einer neuen Regel aus dem Jahr 2002 dürfen aber nun auch Geschiedene heiraten, deren Ehepartner zwischenzeitlich verstorben ist, wie im Fall von Lady Di.
Mich hat das insofern gewundert, als dass das doch in der katholischen Kirche überhaupt kein Problem sein dürfte, oder? Eine zivilrechtliche Scheidung löst die Ehe nicht auf, der Tod ermögicht aber eine Wiederheirat. Oder ist der Akt der zivilrechtlichen Scheidung schon für sich eine Sünde, die eine Wiederheirat ausschließt? Hat da irgendjemand mehr Ahnung von?
HeGe
Ich hätte zur Abwechslung mal wieder eine Frage zum ewigen Mysterium des kirchlichen Eherechts.
Um mal ganz profan anzufangen: Wie ich eben im Internet gelesen habe, will Prinz Charles nun Camilla Parker Bowles heiraten. In dem Artikel hieß es, da er geschieden war, hätte die anglikanische Kirche bisher ihre Zustimmung verweigert. Nach einer neuen Regel aus dem Jahr 2002 dürfen aber nun auch Geschiedene heiraten, deren Ehepartner zwischenzeitlich verstorben ist, wie im Fall von Lady Di.
Mich hat das insofern gewundert, als dass das doch in der katholischen Kirche überhaupt kein Problem sein dürfte, oder? Eine zivilrechtliche Scheidung löst die Ehe nicht auf, der Tod ermögicht aber eine Wiederheirat. Oder ist der Akt der zivilrechtlichen Scheidung schon für sich eine Sünde, die eine Wiederheirat ausschließt? Hat da irgendjemand mehr Ahnung von?
HeGe
Re: Prinz Charles, Lady Di und Camilla Parker Bowles
Wo (nach westlichem Verständnis) kein Eheband mehr da ist (also ein Partner tot ist), ist eine erneute Heirat möglich.HeGe hat geschrieben:Eine zivilrechtliche Scheidung löst die Ehe nicht auf, der Tod ermögicht aber eine Wiederheirat. Oder ist der Akt der zivilrechtlichen Scheidung schon für sich eine Sünde, die eine Wiederheirat ausschließt? Hat da irgendjemand mehr Ahnung von?
Für das Weitere, was Du als Frage aufwirfst, gibt es das Bußskrament.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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- Robert Ketelhohn
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Re: Prinz Charles, Lady Di und Camilla Parker Bowles
Das würde also heissen, dass wenn ein geschiedener oder getrennt lebender Ehepartner, abwarten würde, bis der andere Partner stirbt, und erst danach wieder heiratet, man ihm keinen Ehebruch vorwerfen könnte, falls er in der Zwischenzeit sich nicht wieder mit einem anderne Partner eingelassen hätte.Juergen hat geschrieben:Wo (nach westlichem Verständnis) kein Eheband mehr da ist (also ein Partner tot ist), ist eine erneute Heirat möglich.HeGe hat geschrieben:Eine zivilrechtliche Scheidung löst die Ehe nicht auf, der Tod ermögicht aber eine Wiederheirat. Oder ist der Akt der zivilrechtlichen Scheidung schon für sich eine Sünde, die eine Wiederheirat ausschließt? Hat da irgendjemand mehr Ahnung von?
Für das Weitere, was Du als Frage aufwirfst, gibt es das Bußskrament.
Re: Prinz Charles, Lady Di und Camilla Parker Bowles
Ja.Edi hat geschrieben:Das würde also heissen, dass wenn ein geschiedener oder getrennt lebender Ehepartner, abwarten würde, bis der andere Partner stirbt, und erst danach wieder heiratet, man ihm keinen Ehebruch vorwerfen könnte, falls er in der Zwischenzeit sich nicht wieder mit einem anderne Partner eingelassen hätte.
Auch ein unverheirateter, der die erste Ehe eingehen will, wird dies nicht verwehrt, "nur" weil er vorher schon 30 andere Beziehungen hatte und sogar Sex vor der Ehe hatte...
Wäre es anders, so gäb es vermutlich seit Jahren keine gültigen Ehen mehr
Gruß Jürgen
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Ja, das ist tatsächlich der Grund, warum es auch jetzt noch keine kirchliche Trauung geben wird, wie ich mittlerweile gehört habe.Petra hat geschrieben:M.E. ist der Knackpunkt dass der Gatte seiner Camilla noch nicht verstorben ist.
Aber bis 2002 war es lt. diesem Bericht so, dass ein Geschiedener, dessen Ehepartner gestorben war, auch dann nach anglikanischem Recht nicht kirchlich heiraten durfte. Das ist aber in der katholischen Kirche offensichtlich nicht der Fall gewesen.
Ich habe das übrigens hier gelesen: http://www.gmx.net/de/themen/unterhaltu ... tNkBb.html
Wenn dies tatsächlich stimmt, fände ich das aber schon ziemlich hart.
HeGe
Das engl. bzw. anglikanische Eherecht ist wohl etwas "komisch" (so ist es nach engl. Recht z.B. so, daß jeder, der in einer Pfarrei/Pfarrbezirk wohnt - unabhängig von seiner Konfession - ein Recht auf eine kirchl. Trauung durch die "Church of England" hat. ).
Ich verweise mal auf folgenden Text, der sich mit dem Eheverständnis auch der angl. Kirche beschäftigt.
http://www.ccee.ch/deutsch/struktur/ehe_index.htm
(ich hab's nur selektiv in Bezug auf die angl. Kirche gelesen, und weiß nicht was die da über das kath. Eheverständnis verzapfen)
Aber was in dem von HeGe verlinkten Artikel steht, scheint nicht zu stimmen: Wenn der Partner tot ist, so verstehe ich die Aussagen in dem Text auf der ccee Seite, war schon immer eine Neuheirat möglich.
Ich verweise mal auf folgenden Text, der sich mit dem Eheverständnis auch der angl. Kirche beschäftigt.
http://www.ccee.ch/deutsch/struktur/ehe_index.htm
(ich hab's nur selektiv in Bezug auf die angl. Kirche gelesen, und weiß nicht was die da über das kath. Eheverständnis verzapfen)
Aber was in dem von HeGe verlinkten Artikel steht, scheint nicht zu stimmen: Wenn der Partner tot ist, so verstehe ich die Aussagen in dem Text auf der ccee Seite, war schon immer eine Neuheirat möglich.
Gruß Jürgen
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Stimmt. Der verlinkte Artikel erzählt Unsinn. Nach anglikanischem (wie nach römisch-katholischem) Recht war immer schon eine kirchliche Wiederheirat möglich, wenn der Ehepartner verstorben war. Sonst wurde von der anglikanischen Kirche die Trauzeremonie verweigert. Allerdings ist richtig, daß seit 2002 diese Regelung etwas gelockert wurde. Unter bestimmten Umständen ist nun die Trauung von Geschiedenen doch möglich. Es bedarf dazu aber einer besonderen Genehmigung.Juergen hat geschrieben:Aber was in dem von HeGe verlinkten Artikel steht, scheint nicht zu stimmen: Wenn der Partner tot ist, so verstehe ich die Aussagen in dem Text auf der ccee Seite, war schon immer eine Neuheirat möglich.
Der Fall von Prince Charles und Camilla Parker Bowles ist so heikel, weil der geschiedene Ehemann von CPB noch lebt. Zudem wird Charles (sollte er es jemals auf den Thron schaffen) weltliches Oberhaupt der Kirche von England sein. In dieser Rolle steht es ihm natürlich nicht sehr gut an, gegen die Lehre der Anglikanischen Kirche von der Unauflöslichkeit der Ehe zu handeln. Deshalb ist für ihn die Genehmigung zur Wiederheirat sicher sehr viel schwerer zu bekommen als für andere...
Take care
Steve
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Stefan hat geschrieben:Angenommen, jemand würde Deine Idee aufgreifen, allerdings erst nach dem 8. April (also, nachdem Charles die zarte Camilla geehelicht hat): Würde denn die Ehe nachträglich zulässig sein?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Aber das läßt sich doch arrangieren.
Nein. – Genausogut könntest du fragen: »Wenn ich jemanden ermorde, dann bin ich ein Mörder und werde bestraft. Stirbt der Ermordete später jedoch eines natürlichen Todes, bin ich dann kein Mörder mehr?«
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Eine Gültigmachung - aufgrund des Wegfalls des Ehehindernisses- wäre aber nach kath. Verständis schon möglich. Allerdings wäre wohl eine Konsenserneuerung vonnöten.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Stefan hat geschrieben:Angenommen, jemand würde Deine Idee aufgreifen, allerdings erst nach dem 8. April (also, nachdem Charles die zarte Camilla geehelicht hat): Würde denn die Ehe nachträglich zulässig sein?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Aber das läßt sich doch arrangieren.Nein. – Genausogut könntest du fragen: »Wenn ich jemanden ermorde, dann bin ich ein Mörder und werde bestraft. Stirbt der Ermordete später jedoch eines natürlichen Todes, bin ich dann kein Mörder mehr?«
Gruß Jürgen
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Danke. Ich werde mir die entsprechenden Passagen im Laufe des Tages mal durchlesen.Juergen hat geschrieben:Ich verweise mal auf folgenden Text, der sich mit dem Eheverständnis auch der angl. Kirche beschäftigt.
http://www.ccee.ch/deutsch/struktur/ehe_index.htm
(ich hab's nur selektiv in Bezug auf die angl. Kirche gelesen, und weiß nicht was die da über das kath. Eheverständnis verzapfen)
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Hallo,HeGe hat geschrieben:Danke. Ich werde mir die entsprechenden Passagen im Laufe des Tages mal durchlesen.Juergen hat geschrieben:Ich verweise mal auf folgenden Text, der sich mit dem Eheverständnis auch der angl. Kirche beschäftigt.
http://www.ccee.ch/deutsch/struktur/ehe_index.htm
(ich hab's nur selektiv in Bezug auf die angl. Kirche gelesen, und weiß nicht was die da über das kath. Eheverständnis verzapfen)
HeGe
meines Erachtens enthält der Text Fehler.
Es ist zwar richtig, daß eine anglikanische "Parish" sich grundsätzlich aus den Menschen zusammensetzt, die in ihrem Bereich wohnen. Ob allerdings der Priester einen Traugottesdienst vollzieht, ist bestimmten Kriterien unterworfen. Die Kirche ist ja kein Selbstbedienungsladen, und m. W. kann ein Priester die Trauung auch ablehnen.
Das Privileg, die kirchliche Trauung zugleich als rechtlichen Akt zu vollziehen und damit einen zivilen Akt zu umgehen, haben nicht nur die Anglikaner, sondern auch andere Kirchen in England, etwa die Methodisten und Reformierten.
M. W. ist kein Standesbeamter zugegen, sondern der Priester fungiert in diesem Fall als Standesbeamter. Das Brautpaar trägt sich nach der kirchlichen Zeremonie in der Sakristei in das Trauregister ein und damit gilt die Ehe auch juristisch als geschlossen.
So long,
Steve