Kurze Fragen - kurze Antworten IV
- Abendsonne
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
ja genau, er meinte "und bitte beten Sie auch für mich"
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
deute es als : schließe bei deiner danksagung auch mich mit ein.
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"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Den braucht er sicher. Denn den brauchen wir alle.Protasius hat geschrieben:Vllt. braucht er ein bißchen Beistand von ganz oben.
(Warum bloß fragt Abendsonne hier anstatt ihn direkt, den einzigen, der’s wissen kann. Und warum bloß vermutet jemand in den Nebel hinein Antworten!)
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Ich habe eine Frage zu dem Evangelium nach Johannes 19,25-27. Dort heißt es unter anderem : Bei dem Kreuz Jesu standen seine Mutter und die Schwester seiner Mutter, Maria, die Frau des Klopas, und Maria von Magdala.
Hatte Maria eine Schwester ? Ich dachte ,sie wäre ein Einzelkind ,daß seine Mutter,die hl. Elisabeth erst in späten Jahren bekommen hatte.
Oder ist das gar nicht bekannt ?
Hatte Maria eine Schwester ? Ich dachte ,sie wäre ein Einzelkind ,daß seine Mutter,die hl. Elisabeth erst in späten Jahren bekommen hatte.
Oder ist das gar nicht bekannt ?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Das einzige Kind der heiligen Elisabeth, die die Base = Cousine Mariens war, ist Johannes der Täufer. Die Eltern Mariens sind Joachim und Anna.Theresita hat geschrieben:Ich habe eine Frage zu dem Evangelium nach Johannes 19,25-27. Dort heißt es unter anderem : Bei dem Kreuz Jesu standen seine Mutter und die Schwester seiner Mutter, Maria, die Frau des Klopas, und Maria von Magdala.
Hatte Maria eine Schwester ? Ich dachte ,sie wäre ein Einzelkind ,daß seine Mutter,die hl. Elisabeth erst in späten Jahren bekommen hatte.
Oder ist das gar nicht bekannt ?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Da hast du natürlich recht, daß die Eltern Joachim und Anna waren. Wie konnte ich nur Elisabeth schreiben ?
Wahrscheinlich erste Anzeichen von Alzheimer .........
Wahrscheinlich erste Anzeichen von Alzheimer .........
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Die angeblichen Eltern Mariens sind Anna und Joachim. Das ist aber nur in apokryphen Schriften wie zum Beispiel dem Protevangelium des Jakobus überliefert.
Elisabeth ist die Mutter Johannes des Täufers.
Elisabeth ist die Mutter Johannes des Täufers.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Ja, das ist jetzt klar. Aber was weiß man über die Schwestern Mariens ?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Keine Ahnung. Aber es gibt ja auch "Brüder" Jesu ohne dass sie seine leiblichen Bruder sind. Könnte u U hier ähnlich sein.Theresita hat geschrieben:Ja, das ist jetzt klar. Aber was weiß man über die Schwestern Mariens ?
Si Deus nobiscum, quis contra nos?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Im Mittelalter gab es eine Legende, dass Mariens Vater Joachim kurz nach ihrer Geburt gestorben sei. Mariens mutter Anna habe dann den Cleophas geheiratet und ihm eine Tochter, ebenfalls Maria,, geboren, die als Maria Cleophas auftaucht,(Sie wiederum soll die Mutter u.a. der Apostel Jakobus d.J. und Judas Thaddaeus gewesen sein) Und noch ein drittes Mal soll die hl. Anna geheiratet haben, den Salomas, und ihm eine Tochter, ebenfalls Maria geboren haben, die spätere Maria Salome. (Diese hat später den Zebedaeus geheiratet und wurde die Mutter der °Söhne des Zebedaeus° unter Jesus' Aposteln: Jakobus d.Ä und Johannes Ev.) Im Grunde wäre es nach der Legende ein kleiner Familienbetrieb um unseren Herrn Jesus gewesen...Theresita hat geschrieben:Ja, das ist jetzt klar. Aber was weiß man über die Schwestern Mariens ?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
In diesem Fall allerdings ein Familienbetrieb mit sehr geringem Einfallsreichtum was weibliche Vornamen anbelangt.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
search.php?keywords=Cleoph*&terms=all&a ... bmit=SucheSeraphina hat geschrieben:Keine Ahnung. Aber es gibt ja auch "Brüder" Jesu ohne dass sie seine leiblichen Bruder sind. Könnte u U hier ähnlich sein.Theresita hat geschrieben:Ja, das ist jetzt klar. Aber was weiß man über die Schwestern Mariens ?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Ich habe je einen Rosenkranz für meine Kinder gebastelt und will diese auch weihen lassen (also die Rosenkränze, nicht die Kinder ).
Dazu werden mit Sicherheit Fragen kommen. Ich bitte euch um eine einfache und für Grundschüler verständliche Antwort auf die Frage:
Was bewirkt die Weihe eines Rosenkranzes?
Dazu werden mit Sicherheit Fragen kommen. Ich bitte euch um eine einfache und für Grundschüler verständliche Antwort auf die Frage:
Was bewirkt die Weihe eines Rosenkranzes?
"We have feminized the Church so much that it is not attractive to men."
(Eric Sammons)
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Ein Rosenkranz wird gesegnet, nicht geweiht (das ist eine volkstümliche Formulierung, die aber eigentlich unzutreffend ist).Kai hat geschrieben:Ich bitte euch um eine einfache und für Grundschüler verständliche Antwort auf die Frage:
Was bewirkt die Weihe eines Rosenkranzes?
Die Segnung bedeutet, daß der Gegenstand für etwas Heiliges (also zB zum Gebet) in Gebrauch genommen wird.
Sie bedeutet auch, daß die Verwendung des Gegenstandes demjenigen den Segen Gottes verspricht, der ihn verwendet.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Danke.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Abseits von der Fragestellung stellt sich die Frage ob ein Rosenkranz durch einen Priester gesegnet werden muß,
oder ob sich durch den Gebrauch selbst den Segen zuzieht.
Um es mal sehr überspitzt zu formulieren → Welcher Rosenkranz ist besser:
jener der gesegnet wurde, aber nicht gebraucht wird;
oder jener, der nicht gesegnet wurde, aber mit dem täglich gebetet wird?
oder ob sich durch den Gebrauch selbst den Segen zuzieht.
Um es mal sehr überspitzt zu formulieren → Welcher Rosenkranz ist besser:
jener der gesegnet wurde, aber nicht gebraucht wird;
oder jener, der nicht gesegnet wurde, aber mit dem täglich gebetet wird?
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Der, der gesegnet wurde.Juergen hat geschrieben:Um es mal sehr überspitzt zu formulieren → Welcher Rosenkranz ist besser:
jener der gesegnet wurde, aber nicht gebraucht wird;
oder jener, der nicht gesegnet wurde, aber mit dem täglich gebetet wird?
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Sagst Du das aus dem Bauch heraus, oder was führt Dich zu der Annahme?lifestylekatholik hat geschrieben:Der, der gesegnet wurde.Juergen hat geschrieben:Um es mal sehr überspitzt zu formulieren → Welcher Rosenkranz ist besser:
jener der gesegnet wurde, aber nicht gebraucht wird;
oder jener, der nicht gesegnet wurde, aber mit dem täglich gebetet wird?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Ein Rosenkranz, der gesegnet wurde, ist m.W. ein gesegneter Andachtsgegenstand im Sinne des Enchiridion indulgentiarum, mithin kann man einen partiellen Ablaß durch seinen frommen Gebrauch gewinnen. Ein nicht gesegneter Rosenkranz ist zwar eine nützliche Zählhilfe, für den Erwerb eines Ablasses muß man jedoch den Rosenkranz in Gemeinschaft beten (gibt allerdings dann auch einen vollständigen u.d.ü.B.)
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Das würde ich nicht so ausschließlich formulieren, zumal es auch im "Benediktionale" heißt:taddeo hat geschrieben:Ein Rosenkranz wird gesegnet, nicht geweiht [...]
Die Verwendung von "Weihen" bzw. "Segnen" ist im deutschen Sprachgebiet unterschiedlich und in den neuen liturgischen Büchern fließend.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Logisch.lifestylekatholik hat geschrieben:Der, der gesegnet wurde.Juergen hat geschrieben:Um es mal sehr überspitzt zu formulieren → Welcher Rosenkranz ist besser:
jener der gesegnet wurde, aber nicht gebraucht wird;
oder jener, der nicht gesegnet wurde, aber mit dem täglich gebetet wird?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Richtig. Wobei ich präzisiere, daß die Segnung durch einen Priester und in der gehörigen Weise erfolgen muß:Protasius hat geschrieben:Ein Rosenkranz, der gesegnet wurde, ist m.W. ein gesegneter Andachtsgegenstand im Sinne des Enchiridion indulgentiarum, mithin kann man einen partiellen Ablaß durch seinen frommen Gebrauch gewinnen.
Enchiridion indulgentiarum hat geschrieben:Christifidelis qui pietatis obiecto (crucifixo, cruce, corona, scapulari, numismate), a quovis sacerdote rite benedicto, pia utitur mente, consequitur indulgentiam partialem.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Können Bischöfe und Priester der alt-katholischen Kirche aus römisch-katholisch kirchenrechtlicher Sicht wirksam die Absolution nach einer Einzelbeichte erteilen ?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Nein, weil ihnen die zwingend erforderliche Beichtfakultas eines zuständigen Ordinarius fehlt, die für eine gültige Absolution unerläßlich ist.San Marco hat geschrieben:Können Bischöfe und Priester der alt-katholischen Kirche aus römisch-katholisch kirchenrechtlicher Sicht wirksam die Absolution nach einer Einzelbeichte erteilen ?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Was ist mit Todesgefahr?taddeo hat geschrieben:Nein, weil ihnen die zwingend erforderliche Beichtfakultas eines zuständigen Ordinarius fehlt, die für eine gültige Absolution unerläßlich ist.San Marco hat geschrieben:Können Bischöfe und Priester der alt-katholischen Kirche aus römisch-katholisch kirchenrechtlicher Sicht wirksam die Absolution nach einer Einzelbeichte erteilen ?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Eine Frage zur Priesterkommunion:
Gläubige, die nicht im Stand der Gnade sind, dürfen bekanntlich nicht die Hl. Kommunion empfangen. Man geht dann, auch wenn man in der Messe ist, einfach nicht vor. Was ist, aber wenn ein Priester sich einer schweren Sünde bewusst ist, aber ohne kurzfristige Beichmöglichkeit eine Messe zelebrieren muss? Müsste dann die Priesterkommunion entfallen?
Gläubige, die nicht im Stand der Gnade sind, dürfen bekanntlich nicht die Hl. Kommunion empfangen. Man geht dann, auch wenn man in der Messe ist, einfach nicht vor. Was ist, aber wenn ein Priester sich einer schweren Sünde bewusst ist, aber ohne kurzfristige Beichmöglichkeit eine Messe zelebrieren muss? Müsste dann die Priesterkommunion entfallen?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
@Polykarp
(Ein solch schwerwiegender Grund wäre z.B., daß ein Pfarrer ansonsten die pfarrliche Sonntagsmesse entfallen lassen müßte.)c. 916 CIC/1983 hat geschrieben:Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Anschlußfrage: Wie erweckt man vollkommene Reue?
Reicht das Sprechen des Gebets "Actus contritionis" (zu finden bspw im Anhang des Kopendiums des KKK)
Die Diskussion um "wie kann ich mir sicher sein vollkommene Reue erweckt zu haben" hatten wir zwar schon im Forum (mehrheitlich war man hier der Meinung, das nicht mit bestimmtheit sagen zu können - bloß was macht dann der Priester bei der Messe? Das kommt dann einem Spiel mit dem Höllenfeuer gleich) ist für mich aber nicht abschließend geklärt worden.
Reicht das Sprechen des Gebets "Actus contritionis" (zu finden bspw im Anhang des Kopendiums des KKK)
Die Diskussion um "wie kann ich mir sicher sein vollkommene Reue erweckt zu haben" hatten wir zwar schon im Forum (mehrheitlich war man hier der Meinung, das nicht mit bestimmtheit sagen zu können - bloß was macht dann der Priester bei der Messe? Das kommt dann einem Spiel mit dem Höllenfeuer gleich) ist für mich aber nicht abschließend geklärt worden.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Gamaliel, noch zu Deinem obigen Beitrag:
Als ich letztens ministriert habe (FSSP), wollte ich vor der Messe beichten; das war dem Priester jedoch zeitlich nicht mehr möglich bzw. er sagte mir, wir könnten das besser im Anschluß an die Messe machen. Ein älterer Mitministrant hat mir dann gesagt, ich solle aber ruhig in der Messe kommunizieren, da ich ja unmittelbar nach der Messe beichten würde. Ein Priester habe ihm gesagt, dass das gehe. Der zelebrierende Priester hat mir dann auch anstandslos die Kommunion gereicht, und er wusste ja, dass ich noch nicht gebeichtet hatte.
Dein oben gebrachter Text lässt die Rechtslage für mich aber anders erscheinen. Wie war es denn nun in meinem konkreten Fall? (Ein schwerwiegender Grund lag ja nicht vor, denn ich hätte ja ministrieren können ohne zu komunizieren.)
Vom "Akt vollkommener Reue" höre bzw. lese ich übrigens zum ersten Mal.
Als ich letztens ministriert habe (FSSP), wollte ich vor der Messe beichten; das war dem Priester jedoch zeitlich nicht mehr möglich bzw. er sagte mir, wir könnten das besser im Anschluß an die Messe machen. Ein älterer Mitministrant hat mir dann gesagt, ich solle aber ruhig in der Messe kommunizieren, da ich ja unmittelbar nach der Messe beichten würde. Ein Priester habe ihm gesagt, dass das gehe. Der zelebrierende Priester hat mir dann auch anstandslos die Kommunion gereicht, und er wusste ja, dass ich noch nicht gebeichtet hatte.
Dein oben gebrachter Text lässt die Rechtslage für mich aber anders erscheinen. Wie war es denn nun in meinem konkreten Fall? (Ein schwerwiegender Grund lag ja nicht vor, denn ich hätte ja ministrieren können ohne zu komunizieren.)
Vom "Akt vollkommener Reue" höre bzw. lese ich übrigens zum ersten Mal.
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(Eric Sammons)
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Das kommt drauf an, ob der betreffende Priester eine gültige Weihe hat. In Todesgefahr absolviert jeder Priester gültig und erlaubt, der eine gültige Weihe empfangen hat.Protasius hat geschrieben:Was ist mit Todesgefahr?taddeo hat geschrieben:Nein, weil ihnen die zwingend erforderliche Beichtfakultas eines zuständigen Ordinarius fehlt, die für eine gültige Absolution unerläßlich ist.San Marco hat geschrieben:Können Bischöfe und Priester der alt-katholischen Kirche aus römisch-katholisch kirchenrechtlicher Sicht wirksam die Absolution nach einer Einzelbeichte erteilen ?
Bei katholischen Ex-Priestern, die konvertiert sind und dann als alt-katholische Religionsdiener jobben, ist das unstrittig.
Bei allen anderen müßte man den Einzelfall anschauen, und zwar ausschließlich nach den Kriterien der Katholischen Kirche.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Wir können das Thema da weiterführen http://kreuzgang.org/viewtopic.php?f=4&t=6468Kai hat geschrieben:Gamaliel, noch zu Deinem obigen Beitrag:
Als ich letztens ministriert habe (FSSP), wollte ich vor der Messe beichten; das war dem Priester jedoch zeitlich nicht mehr möglich bzw. er sagte mir, wir könnten das besser im Anschluß an die Messe machen. Ein älterer Mitministrant hat mir dann gesagt, ich solle aber ruhig in der Messe kommunizieren, da ich ja unmittelbar nach der Messe beichten würde. Ein Priester habe ihm gesagt, dass das gehe. Der zelebrierende Priester hat mir dann auch anstandslos die Kommunion gereicht, und er wusste ja, dass ich noch nicht gebeichtet hatte.
Dein oben gebrachter Text lässt die Rechtslage für mich aber anders erscheinen. Wie war es denn nun in meinem konkreten Fall? (Ein schwerwiegender Grund lag ja nicht vor, denn ich hätte ja ministrieren können ohne zu komunizieren.)
Vom "Akt vollkommener Reue" höre bzw. lese ich übrigens zum ersten Mal.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
@Kai
Zunächst einmal sprechen wir hier von Personen, die sich einer schweren Sünde bewußt sind. Ob diese Voraussetzung bei Dir gegeben war oder nicht, weiß ich nicht (und interessiert mich auch nicht). Ich abstrahiere daher von Deiner Person und spreche allgemein.
Jemand, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf grundsätzlich nicht zur hl. Kommunion gehen. Eine Ausnahme kann es nur bei gleichzeitigem Vorliegen von zwei Voraussetzungen geben: 1.) keine Gelegenheit zur Beichte + 2.) schwerwiegender Grund für Kommunionempfang.
In dem von Dir geschilderten Beispiel dürfte der erste Punkt erfüllt gewesen sein, aber sicher nicht der zweite.
(Ein schwerwiegender Grund zum Kommunionempfang ist für Laien im Normalfall nur die Todesgefahr. Denkbar wären auch irgendwelche Spezialfälle z.B. in Missionsländern, aber das will ich hier nicht vertiefen.)
Die Auskunft des erwähnten Mitministranten ist daher im Hinblick auf einen schweren Sünder falsch. Erstens ist man verpflichtet vor dem Kommunionempfang zu beichten (und nicht nachher) und zweitens gab es keine Notwendigkeit in dieser Messe zu kommunizieren.
Das Verhalten des Zelebranten war dagegen völlig korrekt. Die Kommunion darf und muß er nur öffentlich bekannten Todsündern verweigern. Die Bitte um das Ablegen einer Beichte vor der Messe läßt nicht darauf schließen, daß jemand eine schwere Sünde zu beichten hätte, und schon gar nicht macht sie ihn zum öffentlichen Sünder.
Im geschilderten Beispiel wäre es daher nicht erlaubt zur hl. Kommunion zu gehen (wie gesagt, unter der Voraussetzung, daß sich der Kommunikant einer schweren Sünde bewußt ist.)
Als Alternativen blieben die „geistige Kommunion“ oder – in Ausnahmefällen – die Bitte an den Priester, um Kommunionempfang nach erfolgter Beichte.
Zunächst einmal sprechen wir hier von Personen, die sich einer schweren Sünde bewußt sind. Ob diese Voraussetzung bei Dir gegeben war oder nicht, weiß ich nicht (und interessiert mich auch nicht). Ich abstrahiere daher von Deiner Person und spreche allgemein.
Jemand, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf grundsätzlich nicht zur hl. Kommunion gehen. Eine Ausnahme kann es nur bei gleichzeitigem Vorliegen von zwei Voraussetzungen geben: 1.) keine Gelegenheit zur Beichte + 2.) schwerwiegender Grund für Kommunionempfang.
In dem von Dir geschilderten Beispiel dürfte der erste Punkt erfüllt gewesen sein, aber sicher nicht der zweite.
(Ein schwerwiegender Grund zum Kommunionempfang ist für Laien im Normalfall nur die Todesgefahr. Denkbar wären auch irgendwelche Spezialfälle z.B. in Missionsländern, aber das will ich hier nicht vertiefen.)
Die Auskunft des erwähnten Mitministranten ist daher im Hinblick auf einen schweren Sünder falsch. Erstens ist man verpflichtet vor dem Kommunionempfang zu beichten (und nicht nachher) und zweitens gab es keine Notwendigkeit in dieser Messe zu kommunizieren.
Das Verhalten des Zelebranten war dagegen völlig korrekt. Die Kommunion darf und muß er nur öffentlich bekannten Todsündern verweigern. Die Bitte um das Ablegen einer Beichte vor der Messe läßt nicht darauf schließen, daß jemand eine schwere Sünde zu beichten hätte, und schon gar nicht macht sie ihn zum öffentlichen Sünder.
Im geschilderten Beispiel wäre es daher nicht erlaubt zur hl. Kommunion zu gehen (wie gesagt, unter der Voraussetzung, daß sich der Kommunikant einer schweren Sünde bewußt ist.)
Als Alternativen blieben die „geistige Kommunion“ oder – in Ausnahmefällen – die Bitte an den Priester, um Kommunionempfang nach erfolgter Beichte.
Also vom Erwecken der vollkommenen Reue hört man normalerweise zum ersten Mal im Erstbeichtunterricht. Weitere Infos erhält man eigentlich in jedem Katechismus. Beispielhaft sei auf die knappen Bemerkungen im Katechismus von P. Ramm (Nr. 190-192) hingewiesen.Kai hat geschrieben:Vom "Akt vollkommener Reue" höre bzw. lese ich übrigens zum ersten Mal.