Offenbar jene, deren Existenz der Schreiber anzweifelt. In den Alliierten-KZs auf den Rheinwiesen gab es fast nur unwirkliche, weshalb man dort auch nicht graben darf.Wenn es "wirkliche Tote" gibt, wer sind dann die "unwirklichen Toten"?
Neues von Bischof Williamson
Re: Neues von Bischof Williamson
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Re: Neues von Bischof Williamson
Nein.Juergen hat geschrieben:Da Du Dir durch das Zitat den Text in gewisser Weise zueigen machst …
Ich denke, dir sind die Grundzüge der „revisionistischen“ Argumentation schon bekannt. Im Zweifel versuch halt, den Autor zu fragen.Juergen hat geschrieben:Wenn es "wirkliche Tote" gibt, wer sind dann die "unwirklichen Toten"?
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rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Neues von Bischof Williamson
Interessant. Wußte ich nich. Um wen handelt es sich? Das interessiert mich wirklich.Robert Ketelhohn hat geschrieben: „revisionistischen“ Historiker.... zitieren.....[/blocksatz]
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Re: Eleisonkommentare von Msgr. Richard Williamson vergiftet?
Das ist jetzt auch schon bald Monate her. Ich würde ich nicht sagen, dass Deine und lifestyles Kommentare Hetze sind, aber als fiese Stimmungmache wider Msgr. Williamson kann man sie schon bezeichnen.cantus planus hat geschrieben:Mir schwebt da gerade eine beispielhafte Stelle vor. Ich muss aber mal gucken, ob ich den Rundbrief noch habe, um wirklich das Original zu zitieren. Momentchen, bitte. Es ist schon ein paar Monate her.Sempre hat geschrieben:Was soll denn "gerade noch auf dem Boden der Rechtgläubigkeit" bedeuten? Auf dem Boden der Rechtgläubigkeit ist auf dem Boden der Rechtgläubigkeit. Kannst Du ein Beispiel dazu nennen? Und wer soll wodurch "zu Fall kommen"?cantus planus hat geschrieben:der Bischof [...] bewegt [gerne mal] sich hart am Rande der katholischen Orthodoxie. Er selber bewegt sich dabei (gerade noch) auf dem Boden der Rechtgläubigkeit. Aber er scheint es billigend in Kauf zu nehmen, dass mancher zu Fall kommt, der dem nicht gewachsen ist.
Übrigens würde ich nicht sagen, dass die Rundbriefe "vergiftet" sind. Nein. Aber sie können, wie Lifestyle sagt, gefährlich sein.
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Re: Eleisonkommentare von Msgr. Richard Williamson vergiftet?
Ich habe im Moment einfach keine Zeit, mich durch Monate alte E-Mails zu wühlen, um eine Stelle wiederzufinden. Als regelmäßiger Leser der Eleison-Kommentare müsste es aber auch dir auffallen, wie oft Bischof Williamson in einem Folgekommentar Rückfragen beantworten oder frühere Aussichten präzisieren muss. Das zeigt, dass viele seiner Beiträge mißverständlich sein können. Die Schuld für diese Mißverständnisse pauschal auf die Leser abzuladen, wäre nun zu einfach. Bischof Williamson ist sich des Drahtseilaktes bewusst, den er gelegentlich wagt. Und als intelligenter Mensch müsste ihm klar sein, dass ihm viele Folgen, die dazu nicht fähig sind. Hier muss ein Bischof um der Liebe zur Kirche willen seine Worte sorgfältiger abwägen. Da teile ich ganz die Kritik von Bischof Fellay.
Wenn du wörtliche Zitate suchst, trage ich auch die noch nach. Allerdings nicht vor Ende März. Ich habe im Moment wirklich zu viel zu tun.
Das ist übrigens keine "Hetze" und auch keine "fiese Stimmungsmache" gegen Bischof Williamson, sondern entspringt einer Sorge letztlich um den Bischof selbst.
Wenn du wörtliche Zitate suchst, trage ich auch die noch nach. Allerdings nicht vor Ende März. Ich habe im Moment wirklich zu viel zu tun.
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Re: Eleisonkommentare von Msgr. Richard Williamson vergiftet?
Du folgerst also aus der Tatsache, dass Leser der kurzgehaltenen Eleisonkommentare öfters weitere Fragen an den Bischof stellen, dass die Eleisonkommentare gefährlich seien. Da lachen ja die Hühner.cantus planus hat geschrieben:Ich habe im Moment einfach keine Zeit, mich durch Monate alte E-Mails zu wühlen, um eine Stelle wiederzufinden. Als regelmäßiger Leser der Eleison-Kommentare müsste es aber auch dir auffallen, wie oft Bischof Williamson in einem Folgekommentar Rückfragen beantworten oder frühere Aussichten präzisieren muss. Das zeigt, dass viele seiner Beiträge mißverständlich sein können. Die Schuld für diese Mißverständnisse pauschal auf die Leser abzuladen, wäre nun zu einfach. Bischof Williamson ist sich des Drahtseilaktes bewusst, den er gelegentlich wagt. Und als intelligenter Mensch müsste ihm klar sein, dass ihm viele Folgen, die dazu nicht fähig sind. Hier muss ein Bischof um der Liebe zur Kirche willen seine Worte sorgfältiger abwägen. Da teile ich ganz die Kritik von Bischof Fellay.
Wenn du wörtliche Zitate suchst, trage ich auch die noch nach. Allerdings nicht vor Ende März. Ich habe im Moment wirklich zu viel zu tun.
Das ist übrigens keine "Hetze" und auch keine "fiese Stimmungsmache" gegen Bischof Williamson, sondern entspringt einer Sorge letztlich um den Bischof selbst.
Du hast zwar Zeit, schwere Vorwürfe zu formulieren, nicht aber, Belege zu bringen. Das ist schlapp.
Könntest Du wenigstens die angebliche Kritik von Bischof Fellay am Inhalt der Eleisonkommentare, der Du Dich nun anschließt, vorlegen? Mir ist nicht bekannt, dass Bischof Fellay die Eleisonkommentare als gefährlich für die Leser ansieht.
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Re: Eleisonkommentare von Msgr. Richard Williamson vergiftet?
Sempre hat geschrieben:Du folgerst also aus der Tatsache, dass Leser der kurzgehaltenen Eleisonkommentare öfters weitere Fragen an den Bischof stellen, dass die Eleisonkommentare gefährlich seien. Da lachen ja die Hühner.
Du hast zwar Zeit, schwere Vorwürfe zu formulieren, nicht aber, Belege zu bringen. Das ist schlapp.
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Re: Eleisonkommentare von Msgr. Richard Williamson vergiftet?
Oh, dein Engagement hier im Kreuzgang reicht vollkommen, um diesen Irrweg aufzuzeigen.
Entschuldige, aber ich muss es endlich mal in aller Deutlichkeit sagen.
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Re: Eleisonkommentare von Msgr. Richard Williamson vergiftet?
nicht drücken
worin liegt den nun der Fehler der in dem Engagement zu sehen ist?
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civilisation
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Re: Neues von Bischof Williamson
Strafverfahren gegen Bischof Williamson vorläufig eingestellt
http://gloria.tv/?media=2612
daraus:
http://gloria.tv/?media=2612
daraus:
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat das Strafverfahren gegen den Traditionalistenbischof und Holocaustleugner Richard Williamson wegen Volksverhetzung vorläufig eingestellt. Der Strafbefehl schildert nach Auffassung des Ersten Strafsenats lediglich eine «Vorbereitungshandlung und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten». Das teilte die Justizpressestelle am Mittwoch mit (Az. 1 St OLG Ss 24/11).
Bei Volksverhetzung müsse die Tat «öffentlich oder in einer Versammlung» begangen werden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft könne jedoch wegen des gleichen Sachverhalts erneut umfassend Anklage erheben. Das Verfahren müsste dann neu aufgerollt werden.
-
Benedikt
Re: Neues von Bischof Williamson
Das entscheidende Argument des Gerichts hast du unterschlagen:
Williamsson hatte wohl einen guten Anwalt.Es werde in dem Strafbefehl aber nicht mitgeteilt, wie und wo der Inhalt des unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegebenen Interviews veröffentlicht und auch in Deutschland bekannt wurde. Nachdem seine Äußerung auf ungeklärtem Weg vorab bekannt geworden war, habe Williamson auf rechtlichem Wege vergeblich versucht, eine Ausstrahlung in der Bundesrepublik zu unterzusagen.
Re: Neues von Bischof Williamson
Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht!
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Stefan
Re: Neues von Bischof Williamson
Das ist wirklich interessant... Der Einwand von Justizpressesprecher Koch ist schon peinlich, wenn "wesentliche gesetzliche Merkmale" als "formaljuristisches Problem" kleingeredet werden. Mit anderen Worten: Das Verhalten ist zwar strafbar, uns fehlt nur das passende Gesetz dazu....ich habe Rechtsstaatlichkeit immer anders verstanden: nulla poena sine lege...Welt Online hat geschrieben:Laut Erstem Strafsenat des OLG Nürnberg wurde schon im Strafbefehl des Amtsgerichts nicht ausreichend dargelegt, wie und wo das Interview in Deutschland bekannt wurde, wo entsprechende Äußerungen – anders als in Schweden – strafbar sind. Entsprechend fehlten wesentliche gesetzliche Merkmale des Straftatbestandes „Volksverhetzung“.
„Erst die Veröffentlichung in Deutschland, also nicht schon das Geben des Interviews unter Ausschluss der Öffentlichkeit, kann die Strafbarkeit begründen“, heißt es in der OLG-Entscheidung.
Dem Strafbefehl sei aber nicht zu entnehmen, ob über die Ausstrahlung im Fernsehen hinaus eine Veröffentlichung im Internet von vornherein geplant gewesen sei, und ob der Angeklagte damit gerechnet habe. Hierauf komme es aber wesentlich an, da Williamson vergeblich versucht habe, eine Ausstrahlung in Deutschland zu untersagen, betonte der Senat.
Justizpressesprecher Thomas Koch erklärte, der Einwand des OLG beziehe sich auf ein rein formaljuristisches Problem. Zweifel an der Strafbarkeit der Äußerungen Williamsons bestünden nicht. Es sei daher damit zu rechnen, dass es zu einem neuen Verfahren komme.
(das hat nichts damit zu tun, dass ich Williamsons Äußerungen in dem Interview unter aller Sau finde.)
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Vir Probatus
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Re: Neues von Bischof Williamson
Nein ich finde das tieftraurig. Ich verneige mich vor den Millionenfachen Opfern des Holocaust und bedaure, daß sie sich nach 60 Jahren erneut von diesem Mann verhöhnen lassen mussten. Daß die Deutsche Justiz ihn nun auch noch laufen lässt, bedaure ich ebenfalls.Marion hat geschrieben:Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht!
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
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Re: Neues von Bischof Williamson
Ein solches Urteil kann - Gott sei Dank und vollkommen unbeschadet vom aktuellen Fall - eben nicht nach Emotionen und irgendwelchem politischen Willen gefällt werden, sondern nach objektiven Maßstäben. Und wenn jemand unter vier Augen etwas sagt und nicht ahnt, dass er dabei gefilmt wird bzw. diese Filmsequenz nie hätte veröffentlicht werden sollen, fehlt nun einmal objektiv die Voraussetzung zur Volksverhetzung.
Es werden - gerade auch in den letzten Monaten - in Deutschland genug zweifelhafte und in der Tendenz sehr bedenkliche Urteile gefällt. Da kann man froh sein, dass gerade in einem solch heiklen Fall das Recht über moralische Empörung und politischen Willen siegt.
Im übrigen ist der Fall Williamson damit juristisch noch nicht abgeschlossen.
Es werden - gerade auch in den letzten Monaten - in Deutschland genug zweifelhafte und in der Tendenz sehr bedenkliche Urteile gefällt. Da kann man froh sein, dass gerade in einem solch heiklen Fall das Recht über moralische Empörung und politischen Willen siegt.
Im übrigen ist der Fall Williamson damit juristisch noch nicht abgeschlossen.
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Re: Neues von Bischof Williamson
Für wie dumm hältst Du eigentlich alle, die hier mitlesen ?cantus planus hat geschrieben:Ein solches Urteil kann - Gott sei Dank und vollkommen unbeschadet vom aktuellen Fall - eben nicht nach Emotionen und irgendwelchem politischen Willen gefällt werden, sondern nach objektiven Maßstäben. Und wenn jemand unter vier Augen etwas sagt und nicht ahnt, dass er dabei gefilmt wird bzw. diese Filmsequenz nie hätte veröffentlicht werden sollen, fehlt nun einmal objektiv die Voraussetzung zur Volksverhetzung.
Es werden - gerade auch in den letzten Monaten - in Deutschland genug zweifelhafte und in der Tendenz sehr bedenkliche Urteile gefällt. Da kann man froh sein, dass gerade in einem solch heiklen Fall das Recht über moralische Empörung und politischen Willen siegt.
Im übrigen ist der Fall Williamson damit juristisch noch nicht abgeschlossen.
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Re: Neues von Bischof Williamson
Es war Aussage aller Beteiligten, dass dieses Gespräch nicht Teil des Interviewfilms war. Und nur das ist in der Sache relevant. Viel interessanter ist ja nach wie vor die Frage, wie dieser Filmabschnitt überhaupt Monate später und genau im richtigen Moment an die deutsche Presse gekommen ist.
Meines Wissens harrt diese interessante Frage noch immer der Aufklärung.
Meines Wissens harrt diese interessante Frage noch immer der Aufklärung.
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Re: Neues von Bischof Williamson
Der eigentliche Skandal an der ganzen Sache ist der gesetzliche Maulkorb.
Das wollen wir mal nicht vergessen.
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Re: Neues von Bischof Williamson
Zusammenhang?Vir Probatus hat geschrieben:Für wie dumm hältst Du eigentlich alle, die hier mitlesen ?cantus planus hat geschrieben:Ein solches Urteil kann - Gott sei Dank und vollkommen unbeschadet vom aktuellen Fall - eben nicht nach Emotionen und irgendwelchem politischen Willen gefällt werden, sondern nach objektiven Maßstäben. Und wenn jemand unter vier Augen etwas sagt und nicht ahnt, dass er dabei gefilmt wird bzw. diese Filmsequenz nie hätte veröffentlicht werden sollen, fehlt nun einmal objektiv die Voraussetzung zur Volksverhetzung.
Es werden - gerade auch in den letzten Monaten - in Deutschland genug zweifelhafte und in der Tendenz sehr bedenkliche Urteile gefällt. Da kann man froh sein, dass gerade in einem solch heiklen Fall das Recht über moralische Empörung und politischen Willen siegt.
Im übrigen ist der Fall Williamson damit juristisch noch nicht abgeschlossen.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Neues von Bischof Williamson
In der französischen Republik ist das doch jetzt so ähnlich wegen der Armenier, oder nicht?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Der eigentliche Skandal an der ganzen Sache ist der gesetzliche Maulkorb.
Das wollen wir mal nicht vergessen.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
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Re: Neues von Bischof Williamson
Nein der Skandal ist nicht der Maulkorb. Der Skandal ist der Bischof: Und das wäre er auch ohne dieses Gesetz.ad-fontes hat geschrieben:In der französischen Republik ist das doch jetzt so ähnlich wegen der Armenier, oder nicht?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Der eigentliche Skandal an der ganzen Sache ist der gesetzliche Maulkorb.
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Re: Neues von Bischof Williamson
Richtig:Robert Ketelhohn hat geschrieben:Der eigentliche Skandal an der ganzen Sache ist der gesetzliche Maulkorb.
Das wollen wir mal nicht vergessen.
Der Maulkob-§ läßt diese Republik nämlich hinter Positionen der "Aufklärung" fallen.
Damit befindet sich Merkel-Deutschland in Gemeinschaft mit Staaten, von denen man immer wieder & penetrant die Einhaltung von "Menschenrechten" einfordert - Tartüfferie
Die Verlogenheit droht geradezu systemimmanent zu werden; das beweisen auch Waffenlieferungen in Krisengebiete und Propaganda für gewisse Bürgerkriegsparteien.
Beunruhigende Symptome.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?
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Re: Neues von Bischof Williamson
ad-fontes hat geschrieben:In der französischen Republik ist das doch jetzt so ähnlich wegen der Armenier, oder nicht?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Der eigentliche Skandal an der ganzen Sache ist der gesetzliche Maulkorb.
Das wollen wir mal nicht vergessen.
In der "Westlichen Wertegemeinschaft" wirken Kräfte, welche die Meinungsfreiheit beschneiden:
moderne Dunkelmänner & Obskuranten. Das ist über Jahre zu beobachten. Tendenz: zunehmend.
Doch:
http://www.youtube.com/watch?v=gmwTa9qRqo
..........................................und außerdem gibt es noch das Internet..................da ist man nicht auf "Informationen" von Volxpädagogik & Systempresse angewiesen.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
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Benedikt
Re: Neues von Bischof Williamson
Skandalös wäre der Bischof, wenn es das Gesetz nicht gäbe. So nimmt das Gesetz Platz 1 auf der Skandalrangliste ein und Williamson muss sich mit Platz 2 begnügen.Vir Probatus hat geschrieben:Nein der Skandal ist nicht der Maulkorb. Der Skandal ist der Bischof: Und das wäre er auch ohne dieses Gesetz.ad-fontes hat geschrieben:In der französischen Republik ist das doch jetzt so ähnlich wegen der Armenier, oder nicht?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Der eigentliche Skandal an der ganzen Sache ist der gesetzliche Maulkorb.
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Raphael
Re: Neues von Bischof Williamson
Das Thema "Gedankenfreiheit" sollte man als (ehemaliger) FSSPX'ler besser nicht heraufbeschwören, denn als deren Anhänger/Sympathisant darf man noch nicht einmal denken, daß Religionsfreiheit ein Menschenrecht sei!Ewald Mrnka hat geschrieben:Doch:
http://www.youtube.com/watch?v=gmwTa9qRqo
![]()
..........................................und außerdem gibt es noch das Internet..................da ist man nicht auf "Informationen" von Volxpädagogik & Systempresse angewiesen.
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Stefan
Re: Neues von Bischof Williamson
Unabhängig davon, welche Auffassung man zur aktuellen Gesetzeslage vertritt, ist auch hier wieder das Kriterium der Öffentlichkeit maßgeblich.Welt Online hat geschrieben:Karlsruhe hat ein Urteil gegen einen Rechtsradikalen aufgehoben. Es ging um ein Gespräch über Aufsätze, in denen der Holocaust als "Zwecklüge" bezeichnet worden war...
Aus Sicht der Karlsruher Richter hatte der Neonazi die Schriften dadurch aber nicht „verbreitet“. Deshalb könne er nicht wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Die Entscheidungen des Landgerichts Mühlhausen und des Thüringer Oberlandesgerichts wurden aufgehoben, weil sie den Rechtsradikalen in seiner Meinungsfreiheit verletzten.
Entscheidendes Kriterium, ob „ein Verbreiten“ verbotener Schriften vorliegt, sei, dass eine solche Schrift „einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird“, heißt es im Beschluss des Verfassungsgerichts.
Der Gesetzgeber habe folglich „das bloße Austauschen solcher Schriften zwischen zwei Personen – und damit das bloße Äußern der konkreten Meinung als solcher – grundsätzlich von der Strafbarkeit wegen Volksverhetzung ausgenommen“.
In Bezug auf Bischof Williamson stelle ich mir die Frage:
Wenn er die Ausstrahlung des Interviews vergeblich zu verhindern versuchte, er also gar keinen Willen zur Verbreitung seiner Thesen hatte....inwiefern ist dann das Verhalten jener Personen von strafrechtlicher Relevanz, die das Interview verbreitet haben? Auf sie trifft ja das Kriterium der "Verbreitung" zu. Soweit ich es verstanden habe, müssen es keine eigenen Gedanken sein, es reicht aus, wenn inhaltlich der Holocaust geleugnet wird.... Nur mal so konsequent weitergedacht....
Re: Neues von Bischof Williamson
Ich freue mich, dass es noch Richter gibt, die sich wenigstens an die gegebenen Gesetze halten. Die sogenannte "Holocaustleugnung" ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Recht der Bürger sowie auch der Ausländer. Die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit bedeutet, dass man Meinungen äußern darf, egal ob sie zutreffen oder nicht.
Indem "Holocaustleugnung" unter bestimmten Umständen als Volksverhetzung bestraft wird, beweist der Staat, dass er es für richtig hält, zwischen Irrtum und Wahrheit zu unterscheiden, auch was jahrzehntealte Vergangenheit angeht. Inwieweit ihm das gelingt, das verbietet er, öffentlich zu diskutieren. Das Prinzip, das er anwendet, ist jedenfalls gut katholisch: Nur die Wahrheit hat ein Recht, der Irrtum hat kein Recht. Der Irrtum kann je nach dem geduldet werden, er hat aber kein Recht und wird nötigenfalls verfolgt.
Ist eigentlich Lehmannscher Modernismus in der Holocaustreligion Häresie? So nach dem Motto: "Ich glaube, dass es historisch wahr ist --- im Geiste der Jünger hat es sich tatsächlich so abgespielt."
Indem "Holocaustleugnung" unter bestimmten Umständen als Volksverhetzung bestraft wird, beweist der Staat, dass er es für richtig hält, zwischen Irrtum und Wahrheit zu unterscheiden, auch was jahrzehntealte Vergangenheit angeht. Inwieweit ihm das gelingt, das verbietet er, öffentlich zu diskutieren. Das Prinzip, das er anwendet, ist jedenfalls gut katholisch: Nur die Wahrheit hat ein Recht, der Irrtum hat kein Recht. Der Irrtum kann je nach dem geduldet werden, er hat aber kein Recht und wird nötigenfalls verfolgt.
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Re: Neues von Bischof Williamson
Bitte was ist eine "Holocaustreligion" ?Sempre hat geschrieben:Ich freue mich, dass es noch Richter gibt, die sich wenigstens an die gegebenen Gesetze halten. Die sogenannte "Holocaustleugnung" ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Recht der Bürger sowie auch der Ausländer. Die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit bedeutet, dass man Meinungen äußern darf, egal ob sie zutreffen oder nicht.
Indem "Holocaustleugnung" unter bestimmten Umständen als Volksverhetzung bestraft wird, beweist der Staat, dass er es für richtig hält, zwischen Irrtum und Wahrheit zu unterscheiden, auch was jahrzehntealte Vergangenheit angeht. Inwieweit ihm das gelingt, das verbietet er, öffentlich zu diskutieren. Das Prinzip, das er anwendet, ist jedenfalls gut katholisch: Nur die Wahrheit hat ein Recht, der Irrtum hat kein Recht. Der Irrtum kann je nach dem geduldet werden, er hat aber kein Recht und wird nötigenfalls verfolgt.
Ist eigentlich Lehmannscher Modernismus in der Holocaustreligion Häresie? So nach dem Motto: "Ich glaube, dass es historisch wahr ist --- im Geiste der Jünger hat es sich tatsächlich so abgespielt."
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
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Stefan
Re: Neues von Bischof Williamson
Wo verbietet der Staat denn, das Gelingen der Strafbarkeit von Volksverhetzung zu diskutieren?Sempre hat geschrieben:Indem "Holocaustleugnung" unter bestimmten Umständen als Volksverhetzung bestraft wird, beweist der Staat, dass er es für richtig hält, zwischen Irrtum und Wahrheit zu unterscheiden, auch was jahrzehntealte Vergangenheit angeht. Inwieweit ihm das gelingt, das verbietet er, öffentlich zu diskutieren.
Ich habe den Eindruck, dass die aktuelle Rechtslage auf geradezu abenteuerliche Art und Weise gedehnt und gestreckt wird.
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Das ist alles, was strafbar ist, und es muss jede Voraussetzung für eine Verurteilung erfüllt sein.§ 130 Volksverhetzung
....
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
-
Benedikt
Re: Neues von Bischof Williamson
Sempre hat geschrieben:Ist eigentlich Lehmannscher Modernismus in der Holocaustreligion Häresie? So nach dem Motto: "Ich glaube, dass es historisch wahr ist --- im Geiste der Jünger hat es sich tatsächlich so abgespielt."
Re: Neues von Bischof Williamson
Wenn das so zutrifft, dann wäre das nur dann strafbar, wenn der öffentliche Friede tatsächlich auch gestört würde. Bei andern Themen wie Religionsdiffamierung z.B. auch der christlichen Religion wird die Störung des öffentlichen Friedens erst dann angenommen, wenn es zu öffentlichen Unruhen kommen würde, was bisher nicht der Fall. Hier müsste man ja dasselbe vorrausetzen. Demnach dürfte uch bei dem Thema niemand verurteilt werden, solange es nicht zu solchen Unruhen kommt. Sehe ich das richtig?Stefan hat geschrieben:Wo verbietet der Staat denn, das Gelingen der Strafbarkeit von Volksverhetzung zu diskutieren?Sempre hat geschrieben:Indem "Holocaustleugnung" unter bestimmten Umständen als Volksverhetzung bestraft wird, beweist der Staat, dass er es für richtig hält, zwischen Irrtum und Wahrheit zu unterscheiden, auch was jahrzehntealte Vergangenheit angeht. Inwieweit ihm das gelingt, das verbietet er, öffentlich zu diskutieren.
Ich habe den Eindruck, dass die aktuelle Rechtslage auf geradezu abenteuerliche Art und Weise gedehnt und gestreckt wird.
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:§ 130 Volksverhetzung
....
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
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Stefan
Re: Neues von Bischof Williamson
In der Tat findet man in §166 StGB den gleichen Ansatz:
(Nochmals: ich betrachte die Angelegenheit hier rein formaljuristisch, ich heisse die Äußerungen Williamsons nicht gut!)
Insofern kann man ohne weiteres analog argumentieren.§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
(Nochmals: ich betrachte die Angelegenheit hier rein formaljuristisch, ich heisse die Äußerungen Williamsons nicht gut!)