Natürlich kann ich jedes Argument einführen, weil alle Menschen gleich sind, und ich als römisch-katholischer Mensch, kein geringeres Wahlrecht habe, als andere.
Kannst du kannst aber aufgrund deiner eignen religiösen Argumente nicht die Gelichbehandlung allsgemein rechtlich definieren, oder in die Persönlichkeitsrechte einschränken. Es gilt gleiche Pficht, gleiches Recht. Es heißt so schön Justitia ist blind, das Gesetz kennt nur die Rechtsperson ihm ist im allgemeinen das geschlecht egal, wird eine Gemeinschaft besonders behandelt (in dem Sinne die Zivilehe/Lebensgemeinschaft) muß dies für alle Formen dieser Lebensgemeinschft gelten. In dem Fall ist die Lebensgmeinschaft / Zivil - Ehe bei Heterosexuellen eine sexuelle, emotionale und wirtschaftliche langfristige Bindung, daraus ergeben sich rechte und Pflichten, diese haben dann aber für alle sexuellen, emotionalen und wirtschaftlichen langfristigen Bindungen zu gelten unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, REligion, ......
Wenn du das kath. Eheverständnis ansetzt als maß für die Zivilehe mußt du auch den Protestanten, den Moslems, den Hindu´s, den Atheisten, ... die Ehe untersagn.
LG
Fiore
PS: Du kannst dein Meinung vertreten die Schränke ich nicht ein, du kannst prdigen soviel du willst. Du kannst aber nicht hergehen und aufgrund deiner religiösen Freiheit, deiner religiösen Einstellung und deiner MEinungsfreiheit und deiner Gleiheit als Mensch meine Persönlichkeitsrechte und meine Menschenrechte einschränkungen damit würdest du Artikel 30 der Erklärung die wie wir schon festgestellt haben von JXXIII anerkannt ist.