iustus hat geschrieben:Ob direkt an die StA oder an oder den Angeklagten zur Weiterüberweisung, das macht keinen Unterschied.HeGe hat geschrieben:Höchstens, wenn die Kollekte direkt an die StA überwiesen würde.iustus hat geschrieben:Wäre das Strafvereitelung?Vir Probatus hat geschrieben:Mich gruselt nur die Vorstellung, daß das aus dem Kollektenkorb gezahlt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/StrafvereitelungDie Zahlung einer Geldstrafe durch einen Dritten anstelle des Täters wird in der Literatur als Strafvereitelung kontrovers diskutiert. Die Rechtsprechung lehnt hier die Verwirklichung des Tatbestandes der Strafvereitelung ab, während die Literaturmeinung die Auffassung vertritt, dass die Strafe stets den Täter treffen soll und der Zweck vereitelt würde, sollte ein anderer sie leisten.
Wäre das ein Straftatbestand, wären die Gefängisse voll.
Bei den "Luxemburg-Affäre" vor einigen Jahren, wurde viele Bankberater mit Geldstrafen belegt, weil sie geholfen hatten, die Kundengelder verschleiert nach Luxemburg und in die Schweiz zu schleusen (Beihilfe zur Steuerhinterziehung). Die Strafen wurden natürlich von den Kreditinstituten gezahlt - der Kundenberater erhielt eine Sonderzahlung in Höhe der Geldstrafe pls. darauf entfallender persönlicher Lohnsteuer und hatte so keinen persönlichen Schaden. Wie hätte den ein "kleiner" Bankangestellter Geldstrafen bzw. -bußen im tlw. unteren sechsstelligen Bereich zahlen können?
Wenn die Piusbruderschaft eine Kollekte durchführt, um die "Kosten des ungerechten Urteil gegen den Mitbruder" zu decken - warum sollte das nicht möglich sein? (Die Frage der Gemeinnützigkeit lasse ich mal außen vor).
Ich meine mich zu erinnern, daß die kath. Kirche in den USA nach den Mißbrauchsfällen auch Sonderkollekten durchgeführt hat, um die als "deal" vereinbarten Zahlungen zu leisten?