Neues von Bischof Williamson

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Caviteño
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Caviteño »

iustus hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Mich gruselt nur die Vorstellung, daß das aus dem Kollektenkorb gezahlt wird.
Wäre das Strafvereitelung?
Höchstens, wenn die Kollekte direkt an die StA überwiesen würde.
Ob direkt an die StA oder an oder den Angeklagten zur Weiterüberweisung, das macht keinen Unterschied.
Die Zahlung einer Geldstrafe durch einen Dritten anstelle des Täters wird in der Literatur als Strafvereitelung kontrovers diskutiert. Die Rechtsprechung lehnt hier die Verwirklichung des Tatbestandes der Strafvereitelung ab, während die Literaturmeinung die Auffassung vertritt, dass die Strafe stets den Täter treffen soll und der Zweck vereitelt würde, sollte ein anderer sie leisten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung

Wäre das ein Straftatbestand, wären die Gefängisse voll.
Bei den "Luxemburg-Affäre" vor einigen Jahren, wurde viele Bankberater mit Geldstrafen belegt, weil sie geholfen hatten, die Kundengelder verschleiert nach Luxemburg und in die Schweiz zu schleusen (Beihilfe zur Steuerhinterziehung). Die Strafen wurden natürlich von den Kreditinstituten gezahlt - der Kundenberater erhielt eine Sonderzahlung in Höhe der Geldstrafe pls. darauf entfallender persönlicher Lohnsteuer und hatte so keinen persönlichen Schaden. Wie hätte den ein "kleiner" Bankangestellter Geldstrafen bzw. -bußen im tlw. unteren sechsstelligen Bereich zahlen können?

Wenn die Piusbruderschaft eine Kollekte durchführt, um die "Kosten des ungerechten Urteil gegen den Mitbruder" zu decken - warum sollte das nicht möglich sein? (Die Frage der Gemeinnützigkeit lasse ich mal außen vor).
Ich meine mich zu erinnern, daß die kath. Kirche in den USA nach den Mißbrauchsfällen auch Sonderkollekten durchgeführt hat, um die als "deal" vereinbarten Zahlungen zu leisten?

Vir Probatus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Vir Probatus »

Caviteño hat geschrieben: Wenn die Piusbruderschaft eine Kollekte durchführt, um die "Kosten des ungerechten Urteil gegen den Mitbruder" zu decken - warum sollte das nicht möglich sein? (Die Frage der Gemeinnützigkeit lasse ich mal außen vor).
Ich meine mich zu erinnern, daß die kath. Kirche in den USA nach den Mißbrauchsfällen auch Sonderkollekten durchgeführt hat, um die als "deal" vereinbarten Zahlungen zu leisten?
Wenn die Piusbruderschaft das macht, dann ist sie für mich nur noch unglaubwürdiger, denn es widerspricht den Aussagen es eigenen Anwalts, der als Zeuge über das Verhältnis der Bruderschaft zu SE Williamson in Regensburg ausgesagt hat.

Dann würde ihr hoffentlich der Status der Gemeinnützigkeit sofort entzogen.
Und den Gang in eine dritte Instanz verstehe ich auch überhaupt nicht mehr.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Gamaliel
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Gamaliel »

Vir Probatus hat geschrieben:Wenn die Piusbruderschaft das macht, dann ist sie für mich nur noch unglaubwürdiger, denn es widerspricht den Aussagen es eigenen Anwalts, der als Zeuge über das Verhältnis der Bruderschaft zu SE Williamson in Regensburg ausgesagt hat.
Besagter Anwalt redet viel, wenn der Tag lang ist...

Vir Probatus hat geschrieben:Und den Gang in eine dritte Instanz verstehe ich auch überhaupt nicht mehr.
:streichel: Ich verstehe auch manches in dieser Welt nicht.

iustus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von iustus »

Caviteño hat geschrieben:Bei den "Luxemburg-Affäre" vor einigen Jahren, wurde viele Bankberater mit Geldstrafen belegt, weil sie geholfen hatten, die Kundengelder verschleiert nach Luxemburg und in die Schweiz zu schleusen (Beihilfe zur Steuerhinterziehung). Die Strafen wurden natürlich von den Kreditinstituten gezahlt - der Kundenberater erhielt eine Sonderzahlung in Höhe der Geldstrafe pls. darauf entfallender persönlicher Lohnsteuer und hatte so keinen persönlichen Schaden. Wie hätte den ein "kleiner" Bankangestellter Geldstrafen bzw. -bußen im tlw. unteren sechsstelligen Bereich zahlen können?
War das in Deutschland?

Hier dürften eigentlich keine Geldstrafen verhängt werden, die so hoch sind, dass die Betroffenen sie nicht zahlen können. Es geht immer um Tagessätze und deren Höhe richtet sich bekanntlich nach dem Einkommen.

iustus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von iustus »

Caviteño hat geschrieben:
Die Zahlung einer Geldstrafe durch einen Dritten anstelle des Täters wird in der Literatur als Strafvereitelung kontrovers diskutiert. Die Rechtsprechung lehnt hier die Verwirklichung des Tatbestandes der Strafvereitelung ab, während die Literaturmeinung die Auffassung vertritt, dass die Strafe stets den Täter treffen soll und der Zweck vereitelt würde, sollte ein anderer sie leisten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung

Wäre das ein Straftatbestand, wären die Gefängisse voll.
Ich teile die Literaturmeinung. Die Gefängnisse wären wegen der Beweisschwierigkeiten, auf die HeGe hingwiesen hat, nicht voll.

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Linus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Linus »

Niels hat geschrieben:Das ist ja weniger als beim ersten Mal - und viel weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hat.
Geht's jetzt in die nächste Runde?
in der heutigen Presse stand daß die ursprünglich 13.000 auf ebendiese 6500 gesenkt wurden.
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HeGe
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von HeGe »

Linus hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:Das ist ja weniger als beim ersten Mal - und viel weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hat.
Geht's jetzt in die nächste Runde?
in der heutigen Presse stand daß die ursprünglich 13.000 auf ebendiese 6500 gesenkt wurden.
So weit ich das den bisherigen Berichten entnehmen konnte, aber nur wegen einer Reduzierung der Tagessatzhöhe, nicht wegen einer Reduzierung der Zahl der Tagessätze. Insofern ist die Strafe eigentlich gleich geblieben, es wurde nur nachgewiesen, dass das Einkommen, an dem sich die Höhe der Tagessätze orientieren, nicht so hoch ist, wie vom Gericht 1. Instanz angenommen.
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Linus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Linus »

von Tagsätzen war im Presse-Artikel keine rede, nur von der Verminderung der Summe.
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HeGe
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von HeGe »

Linus hat geschrieben:von Tagsätzen war im Presse-Artikel keine rede, nur von der Verminderung der Summe.
http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=533297#p533297
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Caviteño
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Caviteño »

iustus hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben:Bei den "Luxemburg-Affäre" vor einigen Jahren, wurde viele Bankberater mit Geldstrafen belegt, weil sie geholfen hatten, die Kundengelder verschleiert nach Luxemburg und in die Schweiz zu schleusen (Beihilfe zur Steuerhinterziehung). Die Strafen wurden natürlich von den Kreditinstituten gezahlt - der Kundenberater erhielt eine Sonderzahlung in Höhe der Geldstrafe pls. darauf entfallender persönlicher Lohnsteuer und hatte so keinen persönlichen Schaden. Wie hätte den ein "kleiner" Bankangestellter Geldstrafen bzw. -bußen im tlw. unteren sechsstelligen Bereich zahlen können?
War das in Deutschland?

Hier dürften eigentlich keine Geldstrafen verhängt werden, die so hoch sind, dass die Betroffenen sie nicht zahlen können. Es geht immer um Tagessätze und deren Höhe richtet sich bekanntlich nach dem Einkommen.
Das war in Deutschland, Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum.

Bankangestellte haben nicht nur in einem Fall (= bei einem Kunden) sondern in vielen Fällen Beihilfe geleistet. Es handelte sich damals um ein ganzes Verschleierungssystem mit Decknamen (besonders beliebt war Theo Waigel) und cpd-Konten (conto pro diverse), über das die Vermögensverschiebungen auf die Schwestergesellschaften in Luxemburg bzw. der Schweiz abgewickelt wurden.

Der Gesamtschaden, den der Mitarbeiter verursucht hatte, wurde dann berechnet und es kam auf das Geschick der Rechtsanwälte an, ob es am Schluß zu einer Geldstrafe, Geldbuße oder zur Zahlung einer Auflage (§ 153a StPO) kam. Letzteres war besonders beliebt, weil der Mitarbeiter nicht als vorbestraft galt und gleichzeitig bei der Bemessung des Geldbetrages evtl. Tagessätze keine Rolle spielten - man also aus dem "Vollen" schöpfen konnte.

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Gamaliel
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Gamaliel »

Linus hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:Das ist ja weniger als beim ersten Mal - und viel weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hat.
Geht's jetzt in die nächste Runde?
in der heutigen Presse stand daß die ursprünglich 13.000 auf ebendiese 6500 gesenkt wurden.
Du solltest dieses Schundblatt nicht lesen. ;)

(In der 1. Instanz hat Msgr. Williamson 10.000€ aufgebrummt bekommen. Die Staatsanwaltschaft hat in der 2. Instanz 12.000€ gefordert und geworden ist es der von Dir erwähnte Betrag aus den von HeGe verlinkten Gründen.)

Vir Probatus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Vir Probatus »

taddeo hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Ich kenne ja die Klientel der FSSPX nicht persönlich.
:hae?:
Will heißen, ich kenne im real life keine Leute, die der FSSPX nahestehen oder ihre Gottesdienste regelmäßig besuchen.
Das stimmt nicht.
Die Forumsmitglieder, die ich einmal in 14H kurz getroffen habe, will ich eigentlich nicht dazurechnen, denn "kennen" ist mir da ein bißchen zu hoch gegriffen. Das läuft bei mir doch eher unter "virtuelle Bekanntschaften". Außerdem war es damals und ist es heute für mich nicht von größerem Interesse, wer wo zur Kirche geht. Danach wollte ich die damaligen Teilnehmer nicht beurteilen - es war ja gerade das Schöne, daß das keine Rolle gespielt hat, um sich sympathisch zu finden.
Das finde ich mal eine äusserst positive und sogar christliche Aussage.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Vir Probatus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Vir Probatus »

iustus hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben:Bei den "Luxemburg-Affäre" vor einigen Jahren, wurde viele Bankberater mit Geldstrafen belegt, weil sie geholfen hatten, die Kundengelder verschleiert nach Luxemburg und in die Schweiz zu schleusen (Beihilfe zur Steuerhinterziehung). Die Strafen wurden natürlich von den Kreditinstituten gezahlt - der Kundenberater erhielt eine Sonderzahlung in Höhe der Geldstrafe pls. darauf entfallender persönlicher Lohnsteuer und hatte so keinen persönlichen Schaden. Wie hätte den ein "kleiner" Bankangestellter Geldstrafen bzw. -bußen im tlw. unteren sechsstelligen Bereich zahlen können?
War das in Deutschland?

Hier dürften eigentlich keine Geldstrafen verhängt werden, die so hoch sind, dass die Betroffenen sie nicht zahlen können. Es geht immer um Tagessätze und deren Höhe richtet sich bekanntlich nach dem Einkommen.
Zum Einkommen zählen aber auch Sachleistungen, "Geldwerter Vorteil" genannt.
Über jemanden, der völlig freie Unterkunft, Essen, Kleidung und sonst noch vieles frei hat, dabei zusätzlich "ein Taschengeld von 300 - 400€ " bekommt, die Aussage zu machen das "sei unter dem Hartz IV Satz", das ist schon dreist.
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iustus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von iustus »

Vir Probatus hat geschrieben: Über jemanden, der völlig freie Unterkunft, Essen, Kleidung und sonst noch vieles frei hat, dabei zusätzlich "ein Taschengeld von 300 - 400€ " bekommt, die Aussage zu machen das "sei unter dem Hartz IV Satz", das ist schon dreist.
1. Wer hat denn diese Aussage gemacht?

2. Wo steht denn, was Williamson bekommt?

Vir Probatus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Vir Probatus »

iustus hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben: Über jemanden, der völlig freie Unterkunft, Essen, Kleidung und sonst noch vieles frei hat, dabei zusätzlich "ein Taschengeld von 300 - 400€ " bekommt, die Aussage zu machen das "sei unter dem Hartz IV Satz", das ist schon dreist.
1. Wer hat denn diese Aussage gemacht?

2. Wo steht denn, was Williamson bekommt?
Williamson lebt in London und verfügt nach Angaben seiner Anwälte über ein Taschengeld von 300 bis 400 Euro im Monat.
http://www.abendblatt.de/politik/deutsc ... biert.html

Oder Frankfurter Rundschau:
Ob Williamson Zuwendungen von der Bruderschaft erhalte, fragt die Vorsitzende Richterin. Ein Taschengeld, aber das liege „weit unter den Hartz-IV-Sätzen“. Vermutlich werde Williamson von Freunden und Gönnern unterstützt, aber das könne er, Krah, nicht mit Bestimmtheit sagen.
http://www.fr-online.de/politik/der-fre ... index.html

Rechtsanwalt Krah soll der Hausanwalt der Piusbruderschaft sein.
Was er sagt, dürfte mit seinen Auftraggebern abgestimmt sein.
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Linus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Linus »

HeGe hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:von Tagsätzen war im Presse-Artikel keine rede, nur von der Verminderung der Summe.
http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=533297#p533297
Wenn ich vom "Presse Artikel" rede, dann meine ich "Die Presse" (vormals Neue Freie Presse von 1867 davor "Die Presse") wenn ich Presse im Sinne von allgemeinen perioodischen Druckwerken meine schreibe ich "Journaille".
Gamaliel hat geschrieben:Du solltest dieses Schundblatt nicht lesen. ;)
Die reichspost gibts nicht mehr - und bevor ich das linksliberale Hetzblatt in rosa lese, tu ich mir die Presse an. (Alternativvorschläge herzlich willkommen)
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ottaviani
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von ottaviani »

keine zeitung oder Wienerzeitung (wegen dem Amtsblatt)

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Robert Ketelhohn
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Robert Ketelhohn »

taddeo hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:
Ewald Mrnka hat geschrieben:...
Wenn gewisse Wahrheiten gesetzlich geschützt und eingehegt werden, fällt man hinter Positionen der ansonsten so hochgejubelten "Aufklärung"; das ist unstreitig, da beißt die Maus keinen Faden ab und da hilft auch keine noch so kunstvoll verschraubte Dialektik.

Meinungsfreiheit ist prinzipiell unteilbar und wenn man hierzulande, um nur ein Beispiel zu nennen, Greise quasi lebenslänglich wegsperrt, nur weil sie an den Judenmord nicht glauben können und das öffentlich sagen, ....
Also wenn jemand sagt:
Im NS-Rassenwahn wurde kein einziger Jude durch die Nazis ermordet, nur, weil er Jude war, dann ist diese Aussage auf jeden Fall durch die Meinungsfreiheit zu schützen?
Im Grunde ja, denn es ist an und für sich einfach eine Aussage aus Dummheit oder Ignoranz, die die Tatsachen gegen sich hat.
Aber weder Dummheit noch Ignoranz sind in Deutschland Straftatbestände. Außer bei diesem einen Thema.
Nebenbei bemerkt gibt es in der gesamten Revisionistenszene niemanden, der eine solche Behauptung aufstellte.
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Robert Ketelhohn
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Robert Ketelhohn »

ottaviani hat geschrieben:keine zeitung oder Wienerzeitung (wegen dem Amtsblatt)
Kleine?
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ottaviani
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von ottaviani »

sorry nein ich meine keine Zeitung lesen oder wenn dann die Wiener Zeitung wegen des Amtsblattes

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ottaviani
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von ottaviani »

paßt nicht unbedingt zum thema aber ich möchte dieses Video Mgr Williamson widmen es ist mir ein emotionales Bedürfniss weil ich heute mit so einem "alten Herrn" ein Mittagessen hatte
http://www.youtube.com/watch?v=x8RR7A12sMs

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anneke6
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von anneke6 »

Traurig, das Lied… :traurigtaps:
Aber gut in Worte gefaßt…da ist kein einziges zuviel.
???

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holzi
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von holzi »

ottaviani hat geschrieben:paßt nicht unbedingt zum thema aber ich möchte dieses Video Mgr Williamson widmen es ist mir ein emotionales Bedürfniss weil ich heute mit so einem "alten Herrn" ein Mittagessen hatte
http://www.youtube.com/watch?v=x8RR7A12sMs
Wär net verkehrt, wenn der Herr Bischof sich auch mal für so jemanden Zeit nehmen würde. Dann kommt er womöglich nicht in Versuchung, auch beim nächsten Interview Blödsinn zu reden.

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Gamaliel
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Gamaliel »

Noch kein Bescheid über Revision

Daraus:
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OlG) Nürnberg über einen Revisionsantrag des Holocaust-Leugners Bischof Richard Williamson steht weiter aus. Wahrscheinlich sei damit erst in einigen Wochen zu rechnen, sagte Williamsons Anwalt Edgar Weiler am Donnerstag.
[...]
Nach Weilers Angaben sind die Akten inzwischen vom Landgericht Regensburg nach Nürnberg gebracht worden; die Staatsanwaltschaft erarbeite derzeit eine Stellungnahme zu dem 60 Seiten starken Revisionsantrag. Erst wenn dem OLG diese Stellungnahme vorliege, könne sich das Gericht mit dem Fall befassen.

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Linus
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von Linus »

ottaviani hat geschrieben:keine zeitung oder Wienerzeitung (wegen dem Amtsblatt)
k_eine zeitung oder k_l_eine zeitung?

Weshalb liest du das Amtsblatt? Wiener Zeitzung würd ich lesen, wenn Unterberger noch da wäre....
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ottaviani
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Re: Strafbefehl gegen Bischof Williamson beantragt

Beitrag von ottaviani »

keine Zeitung

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FSSPX: Aussöhnung mit dem Vatikan

Beitrag von cantus planus »

Williamson bloggt seit Jahren nicht mehr. Der Newsletter hat sich als praktischer herausgestellt. Und der kommt nach wie vor regelmäßig, wurde sogar erst vor einigen Wochen auf ein neues System umgestellt.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

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Re: FSSPX: Aussöhnung mit dem Vatikan

Beitrag von lifestylekatholik »

cantus planus hat geschrieben:Williamson bloggt seit Jahren nicht mehr. Der Newsletter hat sich als praktischer herausgestellt. Und der kommt nach wie vor regelmäßig, wurde sogar erst vor einigen Wochen auf ein neues System umgestellt.
So schöne Perlen der Newsletter auch mitunter enthält, halte ich ihn doch im Ganzen für giftig.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

iustus
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Re: FSSPX: Aussöhnung mit dem Vatikan

Beitrag von iustus »

lifestylekatholik hat geschrieben:So schöne Perlen der Newsletter auch mitunter enthält, halte ich ihn doch im Ganzen für giftig.
Also Finger weg! Das ist wie eine vergiftete Torte. Wenn man einer Mutter eine vergiftete Torte gibt, wird sie dann ihrem Kinde ein Stück davon verabreichen?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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Re: FSSPX: Aussöhnung mit dem Vatikan

Beitrag von taddeo »

iustus hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:So schöne Perlen der Newsletter auch mitunter enthält, halte ich ihn doch im Ganzen für giftig.
Also Finger weg! Das ist wie eine vergiftete Torte. Wenn man einer Mutter eine vergiftete Torte gibt, wird sie dann ihrem Kinde ein Stück davon verabreichen?
Anschauen kann man aber gefahrlos sogar ne vergiftete Torte, nur halt nicht essen ... ;D

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Sempre
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Re: FSSPX: Aussöhnung mit dem Vatikan

Beitrag von Sempre »

Pelikan hat geschrieben:
Bouchacourt hat geschrieben:Indeed Bishop Williamson did not go to Albano. He had been summoned for the meeting, but Bishop Fellay had added two conditions: to close his blog and to keep secret the content of the preamble that Rome delivered to the SSPX. He didn’t agree to at least one of the two conditions, and because of this, he could not take part in the Albano meeting.
Soviel dann immerhin zu der Einmütigkeit, von der ottaviani immer noch träumt...
Einmütigkeit herrscht in der Frage, wie die Präambel zu bewerten ist. Die Äußerungen von Msgr. Fellay, P. Pfluger, P. Morgan, P. Schmidberger und P. Bouchacourt gehen alle in dieselbe Richtung. Sicher hätte Msgr. Williamson die Sache noch anschaulicher formuliert.

Unterschiedliche Meinungen gibt es offenbar bloß, wie nun auch die Veröffentlichung des Briefes von P. Christian Bouchacourt zeigt, was die Informationspolitik angeht.
Multi venient in nomine meo, id est in nomine corporis mei. (Tichonius Africanus)
———
Quomodo facta est meretrix civitas fidelis (Is 1:21)

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Sempre
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Re: FSSPX: Aussöhnung mit dem Vatikan

Beitrag von Sempre »

Wie auch immer die Verhandlungen mit Rom ausgehen mögen, bereits jetzt ist erreicht, dass der Hl. Vater das konziliare und nachkonziliare Lehramt für einstweilen bedeutungslos erklärt hat, bis jene Begriffe und Formulierungen benannt und erklärt/korrigiert sind, die laut Presseaussendung des Hl. Stuhls vom 14.9.2011 einstweilen zur Diskussion freigegeben sind. Bereits 2005 in seiner Weihnachtsansprache an die Kurie hatte der Hl. Vater erklärt, dass das Vatikanum II. interpretationsbedürftig sei, dass es der rechten Interpretation bedürfe. Nun ist allein das höchste Lehramt für solcherlei Interpretation zuständig, und solange es keine Interpretation vorlegt, liegt nichts vor, was in seiner Bedeutung überhaupt klar ist, was überhaupt als Lehre der Kirche angesehen werden könnte.

Das ist ein Fortschritt.
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