Sonntagspflicht
Sonntagspflicht
Hallo,
ich bin zufällig auf folgende Predigt gestoßen:
http://poschenrieder.stjosef.at/predigt ... asten4.htm
Dort steht u.a.:
"Die schwere Sünde ist der Verlust der heiligmachenden Gnade. Darum wird sie auch Todsünde genannt. Du trennst Dich ganz von Gott. Du verlierst das hochzeitliche Gewand, mit dem du in den Himmel eintreten dürftest."
Und etwas weiter:
"Ein wichtige Sache ist zum Beispiel die Erfüllung der Sonntagspflicht. Wenn ich trotz der Möglichkeit dazu ohne schwerwiegendem Grund aus freiem Willen von der Heiligen Messe an Sonn- und Feiertagen fernbleibe, obwohl ich um die strenge Verpflichtung weiß, dann begehe ich eine schwere Sünde."
Dass ein Versäumnis in der Sonntagspflicht eine schwere Sünde ist und damit den Verlust der heiligmachenden Gnade bedeutet, das habe ich bisher noch nicht gehört.
Ist das denn richtig, was in dieser Predigt gesagt wurde ?
Gruß
Angelika
ich bin zufällig auf folgende Predigt gestoßen:
http://poschenrieder.stjosef.at/predigt ... asten4.htm
Dort steht u.a.:
"Die schwere Sünde ist der Verlust der heiligmachenden Gnade. Darum wird sie auch Todsünde genannt. Du trennst Dich ganz von Gott. Du verlierst das hochzeitliche Gewand, mit dem du in den Himmel eintreten dürftest."
Und etwas weiter:
"Ein wichtige Sache ist zum Beispiel die Erfüllung der Sonntagspflicht. Wenn ich trotz der Möglichkeit dazu ohne schwerwiegendem Grund aus freiem Willen von der Heiligen Messe an Sonn- und Feiertagen fernbleibe, obwohl ich um die strenge Verpflichtung weiß, dann begehe ich eine schwere Sünde."
Dass ein Versäumnis in der Sonntagspflicht eine schwere Sünde ist und damit den Verlust der heiligmachenden Gnade bedeutet, das habe ich bisher noch nicht gehört.
Ist das denn richtig, was in dieser Predigt gesagt wurde ?
Gruß
Angelika
Ich kann das nur so deuten:
Wer die Bedeutung der sonntäglichen Eucharistie als Einladung Christi (zur Vereinigung mit ihm, dem Gekreuzigten und Auferstandenen, und seiner ganzen Kirche) erkannt hat und auch weiß, dass die Kirche die Missachtung der Sonntagsmesse für ein Christenleben als schwerwiegend einstuft, aber trotzdem in voller Freiheit ohne gerechten Grund diese Einladung ausschlägt (d. h. gegen sein Gewissen handelt) marschiert eindeutig in die falsche Richtung (weg von der Kirche Christi!).
Vielen, ja den meisten, die nicht zum Sonntagsgottesdienst kommen, ist aber dies gerade nicht einsichtig. Sie treffen keine bewusste Entscheidung gegen die Messe.
Wer die Bedeutung der sonntäglichen Eucharistie als Einladung Christi (zur Vereinigung mit ihm, dem Gekreuzigten und Auferstandenen, und seiner ganzen Kirche) erkannt hat und auch weiß, dass die Kirche die Missachtung der Sonntagsmesse für ein Christenleben als schwerwiegend einstuft, aber trotzdem in voller Freiheit ohne gerechten Grund diese Einladung ausschlägt (d. h. gegen sein Gewissen handelt) marschiert eindeutig in die falsche Richtung (weg von der Kirche Christi!).
Vielen, ja den meisten, die nicht zum Sonntagsgottesdienst kommen, ist aber dies gerade nicht einsichtig. Sie treffen keine bewusste Entscheidung gegen die Messe.
Es scheint mir wichtiger, Menschen wieder das Geheimnis der Eucharistie nahe bringen, als über die schwere Sündhaftigkeit des Nicht-zur-Sonntagsmesse-Gehens zu predigen.Der Katechismus der katholischen Kirche hat geschrieben:"Die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie können durch Unkenntnis, Unachtsamkeit, Gewalt, Furcht, Gewohnheiten, übermäßige Affekte sowie weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein." ( KKK 1735)
Zuletzt geändert von roncalli am Montag 20. September 2004, 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
Ja, die offizielle Kirche sieht das schon so:Angelika hat geschrieben:Tut sie das denn ?roncalli hat geschrieben:weiß, dass die Kirche die Missachtung der Sonntagsmesse für ein Christenleben als schwerwiegend einstuft
Ist die Missachtung der Sonntagspflicht eine schwerwiegende Materie, welches ja eins der drei Merkmale für eine schwere Sünde ist ?
Allerdings handelt es sich um ein Kirchengebot und kein Gebot Gottes.Der Katechismus der kath. Kirche hat geschrieben:"Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. CIC, can. 1245]. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde." (KKK 2181)
Hallo Angelika!
Lassen wir den Katechismus reden:
Nicht als rhetorischen Kniff oder Schlinge, sondern um vielleicht auf diese Weise der Sache näher zu kommen. Schließlich muß sich niemand erklären, wenn er Diebstahl, Untreue oder Beleidigung eines Menschen als Sünde bezeichnet. Nun ja; jedenfalls normalerweise nicht.
Lassen wir den Katechismus reden:
Ich würde gerne einmal die Nachweispflicht, die immer wieder an die Satzungen der Kirche herangetragen wird – «Du Kirche, erkläre dich! Wie kannst du so etwas vertreten?» – einmal umdrehen und dich ausnahmsweise einmal fragen, warum es dich erstaunt, daß die Kirche die Mißachtung der sonntäglichen Eucharistie als «schwere Sünde» bezeichnet.Der Katechismus der Katholisc hen Kirche hat geschrieben:2181 Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen
Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.
Nicht als rhetorischen Kniff oder Schlinge, sondern um vielleicht auf diese Weise der Sache näher zu kommen. Schließlich muß sich niemand erklären, wenn er Diebstahl, Untreue oder Beleidigung eines Menschen als Sünde bezeichnet. Nun ja; jedenfalls normalerweise nicht.
Wenn die Kirche ein positives Gebot gibt, sollte sie schon auch erklären, warum sie ein solches erlässt. Und sie tut es ja auch:
Ich kenne kaum Katholiken, die ernsthaft davon überzeugt sind, dass sie objektiv schwer sündigen, wenn sie sonntags einmal nicht zur Kirche gehen.
Soll ein Priester einem Beichtenden, der offen sagt, dass er auch künftig nicht jeden Sonntag zur Mese gehen will, die Absolution verweigern?
Aber ob das leicht einsichtig zu machen ist?Der Katechismus der Katholischen Kirche hat geschrieben:Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen
Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet ....
Ich kenne kaum Katholiken, die ernsthaft davon überzeugt sind, dass sie objektiv schwer sündigen, wenn sie sonntags einmal nicht zur Kirche gehen.
Soll ein Priester einem Beichtenden, der offen sagt, dass er auch künftig nicht jeden Sonntag zur Mese gehen will, die Absolution verweigern?
Zuletzt geändert von roncalli am Montag 20. September 2004, 18:27, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
danke für eure Antworten.
Dass ein Missachten der Sonntagspflicht eine schwere Sünde sein kann, das habe ich heute zum ersten Mal durch diese Predigt erfahren. Trotz katholischer Erziehung (gläubige Mutter, Erstkommunion-Unterricht, katholische Schule mit entsprechendem Religionsunterricht, relativ regelmäßige Gottesdienst-Besuche) und trotz ca. vierjährigem aktivem Katholisch-Sein wusste ich das nicht. Und ich denke, es geht den meisten Katholiken ebenso. Das ist also ein Grund für mein Erstauen.
Ein weiterer Grund ist, dass ich solch kleinliche Regelungen nicht erwartet habe. Dass das absichtliche Versäumen der Sonntags-Messe eine Sünde ist, das ist klar. Aber eine schwere Sünde , durch die man die heiligmachende Gnade verliert ... nee, das hab ich der KK nicht zugetraut.
Wer weiß, was mich noch alles erwartet beim näheren Beschäftigen mit der katholischen Lehre ...
Gruß
Angelika
danke für eure Antworten.
Dass ein Missachten der Sonntagspflicht eine schwere Sünde sein kann, das habe ich heute zum ersten Mal durch diese Predigt erfahren. Trotz katholischer Erziehung (gläubige Mutter, Erstkommunion-Unterricht, katholische Schule mit entsprechendem Religionsunterricht, relativ regelmäßige Gottesdienst-Besuche) und trotz ca. vierjährigem aktivem Katholisch-Sein wusste ich das nicht. Und ich denke, es geht den meisten Katholiken ebenso. Das ist also ein Grund für mein Erstauen.
Ein weiterer Grund ist, dass ich solch kleinliche Regelungen nicht erwartet habe. Dass das absichtliche Versäumen der Sonntags-Messe eine Sünde ist, das ist klar. Aber eine schwere Sünde , durch die man die heiligmachende Gnade verliert ... nee, das hab ich der KK nicht zugetraut.
Wer weiß, was mich noch alles erwartet beim näheren Beschäftigen mit der katholischen Lehre ...
Gruß
Angelika
Ja, da geht es nicht nur dir so. Kann dich gut verstehen.Angelika hat geschrieben: Ein weiterer Grund ist, dass ich solch kleinliche Regelungen nicht erwartet habe. Dass das absichtliche Versäumen der Sonntags-Messe eine Sünde ist, das ist klar. Aber eine schwere Sünde , durch die man die heiligmachende Gnade verliert ... nee, das hab ich der KK nicht zugetraut.
Ich persönlich habe zwar kein Problem, jeden Sonntag die Eucharistie mitzufeiern. Es ist mir sogar sehr wichtig. Aber es fällt mir schwer zu glauben, dass alle Katholiken, die das nicht tun, schwer sündigen.
- Fichtel-Wichtel
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Also die Sonntagspflicht der Katholiken war mir schon immer ein Begriff.Haben wir schon in der Jugend zuhause drüber diskutiert.
Ob das nu kleinlich ist oder net, es ist halt so, wie es ist mit der Sonntagspflicht.
Das darüber auch im kath.Katechismus etwas drin enthalten ist, wußte ich dagegen net.Besitze so ein Teil net.[*Bitte mich net erschlagen*]
Gruß,
Elisabeth
Ob das nu kleinlich ist oder net, es ist halt so, wie es ist mit der Sonntagspflicht.
Das darüber auch im kath.Katechismus etwas drin enthalten ist, wußte ich dagegen net.Besitze so ein Teil net.[*Bitte mich net erschlagen*]
Gruß,
Elisabeth
Hallo,
Und er müsste jedem, von dem er das weiß, die Kommunion verweigern.
Aber ich hab's jahrzehntelang nicht gemacht und hab's auch nicht gebeichtet ... oh weh ...
Gruß
Angelika
Müsste er ja eigentlich ...roncalli hat geschrieben:Soll ein Priester einem Beichtenden, der offen sagt, dass er auch künftig nicht jeden Sonntag zur Mese gehen will, die Absolution verweigern?
Und er müsste jedem, von dem er das weiß, die Kommunion verweigern.
Ich auch nicht, im Gegenteil.Ich persönlich habe zwar kein Problem, jeden Sonntag die Eucharistie mitzufeiern.
Aber ich hab's jahrzehntelang nicht gemacht und hab's auch nicht gebeichtet ... oh weh ...
Naja, sie tun es ja nicht absichtlich, solange sie nicht wissen, dass das Missachten der Sonntagspflicht eine schwerwiegende Materie ist.Aber es fällt mir schwer zu glauben, dass alle Katholiken, die das nicht tun, schwer sündigen.
Es geht nicht um die Sonntagspflicht, sondern darum, dass das Missachten eine schwere Sünde ist. Das hast du gewusst ?Fichtel-Wichtel hat geschrieben:Also die Sonntagspflicht der Katholiken war mir schon immer ein Begriff.
Gruß
Angelika
Ich meinte: objektiv schwer sündigen.Angelika hat geschrieben:roncalli hat geschrieben:Naja, sie tun es ja nicht absichtlich, solange sie nicht wissen, dass das Missachten der Sonntagspflicht eine schwerwiegende Materie ist.Aber es fällt mir schwer zu glauben, dass alle Katholiken, die das nicht tun, schwer sündigen.
Subjektiv (also moralisch anrechenbar) sündigt hier wohl kaum jemand schwer (weil die Schärfe des Kirchengebotes oft gar nicht bekannt ist und, wenn sie bekannt ist, nicht als im Gewissen bindend erfahren wird.)
Das Urteil darüber, ob etwas ein "gewichtiger Grund" ist, lässt sich sicher nicht immer von außen fällen. Hier wird das Gewissensurteil des Einzelen eine große Rolle spielen.mr94 hat geschrieben:Die Frage ist doch, was einen gewichtigen Grund darstellt (neben den genannten Beispielen Krankheit und Betreuung von Säuglingen).
- Robert Ketelhohn
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[justify]Mir fällt hier wie schon öfter eine gewisser Tendenz zum Subjektivismus bei der Beurteilung dessen auf, was Sünde sei. Wenn einer sich nicht bewußt ist, daß er eine objektiv schwere Sünde begeht, dann begehe er auch wenigstens keine schwere Sünde. Wer also zwar irgendwie weiß, daß etwas nicht in Ordnung ist, das ganze aber so recht locker sieht und darum immer fröhlich drauf los sündigt auf Deibel kommt raus, der soll im Stand der Gnade bleiben, während ein anderer, der, ein einziges Mal ausrutschend, dasselbe oder gar viel Geringeres tut, es sich aber gewaltig zu Herzen nimmt, sich von Gott getrennt in der Todsünde befindet?
Liebe Leute, ich fürchte, mit jener Lesart, derzufolge die Schwere der Sünde ausschließlich am subjektiven Schuldbewußtsein hänge, habt ihr gewaltig was mißverstanden.[/justify]
Liebe Leute, ich fürchte, mit jener Lesart, derzufolge die Schwere der Sünde ausschließlich am subjektiven Schuldbewußtsein hänge, habt ihr gewaltig was mißverstanden.[/justify]
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Gut dargestellt wir das Thema "Sonntagspflicht" im Erwachsenenkatechismus (herausgegeben von der deutschen Bischofskonferenz.)
Hier http://dbk.de/katechismus nachschauen und "Sonntagspflicht" in der Volltextsuche als Suchbegriff eingeben!
Dieser Katechismus meidet auch den Ausdruck "schwere Sünde".
Hier http://dbk.de/katechismus nachschauen und "Sonntagspflicht" in der Volltextsuche als Suchbegriff eingeben!
Dieser Katechismus meidet auch den Ausdruck "schwere Sünde".
Hallo Robert,
selbstverständlich hängt die Schwere einer Sünde nicht ausschließlich am subjektiven Schuldbewusstsein, aber es ist ja auch nicht so, dass das Subjektive keine Rolle dabei spielt.
Wenn jemand Sünde (unabhängig von schwer oder lässlich) locker sieht und immer fröhlich drauf los sündigt, dann stimmt in seiner Beziehung zu Gott etwas ganz gewaltig nicht ! Dann ist es wohl weniger die einzelne Sünde, die die Trennung von Gott bedeutet, sondern die ganze Haltung.
Ein anderer, der sich aufgrund einer Todsünde getrennt von Gott befindet, dies auch weiß und sich zu Herzen nimmt, der kann und wird beichten gehen und so wieder in den Stand der Gnade kommen.
Jemand, der Gott und seine persönliche Beziehung zu ihm ernst nimmt, der aber wirklich nicht weiß, dass etwas eine schwere Sünde, der kann und wird dies möglicherweise nicht beichten. Befindet er sich mangels Erkenntnis im Stand der Todsünde ?
Gruß
Angelika
selbstverständlich hängt die Schwere einer Sünde nicht ausschließlich am subjektiven Schuldbewusstsein, aber es ist ja auch nicht so, dass das Subjektive keine Rolle dabei spielt.
Wenn jemand Sünde (unabhängig von schwer oder lässlich) locker sieht und immer fröhlich drauf los sündigt, dann stimmt in seiner Beziehung zu Gott etwas ganz gewaltig nicht ! Dann ist es wohl weniger die einzelne Sünde, die die Trennung von Gott bedeutet, sondern die ganze Haltung.
Ein anderer, der sich aufgrund einer Todsünde getrennt von Gott befindet, dies auch weiß und sich zu Herzen nimmt, der kann und wird beichten gehen und so wieder in den Stand der Gnade kommen.
Jemand, der Gott und seine persönliche Beziehung zu ihm ernst nimmt, der aber wirklich nicht weiß, dass etwas eine schwere Sünde, der kann und wird dies möglicherweise nicht beichten. Befindet er sich mangels Erkenntnis im Stand der Todsünde ?
Gruß
Angelika
- Fichtel-Wichtel
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Ja, das hab ich gewusst, warum bist du so geshockt deswegen,@Angelika?Angelika hat geschrieben:Es geht nicht um die Sonntagspflicht, sondern darum, dass das Missachten eine schwere Sünde ist. Das hast du gewusst ?Fichtel-Wichtel hat geschrieben:Also die Sonntagspflicht der Katholiken war mir schon immer ein Begriff.
Gruß
Angelika
Wie gesagt,daß war eine immer wieder kehrende Frage meiner Geschwister und mir in unserer Jugend.Das hat jedoch net verhindern können,daß allen drei Kinder meiner Mami über Jahre hinweg diesem Gebot/Gesetz nicht gefolgt sind,und sehr kirchenabstinent waren.Das ist jedoch mittlerweile bei allen drei Kindern meiner Mami nicht mehr der Fall .
Gruß,
Elisabeth
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roncalli hat geschrieben:Gut dargestellt wir das Thema "Sonntagspflicht" im Erwachsenenkatechismus (herausgegeben von der deutschen Bischofskonferenz.)
Hier http://dbk.de/katechismus nachschauen und "Sonntagspflicht" in der Volltextsuche als Suchbegriff eingeben!
Dieser Katechismus meidet auch den Ausdruck "schwere Sünde".
So wie das im Band II., S.222 erklärt wird, mit der Sonntagspflicht ,so in der Form, wurde uns die Sonntagspflicht auch erklärt,allerdings ohne Katechismus.
Gruß,
Elisabeth
Wieso ausschließlich? Das hat doch niemand hier behauptet. Da hast du "gewaltig was missverstanden".Robert Ketelhohn hat geschrieben:Liebe Leute, ich fürchte, mit jener Lesart, derzufolge die Schwere der Sünde ausschließlich am subjektiven Schuldbewußtsein hänge, habt ihr gewaltig was mißverstanden.
Aber es gehört zum ABC der kath. Moraltheologie, dass ein objektiv schwerer Verstoß gegen das Sittengesetz erst dann zu einer Todsünde wird, wenn er in voller Erkenntnis und mit voller Zustimmung begangen wird. Das haben wir als Kinder schon im Grundschul-Religionsunterricht gelernt, und das steht auch heute noch im Katechismus: "Eine Todsünde erfordert volle Erkenntnis und volle Zustimmung." (KKK 1859)
Übrigens: Du brauchst die Menschen mit unwissendem und schlampigem Gewissen nicht zu beneiden. Als bewusster Christ erlebt man doch die Gnade Gottes und die Freude der Gemeinschaft mit ihm viel schöner und tiefer!
(Außerdem glaube ich - wieder sehr einfach gesprochen - , dass jeder Mensch spätestens im "Fegefeuer" schmerzhaft von den Schlacken seiner geistlichen Schlamperei befreit werden muss.)
Eine Todsünde geschieht nicht durch einen "Ausrutscher", sondern ist eine Tat mit "bedachter Zustimmung", wie die kath. Moraltheologie seit jeher lehrt.Robert Ketelhohn hat geschrieben:... während ein anderer, der, ein einziges Mal ausrutschend, dasselbe oder gar viel Geringeres tut, es sich aber gewaltig zu Herzen nimmt, sich von Gott getrennt in der Todsünde befindet?
Die Reue und der Wille zur Wiedergutmachung des Schadens darf und soll freilich auch nach einem "Ausrutscher" groß sein!
- cathol01
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Der Dogmatiker Wolfgang Beinert sagt: Die Sonntagspflicht ist überflüssig. Die praktizierenden Christen gehen ohnehin sonntags zur Messe, und die anderen lassen sich auch durch Normierung nicht dazu bewegen.
Karl Rahner fragt: Ist das Sonntagsgebot, das ja ein reines Kirchengebot ist (juris humani; diesbezügliche Normierungen gibt es erst ab dem 4. Jh.) , nicht durch das Gewohnheitsrecht bereits ausser Kraft gesetzt?
Die Würzburger Synode schreibt übrigens bezüglich der Sonntagspflicht: Es ist keine äussere, sondern eine innere, den Gläubigen prägende Verpflichtung. Die Normierung ist nur eine Hilfe zur Selbstfindung. Es geht nicht um eine blosse gesetzliche Erfüllung der Verpflichtung, welche juristisch nicht eingefordert bzw. eingeklagt werden kann.
Ich selber nehme am Wochenende übrigens durchschnittlich an 4 Messen teil.
Karl Rahner fragt: Ist das Sonntagsgebot, das ja ein reines Kirchengebot ist (juris humani; diesbezügliche Normierungen gibt es erst ab dem 4. Jh.) , nicht durch das Gewohnheitsrecht bereits ausser Kraft gesetzt?
Die Würzburger Synode schreibt übrigens bezüglich der Sonntagspflicht: Es ist keine äussere, sondern eine innere, den Gläubigen prägende Verpflichtung. Die Normierung ist nur eine Hilfe zur Selbstfindung. Es geht nicht um eine blosse gesetzliche Erfüllung der Verpflichtung, welche juristisch nicht eingefordert bzw. eingeklagt werden kann.
Ich selber nehme am Wochenende übrigens durchschnittlich an 4 Messen teil.
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
(Diogenes Laërcius)
(Diogenes Laërcius)
Das mag schon alles sein. Aber das Sonntagsgebot - mit dem ausdrücklichen Hinweis auf "schwere Schuld" wurde von der offiziellen Kirche bisher nicht zurückgenommen.
Solange es in dieser Form existiert, muss man sich, zumindest wenn danach gefragt wird, auch mit dem Problem der Sündhaftigkeit beschäftigen.
Die Kirche könnte/sollte sich natürlich auch neue (hoffentlich wirksamere) Formen der Einladung zur Sonntagseucharistie einfallen lassen.
Mit Drohungen klappt's offenbar nicht mehr.
Solange es in dieser Form existiert, muss man sich, zumindest wenn danach gefragt wird, auch mit dem Problem der Sündhaftigkeit beschäftigen.
Die Kirche könnte/sollte sich natürlich auch neue (hoffentlich wirksamere) Formen der Einladung zur Sonntagseucharistie einfallen lassen.
Mit Drohungen klappt's offenbar nicht mehr.
- Robert Ketelhohn
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[justify]Im Grundsatz sind wir uns da einig, denke ich. Das subjektive Moment wird aber sehr leicht zum Anknüpfungspunkt unserer Ausflüchte und Selbstentschuldigungsversuche. Darum liegt in seiner Herausstellung immer eine nicht zu unterschätzende Gefahr.[/justify]Angelika hat geschrieben:»Hallo Robert, selbstverständlich hängt die Schwere einer Sünde nicht ausschließlich am subjektiven Schuldbewußtsein, aber es ist ja auch nicht so, daß das Subjektive keine Rolle dabei spielt. Wenn jemand Sünde (unabhängig von schwer oder läßlich) locker sieht und immer fröhlich drauf los sündigt, dann stimmt in seiner Beziehung zu Gott etwas ganz gewaltig nicht ! Dann ist es wohl weniger die einzelne Sünde, die die Trennung von Gott bedeutet, sondern die ganze Haltung. Ein anderer, der sich aufgrund einer Todsünde getrennt von Gott befindet, dies auch weiß und sich zu Herzen nimmt, der kann und wird beichten gehen und so wieder in den Stand der Gnade kommen. Jemand, der Gott und seine persönliche Beziehung zu ihm ernst nimmt, der aber wirklich nicht weiß, daß etwas eine schwere Sünde, der kann und wird dies möglicherweise nicht beichten. Befindet er sich mangels Erkenntnis im Stand der Todsünde?«
[justify]Nee, Roncalli, ich habe das gezielt zugespitzt. Weshalb, habe ich oben in meiner Antwort an Angelika schon geschrieben.[/justify]Roncalli hat geschrieben:»Wieso ausschließlich? Das hat doch niemand hier behauptet. Da hast du "gewaltig was missverstanden".«
[justify]Dieser Satz des Katechismus, für sich genommen, lädt auch wiederum zu Mißverständnissen ein, so etwa, daß »volle Erkenntnis« tatsächlich die volle Kenntnis aller Konsequenzen bedeute, was man bei jemandem, der nicht einmal Christ ist, nicht voraussetzen, ja nicht einmal vermuten kann. So könnten Nicht-Christen überhaupt keine Todsünde begehen. Wahrscheinlich selbst die meisten Christen nicht, denn eigentlich muß man wohl doch Theologie studiert haben, damit man um die Konsequenzen der Sünde weiß.Roncalli hat geschrieben:»Das haben wir als Kinder schon im Grundschul-Religionsunterricht gelernt, und das steht auch heute noch im Katechismus: "Eine Todsünde erfordert volle Erkenntnis und volle Zustimmung."«
(Anmerkung: Diesmal überzeichne ich nur sehr mild, denn die skizzierte Argumentation ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern mir schon wiederholt begegnet.)
Der Katechismus stellt den zitierten Satz allerdings auch keineswegs so einfach in den Raum. Darum laß mich das Zitat ein wenig ausweiten:[/justify]
Der Katechismus der katholischen Kirche hat geschrieben:[justify]»1859 Eine Todsünde erfordert volle Erkenntnis und volle Zustimmung. … Selbstverschuldete Unwissenheit und Verhärtung des Herzens [Vgl. Mk 3,5-6; Lk 16,19-31] mindern die Freiwilligkeit der Sünde nicht, sondern steigern sie.
1860 Unverschuldete Unkenntnis kann die Verantwortung für ein schweres Vergehen vermindern, wenn nicht sogar aufheben. Aber von niemandem wird angenommen, daß er die sittlichen Grundsätze nicht kennt, die in das Gewissen jedes Menschen eingeschrieben sind …«[/justify]
[justify]Da wird die Wortklauberei nun schon leicht dümmlich, oder? Ersetz meinetwegen in meinem obigen Beitrag das Wort „ausrutschend“ durch „ausgleitend“. Dann gibt’s nichts mehr zu klauben.[/justify]Roncalli hat geschrieben:»Eine Todsünde geschieht nicht durch einen "Ausrutscher", sondern ist eine Tat mit "bedachter Zustimmung", wie die kath. Moraltheologie seit jeher lehrt.«
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Unterstellungen (noch dazu in moralischen Fragen) stehen dir nicht zu. (War hoffentlich nur ein "Ausrutscher".)Robert Ketelhohn hat geschrieben: Nee, Roncalli, ich habe das gezielt zugespitzt.
Nein, ich bin gar nicht so dumm, wie du meinst.Roncalli hat geschrieben: Da wird die Wortklauberei nun schon leicht dümmlich, oder? Ersetz meinetwegen in meinem obigen Beitrag das Wort „ausrutschend“ durch „ausgleitend“. Dann gibt’s nichts mehr zu klauben.
"Aurustchen" oder "Augleiten" tut man nicht "freiwillig" und mit "bedachter Zustimmung". Das wäre eine völlig neue Sinngebung dieser Worte.
(Dass du anderen Wortklauberei vorwirsft, ist schon .... )
- Robert Ketelhohn
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[justify]Ich finde es allmählich ärgerlich, daß du in einem solchen Gespräch derart persönlich werden muß. Jung, ich habe dir keinerlei moralische Verfehlungen unterstellt.[/justify]Roncalli hat geschrieben:»Unterstellungen (noch dazu in moralischen Fragen) stehen dir nicht zu. (War hoffentlich nur ein "Ausrutscher".)«
[justify]Hier scheinst du ein sprachliches Verständnisproblem zu haben. Kenne ich allerdings sonst von Österreichern in dieser Form nicht. Das „Ausgleiten“ oder „Ausrutschen“ als ein wenig euphemistische Bezeichnung für durchaus gravierende Verfehlungen ist völlig geläufig. Im übrigen kannst du heut’ nacht ja noch mal meditieren, welche Bedeutung das Wort labi vom Anfang her für all unser Elend hat (sogar für das Elend, wenn zwei Oberlehrer aufeinander treffen). – Gute Nacht.[/justify]Roncalli hat geschrieben:»"Aurustchen" oder "Augleiten" tut man nicht "freiwillig" und mit "bedachter Zustimmung". Das wäre eine völlig neue Sinngebung dieser Worte.«
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1. Ich bin kein Junge mehr. 2. Du hast meine Darstellung der kirchlichlichen Lehre von der Todsünde als moralisch gefährlich hingestellt, so als wollte ich die Sünde verharmlosen. Das empfand ich als Unterstellung. Es ging mir nämlich nie darum, die Sünde zu verharmlosen. Auch eine Sünde, die nicht die heiligmachende Gnade raubt, ist nicht harmlos.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ich finde es allmählich ärgerlich, daß du in einem solchen Gespräch derart persönlich werden muß. Jung, ich habe dir keinerlei moralische Verfehlungen unterstellt.Roncalli hat geschrieben:»Unterstellungen (noch dazu in moralischen Fragen) stehen dir nicht zu. (War hoffentlich nur ein "Ausrutscher".)«
Das lateinische Wort labi war nie Gegenstand unseres Gesprächs, wird aber meines Wisens im Hinblick auf die Sünde im Sinne von "fallen" gebraucht. Man kann freiwillig in den Abgrund springen - und fallen, auch aus der Gnade fallen. Vom lapsus der Stammeltern wurde jedenfalls immer gelehrt, dass dieser Fall in großer Freiheit geschah.
"Ausrutscher" heißt in Österreich ein unüberlegter Fehltritt.
Und jetzt falle ich freiwillig ins Bett ...
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Ich weiss. Das sollte auch keine Replik auf dein Schreiben sein.roncalli hat geschrieben:Das mag schon alles sein. Aber das Sonntagsgebot - mit dem ausdrücklichen Hinweis auf "schwere Schuld" wurde von der offiziellen Kirche bisher nicht zurückgenommen.
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Ich hatte dich weder persönlich angesprochen, noch überhaupt jemandem einzeln oder kollektiv verharmlosende Absicht unterstellt.Roncalli hat geschrieben:»Du hast meine Darstellung der kirchlichlichen Lehre von der Todsünde als moralisch gefährlich hingestellt, so als wollte ich die Sünde verharmlosen. Das empfand ich als Unterstellung.«
Lat. labi, labor, lapsus sum bedeutet exakt „ausgleiten“. – So, und jetzt wird in die Hände gespuckt …
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Diese Gefahr sehe ich durchaus auch. Ich halte sie aber für eher gering, denn eigentlich weiß ja jeder Gläubige, dass Ausflüchte und Selbstrechtfertigungen vor Gott nichts nutzen.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das subjektive Moment wird aber sehr leicht zum Anknüpfungspunkt unserer Ausflüchte und Selbstentschuldigungsversuche. Darum liegt in seiner Herausstellung immer eine nicht zu unterschätzende Gefahr.
Ich schätze die Gefahr, dass durch kleinliche Regelungen eine Art Gesetzlichkeit entsteht und dass Gläubige verunsichert werden, für wesentlich höher ein.
Die Sonntagspflicht und die Folgen der Missachtung dieses Gebots sind bei den sittlichen Grundsätzen wohl nicht gemeint.Der Katechismus der Katholischen Kirche hat geschrieben:1860 Unverschuldete Unkenntnis kann die Verantwortung für ein schweres Vergehen vermindern, wenn nicht sogar aufheben. Aber von niemandem wird angenommen, daß er die sittlichen Grundsätze nicht kennt, die in das Gewissen jedes Menschen eingeschrieben sind …
off-topic:
Robert, bitte ändere nicht die Rechtschreibung, wenn du aus meinen Postings zitierst. Danke.
Gruß
Angelika
Darauf wollte ich mit meiner Frage hinaus. Woher nimmst du die Gewissheit, dass das willentliche Versäumnis der Sonntagspflicht eine «Kleinigkeit» ist?Ich schätze die Gefahr, dass durch kleinliche Regelungen eine Art Gesetzlichkeit entsteht und dass Gläubige verunsichert werden, für wesentlich höher ein.
Keiner wird der Überzeugung sein, daß ein Feuerwehrmann nur eine kleine Unterlassung begeht, wenn er beim Alarm nicht ausrückt.
Wo liegt also der gewichtige Unterschied zwischen der Feuersbrunst und dem Sonntagsgottesdienst, der es ermöglicht, dieses als unterlassene Hilfeleistung und jenes als «Kleinigkeit» zu bezeichnen?
Das Gotteslob hat geschrieben:Ein böser Knecht, der still kann stehn, / sieht er voran den Feldherrn gehn.
Ist zwar fast schon ein bißchen OT, ich frage mich aber -im Zusammenhang mit der erwähnten Predigt aber auch ganz allgemein- warum Predigten mit solchem Ihnhalt gerade den Leuten gehalten werden, die doch ohnehin schon da sind.
Das ist genauso, wie wenn im Sonntagsgottesdienst vor versammelter(!) Gemeinde gejammert wird, wie wenige Schäfchen denn kommen.
Das ist genauso, wie wenn im Sonntagsgottesdienst vor versammelter(!) Gemeinde gejammert wird, wie wenige Schäfchen denn kommen.
soli deo gloria