Ich bitte um Erklärung.Niels hat geschrieben:Naja, eigentlich schon...

Ich bitte um Erklärung.Niels hat geschrieben:Naja, eigentlich schon...
Ja, genau das meine ich. Und ich dachte er bekäme eben auch immer eine zugewiesen.Niels hat geschrieben:Ein Bischof bekommt immer eine (Titel-)Diözese zugewiesen. Das meinte Vulpius.
Ja, und in diesem Fall eben zwei, darum geht es doch gerade.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Ja, genau das meine ich. Und ich dachte er bekäme eben auch immer eine zugewiesen.Niels hat geschrieben:Ein Bischof bekommt immer eine (Titel-)Diözese zugewiesen. Das meinte Vulpius.
Ja, und ich dachte, die Betonung läge auf "eine", deswegen hab' ich's ja auch fett gesetzt. Offensichtlich tut sie das aber nicht.Berolinensis hat geschrieben:Ja, und in diesem Fall eben zwei, darum geht es doch gerade.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Ja, genau das meine ich. Und ich dachte er bekäme eben auch immer eine zugewiesen.Niels hat geschrieben:Ein Bischof bekommt immer eine (Titel-)Diözese zugewiesen. Das meinte Vulpius.
Da muß dir ja offenbar etwas über die bloße Übetragung von zwei Diözesen Hinausgehendes vorgeschwebt haben, sonst wäre die Frage ja sinnlos.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Das ist ja interessant; wird er dann tatsächlich auf zwei Diözesen geweiht?![]()
Vulpius
Bin, wie bereits per PN angekündigt, auf die Suche gegangen und auf diesen Beitrag gestoßen. So etwas hatte ich da im Hinterkopf.Berolinensis hat geschrieben:Da muß dir ja offenbar etwas über die bloße Übetragung von zwei Diözesen Hinausgehendes vorgeschwebt haben, sonst wäre die Frage ja sinnlos.
Can. 388 § 3 CJC zieht nicht, da heißt es ja gerade: præter propriam diœcesim aliæ. Ich glaube auch nicht, daß der neue CJC eine Norm enthält, die solche Fälle wie den von Huesca und Jaca regelt. Traditionell schloß das Kirchenrecht derartiges immer aus, einzelne Sonderfälle kamen und kommen aber vor. In der Regel sind die zwei Diözesen dann faktisch in einer Verwaltung geeint. Warschau und Gnesen war ein anderer Fall. Hier hat man beide Bistümer vor einigen Jahren aber doch wieder getrennt und je mit einem eigenen Bischof besetzt.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Das ist ja interessant; wird er dann tatsächlich auf zwei Diözesen geweiht?Berolinensis hat geschrieben:Ja und ja, vgl. z.B. can. 388 § 3 CJC. Jesús Sanz Montes, O.F.M. war z.B., bevor er zum Erzbischof von Oviedo ernannt wurde, zugleich Bischof von Huesca und von Jaca. Es wird erwartet, daß sein Nachfolger wieder zum Bischof beider Diözesen ernannt wird.Hubertus hat geschrieben:Da stellt sich mir die Frage: Eigentlich ist ja die Militärseelsorge als eigenständiges Bistum rechtlich ausgestaltet. - Ist da die Regelung, diese beiden Bistümer in Personalunion zu führen, rechtlich überhaupt sauber? Ginge das auch bei anderen Diözesen, daß die in Personalunion geführt werden?![]()
Das wollte ich auch nicht behaupten, sondern nur darauf hinweisen, daß dem Codex die Regierung mehrerer Diözesen durch einen Oberhirten nicht fremd ist. Da der Codex kein Verbot enthält, bedarf es m.E. einer ausdrücklichen Regelung auch nicht.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Can. 388 § 3 CJC zieht nicht, da heißt es ja gerade: præter propriam diœcesim aliæ. Ich glaube auch nicht, daß der neue CJC eine Norm enthält, die solche Fälle wie den von Huesca und Jaca regelt.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Das ist ja interessant; wird er dann tatsächlich auf zwei Diözesen geweiht?Berolinensis hat geschrieben:Ja und ja, vgl. z.B. can. 388 § 3 CJC. Jesús Sanz Montes, O.F.M. war z.B., bevor er zum Erzbischof von Oviedo ernannt wurde, zugleich Bischof von Huesca und von Jaca. Es wird erwartet, daß sein Nachfolger wieder zum Bischof beider Diözesen ernannt wird.Hubertus hat geschrieben:Da stellt sich mir die Frage: Eigentlich ist ja die Militärseelsorge als eigenständiges Bistum rechtlich ausgestaltet. - Ist da die Regelung, diese beiden Bistümer in Personalunion zu führen, rechtlich überhaupt sauber? Ginge das auch bei anderen Diözesen, daß die in Personalunion geführt werden?![]()
Hast du dafür Fundstellen?Traditionell schloß das Kirchenrecht derartiges immer aus,
Siehst du darin einen wwesentlichen Unterschied?In andern Fällen konnte jedoch auch ein Bischof ad personam sukzessive mehrere Bistümer erhalten, ohne auf die früheren verzichten zu müssen.
Ich wollte auch nur die positiv-rechtliche Situation beschreiben, ohne sie zu bewerten.Daran wird aber auch deutlich, daß es sich doch eher um einen Mißbrauch handelt denn um kanonische Verfahrensweise
Leider nicht parat. Das corpus juris canonici zu wälzen habe ich auch keine Zeit. Ich bin aber ziemlich sicher, daß meine Erinnerung mich nicht trügt.Berolinensis hat geschrieben:Hast du dafür Fundstellen?Traditionell schloß das Kirchenrecht derartiges immer aus,
Nein.Berolinensis hat geschrieben:Siehst du darin einen wesentlichen Unterschied?In andern Fällen konnte jedoch auch ein Bischof ad personam sukzessive mehrere Bistümer erhalten, ohne auf die früheren verzichten zu müssen.
Dir auch gesegnete Weihnachten.Irmgard hat geschrieben:Erst einmal wünsche ich allen Frohe Weihnachten!
Ich frage mich gerade, warum so viel Alltagsmessen sehr früh vormittags, aber so selten abends gelesen werden. Ist das einfach Tradition oder gibt es dafür kirchenrechtliche Gründe?
Gruß
Irmgard
Gründonnerstag? Weihnacht?Berolinensis hat geschrieben:Bis zum Konzil durfte eine Messe nicht nach 13 Uhr begonnen werden.
Es ging hier um die allgemeine Regel. Gründonnerstag galt nichts anderes. Für Weihnachten galt aber in der Tat eine Ausnahme, nämlich daß die Pfarr- oder Konventmesse um Mitternacht beginnen durfte, andere Weihnachtsmessen nur aufgrund päpstlichen Indults.ad-fontes hat geschrieben:Gründonnerstag? Weihnacht?Berolinensis hat geschrieben:Bis zum Konzil durfte eine Messe nicht nach 13 Uhr begonnen werden.
Und warum heißt es dann in alten Sakramentaren feria V. ad uesperum oder de sero? Warum sagt dann der hl. Augustinus, daß die eucharistische Nüchternheit an Gründonnerstag nicht beobachtet werden muß (und vorher gespeist werden darf)?Berolinensis hat geschrieben:Es ging hier um die allgemeine Regel. Gründonnerstag galt nichts anderes. Für Weihnachten galt aber in der Tat eine Ausnahme, nämlich daß die Pfarr- oder Konventmesse um Mitternacht beginnen durfte, andere Weihnachtsmessen nur aufgrund päpstlichen Indults.ad-fontes hat geschrieben:Gründonnerstag? Weihnacht?Berolinensis hat geschrieben:Bis zum Konzil durfte eine Messe nicht nach 13 Uhr begonnen werden.
Vor der Karwochenreform hieß es auch noch zum Meßbeginn: dicta hora nona in choro.Berolinensis hat geschrieben:Es ging hier um die allgemeine Regel. Gründonnerstag galt nichts anderes.ad-fontes hat geschrieben:Gründonnerstag? Weihnacht?Berolinensis hat geschrieben:Bis zum Konzil durfte eine Messe nicht nach 13 Uhr begonnen werden.
Das erklärt sich doch selbst, oder? Ich habe den Zustand vor dem Konzil beschrieben, nicht das Altertum.ad-fontes hat geschrieben:Und warum heißt es dann in alten Sakramentaren feria V. ad uesperum oder de sero? Warum sagt dann der hl. Augustinus, daß die eucharistische Nüchternheit an Gründonnerstag nicht beobachtet werden muß (und vorher gespeist werden darf)?Berolinensis hat geschrieben:Es ging hier um die allgemeine Regel. Gründonnerstag galt nichts anderes. Für Weihnachten galt aber in der Tat eine Ausnahme, nämlich daß die Pfarr- oder Konventmesse um Mitternacht beginnen durfte, andere Weihnachtsmessen nur aufgrund päpstlichen Indults.ad-fontes hat geschrieben:Gründonnerstag? Weihnacht?Berolinensis hat geschrieben:Bis zum Konzil durfte eine Messe nicht nach 13 Uhr begonnen werden.
Oder wie ist "vor dem Konzil" zu verstehen? Ab wann beginnt für dich die "Vorkonzilszeit"?
Das verträgt sich nach meinem Dafürhalten nur, wenn es sich um eine Promotion innerhalb seiner Provinz bzw. Patriarchtes handelt, in der er eine Diözese innehat, m.a.W. wenn er zum Metropoliten oder Papst befördert wird. Dann halte ich auch Personalunion für statthaft (Beispiele: Leo IX., Viktor II.)Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Tschuldigung, daß ich nochmal davon anfange, aber wie verbreitet/verbindlich ist/war denn diese Vorstellung und wie verträgt sie sich gegebenenfalls, damit, daß ein Bischof zwei Diözesen regulär vorsteht? Kirchlich anerkannte Polygamie?![]()
Vulpius
Und so ist es heute geschehen: Der Hl. Vater hat den H. H. Mons. Julián Ruiz Martorell, bisher Generalvikar des Erzbistums Saragossa, zum Bischof von Huesca und von Jaca ernannt: http://press.catholica.va/news_services ... 1&lang=ge
Natürlich. Warum sie heiliggesprochen wurde, ist ihrer Vita zu entnehmen. Hier ein ergänzender Lexikonartikel: http://www.kirchenlexikon.de/g/goretti_m.shtmlphyllis hat geschrieben:gilt diese heiligsprechung heute noch?
Google ist dein Freund.phyllis hat geschrieben:warum ist sie heilig gesprochen worden?
phyllis hat geschrieben: gilt diese heiligsprechung heute noch?
Du meinst: http://tinyurl.com/2vwoz5vlifestylekatholik hat geschrieben:Google ist dein Freund.phyllis hat geschrieben:warum ist sie heilig gesprochen worden?
Trat die Exkommunikation durch Mitgliedschaft einer KP, das Lesen der Zetranlorgane oder gar das Verbreiten und evtl auch für slche zu Schreiben automatisch ein?SUPREMA SACRA CONGREGATIO S. OFFICII
DECRETUM
Quæsitum est ab hac Suprema Sacra Congregatione :
1. utrum licitum sit partibus communistarum nomen dare vel eisdem favorem præstare ;
2. utrum licitum sit edere, propagare vel legere libros, periodica, diaria vel folia, quæ doctrinæ vel actioni communistarum patrocinantur, vel in eis scribere ;
3. utrum christifideles, qui actus de quibus in nn. 1 et 2 scienter et libere posuerint, ad Sacramenta admitti possint;
4. utrum christifideles, qui communistarum doctrinam materialisticam et antichristianam profitentur, et in primis qui eam defendunt vel propagant, ipso facto, tamquam apostatæ a fide catholica, incurrant in
excommunicationem speciali modo Sedi Apostolicæ reservatam.
Emi ac Revmi Patres, rebus fidei ac morum tutandis præpositi, præhabito RR. DD. Consultorum voto, in consessu plenario feriæ III (loco IV), diei 28 Iunii 1949, respondendum decreverunt:
Ad 1. Negative : communismus enim est materialisticus et antichristianus; communistarum autem duces, etsi verbis quandoque profitentur se Religionem non oppugnare, re tamen, sive doctrina sive actione, Deo veræque Religioni et Ecclesiæ Christi sese infensos esse ostendunt ;
Ad 2. Negative : prohibentur enim ipso iure (cfr. can. 1399 C. I. C.) ;
Ad 3. Negative, secundum ordinaria principia de Sacramentis denegandis iis qui non sunt dispositi ;
Ad 4. Affirmative.
Et sequenti feria V, die 30 eiusdem mensis et anni, Ssmus D. N. Pius divina Providentia Papa XII, in solita audientia Excmo ac Revmo Dno Adsessori S. Officii impertita, relatam Sibi Emorum Patrum resolutionem adprobavit et in Actorum Apostolicæ Sedis Commentario Officiali promulgari iussit.
Datum Romæ, die 1 Iulii 1949.
L . © S .
Petrus Vigorita, Supr. S. Congr. S. Officii Notarius.
Die Suprema ist gefragt worden:
1) ob es erlaubt ist, kommunistischen Parteien beizutreten oder ihnen Vorteile zu gewähren;
2) ob es erlaubt ist, Bücher, Zietschriften, Zeitungen oder Pamphlete herauszugeben, zu verbreiten oder zu lesen, welche die Lehre oder Aktivitäten der Kommunisten unterstützen, oder in diesen zu schreiben;
3) ob Christgläubige, die Handlungen der in Nr. 1 und 2 beschriebenen Art bewußt und freiwillig begehen, zu den Sakramenten zugelassen werden können;
4) ob Christgläubige, die die materialistische und antichristliche Lehre der Kommunisten bekennen, und besonders die, die sie verteidigen oder verbreiten, dadurch selbst, als Apostaten vom katholischen Glauben, sich die besonders dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation zuziehen.
Die Suprema antwortet nach Approbation durch Pius XII:
1) Nein: Der Kommunismus ist nämlich materialistisch und antichristlich; die Anführer der Kommunisten aber, auch wenn sie mit Worten bisweilen bekennen, daß sie die Religion nicht bekämpften, zeigen sich gleichwohl in der Sache, sei es in ihrer Lehre, sei es in ihren Handlungen, als Gott und dem wahren Glauben und der Kirche Christi feindlich;
2) Nein: Sie werden nämlich vom Recht selbst verboten (vgl. can. 1399 CIC/1917);
3) Nein, gemäß den normalen Kriterien über die Verweigerung der Sakramente denen gegenüber, die nicht disponiert sind;
4) Ja.
Ja. In der Anfrage (Punkt 4) ist extra von "ipso facto" die Rede und dem wird in der Antwort dann zugestimmt.Deo iuvante hat geschrieben:Trat die Exkommunikation durch Mitgliedschaft einer KP, das Lesen der Zetranlorgane oder gar das Verbreiten und evtl auch für slche zu Schreiben automatisch ein?
Nein.Deo iuvante hat geschrieben:Falls ja, endet sie dann auch automantisch wenn der Betroffene dem Kommunismus abschwört?
Ja. Für die Aufhebung muß man (bzw. der Pfarrer) sich an den Apostolischen Stuhl wenden.Deo iuvante hat geschrieben:Oder muss diese durch den Pfarrer/Bischof/Papst aufgehoben werden?