Das scheint aber nur hier im KG so - im allgemeinen gibts den Ungeist des Konzils.Nassos hat geschrieben:Vielen Dank hierfür, cantus.cantus planus hat geschrieben:Das bestreite ich nicht. Es will mir nur, z. B. in der Frage des unwürdigen Kommunionempfangs, nicht in den Kopf, dass jemand hier Skrupel empfindet, der selbst nicht im Stand ist, die heilige Kommunion zu empfangen. Nicht alles muss im Kirchenrecht stehen - was für eine typisch römische Aussage!. Es gibt auch eine Logik des Glaubens. Das Kirchenrecht bestimmt ja ohnehin nicht den Glauben, sondern regelt nur bestimmte Vollzüge.
Es existiert manchmal schon die Auffassung, dass der Römer mehr am Kirchenrecht hängt, als am Geist der eigentlich dahinter und darüber steckt.
Hier findest du nur den Pendelauschlag in die Gegenrichtung (ich wart immer noch auf die Frage, ob das Kirchenrecht Priester exkommuniziert, die während der Wandlung die Hände nicht exakt im 45° Winkel über die Gaben halten - oder deren Kleinfingerkrümmungswinkel bei der Händewaschung nicht der Rubrik entspricht. )
