Die Altbayern schon auch! Nur in Oberbayern mit dem verzärtelten Münchner Schickimicki-Bussibussi-Geschwafel hat man das französische Gaumen-R adoptiert.Raphaela hat geschrieben:Das können vor allem die Franken gut!Nassos hat geschrieben:Dafürrrrr kann errrrrr als Bayerrrrr das rrrrrrollende rrrrrrr rrrrrrrichtig gut aussprrrrrrrechen, auch im Grrrrrriechischen...
Kurze Fragen - kurze Antworten II
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Darf man die sichere Vermutung, daß ein Katholik sich die Exkommunikation eo ipso zugezogen hat, der zuständigen kirchlichen Autorität zur Anzeige bringen, mit dem Ziel ihrer förmlichen Feststellung?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
- cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Vom Kolportieren irgendwelcher Vermutungen würde ich absehen, da man hierbei leicht selbst sündhaft handelt. Sofern nicht Beweise, oder zumindest sichere Indizien vorliegen, wäre es möglicherweise angezeigt für den Fall, dass jemand ein geistliches Amt anstrebt oder ähnliches.ad-fontes hat geschrieben:Darf man die sichere Vermutung, daß ein Katholik sich die Exkommunikation eo ipso zugezogen hat, der zuständigen kirchlichen Autorität zur Anzeige bringen, mit dem Ziel ihrer förmlichen Feststellung?
Aber auch hier gilt die weise Mahnung des Hl. Benedikt, sich nicht im Zorn hinreißen zu lassen, und erst den Bruder zu tadeln, um ihm Gelegenheit zur Besserung zu geben. Wenn das fruchtlos bleibt, möge man es der zuständigen kirchlichen Autorität mitteilen.
Eingedenk der Tatsache, dass man dort dann als "Denunziant" registriert ist und die Sache weiter nicht verfolgt wird.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Die kirchliche Disziplin ist also de facto ausgehebelt bzw. wird von den zuständigen Stellen sabotiert?cantus planus hat geschrieben: Eingedenk der Tatsache, dass man dort dann als "Denunziant" registriert ist und die Sache weiter nicht verfolgt wird.
M.a.W. es würde der Vermutung - selbst wenn sie eidesstattlich beglaubigt wäre (erhöht das die Glaubwürdigkeit oder ist die Kirche dafür "blind"?) - nicht nachgegangen, d.h. es würde zu keiner Befragung des Denunzierten kommen?
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Natürlich.ad-fontes hat geschrieben:Die kirchliche Disziplin ist also de facto ausgehebelt bzw. wird von den zuständigen Stellen sabotiert?cantus planus hat geschrieben: Eingedenk der Tatsache, dass man dort dann als "Denunziant" registriert ist und die Sache weiter nicht verfolgt wird.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Wer als Exkommunizierter die hl. Kommunion regelmäßig empfängt, macht der sich nicht einer schwereren Sünde schuldig, vor die man ihn durch eine förmliche Feststellung bewahren könnte?cantus planus hat geschrieben:Vom Kolportieren irgendwelcher Vermutungen würde ich absehen, da man hierbei leicht selbst sündhaft handelt.
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- cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Ja, selbstverständlich. Doch musst du erstmal einen Beleg finden, dass er sich selbst exkommuniziert hat. In eindeutigen Fällen kann eine Mahnung geboten sein. Doch hüte man sich vor Gesinnungsschnüffelei. Die vergiftet einen schnell selber. Statt dessen beklage man lieber die eigene Unvollkommenheit, und überlasse alles andere dem Beichtvater oder dem zuständigen Priester.ad-fontes hat geschrieben:Wer als Exkommunizierter die hl. Kommunion regelmäßig empfängt, macht der sich nicht einer schwereren Sünde schuldig, vor die man ihn durch eine förmliche Feststellung bewahren könnte?cantus planus hat geschrieben:Vom Kolportieren irgendwelcher Vermutungen würde ich absehen, da man hierbei leicht selbst sündhaft handelt.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Wenn es aus Liebe zum Bruder geschieht und dein Beichtvater dir dazu rät, dann könnte man den Betreffenden mal unter vier Augen ansprechen.ad-fontes hat geschrieben:Darf man die sichere Vermutung, daß ein Katholik sich die Exkommunikation eo ipso zugezogen hat, der zuständigen kirchlichen Autorität zur Anzeige bringen, mit dem Ziel ihrer förmlichen Feststellung?
- Florianklaus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Wenn man alle Leugner der päpstlichen Unfehlbarkeit den kirchlichen Autoritäten anzeigen wollte, hätte man auch viel zu tun..........................
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Als selbst außerhalb stehender Häretiker oder Schismatiker kaum.ad-fontes hat geschrieben:Darf man die sichere Vermutung, daß ein Katholik sich die Exkommunikation eo ipso zugezogen hat, der zuständigen kirchlichen Autorität zur Anzeige bringen, mit dem Ziel ihrer förmlichen Feststellung?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Interessanter Einwand. Das hieße, nur diejenigen, die im Rechtsbereich der Katholischen Kirche stehen, dürfen Vorwürfe erheben?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Als selbst außerhalb stehender Häretiker oder Schismatiker kaum.ad-fontes hat geschrieben:Darf man die sichere Vermutung, daß ein Katholik sich die Exkommunikation eo ipso zugezogen hat, der zuständigen kirchlichen Autorität zur Anzeige bringen, mit dem Ziel ihrer förmlichen Feststellung?
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Ja. Allerdings geht es dabei nicht nur um den Rechtsbereich, sondern um den ganzen Glauben. Wer außerhalb der Kirche steht, hat kaum das Recht, den Glauben eines Katholiken zu beurteilen. Das ist natürlich der Gipfel der Absurdität. Meine Anmerkungen gehen selbstverständlich davon aus, dass ein Katholik eine potentielle Selbstexkommunikation bei einem anderen Katholiken befürchtet. Und schon da wäre ich sehr vorsichtig. Hier gilt außerdem, wieder sorgfältig zwischen subjektiver und objektiver Sünde zu unterscheiden, was eigentlich nur der geistliche Begleiter und der Beichtvater beurteilen können.
Wenn jemand, der außerhalb der Kirche steht, diesbezüglich Skrupel empfindet, sollte er sich fragen, warum er denn noch draußen ist, und schleunigst einen Priester seines Vertrauens aufsuchen.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Wo steht das? Auch ein Nichtkatholik kann im übrigen Adressat des Kirchenrechts sein.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Das frage ich mich auch gerade.Florianklaus hat geschrieben:Wo steht das? Auch ein Nichtkatholik kann im übrigen Adressat des Kirchenrechts sein.
Es ist ja gut für die gesamte Kirche (egal von wem die Anzeige kommt und auch egal mit welcher Intention) wenn sie Bescheid weiß und etwas prüfen kann um für Ordnung zu sorgen.
Zuletzt geändert von Marion am Donnerstag 7. Oktober 2010, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.
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- cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Das bestreite ich nicht. Es will mir nur, z. B. in der Frage des unwürdigen Kommunionempfangs, nicht in den Kopf, dass jemand hier Skrupel empfindet, der selbst nicht im Stand ist, die heilige Kommunion zu empfangen. Nicht alles muss im Kirchenrecht stehen - was für eine typisch römische Aussage!. Es gibt auch eine Logik des Glaubens. Das Kirchenrecht bestimmt ja ohnehin nicht den Glauben, sondern regelt nur bestimmte Vollzüge.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Gerade dich möchte ich sehen, wenn ein Protestant deinem Bischof erklärt, du würdest möglicherweise unwürdig die Kommunion empfangen.Marion hat geschrieben:Das frage ich mich auch gerade.Florianklaus hat geschrieben:Wo steht das? Auch ein Nichtkatholik kann im übrigen Adressat des Kirchenrechts sein.
Es ist ja gut für die gesamte Kirche (egal von wem die Anzeige kommt) wenn sie Bescheid weiß und etwas prüfen kann um für Ordnung zu sorgen.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Meinst du wirklich ich hätte damit ein Problem?cantus planus hat geschrieben:Gerade dich möchte ich sehen, wenn ein Protestant deinem Bischof erklärt, du würdest möglicherweise unwürdig die Kommunion empfangen.Marion hat geschrieben:Das frage ich mich auch gerade.Florianklaus hat geschrieben:Wo steht das? Auch ein Nichtkatholik kann im übrigen Adressat des Kirchenrechts sein.
Es ist ja gut für die gesamte Kirche (egal von wem die Anzeige kommt) wenn sie Bescheid weiß und etwas prüfen kann um für Ordnung zu sorgen.
Da kennst du mich schlecht!
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Ich beziehe mich nicht auf Sünden, sondern auf explizite Leugnung katholischer Wahrheiten (i.e. die Lehre betreffende Dinge (und denke dabei nicht ans I Vatikanum, nebenbei gesprochen).cantus planus hat geschrieben:Hier gilt außerdem, wieder sorgfältig zwischen subjektiver und objektiver Sünde zu unterscheiden, was eigentlich nur der geistliche Begleiter und der Beichtvater beurteilen können.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Wenn sie explizit ist, ist ein Hinweis natürlich zulässig. Umso mehr, wenn die Leugnung öffentlich geschieht oder sogar in schriftlicher Form weiterverbreitet wird, zum Schaden der verunsicherten Gläubigen.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Wer exkommuniziert ist empfängt die Kommunion ja nicht nur unwürdig (das gehört vors forum internum), sondern auch unerlaubt; hat in dieser Hinsicht öffentlichen Charakter, kann demgemäß - so meine Frage - auch von Nichtkatholiken zur Anzeige gebracht werden?cantus planus hat geschrieben:Das bestreite ich nicht. Es will mir nur, z. B. in der Frage des unwürdigen Kommunionempfangs.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Da die Disziplin zusammengebrochen ist, erübrigen sich wohl theoretische Fragen darüber, ab welchem Moment und durch welche Mittel die Kirche "sieht".cantus planus hat geschrieben:Wenn sie explizit ist, ist ein Hinweis natürlich zulässig. Umso mehr, wenn die Leugnung öffentlich geschieht oder sogar in schriftlicher Form weiterverbreitet wird, zum Schaden der verunsicherten Gläubigen.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
So kannst du das auch nicht sagen! Es gibt schon noch ab und zu disziplinarische Maßnahmen.ad-fontes hat geschrieben:Da die Disziplin zusammengebrochen ist, ...
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Eben, man kann es i.R. nicht genau wissen, ob der betreffende die Exkommunikation auf sich gezogen hat, und vor allem nicht, ob sie vielleicht mittlerweile gelöst wurde. Ich weiß nicht, wie ich reagieren würde, wenn ich mitkriege, daß ein Nichtkatholik angefangen hat, zur Kommunion zu gehen.cantus planus hat geschrieben:Ja, selbstverständlich. Doch musst du erstmal einen Beleg finden, dass er sich selbst exkommuniziert hat. In eindeutigen Fällen kann eine Mahnung geboten sein. Doch hüte man sich vor Gesinnungsschnüffelei. Die vergiftet einen schnell selber. Statt dessen beklage man lieber die eigene Unvollkommenheit, und überlasse alles andere dem Beichtvater oder dem zuständigen Priester.ad-fontes hat geschrieben:Wer als Exkommunizierter die hl. Kommunion regelmäßig empfängt, macht der sich nicht einer schwereren Sünde schuldig, vor die man ihn durch eine förmliche Feststellung bewahren könnte?cantus planus hat geschrieben:Vom Kolportieren irgendwelcher Vermutungen würde ich absehen, da man hierbei leicht selbst sündhaft handelt.
???
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Kurz einige kanonistische Hinweise zu dieser Thematik:
1. Es gibt im CIC nur einen einzigen Fall einer Anzeigepflicht, und zwar für Weihehindernisse (can. 1043). Gläubige, die davon Kenntnis haben, sind verpflichtet, sie vor der Weihespendung dem Ordinarius oder dem Pfarrer zu eröffnen.
2. Die Feststellung einer Strafe ist immer Sache eines ordentlichen Strafprozesses. Um diesen einzuleiten, muß der Ordinarius zunächst Voruntersuchungen führen, die jedoch so ablaufen müssen, daß nicht der gute Ruf des Angeschuldigten in Gefahr gerät.
Can. 1717 §1 nennt als Anlaß für solche Voruntersuchungen: "Erhält der Ordinarius eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon, daß eine Straftat begangen worden ist, ...". Das bedeutet im Klartext allerdings, daß die Quelle, aus der solche Hinweise stammen, letztlich völlig wurscht ist. Auch ein Nichtkatholik könnte daher solche Hinweise geben.
Die Wahrscheinlichkeit, daß tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist jedoch praktisch Null.
Selbst im Fall von Leuten, die regelmäßig via Medien ihre Häresien verbreiten und dokumentieren, wurde m. W. noch nie ein kirchliches Strafverfahren eröffnet, das zur Feststellung der Exkommunikation geführt hätte. Man denke nur an die amtsbekannten WisiKi-Aktivisten im Bistum Regensburg. Nicht mal GeLu Müller hat da bisher was unternommen, obwohl er ein funktionierendes Offizialat und wohl auch genügendkriminelle episkopale Energie dafür zur Verfügung hätte.
Insofern würde ich jedem abraten, ganz besonders jedem Nichtkatholiken, daß er hier irgendwelche fragwürdigen Initiativen ergreift. Mit dem zuständigen Pfarrer, der den "Sündern" die Kommunion reicht, mal unter vier Augen ([Punkt]) zu reden, hielte ich hingegen für eventuell angebracht - vorausgesetzt, man kann sich diesem gegenüber als halbwegs theologisch kompetent ausweisen, um eine solch heikle Thematik überhaupt zur Sprache bringen zu dürfen.
1. Es gibt im CIC nur einen einzigen Fall einer Anzeigepflicht, und zwar für Weihehindernisse (can. 1043). Gläubige, die davon Kenntnis haben, sind verpflichtet, sie vor der Weihespendung dem Ordinarius oder dem Pfarrer zu eröffnen.
2. Die Feststellung einer Strafe ist immer Sache eines ordentlichen Strafprozesses. Um diesen einzuleiten, muß der Ordinarius zunächst Voruntersuchungen führen, die jedoch so ablaufen müssen, daß nicht der gute Ruf des Angeschuldigten in Gefahr gerät.
Can. 1717 §1 nennt als Anlaß für solche Voruntersuchungen: "Erhält der Ordinarius eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon, daß eine Straftat begangen worden ist, ...". Das bedeutet im Klartext allerdings, daß die Quelle, aus der solche Hinweise stammen, letztlich völlig wurscht ist. Auch ein Nichtkatholik könnte daher solche Hinweise geben.
Die Wahrscheinlichkeit, daß tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist jedoch praktisch Null.
Selbst im Fall von Leuten, die regelmäßig via Medien ihre Häresien verbreiten und dokumentieren, wurde m. W. noch nie ein kirchliches Strafverfahren eröffnet, das zur Feststellung der Exkommunikation geführt hätte. Man denke nur an die amtsbekannten WisiKi-Aktivisten im Bistum Regensburg. Nicht mal GeLu Müller hat da bisher was unternommen, obwohl er ein funktionierendes Offizialat und wohl auch genügend
Insofern würde ich jedem abraten, ganz besonders jedem Nichtkatholiken, daß er hier irgendwelche fragwürdigen Initiativen ergreift. Mit dem zuständigen Pfarrer, der den "Sündern" die Kommunion reicht, mal unter vier Augen ([Punkt]) zu reden, hielte ich hingegen für eventuell angebracht - vorausgesetzt, man kann sich diesem gegenüber als halbwegs theologisch kompetent ausweisen, um eine solch heikle Thematik überhaupt zur Sprache bringen zu dürfen.
Literatur zur Angelologie
Hättet ihr zur Angelologie Literturtipps?
Der Schmaus, klar, irgendwie.
Auer/Ratziner: Kleine Katholische Dogmatik, Bd. 3.
Aber sonst noch was, was euch direkt einfällt?
Über Spontanhinweise wär ich dankbar... Sitze nach dem Arbeitstag (ARGHHHH, der war so üüüübel!) etwas auf dem Schlauch...
Danke für alle Hinweise!
Der Schmaus, klar, irgendwie.
Auer/Ratziner: Kleine Katholische Dogmatik, Bd. 3.
Aber sonst noch was, was euch direkt einfällt?
Über Spontanhinweise wär ich dankbar... Sitze nach dem Arbeitstag (ARGHHHH, der war so üüüübel!) etwas auf dem Schlauch...
Danke für alle Hinweise!
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Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
Re: Literatur zur Angelologie
Ganz solide, online und katholisch: Lehrbuch der Dogmatik von Bartmann, Seite 242-250
http://www.archive.org/stream/lehrbuchd ... 2/mode/2up
Siehe dort auch die Literaturangaben, insbesondere die Verweise auf den hl. Thomas von Aquin!
http://www.archive.org/stream/lehrbuchd ... 2/mode/2up
Siehe dort auch die Literaturangaben, insbesondere die Verweise auf den hl. Thomas von Aquin!
Re: Literatur zur Angelologie
Merci -Gamaliel hat geschrieben:Ganz solide, online und katholisch: Lehrbuch der Dogmatik von Bartmann, Seite 242-250
http://www.archive.org/stream/lehrbuchd ... 2/mode/2up
Siehe dort auch die Literaturangaben, insbesondere die Verweise auf den hl. Thomas von Aquin!
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
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Thomas_de_Austria
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- Registriert: Donnerstag 20. Mai 2010, 16:47
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
"Engel, Wunder und Dämonen, Phänomene zwischen Himmel und Erde" von P. Denis Borel aus dem Sankt Ulrich Verlag. Es ist zwar nicht so gelehrt-sachlich, umfangreich und anerkannt wie die Genannten, aber es ist zumindest auch nicht ganz unlesenswert (vor allem, da St. Thomas gar nicht so selten zu Rate gezogen und zitiert wird, was für ein modernes Buch zu diesem Thema - gerade auch in Theologenkreisen, wie man ja auch hier im Kreuzgang sieht - doch recht bemerkenswert ist).
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Danke für den Tip! 
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
In einem Gebetsbuch des Bistum Regensburg welches Ende des 19 Jahrhunderts erschien (weiß es leider nicht mehr genau, aber war um 1890 rum) hieß es "uns elende Kinder Evas in diesem Tale der Zähren"
Nun meine Frage, handelt es sich dabei um einen alten Ausdruck für Tränen? Oder sind die Tränen eine neuerung und Zähren steht für was ganz anderes?
Nun meine Frage, handelt es sich dabei um einen alten Ausdruck für Tränen? Oder sind die Tränen eine neuerung und Zähren steht für was ganz anderes?
- cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Das sind Tränen. Dieser alte Ausdruck kommt auch bei Bach schonmal vor.
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Benedikt
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II
Lacrimosa = die Träne.Deo iuvante hat geschrieben:Nun meine Frage, handelt es sich dabei um einen alten Ausdruck für Tränen? Oder sind die Tränen eine neuerung und Zähren steht für was ganz anderes?
Schon im Mittelalter und bei den alten Römern hat man offenkundig geweint. Von daher keine Neuerung.
Zähre ist wohl ein veralteter Begriff für Tränen.
http://www.youtube.com/watch?v=7WT-E0v89wM