Nein, das ist seit 2007 für die GKV bzw. 2009 für alle, die nicht der GKV unterfallen, nicht mehr erlaubt. Es besteht eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht, deren Missachtung auch unter Strafe steht. Deine Freundin ist also zum Abschluss der freiwilligen Versicherung verpflichtet. Hier siehst du eine kleine Zusammenfassung zu dem Thema.
Danke für die Info. Weißt Du, wie es dann aussieht, wenn jemand - wie Linus angeführt hat - zwar ohne Unterstützung des Staates von seinem eigenen Besitz leben kann, aber halt nicht der Lage ist, die Kosten für eine freiwillige Krankenversicherung aufzubringen (sind ja auch gut über 150.- Euro, soweit ich weiß)? Würde das dann bedeuten, dass diese Person dazu verpflichtet ist, wahlweise eine Anstellung anzunehmen oder eben den Staat um Unterstützung anzugehen, bloß damit das Versicherungsproblem geklärt ist? Das interessiert mich sehr. Die Situation ist zwar reichlich konstruiert - ich unterstelle einfach mal, dass jemand, der ohne eigene Erwerbstätigkeit und ohne staatliche Beihilfe dauerhaft zurechtkommt, im Normalfall ein Vermögen besitzt, das ihm auch den Beitritt in die staatliche Krankenversicherung gestattet -, aber es gibt ja die unmöglichsten Situationen.
Du kannst auch gerne eine PM schicken, wenn Du möchtest (falls der Thread dadurch zu OT werden sollte).