warum spricht man eigentlich in der r.k. Kirche gemeinsam...Ich bin schuldig..Ich bin schuldig...wird glaube ich mindestens zweimal bis dreimal hintereinander ausgesprochen?!
Und, woran ist der katholische Gläubige schuld?
Danke.
Ich bin schuld an meinen Sünden. Du an deinen.Ich bekenne Gott, dem Allmächtigen, und allen Brüdern und Schwestern, daß ich Gutes unterlassen und Böses getan habe. Ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Werken, durch meine Schuld, durch meine Schuld, durch meine große Schuld. Darum bitte ich die selige Jungfrau Maria, alle Engel und Heiligen und euch, Brüder und Schwestern, für mich zu beten bei Gott, unserem Herrn.



reginamundi.info hat geschrieben:Quando raffigurate la mano che benedice, non unite le tre dita insieme, ma incrociate il pollice col quarto dito in modo che il secondo, l’indice, resti diritto e il terzo resti un po’ piegato e formino insieme il nome di Gesù (IHCOYC) IC. Infatti il secondo dito restando aperto indica lo I (iota) e il terzo forma con la sua curva un C (sigma). Il pollice si pone attraverso il quarto dito, il quinto è anch’esso un po’ curvo, e questo forma l’indicazione (XPICTOC) XC, perché l’unione del pollice e del quarto dito forma un X (chi) e il mignolo fa, con la sua curva, un C (sigma). Queste due lettere sono l’abbreviazione di Christos. Così per la divina provvidenza del creatore, le dita della mano dell’uomo, che sono più o meno lunghe, sono disposte in modo da poter raffigurare il nome di Cristo.
Das ist nicht der Hl. Petrus, sondern der Hl. Johannes (Baptist).Sempre hat geschrieben:
(größer)
Was bedeutet die Handhaltung des Apostels Petrus auf dem byzantinischen Mosaik in der Kathedrale Santa Maria Nuova des Erzbistums Monreale auf Sizilien?
Gruß
Sempre
Du warst schneller, NielsNiels hat geschrieben: Das ist nicht der Hl. Petrus, sondern der Hl. Johannes (Baptist).
Danke, Niels. Habe die Info gleich an den Fotographen weitergeleitet.Niels hat geschrieben:Das ist nicht der Hl. Petrus, sondern der Hl. Johannes (Baptist).
Wenn die Segensgesten immer den Namen des Herrn buchstabieren, dann wäre die Ähnlichkeit zwischen der Segensgeste auf dem Mosaik mit dem hl. Johannes dem Täufer und irgendwelchen Hörnerhandzeichen wohl eher rein zufällig.Mary hat geschrieben:Ich vermute, dass die Rechte auf dem Mosaik auch die Segensgeste sein soll, allerdings müsste das "X" von Ringfinger und Daumen gebildet werden.
ICXC = Jesus Christus
Zeigefinger gestreckt als I
Mittelfinger leicht gebeugt als C
Ringfinger und Daumen leicht gekreuzt als X
kleiner Finger leicht gebeugt als C
Bislang nigendwo, aber es lohnt sich wohl sehr, mit offenen Augen durch die "Medienlandschaft" zu laufen...Torsten hat geschrieben:Wo finde ich eine - halbwegs - offizielle Bestätigung, dass die Begriffe "Mutter" und "Vater" durch EU-Richtlinien wegen ihres sexistischen Inhaltes abgeschafft werden sollen?
Die Antwort auf Torstens Frage würde mich auch interessieren. Denn eigentlich ist es ja unvorstellbar.Niels hat geschrieben:Bislang nigendwo, aber es lohnt sich wohl sehr, mit offenen Augen durch die "Medienlandschaft" zu laufen...Torsten hat geschrieben:Wo finde ich eine - halbwegs - offizielle Bestätigung, dass die Begriffe "Mutter" und "Vater" durch EU-Richtlinien wegen ihres sexistischen Inhaltes abgeschafft werden sollen?
Interessant. Ich meine, unlängst dasselbe gelesen zu haben, allerdings ging diese Richtlinie meiner Erinnerung zufolge von der Schweiz aus. Quelle kann ich leider nicht anbieten; man kann ja nicht alles speichern.Niels hat geschrieben:Bislang nigendwo, aber es lohnt sich wohl sehr, mit offenen Augen durch die "Medienlandschaft" zu laufen...Torsten hat geschrieben:Wo finde ich eine - halbwegs - offizielle Bestätigung, dass die Begriffe "Mutter" und "Vater" durch EU-Richtlinien wegen ihres sexistischen Inhaltes abgeschafft werden sollen?
Ich schon!ad_hoc hat geschrieben:Interessant. Ich meine, unlängst dasselbe gelesen zu haben, allerdings ging diese Richtlinie meiner Erinnerung zufolge von der Schweiz aus. Quelle kann ich leider nicht anbieten; man kann ja nicht alles speichern.Niels hat geschrieben:Bislang nigendwo, aber es lohnt sich wohl sehr, mit offenen Augen durch die "Medienlandschaft" zu laufen...Torsten hat geschrieben:Wo finde ich eine - halbwegs - offizielle Bestätigung, dass die Begriffe "Mutter" und "Vater" durch EU-Richtlinien wegen ihres sexistischen Inhaltes abgeschafft werden sollen?
Es ist also nicht Voraussetzung, in voller Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche zu stehen, um die sakramentale Lossprechung erlaubt und gültig von einem katholischen Spender zu empfangen?Jeder Christ, der nach der Taufe gesündigt hat, kann das Bußsakrament empfangen. Sententia certa.
Siehe Ott, Dogmatik, § 8 der Einleitung "Die theologischen Gewißheitsgrade".ad-fontes hat geschrieben:Sententia communis.
Sententia certa.
Sententia probabilior.
Fidei proximum.
De fide.
Wie sind diese gegeneinander abgrenzt und zu verstehen?
Oder auch Diekamp, Band 1, § 19 - Der Gegenstand der kirchlichen Lehrgewalt.taddeo hat geschrieben:Siehe Ott, Dogmatik, § 8 der Einleitung "Die theologischen Gewißheitsgrade".ad-fontes hat geschrieben:Sententia communis.
Sententia certa.
Sententia probabilior.
Fidei proximum.
De fide.
Wie sind diese gegeneinander abgrenzt und zu verstehen?
Ich hab aber jetzt keine Zeit, Dir den ganzen Text abzutippen.
taddeo hat geschrieben:Siehe Ott, Dogmatik, § 8 der Einleitung "Die theologischen Gewißheitsgrade".
Ich hab aber jetzt keine Zeit, Dir den ganzen Text abzutippen.
Wer mag, mag Korrektur lesen.§ 8. GRADOS DE CERTIDUMBRE TEOLÓGICA
I . Tienen el supremo grado de certeza las verdades reveladas inmediatamente. El asenso de fe que a ellas se presta radica en la autoridad misma del Dios revelador (fides divina) y cuando la Iglesia garantiza con su proclamación que se hallan contenidas en la revelación, entonces dichas verdades se apoyan también en la autoridad del magisterio infalible de la Iglesia (fides catholica). Cuando son propuestas por medio de una definición solemne del Papa o de un concilio universal, entonces son verdades de fe definida (de fide definita).
2. Las verdades católicas o doctrinas eclesiásticas sobre las que ha fallado de forma definitiva el magisterio infalible de la Iglesia hay que admitirlas con un asenso de fe que se apoya únicamente en la autoridad de la Iglesia (fe eclesiástica). La certidumbre de estas verdades es infalible como la de los dogmas propiamente dichos.
3. Verdad próxima a la fe (fidei próxima) es una doctrina considerada casi universalmente por los teólogos como verdad revelada, pero que la Iglesia no ha declarado todavía como tal de forma definitiva.
4. Una sentencia perteneciente a la fe o teológicamente cierta («ad fidem pertinens vel theologice certa») es una doctrina sobre la cual no ha hecho todavía manifestaciones definitivas el magisterio eclesiástico, pero cuya verdad está garantizada por su conexión íntima con la doctrina revelada (conclusiones teológicas).
5. Sentencia común es una doctrina que, aunque todavía cae dentro del campo de la libre discusión, es sostenida generalmente por todos los teólogos.
6. Opiniones teológicas de inferior grado de certeza son las sentencias probable, más probable, bien fundada y la llamada sentencia piadosa, por tener en cuenta la piadosa creencia de los fieles («sententia probabilis, probabilior, bene fundata, pia»). El grado ínfimo de certeza lo posee la opinión tolerada, que sólo se apoya en débiles fundamentos, pero es tolerada por la Iglesia.
A propósito de las declaraciones del magisterio eclesiástico, hay que tener en cuenta que no todas las manifestaciones de dicho magisterio en materia de fe y costumbres son infalibles y, por tanto, irrevocables. Son infalibles únicamente las declaraciones del concilio ecuménico que representa al episcopado en pleno y las declaraciones del Romano Pontífice cuando habla ex cathedra; cf. Dz 1839. El magisterio del Romano Pontífice en su forma ordinaria y habitual no es infalible. Tampoco las decisiones de las congregaciones romanas (Santo Oficio, Comisión Bíblica) son infalibles. No obstante, hay que acatarlas con interno asentimiento (assensus religiosus) motivado por la obediencia ante la autoridad del magisterio eclesiástico. No es suficiente como norma general el llamado respetuoso silencio. Excepcionalmente puede cesar la obligación de prestar el asenso interno cuando un apreciador competente, después de examinar reiterada y concienzudamente todas las razones, llega a la convicción de que la declaración radica en un error; Dz 1684, 2008, 2123.
Bibliografía: S. CARTECHINI, De valore notarían theologicarum et de criteriis ad eas dignoscendas, R 1951. El mismo, Dall'opinione al domma. Valore delle note teologiche, R 1953.
Ein Lehrbuch der Dogmatik ist kein Lehrbuch des Kirchenrechts. Jede Wissenschaft behandelt den Gegenstand unter anderem Gesichtspunkt. Der Lehrsatz aus Diekamp gibt dogmatische Voraussetzungen für den gültigen Empfang der Beichte an. Da die Beichte für die nach der Taufe begangenen Sünden eingesetzt wurde, sind eben empfangene Taufe und mindestens eine begangene persönliche Sünde Minimalvoraussetzungen, um dieses Sakrament empfangen zu können. Dies hält der Lehrsatz fest.ad-fontes hat geschrieben:Diekamp schreibt im dritten Band seiner 'Katholischen Dogmatik':Es ist also nicht Voraussetzung, in voller Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche zu stehen, um die sakramentale Lossprechung erlaubt und gültig von einem katholischen Spender zu empfangen?Jeder Christ, der nach der Taufe gesündigt hat, kann das Bußsakrament empfangen. Sententia certa.
Die Hervorhebungen, die nicht kursiv sind, sind von mir.1. Den höchsten Gewißheitsgrad besitzen die unmittelbar geoffenbarten Wahrheiten. Der ihnen gebührende Glaubensassens stützt sich auf die Autorität des offenabrenden Gottes (fides divina) und, wenn die Kirche durch ihre Vorlage ddas Enthaltensein in der Offenbarung verbürgt, auch auf die Autorität des unfehlbaren Lehramtes der Kirche (fides catholica). Wenn sie durch ein feierliches Glaubensurteil (Definition) des Paptes oder eines allgemeinen Konzils vorgelegt werden, sind sie de fide definita.
2. Die katholischen Wahrheiten oder kirchlichen Lehren, über die das unfehlbare Lehramt der Kirche endgültig entschieden hat, sind mit einem Glaubensassens anzunehmen, der sich auf die Autorität der Kirche allein stützt (fides ecclesiastica). Die Gewißheit dieser Wahrheiten ist unfehlbar wie bei den eigentlichen Dogmen.
3. Sententia fidei proxima ist eine Lehre, die von den Theologen fast allgemein als Offenbarungswahrheit angesehen wird, von der Kirche aber noch nicht endgültig als solche verkündet worden ist.
4. Sententia ad fidem pertinens oder theologice certa ist eine Lehre, über die sich das kirchliche noch nicht endgültig geäußert hat, deren Wahrheit aber durch ihren inneren Zusammnehang mit der Offenabrungslehre verbürgt ist (theologische Konklusion).
5. Sententia communis ist eine Lehre, die an sich in das Gebiet der freien Meinungen gehört, von den Theologen aber allgemein vertreten wird.
6. Theologische Meinungen von geringerem Gewißheitsgrad sind die sententia probabilis, probabilior, bene fundata und die mit Rücksicht auf ihre Übereinstimmung mit den Glaubensbewußtsein der Kirche sog. sententia pia. Den geringsten Gewißheitsgrad besitzt die opinio tolerata, die nur schwach begründet ist, aber von der Kirche geduldet wird.
Bezüglich der kirchlichen Lehrverkündigung ist wohl zu beachten, daß nicht alle Äußerungen des kirchlichen Lehramtes über Fragen des Glaubens und der Sitten unfehlbar und deswegen unwiderruflich sind. Unfehlbar sind nur die Entscheidungen, der den Gesamtepiskopat repräsentierenden allgemeinen Konzilien und die päpstlichen Kathedralentscheidungen (vgl. DH 3073f). Die ordentliche und gewöhnliche Form der päpstlichen Lehrtätigkeit ist nicht unfehlbar. Auch die Entscheidungen der römischen Kongregation (Kongregation für die Glaubenslehre, Bibelkommission) sind nicht unfehlbar. Gleichwohl sind sie mit einer aus dem Beweggrund des Gehorsams gegen die kirchliche Lehrautorität hervorgehenden inneren Zustimmung (assensus religiosus) anzunehmen. Das sog. silentium obsequiosum, d. h. das ehrfürchtige Schweigen, genügt im allgemeinen nicht. Ausnahmsweise kann die Pflicht der inneren Zustimmung aufhören, wenn ein kompetenter Beurteiler nach erneuter gewissenhafter Prüfung aller Gründe zur sicheren Überzeugung gelangt, daß die Entscheidung auf einem Irrtum beruht. Vgl. DH 2889, 3408, 3503.
Gut, dann kurz die Frage: Bezeichnet "Gläubiger" nur einen Getauften, der in den Rechtsbereich der Katholischen Kirche eingegliedert ist? (Ich hätte dann Clemens gegenüber vor einiger Zeit eine falsche Äußerung getätigt.)Gamaliel hat geschrieben: oder kirchenrechliche Vorschriften, wurden von Diekamp nicht in diesen Lehrsatz hineinverpackt.
Danke sehr!Thomas_de_Austria hat geschrieben:"Grundriß der Dogmatik", Einleitung in die Dogmatik, § 8:
Da es hier um "Kurze Fragen - kurze Antworten" geht, halte ich mich kurz und präsentiere einen schwammigen Kanon aus dem aktuellen Kirchenrecht:ad-fontes hat geschrieben:Gut, dann kurz die Frage: Bezeichnet "Gläubiger" nur einen Getauften, der in den Rechtsbereich der Katholischen Kirche eingegliedert ist? (Ich hätte dann Clemens gegenüber vor einiger Zeit eine falsche Äußerung getätigt.)Gamaliel hat geschrieben: oder kirchenrechliche Vorschriften, wurden von Diekamp nicht in diesen Lehrsatz hineinverpackt.
Can. 204 hat geschrieben:§ 1. Gläubige sind jene, die durch die Taufe Christus eingegliedert, zum Volke Gottes gemacht und dadurch auf ihre Weise des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaft geworden sind, sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung zur Ausübung der Sendung berufen, die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt anvertraut hat.