otto hat geschrieben: Was ändert sich denn jetzt für Arbeitslose?
Für Arbeitslose die ALG I beziehen ändert sich durch "Hartz IV" fast nichts.
Für Langzeit-Arbeitslose ALHI - Empfänger ändert sich durch "Hartz IV" fast alles.
Das neue ALG II wird nach einen einheitlichen Regelsatz bezahlt der im Westen 345 €/Monat und im Osten 331 €/Monat beträgt. Die ALHI wurde anhand des zuletzt erzielten Einkommens berechnet und betrug im Schnitt 550 €/Monat.
Dann werden Menschen die monatelang arbeitslos sind, finanziell gleichgestellt, mit den Menschen die auch schon monatelang Arbeitslos sind. Finde ich alles richtig, dass Arbeitslose nicht jahrelang fast ihr bisheriges Einkommen beziehen, dieses zahlt nämlich nicht die alte Firma sondern das Volk.
Auch nach dieser Aussage, finde ich es ungerecht, dass Arbeiter ohne Zähne rumlaufen müssen, weil sich kein Arbeiter 2000€ für Zahnersatz leisten kann, und Arbeitslose ihren Zahnersatz zu 100% bezahlt bekommen.
Sozialversichert - Krankenversichert werden sie weiterhin so wie alle Arbeiter auch bei der AOK, also Herr Sozialexperte? Kordian die freie Krankenkassenwahl wurde in D bereits unter Seehofer/Kohl eingeführt.
Richtig ist jeder wird dort krankenversichert wo er bisher auch versichert war, er kann sogar im üblichen Rahmen zu einer anderen KK wechseln.
Meinst du, umterm Strich haben Arbeiter mehr Geld zum Leben als Arbeitslose? Ich meine, das wäre wünschenswert, aber ich bezweifle es.Sozialhilfe + Wohngeld gibt`s auch weiterhin?
Sozialhilfe fällt mit dem 01.01.05 weg, es gibt dann für nicht erwerbsfähige Bürger Sozialgeld und für erwerbsfähige (mindestens 3 Std./Tag) Bürger ALG II.
Das Wohngeld gibt es nur noch für angemessenen Wohnraum mit angemessenem Mietzins.
Jede Wohnung, die schon monatelang vom Wohngeld bezahlt wird, Strom, Wasser, Kabelfernsehn, Telefon, wird auch vom Amt gezahlt. Bisher musste man immer eine Angabe machen, wie groß die Wohnung die bezahlt werden soll. Wenn diese schon monatelang vom Amt bezahlte Wohnung auf einmal dem Amt zu groß sein soll, dann ist das Amt in der Pflicht eine kleinere Sozialwohnung, dem Arbeitslosen zu stellen, genauso wie das Amt in der Pflicht ist, dem Arbeitslosen einen Arbeitsplatz zu stellen. Ich halte das alles für ganz natürlich und für nichts Erschreckendes.Meine Frage an dich Sozialexperte? Kordian was groß ist angemessenen Wohnraum und wie hoch ist der angemessenen Mietzins?
Und das ist für mich die größte aller Unverschämtheiten. Das es inzwischen zum Grundrecht wird, Kindern Vermögen aufzusparen, sei es sparbuchmäßig oder bausparvertragmäßig oder zum 18. ein Auto zu schenken. Wenn Eltern meinen ihren Kindern ein Vermögen aufzubauen, dann ist das deren Angelegenheit, aber nicht die des Volkes. Meiner Meinung nach, braucht ein Kind ein Sparbuch, Baussparvertrag ebenso weing wie ein Auto zum 18..wie die Bedürftigkeit definiert wird, und in wie fern Sparbücher von 10 jährigen Kindern zu den zu verwertenden Vermögen ihrer Eltern /Vater/Mutter die ALG II beantragen verrechnet werden?