Langsam wird’s mir zu blöd. Das haben wir gestern alles mit Ralf durchgekaut.Raphael hat geschrieben:Des Schismas schuldig ist immer der Schismatiker, die entsprechende Entscheidung liegt bereits vor und ist in dem Dekret des Kardinal Gantin vom 1.7.1988 dokumentiert.
Aus dem Umstand, daß dort nicht alle Schismatiker namentlich aufgeführt sind, solltest Du nicht schließen, daß nur die namentlich aufgeführten Personen sich tatsächlich im Schisma befinden. Dies wiederum ist in den tatspezifischen Gegebenheiten eines Schismas begründet, die schon weiter oben im Thread ausgeführt worden sind.
1. Die Strafe ist aufgehoben worden. Da sie als Tatstrafe automatisch eintritt (und lediglich zur Entfaltung ihrer Wirkung von der zuständigen Autorität festgestellt zu werden braucht), bedeutet die Aufhebung der Strafe durch dieselbe Autorität, daß diese den Tatbestand nicht mehr als erfüllt ansieht.
2. Da die zuständige Autorität in der hier verhandelten Sache den Tatbestand geprüft und bei bestimmten Personen die Strafe der Exkommunikation für eingetreten erkannt hat, jedoch bei niemandem sonst über diesen begrenzten Personenkreis hinaus, ist mit Gewißheit davon auszugehen, daß dieselbe Autorität bei niemandem sonst über jenen begrenzten Personenkreis hinaus den in Rede stehenden Tatbestand für erfüllt erachtet noch je erachtete.