lutherbeck hat geschrieben:cantus planus hat geschrieben:So offen wollte ich es nicht sagen.
Aber gerade im Falle Johannes Pauls II. ist es offensichtlich.
So haben diese Verfahren also eher mit weltlicher als mit geistlicher Autorität zu tun?

Ich kann cantus nur zustimmen.
Eine Kanonisation ist aus
kirchlicher Sicht immer nur die Bestätigung, daß der
persönliche Lebenswandel einer Person heiligmäßig war. Fragen der Amtsführung spielen da nur insofern eine Rolle, als dieses Amt auf die persönliche Lebensführung von Einfluß war. Die persönliche Heiligmäßigkeit steht für die genannten Päpste (Pius XII., Paul VI., Johannes Paul II. - Johannes XXIII. ist ja zumindest schon seliggesprochen) ganz zweifellos fest (zB bei den Gläubigen, die sie noch selber erlebt haben, wie etwa meinen Eltern). Wenn die Kirche lauter solche heiligmäßige Gläubige hätte wie diese Päpste, wäre sie schon fast vollkommen.
Dieser innerkirchliche Blickwinkel ist jedoch heutzutage kaum mehr jemandem zu vermitteln; die Öffentlichkeit kann nicht (mehr) zwischen der Person "Papst" und dem Amtsträger "Papst" unterscheiden, so daß zwangsläufig die Amtsführung in den Blick der Beurteilung gerät - zwar nicht im gerichtlichen Kanonisationsprozeß, aber nach dessen Abschluß: Leider ist es so, daß der Papst in seinem Endurteil, ob er einen Kandidaten kanonisieren will, diese öffentliche Meinung berücksichtigen muß. Und hier kommen eben die "Machtspielchen" ins Spiel.
Man muß vielleicht wirklich selber Katholik sein, um nachvollziehen zu können, daß ein heiligmäßiger Papst nicht automatisch ein (kirchenpolitisch) guter Papst sein muß (mein Beispiel wäre da Paul VI.) und ein guter Papst noch nicht zwangsläufig heiligmäßig (dafür hat Benedikt die besten Karten).