Die Rubriken von 1961 sind auch online zu finden...ad-fontes hat geschrieben:Wann darf es ausgelassen, wann komemoriert und wann transferiert werden? Oder wird das durch die Direktorien geregelt?Berolinensis hat geschrieben:Bei akzidenteller Okkurenz wird das rangniedere Fest entweder ausgelassen, kommemmoriert oder transferiert.
Zusammengefaßt:
1) Transferiert werden nur (wie schon gesagt) Feste I. Klasse bei Okkurenz mit einem ranghöheren Tag gemäß der Präzedenztabelle aus Rubr. Gen. Nr. 91, und auch nur dann, wenn die Okkurenz nicht zwei Feste derselben Göttlichen Person oder desselben Heiligen betrifft (in diesem Fall würde das rangniedere entfallen). Diese werden dann auf den nächstfolgenden Tag transferiert, der nicht bereits I. oder II. Klasse ist.
2) Andere Feste werden nach den Rubriken Rubr. Gen. 106 ff. kommemmoriert oder ausgelassen. Dabei unterscheidet man privilegierte und ordentliche Kommemmorationen (comm. privilegiatæ aut ordinariæ). Die privilegierte Komm. (ich spreche jetzt der Einfachheit halber nur von der Messe, nicht vom Offizium) erfolgt in allen Messen, die ordentliche nur in Konvent- und Stillmessen. Privilegiert sind die Komm. von Sonntagen, Tagen I. Kl., den Tagen der Weihnachtsoktav, den Quatembertagen in September, den Ferialtagen von Advent, Fasten- und Passionszeit, sowie vom großen Bittag.
3) Kommemmorationen sind wie folgt möglich:
a) an Tagen I. Kl. sowie generell in gesungenen Ämtern, die nicht Konventmessen sind, kann nur eine privilegierte Komm. erfolgen
b) an Sonntagen II. Kl. kann nur eine Komm. erfolgen (von einem Fest II. Kl.), die aber entfällt, wenn eine priv. Komm. zu machen ist
c) an anderen Tagen II. Kl. kann nur eine Komm. erfolgen, entweder eine priv. oder ein ord.
d) an Tagen III. oder IV. Kl. sind zwei Kommemmorationen möglich.
Jede Kommemmoration, die nach diesen Regeln nicht gemacht werden kann, entfällt.
