Unerlaubte, aber gültige Beichte
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Kann ein Christ, der nicht in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom steht, wirksam einen Ablaß empfangen?
Bezieht sich der Nachlaß von zeitlichen Sündenstrafen (= Ablaß) auf Bußwerke, die die Kirche auferlegt hat (aber der Gläubige noch nicht abgeleistet hat) oder auf Bußleistungen, die Gott erwartet, um in den himmlische Herrlichkeit aufgenommen werden zu können?
Bezieht sich der Nachlaß von zeitlichen Sündenstrafen (= Ablaß) auf Bußwerke, die die Kirche auferlegt hat (aber der Gläubige noch nicht abgeleistet hat) oder auf Bußleistungen, die Gott erwartet, um in den himmlische Herrlichkeit aufgenommen werden zu können?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet. (CIC can. 992)
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Man muß dazu katholisch sein — sagt zumindest mein Gedächtnis.
???
- die Nackte Kanone
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
frag ihn doch selbst, Du katholischer Experte!ad-fontes hat geschrieben:Bezieht sich der Nachlaß von zeitlichen Sündenstrafen ... auf Bußleistungen, die Gott erwartet, um in den himmlische Herrlichkeit aufgenommen werden zu können?
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
die Nackte Kanone hat geschrieben:frag ihn doch selbst, Du katholischer Experte!ad-fontes hat geschrieben:Bezieht sich der Nachlaß von zeitlichen Sündenstrafen ... auf Bußleistungen, die Gott erwartet, um in den himmlische Herrlichkeit aufgenommen werden zu können?
Ich bin ohne Ablaß bisher ganz gut gefahren!
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
1. Also von der Kirche auferlegte Strafe?Juergen hat geschrieben:Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet. (CIC can. 992)
2. Ablässe können ja auch Verstorbenen zugewendet werden, oder? Ist es statthaft, den Ablaß, der mit dem Segen urbi et orbi verbunden ist, einem Verstorbenen zuzuwenden?
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
new hat geschrieben: Mit der heutigen Aufhebung der Exkommunikation wird diese Beichtbefugnis nicht ipso facto erteilt. Notwendig ist, dass jeder der vier Bischöfe den ihnen unterstehenden Priestern per Dekret die Beichtbefugnis nun erteilt.
Wieso meinst Du das?new hat geschrieben: Übrigens ... wer diesen Thread gelesen hat weiss ja jetzt, dass er bei der FSSPX nicht gültig beichten kann ausser im Notfall ...
Du müsstest jetzt noch überzeugend darlegen, dass die Priester der Piusbruderschaft von ihren Bischöfen keine Beichtbefugnis erteilt bekommen haben. Ansonsten kann ein Pönitent wohl getrost davon ausgehen, dass Du nicht recht hast.
Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
als ich das "new" andeuten wollte, wurde mein Beitrag gelöscht, weil man manchen Moderatoren dazu noch extra eine Erklärung schreiben muss.Sempre hat geschrieben:new hat geschrieben: Mit der heutigen Aufhebung der Exkommunikation wird diese Beichtbefugnis nicht ipso facto erteilt. Notwendig ist, dass jeder der vier Bischöfe den ihnen unterstehenden Priestern per Dekret die Beichtbefugnis nun erteilt.Wieso meinst Du das?new hat geschrieben: Übrigens ... wer diesen Thread gelesen hat weiss ja jetzt, dass er bei der FSSPX nicht gültig beichten kann ausser im Notfall ...
Du müsstest jetzt noch überzeugend darlegen, dass die Priester der Piusbruderschaft von ihren Bischöfen keine Beichtbefugnis erteilt bekommen haben. Ansonsten kann ein Pönitent wohl getrost davon ausgehen, dass Du nicht recht hast.
Gruß
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
die Heilsgeschichte ist keine Fahrt, Du katholischer Experte.ad-fontes hat geschrieben:die Nackte Kanone hat geschrieben:frag ihn doch selbst, Du katholischer Experte!ad-fontes hat geschrieben:Bezieht sich der Nachlaß von zeitlichen Sündenstrafen ... auf Bußleistungen, die Gott erwartet, um in den himmlische Herrlichkeit aufgenommen werden zu können?
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
...oder es werden wollen. Wir hatten das an anderer Stelle schon mal diskutiert. Da für die Firmung/Erstkummunion bei Konvertiten auch die vorherige Beichte verlangt wird, müssen sie logischerweise bereits beichten, wenn sie noch gar nicht katholisch sind.anneke6 hat geschrieben:Man muß dazu katholisch sein — sagt zumindest mein Gedächtnis.
"In necessariis unitas, in non-necessariis libertas, in utrisque caritas."
"Man muss sich aber klarmachen, dass Krisenzeiten des Zölibats auch immer Krisenzeiten der Ehe sind." BXVI.
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Doch, eine Himmelfahrt.die Nackte Kanone hat geschrieben:die Heilsgeschichte ist keine Fahrt, Du katholischer Experte.ad-fontes hat geschrieben:die Nackte Kanone hat geschrieben:frag ihn doch selbst, Du katholischer Experte!ad-fontes hat geschrieben:Bezieht sich der Nachlaß von zeitlichen Sündenstrafen ... auf Bußleistungen, die Gott erwartet, um in den himmlische Herrlichkeit aufgenommen werden zu können?
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
nicht für alle.ad-fontes hat geschrieben:Doch, eine Himmelfahrt.die Nackte Kanone hat geschrieben:die Heilsgeschichte ist keine Fahrt, Du katholischer Experte.ad-fontes hat geschrieben:die Nackte Kanone hat geschrieben:frag ihn doch selbst, Du katholischer Experte!ad-fontes hat geschrieben:Bezieht sich der Nachlaß von zeitlichen Sündenstrafen ... auf Bußleistungen, die Gott erwartet, um in den himmlische Herrlichkeit aufgenommen werden zu können?
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he he he..
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Für mich macht Ablaß wie folgt Sinn:
Ein Gläubiger wurde durch die sakramentale Lossprechung von seinen Sünden absolviert, konnte aber die ihm auferlegte Buße nicht mehr ableisten.
Empfängt der Gläubige den Ablaß zu Lebzeiten, braucht er ihm auferlegte Bußwerke nicht mehr zu erfüllen?
Bevor es zu Mißverständnissen kommt, kann jemand Berufenes den Begriff "zeitliche Sündenstrafen" erklären?
Ein Gläubiger wurde durch die sakramentale Lossprechung von seinen Sünden absolviert, konnte aber die ihm auferlegte Buße nicht mehr ableisten.
Empfängt der Gläubige den Ablaß zu Lebzeiten, braucht er ihm auferlegte Bußwerke nicht mehr zu erfüllen?
Bevor es zu Mißverständnissen kommt, kann jemand Berufenes den Begriff "zeitliche Sündenstrafen" erklären?
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
die Nackte Kanone hat geschrieben:nicht für alle.ad-fontes hat geschrieben: Doch, eine Himmelfahrt.
he he he..
Schadenfreude?
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
nööö...ad-fontes hat geschrieben:die Nackte Kanone hat geschrieben:nicht für alle.ad-fontes hat geschrieben: Doch, eine Himmelfahrt.
he he he..
Schadenfreude?
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Was sind "zeitliche Sündenstrafen"?ad-fontes hat geschrieben:Bevor es zu Mißverständnissen kommt, kann jemand Berufenes den Begriff "zeitliche Sündenstrafen" erklären?
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Aber noch mal 'ne andere Frage:
Ich ja ev.-luth. getauft, was zwar die Amtskirche (mittlerweile) vorbehaltlos anerkennt, die FSSPX wohl nicht, weil die ja die Konvertiten bedingungsweise neu taufen.
Dann bekam ich Firmung und Erskommunion von einem Bischof, der selbst zwar noch vor dem Konzil zum Priester geweiht, aber erst danach zum Bischof. Damit stellt sich die Frage, ob meine Firmung nach FSSPX-Sicht überhaupt gültig war. (Umgekehrt würde sich diese Frage bei der Firmung durch einen FSSPX-Bischof aus der Perspektive der Amtskirche genauso stellen, wenn auch vor einem anderen Hintergrund.)
Wenn ich nun bei der FSSPX zur Hl. Messe gehe, bestünden nach deren Sicht ja wohl Zweifel, ob ich überhaupt jemals wirksam katholisch geworden bin, da die FSSPX den NOM nicht anerkennt. Hinzu käme noch das Problem, ob das Sakrament von einem FSSPX-Priester - wie hier diskutiert - überhaupt gültig wäre.
Kann ich also damit überhaupt meine Sontagspflicht erfüllen? (Für alle anderen Sakramente stellt sich die Frage auch.)
Ich ja ev.-luth. getauft, was zwar die Amtskirche (mittlerweile) vorbehaltlos anerkennt, die FSSPX wohl nicht, weil die ja die Konvertiten bedingungsweise neu taufen.
Dann bekam ich Firmung und Erskommunion von einem Bischof, der selbst zwar noch vor dem Konzil zum Priester geweiht, aber erst danach zum Bischof. Damit stellt sich die Frage, ob meine Firmung nach FSSPX-Sicht überhaupt gültig war. (Umgekehrt würde sich diese Frage bei der Firmung durch einen FSSPX-Bischof aus der Perspektive der Amtskirche genauso stellen, wenn auch vor einem anderen Hintergrund.)
Wenn ich nun bei der FSSPX zur Hl. Messe gehe, bestünden nach deren Sicht ja wohl Zweifel, ob ich überhaupt jemals wirksam katholisch geworden bin, da die FSSPX den NOM nicht anerkennt. Hinzu käme noch das Problem, ob das Sakrament von einem FSSPX-Priester - wie hier diskutiert - überhaupt gültig wäre.
Kann ich also damit überhaupt meine Sontagspflicht erfüllen? (Für alle anderen Sakramente stellt sich die Frage auch.)
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"Man muss sich aber klarmachen, dass Krisenzeiten des Zölibats auch immer Krisenzeiten der Ehe sind." BXVI.
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Zur Erfüllung der Sonntagspflicht ist ja nur die Anwesenheit erforderlich, nicht das Kommunizieren.
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Fassen wir mal zusammen:
1. Über das Thema Taufe haben wir ja bereits genügend Threads.
2. Die SSPX erkennt meines Wissens die gewöhnlichen katholischen Priester und Bischöfe als gültig geweiht an. Bei der Firmung bemängeln sie, daß a) auch andere Pflanzenöle zugelassen sind und b) die Formel verändert wurde. Aber zu der Formel haben wir ja bereits einen extensiven Thread. Wenn Du von einem SSPX-Bischof gefirmt worden währest, würde die Firmung auch von der "normalen Kirche" anerkannt. Incarnata ist übrigens von Lefebvre gefirmt worden, wenn ich mich recht erinnere.
3. Deine Sonntagspflicht kannst Du bei den Piusbrüdern erfüllen. Du darfst sogar ausschließlich dort zur Messe gehen, sofern Du nicht dem Glauben anhaftest, die SSPX sei die einzig wahre Kirche. Die Kirchenobrigkeit spricht den Piusbrüdern jedoch die Kompetenz, die Absolution zu geben und bei der Trauung zu assistieren, ab. Bei der Spendung der Krankensalbung durch die SSPX sehe ich keine Probleme.
1. Über das Thema Taufe haben wir ja bereits genügend Threads.
2. Die SSPX erkennt meines Wissens die gewöhnlichen katholischen Priester und Bischöfe als gültig geweiht an. Bei der Firmung bemängeln sie, daß a) auch andere Pflanzenöle zugelassen sind und b) die Formel verändert wurde. Aber zu der Formel haben wir ja bereits einen extensiven Thread. Wenn Du von einem SSPX-Bischof gefirmt worden währest, würde die Firmung auch von der "normalen Kirche" anerkannt. Incarnata ist übrigens von Lefebvre gefirmt worden, wenn ich mich recht erinnere.
3. Deine Sonntagspflicht kannst Du bei den Piusbrüdern erfüllen. Du darfst sogar ausschließlich dort zur Messe gehen, sofern Du nicht dem Glauben anhaftest, die SSPX sei die einzig wahre Kirche. Die Kirchenobrigkeit spricht den Piusbrüdern jedoch die Kompetenz, die Absolution zu geben und bei der Trauung zu assistieren, ab. Bei der Spendung der Krankensalbung durch die SSPX sehe ich keine Probleme.
???
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Danke!anneke6 hat geschrieben:Fassen wir mal zusammen:
1. Über das Thema Taufe haben wir ja bereits genügend Threads.
2. Die SSPX erkennt meines Wissens die gewöhnlichen katholischen Priester und Bischöfe als gültig geweiht an. Bei der Firmung bemängeln sie, daß a) auch andere Pflanzenöle zugelassen sind und b) die Formel verändert wurde. Aber zu der Formel haben wir ja bereits einen extensiven Thread. Wenn Du von einem SSPX-Bischof gefirmt worden währest, würde die Firmung auch von der "normalen Kirche" anerkannt. Incarnata ist übrigens von Lefebvre gefirmt worden, wenn ich mich recht erinnere.
3. Deine Sonntagspflicht kannst Du bei den Piusbrüdern erfüllen. Du darfst sogar ausschließlich dort zur Messe gehen, sofern Du nicht dem Glauben anhaftest, die SSPX sei die einzig wahre Kirche. Die Kirchenobrigkeit spricht den Piusbrüdern jedoch die Kompetenz, die Absolution zu geben und bei der Trauung zu assistieren, ab. Bei der Spendung der Krankensalbung durch die SSPX sehe ich keine Probleme.
Ich glaube jedoch kaum, dass man dem Durchschnittslaien diese Feinheiten vermitteln kann.
"In necessariis unitas, in non-necessariis libertas, in utrisque caritas."
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Ich sehe da kein Problem. Konnte man vor V2 ja auch. Wenn es also heute nicht geht, liegt es an den "Katechetinnen und Katecheten".Jacinta hat geschrieben: Ich glaube jedoch kaum, dass man dem Durchschnittslaien diese Feinheiten vermitteln kann.
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Da gabs doch die FSSPX und ihre Folgeprobleme noch gar nicht.Miserere Nobis Domine hat geschrieben:Ich sehe da kein Problem. Konnte man vor V2 ja auch. Wenn es also heute nicht geht, liegt es an den "Katechetinnen und Katecheten".Jacinta hat geschrieben: Ich glaube jedoch kaum, dass man dem Durchschnittslaien diese Feinheiten vermitteln kann.
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Aber ein kompliziertes Kirchenrecht schon.Jacinta hat geschrieben: Da gabs doch die FSSPX und ihre Folgeprobleme noch gar nicht.
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Beziehungsweise an deren Nichtvorhandensein.Miserere Nobis Domine hat geschrieben:Ich sehe da kein Problem. Konnte man vor V2 ja auch. Wenn es also heute nicht geht, liegt es an den "Katechetinnen und Katecheten".Jacinta hat geschrieben: Ich glaube jedoch kaum, dass man dem Durchschnittslaien diese Feinheiten vermitteln kann.
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Ich denke, dass die Leute früher wesentlich obrigkeitshöriger waren. Was der Bischof bzw. Pfarrer sagte war eben so und wurde akzeptiert. Heute dagegen wird erst mal alles seziert, hinterfragt und angezweifelt, nur um sich nicht an geltendes Kirchenrecht halten zu müssen. Das aber vieles einfach auch falsch und verkürzt dargestellt wird (Beispiel: Motu proprio), bleibt dem Laien auch gar nichts mehr anderes übrig, als sich selbst zum Kirchenrechtsexperten heranzubilden.obsculta hat geschrieben:Beziehungsweise an deren Nichtvorhandensein.Miserere Nobis Domine hat geschrieben:Ich sehe da kein Problem. Konnte man vor V2 ja auch. Wenn es also heute nicht geht, liegt es an den "Katechetinnen und Katecheten".Jacinta hat geschrieben: Ich glaube jedoch kaum, dass man dem Durchschnittslaien diese Feinheiten vermitteln kann.
"In necessariis unitas, in non-necessariis libertas, in utrisque caritas."
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Mein Beitrag zum Thema "Beiche bei der FSSPX" war - wie jeder lesen kann - von Hw. Dr. Weishaupt.
Bischöfe der FSSPX können natürlich keine Beichterlaubnis erteilen, weil ihnen dazu die Befugnis des Heiligen Stuhls fehlt. Sonst könnte ja jeder illegal geweihte Bischof fröhlich Beichtjurisdiktionen rausrücken.
Ausserdem kann dies nichtmals ein Weihbischof sondern nur der Ortsbischof.
Ich wollte mal bei einem Ex-FSSPXler beichten, der bei der FSSP aushalf. Dies lehnte er ab, da er noch keine Beichtbefugnis habe. Zwei Wochen später gehörte er zur FSSP, hatte das Zelebret vom FSSP Oberen und bekam damit vom Ortsbischof die Beichterlaubnis. Das hatte mich ziemlich beeindruckt, denn seine Weigerung war völlig korrekt und die Erkenntnis ungültig Beichten zu spenden hat schon manchen FSSPXler zum Ausscheiden aus der FSSPX bewogen.
Wer es immer noch nicht glaubt kann auch selbst einen Kirchenrechtler befragen.
Bischöfe der FSSPX können natürlich keine Beichterlaubnis erteilen, weil ihnen dazu die Befugnis des Heiligen Stuhls fehlt. Sonst könnte ja jeder illegal geweihte Bischof fröhlich Beichtjurisdiktionen rausrücken.
Ausserdem kann dies nichtmals ein Weihbischof sondern nur der Ortsbischof.
Ich wollte mal bei einem Ex-FSSPXler beichten, der bei der FSSP aushalf. Dies lehnte er ab, da er noch keine Beichtbefugnis habe. Zwei Wochen später gehörte er zur FSSP, hatte das Zelebret vom FSSP Oberen und bekam damit vom Ortsbischof die Beichterlaubnis. Das hatte mich ziemlich beeindruckt, denn seine Weigerung war völlig korrekt und die Erkenntnis ungültig Beichten zu spenden hat schon manchen FSSPXler zum Ausscheiden aus der FSSPX bewogen.
Wer es immer noch nicht glaubt kann auch selbst einen Kirchenrechtler befragen.
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Sind dann aus römischer Sicht auch die Beichten in der hl. Orthodoxie ungültig?
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Ja.new hat geschrieben:Mein Beitrag zum Thema "Beiche bei der FSSPX" war - wie jeder lesen kann - von Hw. Dr. Weishaupt.
Da sagt Hw. Dr. Weishaupt -gemäß Deinem Zitat- etwas anderes:new hat geschrieben: Bischöfe der FSSPX können natürlich keine Beichterlaubnis erteilen, weil ihnen dazu die Befugnis des Heiligen Stuhls fehlt. Sonst könnte ja jeder illegal geweihte Bischof fröhlich Beichtjurisdiktionen rausrücken.
new hat geschrieben:Hw. Dr. Weishaupt hat geschrieben:Lectoribus salutem!
[...]
Mit der heutigen Aufhebung der Exkommunikation wird diese Beichtbefugnis nicht ipso facto erteilt. Notwendig ist, dass jeder der vier Bischöfe den ihnen unterstehenden Priestern per Dekret die Beichtbefugnis nun erteilt.
Möglich ist auch, das die Ortsordinarien (Bischöfe, General-, Bischofsvikare) den Priestern der Piusbruderschaft, die in ihren Diözesen pastoral tätig sind, Beichtbefugnis erteilen.
[...]
Hochachtungsvoll
Ihr Dr. Gero P. Weishaupt, Judizialvikar
Gemäß den Ausführungen von Hw. Dr. Weishaupt, die Du gepostet hast, können das sowohl die Bischöfe der Piusbruderschaft als auch die Ortsordinarien.new hat geschrieben: Ausserdem kann dies nichtmals ein Weihbischof sondern nur der Ortsbischof.
Das war wohl vor Aufhebung der Exkommunikationen?new hat geschrieben: Ich wollte mal bei einem Ex-FSSPXler beichten, der bei der FSSP aushalf. Dies lehnte er ab, da er noch keine Beichtbefugnis habe.
Das ist offenbar laut Auskunft von Hw. Dr. Weishaupt seit der Aufhebung der Exkommunikationen kein Thema mehr.new hat geschrieben: [...] die Erkenntnis ungültig Beichten zu spenden hat schon manchen FSSPXler zum Ausscheiden aus der FSSPX bewogen.
Woher hast Du das Zitat von Hw. Dr. Weishaupt?new hat geschrieben: Wer es immer noch nicht glaubt kann auch selbst einen Kirchenrechtler befragen.
Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Nein, sofern sie nach den in den jeweiligen orthodoxen Kirchen gültigen Vorschriften verrichtet werden. Über deren Rechtmäßigkeit besteht römischerseits keinerlei Zweifel.Miserere Nobis Domine hat geschrieben:Sind dann aus römischer Sicht auch die Beichten in der hl. Orthodoxie ungültig?
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Aber auch das war nicht immer so.taddeo hat geschrieben:Nein, sofern sie nach den in den jeweiligen orthodoxen Kirchen gültigen Vorschriften verrichtet werden. Über deren Rechtmäßigkeit besteht römischerseits keinerlei Zweifel.Miserere Nobis Domine hat geschrieben:Sind dann aus römischer Sicht auch die Beichten in der hl. Orthodoxie ungültig?
Wie bewundernswert sind deine Werke, o Herr, alles hast du mit Weisheit gemacht! Ps 104
User hat sich vom KG verabschiedet
User hat sich vom KG verabschiedet
Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte
Wäre mir neu ... weißt Du da Näheres? Würde mich interessieren.Christ86 hat geschrieben:Aber auch das war nicht immer so.taddeo hat geschrieben:Nein, sofern sie nach den in den jeweiligen orthodoxen Kirchen gültigen Vorschriften verrichtet werden. Über deren Rechtmäßigkeit besteht römischerseits keinerlei Zweifel.Miserere Nobis Domine hat geschrieben:Sind dann aus römischer Sicht auch die Beichten in der hl. Orthodoxie ungültig?