Nein, das meine ich nicht, sondern dass die Inanspruchnahme des Wahlrechts durch den Priesterrat des letzten apostolischen Vikars, einen kanonistischen Spezialfall darstellt.Christ86 hat geschrieben: Das ist mir neu. Was meinst du damit, dass die Erzbischöfe von Utrecht eigentlich Usurpatoren auf dem Bischofsstuhl sind?
Indem dieses Gremium für sich in Anspruch nahm, als Nachfolgeorgan des erloschenen Metrpolitankapitels eine Bischofswahl vorzunehmen, ist eine zu prüfendene causa gegeben, die einzig aufgrund der besonderen Notlage zu rechtfertigen ist, nicht aber indem man behauptet, das Metropolitankapitel habe fortbestanden, wie dies hier getan wird:
http://namenjesukirche.de/fileadmin/njk ... Kirche.pdf
Es würde mich jetzt nicht wundern, wenn unsere Freunde vom "erzkatholischen Lager" sich über diesen Text mit dem so objektiv-unverfänglich klingenden Titel "Die alt-katholische Kirche in Deutschland. Geschichte - Hintergründe - Standpunkte" hermachen..Flyer hat geschrieben: Die katholische Kirche von Utrecht und ihre Bischöfe waren bis 1702 weitgehend von Rom unabhängig (die Bischöfe wurden z. B. frei vom Domkapitel, dem nur Geistliche aus dem eigenen Bistum angehörten, gewählt). Nicht zuletzt wegen der Wirren der vorangegangenen Reformationszeit wollte der Vatikan die Utrechter katholische Kirchenprovinz ganz unter die Führung Roms stellen und ihre bis dahin geltende Selbständigkeit aufheben. Der Papst setzte Erzbischof Peter Codde im Jahr 1702 ab und drohte, die Kirche von Utrecht zum Missionsgebiet zu degradieren und so die Kirchenprovinz quasi aufzulösen. Aber das Domkapitel von Utrecht entschied sich, die ihm geschichtlich zustehenden alten Rechte der katholischen Kirche weiterhin in Anspruch zu nehmen. Es wählte 1723 Cornelius Steenoven zum Erzbischof von Utrecht. Er empfing die Bischofsweihe vom französischen Bischof Dominique M. Varlet.
..aber zur Zeit herrscht ja vornehme Zurückhaltung. Ruhe vor dem Sturm oder Lachen im Hintergrund?