meine Frage geht aus dem Titel hervor. Wenn eine Person kanonisiert wird, darf und soll man sie verehren, ggf. ist es - je nach Einstufung des Feiertags - sogar verpflichtend. Daran will ich nicht rütteln, und auch diese Frage nicht anhand eines konkreten Heiligen diskutiert wissen.
Aber ist eine Heiligsprechung - insbesondere nach der Eiligsprecherei unter Johannes Paul II. und der Abschaffung des "advocatus diaboli" - immer unfehlbar? Unter welchen Voraussetzungen wäre die Heiligsprechung mängelbehaftet? Wann wäre der Gläubige gehalten, einen Heiligen nicht zu verehren?
Kanonisten, Kanoniere, Kanoniker und andere Kirchenrechtsexperten vor!
![grins ;D](./images/smilies/grins.gif)