Da aus der hl. Schrift nicht hervorgeht, dass das Gebet für Verstorbene verboten ist, kann man es natürlich auch nicht einfach verwerfen und anderen Christen solche Gebete untersagen. Ich stelle mir allerdings die Frage nach dem Nutzen unter Berücksichtigung der Lehre über die Rechtfertigung und Heiligung. Nach orthodoxer lutherischer Lehre (nachzulesen in der Konkordienformel) rechtfertigt allein der (lebendige) Glaube an Jesus Christus, so dass die in diesem Glauben Entschlafenen auch zum ewigen Leben auferstehen werden. Alle anderen Menschen gehen hingegen verloren. Da wir keinen Reinigungsort für läuterungsbedürftige Seelen kennen, weiß ich ehrlich gesagt nicht, was ein solches Gebet bewirken soll? In den BSLK fand ich dazu auch keine Rechtfertigungsgrundlage. (Habe ich etwas überlesen?) Weiß von Euch jemand mehr?...Die Antwort auf die Frage nach der „Zwischenzeit“ besteht vielmehr darin, daß die Kategorien von Raum und Zeit in der Welt Gottes eine ganz andere Rolle spielen werden als bei uns. Was uns hier noch zeitlich getrennt erscheint – unser Tod und die Auferstehung am Jüngsten Tag –, das ist aus der Sicht der Welt Gottes schon eins. Von daher erlaubt unser lutherisches Bekenntnis auf der einen Seite ausdrücklich das Gebet für die Toten...
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Unser Mitbruder Mellon schreibt auf seiner HP zum Thema:
Was Luther damals allerdings geschrieben hat, ist für einen Bekenntnislutheraner schon allein deshalb nicht relevant, weil dieses Glaubensbekenntnis nicht ins Konkordienbuch aufgenommen worden ist und im Widerspruch zur orthodoxen lutherischen Rechtfertigungslehre steht, gerade wenn man Luther hier so interpretiert wie es Mellon tut, was aber (da hat Mellon völlig Recht) hier nur konsequent ist....Die Reformatoren haben die Fürbitte für die Verstorbenen abgelehnt (Calvin) oder sehr stark eingeschränkt (Luther).
Weil die Heilige Schrift davon nichts vermeldet, glaube ich, daß es keine Sünde ist, für die Toten aus freier Andacht so oder desgleichen zu bitten: „Lieber Gott, steht es mit der Seele so, daß ihr zu helfen ist, so sei ihr gnädig“ usw. Und wenn dies ein- oder zweimal geschehen ist, so laß es genug sein. Denn die Vigilien und Seelenmessen und jährlichen Totenbegräbnissse bringen keinen Nutzen und sind des Teufels Jahrmarkt. Wir haben auch vom Fegefeuer nichts in der Heiligen Schrift und es ist ohne Zweifel von den Poltergeistern aufgebracht worden. Darum glaube ich, daß es nicht not ist, ein Fegefeuer zu glauben, obgleich Gott alle Dinge möglich sind und er gewiß die Seelen nach ihrer Trennung vom Leib peinigen lassen könnte. Aber er hat es weder sagen noch schrieben lassen, darum will er es auch nicht geglaubt haben.
[„Ein Glaubensbekenntnis“ von 1528, S. 235]
M.E. drückt der Reformator sich hier etwas widersprüchlich aus. Was meint er mit: „so der Seele zu helfen ist“, wenn er im gleichen Atemzug die Existenz eines Fegefeuers ablehnt? Worin soll diese „Hilfe“ bestehen? Die Erlaubnis, für die Toten zu beten, paßt nicht zu seinen Aussagen im „Widerruf vom Fegefeuer“, den er zwei Jahre später schrieb. Dort sagt er, daß man für „nichtchristliche Seelen“ nicht beten soll noch kann. Tote aber, die „im Herrn“ sterben, seien gerecht und selig. Und weiter fragt er: „Warum beten sie für die seligen, in Christus gestorbenen Seelen?“ Wenn also demnach jemand im Glauben stirbt, ist er selig und man braucht nicht für ihn beten, ob vielleicht seiner Seele zu helfen sei.
Wir wagen den Umkehrschluß: Und wenn jemand nicht im Glauben stirbt, ist er auch nicht selig und alle Fürbitte nützt ihm nichts.
Meint Luther beim Erlauben einer ein- oder zweimaligen Fürbitte für die Verstorbenen solche, die nur mit einem „bißchen Glauben“ gestorben und deswegen auch nur „ein bißchen gerechtfertigt“ sind, daß man für sie beten soll? Das hieße aber, daß man nicht „durch den Glauben“, sondern „wegen des Glaubens“ gerechtfertigt würde. Wenn man proportional zu seinem Glauben gerechtfertigt wird, würde das dann aber bedeuten, daß es von „Gerechtfertigt“ eine Steigerungsform gäbe...
Quelle: http://www.stmichael-online.de/bestattung.htm#_ftn43
Ferner schrieb der obige Pfarrer aber auch:
Demzufolge gab es in den Zeit der reformatorischen Väter noch die Fürbitte für die Verstorbenen, wenn auch in einer anderen Form....Die Totenmessen, in denen das Messopfer für die Verstorbenen dargebracht wurde, wurden abgeschafft, die Fürbitte für die Toten wurde zwar nicht verworfen, aber nicht länger ins Zentrum des Beerdigungsgottesdienstes gestellt...
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Weiter:
In der Agende der SELK finden sich ebenfalls Gebete für Verstorbene. So „unevangelisch“ kann das also nicht sein. Die Frage nach der theologischen Rechtfertigung stellt sich für mich aber auch weiterhin....An das Predigtlied kann sich der sogenannte „Abschied“ anschließen, bei dem die Gemeinde Gott für den Verstorbenen dankt und ihn in der Stille um Vergebung bittet für alles, was nicht zu Lebzeiten ausgeräumt werden konnte. Auch das folgende Gebet enthält den Dank für das Leben des Verstorbenen sowie die Fürbitte für ihn, seine Angehörigen und diejenigen, die Gott als nächste aus der Mitte der Gemeinde abrufen wird. Es folgt das sogenannte „In Paradisum“, ein Gebet, das bereits aus dem 7./8. Jahrhundert stammt und den Gang zum Grab als Wallfahrt zum himmlischen Jerusalem deutet: „Zum Paradies mögen Engel dich geleiten, die heiligen Märtyrer dich begrüßen und dich führen in die heilige Stadt Jerusalem. Die Chöre der Engel mögen dich empfangen, und mit Christus, der für dich gestorben, soll ewiges Leben dich erfreuen....“
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