Gebet für Verstorbene

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Marcus
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Gebet für Verstorbene

Beitrag von Marcus »

Ein ev.-luth. Pfarrer schrieb dazu einst:
...Die Antwort auf die Frage nach der „Zwischenzeit“ besteht vielmehr darin, daß die Kategorien von Raum und Zeit in der Welt Gottes eine ganz andere Rolle spielen werden als bei uns. Was uns hier noch zeitlich getrennt erscheint – unser Tod und die Auferstehung am Jüngsten Tag –, das ist aus der Sicht der Welt Gottes schon eins. Von daher erlaubt unser lutherisches Bekenntnis auf der einen Seite ausdrücklich das Gebet für die Toten...

www.lutherisch.de
Da aus der hl. Schrift nicht hervorgeht, dass das Gebet für Verstorbene verboten ist, kann man es natürlich auch nicht einfach verwerfen und anderen Christen solche Gebete untersagen. Ich stelle mir allerdings die Frage nach dem Nutzen unter Berücksichtigung der Lehre über die Rechtfertigung und Heiligung. Nach orthodoxer lutherischer Lehre (nachzulesen in der Konkordienformel) rechtfertigt allein der (lebendige) Glaube an Jesus Christus, so dass die in diesem Glauben Entschlafenen auch zum ewigen Leben auferstehen werden. Alle anderen Menschen gehen hingegen verloren. Da wir keinen Reinigungsort für läuterungsbedürftige Seelen kennen, weiß ich ehrlich gesagt nicht, was ein solches Gebet bewirken soll? In den BSLK fand ich dazu auch keine Rechtfertigungsgrundlage. (Habe ich etwas überlesen?) Weiß von Euch jemand mehr?

Unser Mitbruder Mellon schreibt auf seiner HP zum Thema:
...Die Reformatoren haben die Fürbitte für die Verstorbenen abgelehnt (Calvin) oder sehr stark eingeschränkt (Luther).

Weil die Heilige Schrift davon nichts vermeldet, glaube ich, daß es keine Sünde ist, für die Toten aus freier Andacht so oder desgleichen zu bitten: „Lieber Gott, steht es mit der Seele so, daß ihr zu helfen ist, so sei ihr gnädig“ usw. Und wenn dies ein- oder zweimal geschehen ist, so laß es genug sein. Denn die Vigilien und Seelenmessen und jährlichen Totenbegräbnissse bringen keinen Nutzen und sind des Teufels Jahrmarkt. Wir haben auch vom Fegefeuer nichts in der Heiligen Schrift und es ist ohne Zweifel von den Poltergeistern aufgebracht worden. Darum glaube ich, daß es nicht not ist, ein Fegefeuer zu glauben, obgleich Gott alle Dinge möglich sind und er gewiß die Seelen nach ihrer Trennung vom Leib peinigen lassen könnte. Aber er hat es weder sagen noch schrieben lassen, darum will er es auch nicht geglaubt haben.
[„Ein Glaubensbekenntnis“ von 1528, S. 235]

M.E. drückt der Reformator sich hier etwas widersprüchlich aus. Was meint er mit: „so der Seele zu helfen ist“, wenn er im gleichen Atemzug die Existenz eines Fegefeuers ablehnt? Worin soll diese „Hilfe“ bestehen? Die Erlaubnis, für die Toten zu beten, paßt nicht zu seinen Aussagen im „Widerruf vom Fegefeuer“, den er zwei Jahre später schrieb. Dort sagt er, daß man für „nichtchristliche Seelen“ nicht beten soll noch kann. Tote aber, die „im Herrn“ sterben, seien gerecht und selig. Und weiter fragt er: „Warum beten sie für die seligen, in Christus gestorbenen Seelen?“ Wenn also demnach jemand im Glauben stirbt, ist er selig und man braucht nicht für ihn beten, ob vielleicht seiner Seele zu helfen sei.

Wir wagen den Umkehrschluß: Und wenn jemand nicht im Glauben stirbt, ist er auch nicht selig und alle Fürbitte nützt ihm nichts.

Meint Luther beim Erlauben einer ein- oder zweimaligen Fürbitte für die Verstorbenen solche, die nur mit einem „bißchen Glauben“ gestorben und deswegen auch nur „ein bißchen gerechtfertigt“ sind, daß man für sie beten soll? Das hieße aber, daß man nicht „durch den Glauben“, sondern „wegen des Glaubens“ gerechtfertigt würde. Wenn man proportional zu seinem Glauben gerechtfertigt wird, würde das dann aber bedeuten, daß es von „Gerechtfertigt“ eine Steigerungsform gäbe...
Quelle: http://www.stmichael-online.de/bestattung.htm#_ftn43
Was Luther damals allerdings geschrieben hat, ist für einen Bekenntnislutheraner schon allein deshalb nicht relevant, weil dieses Glaubensbekenntnis nicht ins Konkordienbuch aufgenommen worden ist und im Widerspruch zur orthodoxen lutherischen Rechtfertigungslehre steht, gerade wenn man Luther hier so interpretiert wie es Mellon tut, was aber (da hat Mellon völlig Recht) hier nur konsequent ist.

Ferner schrieb der obige Pfarrer aber auch:
...Die Totenmessen, in denen das Messopfer für die Verstorbenen dargebracht wurde, wurden abgeschafft, die Fürbitte für die Toten wurde zwar nicht verworfen, aber nicht länger ins Zentrum des Beerdigungsgottesdienstes gestellt...
www.lutherisch.de
Demzufolge gab es in den Zeit der reformatorischen Väter noch die Fürbitte für die Verstorbenen, wenn auch in einer anderen Form.

Weiter:
...An das Predigtlied kann sich der sogenannte „Abschied“ anschließen, bei dem die Gemeinde Gott für den Verstorbenen dankt und ihn in der Stille um Vergebung bittet für alles, was nicht zu Lebzeiten ausgeräumt werden konnte. Auch das folgende Gebet enthält den Dank für das Leben des Verstorbenen sowie die Fürbitte für ihn, seine Angehörigen und diejenigen, die Gott als nächste aus der Mitte der Gemeinde abrufen wird. Es folgt das sogenannte „In Paradisum“, ein Gebet, das bereits aus dem 7./8. Jahrhundert stammt und den Gang zum Grab als Wallfahrt zum himmlischen Jerusalem deutet: „Zum Paradies mögen Engel dich geleiten, die heiligen Märtyrer dich begrüßen und dich führen in die heilige Stadt Jerusalem. Die Chöre der Engel mögen dich empfangen, und mit Christus, der für dich gestorben, soll ewiges Leben dich erfreuen....“

www.lutherisch.de
In der Agende der SELK finden sich ebenfalls Gebete für Verstorbene. So „unevangelisch“ kann das also nicht sein. Die Frage nach der theologischen Rechtfertigung stellt sich für mich aber auch weiterhin.
Zuletzt geändert von Marcus am Freitag 19. Dezember 2008, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Lutheraner
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Beitrag von Lutheraner »

Hallo Marcus,

ich glaube, dass die Verstorbenen tot sind bis der Herr wiederkommen wird "... zu richten über die Lebenden und die Toten". Trotzdem können wir auch für die Toten Fürbitte halten, denn "das Gebet des Gerechten vermag viel, wenn es ernsthaft ist". Wenn das für unser Gebet für die Lebenden gilt, dann sicherlich auch für die Toten.

Dein oben zitiertes Glaubensbekenntnis von Martin Luther entspricht dem Zeugnis der Bibel. So wie dort beschrieben wird auch heute noch in der evang.-luth. Kirche geglaubt und gehandelt: Für die Toten wird nach ihrem Tod gebetet, danach in der Regel jedoch nicht mehr.
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sofaklecks
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Makkbäer

Beitrag von sofaklecks »

Ist Makkabäer 12,43 nicht Bestandteil der Bibel?

sofaklecks

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Nicht bei Lutheristen, Calvinisten, Zwinglisten etc. pp.
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Clemens
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Beitrag von Clemens »

Für Evangelische nicht in dem Sinne, dass daraus verbindlich glaubensbegründende Argumente entnommen werden könnten.

Allerdings frage ich mich schon länger, ob nicht die Fegefeuerlehre gut christlich und dogmatisch sinnvoll ist.

Wie sonst soll ein anständiger Dogmatiker das im NT vielfach bezeugte Gericht nach den Werken in die RFL integrieren?

Nicht nur dass es stattfindet, lehrt das NT, sondern auch dass es mit einem schmerzhaften Läuterungsfeuer verbunden ist (1.Kor.3,15).

So scheint mir die FFL ziemlich gut zur urkirchlichen Bußlehre zu passen und ich befürworte, dass sich auch unsere evangelische Kirche da noch einmal vorurteilsfrei damit befasst!

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Nietenolaf
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Beitrag von Nietenolaf »

Clemens hat geschrieben:So scheint mir die FFL ziemlich gut zur urkirchlichen Bußlehre zu passen...
Das tut sie sicher nicht. Sie paßt aber gut zur augustinisch-anselmschen Linie in der Anthropologie. Wir hatten das (vor inzwischen über drei Jahren, ächz!) schonmal schön ausführlich besprochen, und zwar hier.

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Lutheraner
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Re: Makkbäer

Beitrag von Lutheraner »

sofaklecks hat geschrieben:Ist Makkabäer 12,43 nicht Bestandteil der Bibel?

sofaklecks

1. Makkabäer 12,43:

"Er bereitete ihm einen glänzenden Empfang, stellte ihn all seinen Freunden vor, machte ihm Geschenke und befahl seinen Freunden und Soldaten: Gehorcht ihm wie mir selbst!"

2. Makkabäer 12,43:

"Er veranstaltete eine Sammlung, an der sich alle beteiligten, und schickte etwa zweitausend Silberdrachmen nach Jerusalem, damit man dort ein Sündopfer darbringe. Damit handelte er sehr schön und edel; denn er dachte an die Auferstehung."

... auf welches Buch beziehst Du Dich und was willst Du uns damit sagen?
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Lutheraner
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Beitrag von Lutheraner »

Clemens hat geschrieben:Für Evangelische nicht in dem Sinne, dass daraus verbindlich glaubensbegründende Argumente entnommen werden könnten.

Allerdings frage ich mich schon länger, ob nicht die Fegefeuerlehre gut christlich und dogmatisch sinnvoll ist.

Wie sonst soll ein anständiger Dogmatiker das im NT vielfach bezeugte Gericht nach den Werken in die RFL integrieren?

Nicht nur dass es stattfindet, lehrt das NT, sondern auch dass es mit einem schmerzhaften Läuterungsfeuer verbunden ist (1.Kor.3,15).

So scheint mir die FFL ziemlich gut zur urkirchlichen Bußlehre zu passen und ich befürworte, dass sich auch unsere evangelische Kirche da noch einmal vorurteilsfrei damit befasst!
Das Problem an der FFL ist doch nicht sie selbst, sondern der Ablaß. Ohne dem Ablaß wäre es völlig irrelevant, ob ein Fegefeuer existiert oder nicht.
Darum lehrt auch nur die röm.-kath. Kirche, die auch als einzige den Ablaß lehrt, die Existenz des Fegefeuers. Die anderen lassen es offen oder verneinen es, weil es für sie irrelevant ist.

Mit dem Ablaß landest Du ganz schnell beim Ablaß für Verstorbene, bei Sühneseelen und Menschen, die absichtlich Leid und Qual auf sich nehmen, um als Miterlöser wirken zu können. Wer sich auf die Werkgerechtigkeit einläßt, verliert auch das eine Opfer Christi aus dem Blickfeld.
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Edi
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Beitrag von Edi »

Lutheraner hat geschrieben:Mit dem Ablaß landest Du ganz schnell beim Ablaß für Verstorbene, bei Sühneseelen und Menschen, die absichtlich Leid und Qual auf sich nehmen, um als Miterlöser wirken zu können. Wer sich auf die Werkgerechtigkeit einläßt, verliert auch das eine Opfer Christi aus dem Blickfeld.
Keine Werkgerechtigkeit sondern aus ganz andern Motiven! Lies mal Kol. 1,24: "Nun freue ich mich in meinem Leiden, das ich für euch leide, und erstatte an meinem Fleisch, was noch mangelt an Trübsalen in Christo, für seinen Leib, welcher ist die Gemeinde."

Eine freiwillige Sühne ist immer auf das Opfer Jesu bezogen.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.

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Clemens
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Re: Makkbäer

Beitrag von Clemens »

Lutheraner hat geschrieben: 2. Makkabäer 12,43:

"Er veranstaltete eine Sammlung, an der sich alle beteiligten, und schickte etwa zweitausend Silberdrachmen nach Jerusalem, damit man dort ein Sündopfer darbringe. Damit handelte er sehr schön und edel; denn er dachte an die Auferstehung."

... auf welches Buch beziehst Du Dich und was willst Du uns damit sagen?

Wenn du noch den Vers danach liest, weißt du es:
2. Makkabäer 12,44:

"Wenn er nicht erwartet hätte, dass die Gefallenen auferstehen würden, so wäre es überflüssig, ja töricht gewesen, für Tote zu bitten."

sofaklecks
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Schwierig

Beitrag von sofaklecks »

Es ist halt schwierig für mich.

Ein Laie unter Theologen ist übler dran als ein Schaf unter Wölfen.

Die Eingangsfeststellung, es gebe in der Heiligen Schrift keinen Hinweis darauf, das Gebet für Verstorbene sei verboten, liess mich stutzig werden. Wer bei so vielen Totenmessen Orgel gespielt hat, der kennt diese Stelle, in der Judas Makkabäus ausdrücklich gelobt und festgestellt wird, es sei gut, für die Toten zu beten. Sie wird regelmässig als Lesung aus dem Alten Testament verwendet. Vollständig heisst es dort:

Sühnopfer für Gefallene, die Schuld auf sich geladen hatten

39 Am Tage danach zogen die Leute des Judas aus, weil es schon höchste Zeit geworden war, um die Toten zu holen und in den Gräbern der Väter bei ihren Verwandten zu bestatten. 40 Da fanden sie bei jedem der Erschlagenen unter dem Hemd Abbilder der Götzen von Jamnia, die den Juden im Gesetz verboten sind. Da wurde es allen deutlich, dass sie um dieser Schuld willen gefallen waren. 41 Da priesen alle den Herrn, den gerechten Richter, der das Verborgene an den Tag bringt. 42 Dann wandten sie sich zum gemeinsamen Gebet und flehten, dass diese Sünde gänzlich getilgt werden möchte. Und der edle Judas ermahnte die Menge, sich fortan vor Sünden zu hüten, weil sie nun mit eignen Augen sehen könnten, dass diese um ihrer Sünde willen gefallen wären.
43 Danach brachte er durch eine Sammlung an die zweitausend Drachmen in Silber zusammen; die schickte er nach Jerusalem zum Sündopfer. Und er tat gut und löblich daran, weil er an die Auferstehung dachte. 44 Wenn er nicht erwartet hätte, dass die Gefallenen auferstehen würden, so wäre es überflüssig, ja töricht gewesen, für Tote zu bitten. 45 Sodann aber bedachte er auch, dass denen, die als fromme Leute entschlafen, die herrlichste Gnadengabe bereitet ist; das ist ein frommer und heiliger Gedanke. 46 Darum hat er auch für diese Toten ein Sühnopfer dargebracht, damit sie von ihrer Sünde erlöst würden.

Klar bin ich auch auf den Gedanken gekommen, dass dieses Buch vielleicht bei den Protestanten nicht zum biblischen Kanon gehören könnte. Aber dann hab ich mich an das Oratorium von Händel erinnert. Na, der Gute wird doch im anglikanischen England nicht etwa ein Oratorium mit Texten aufgeführt haben, die gerade nicht zum Kanon der biblischen Bücher gehören? Aber womöglich mögen Calvin und Luther das Buch nicht, dafür aber die Anglikaner.

Versteh einer die Theologen.

Seufz.

sofaklecks

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Marcus
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Re: Makkbäer

Beitrag von Marcus »

sofaklecks hat geschrieben:Ist Makkabäer 12,43 nicht Bestandteil der Bibel?

sofaklecks
Die Schriften, die Ihr als deuterkanonisch bezeichnet, werden von Lutheranern „Apokryphe“ genannt. Diese sind zwar in jeder (anständigen) orginalen Lutherbibel abgedruckt, aber von den anderen hl. Schriften schön getrennt sortiert. Sie werden zwar von Lutheranern als gute und nützlich zu lesende Schriften angesehen, jedoch den anderen kanonischen Schriften nicht gleichgehalten. D. h. folglich, dass man als Lutheraner aus diesen Schriften keine Lehren ableiten kann, wenn sich hierfür nicht aus den nicht-apokryphen Schriften bereits eine eigene Grundlage ergibt. Im Übrigen sind die biblischen Schriften bei uns nach dem Grundsatz „Was Christus treibet“ auszulegen.
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Marcus
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Beitrag von Marcus »

Hallo Lutheraner!

Zunächst einmal danke für Deine Antwort.

Ehrlich gesagt muss ich „zu meiner Schande“ gestehen, dass ich mich mit ev.-luth. Bestattungsliturgien und den theologischen Überlegungen, die dahinterstehen, nur am Rande befasst habe. Das Gebet für Verstorbene wirkt auf mich unter Beachtung unserer Rechtfertigungslehre allerdings etwas skurril. So heißt es doch schließlich, dass der Mensch allein aus Gnade durch seinen Glauben an Jesus Christus gerechtfertigt ist. Ich kann natürlich für einen „Schwachgläubigen“ oder für einen „Irrenden“ beten, dass er im rechtfertigenden Glauben bleibt bzw. wieder darin zurückfindet, aber nach dem Tod gibt es keine Möglichkeit mehr, noch umzukehren. Lässt man Andersgläubige und vom Glauben Abgefallene jetzt mal außen vor und wendet sich den „schwachgläubig Verstorbenen“ zu, so kann man zwar überlegen, ob gerade bei ihnen ein Fürbittengebet positive Auswirkungen auf das Urteil am Jüngsten Tag haben könnte oder eben nicht. Wenn man aber bei einem Schwachgläubigen zu dessen Lebzeiten dafür betet, dass er im rechtfertigenden Glauben bleibt, so heißt aber auch das im Umkehrschluss, dass auch dieser noch einen rechtfertigenden Glauben hat. Hiervon zu unterscheiden sind allerdings nochmals Menschen, die einem Vielleicht- oder einem rein selbstgemachten Glauben etc... anhängen oder deren Glaube schlichtweg tot ist, da ein solcher Glaube nicht rechtfertigt.

Die Dogmatiken, die ich bislang von Lutheranern aus dem erzkonfessionellen Luthertum zu Themen wie Rechtfertigung und Heiligung gelesen habe, lehnen das Gebet für Verstorbene völlig ab. So weit gehe ich nicht. Ich suche aber nach einer schlüssigen theologischen Begründung und Rechtfertigung, durch welche die Rechtfertigungslehre nicht berührt wird.

Darauf verwiesen, dass Luther selbst das Gebet für Verstorbene nicht (gänzlich) ablehnte, wird auch hier:

http://www.ekiba.de/641.php
http://www.theologie-examen.de/exzerpte ... ualien.doc


Diese theologische Arbeit werde ich mir nochmals genauer zu Gemüte führen:
2.2. Gelebte Gemeinschaft mit den Toten: Die Fürbitte und der Segen

In der evangelischen liturgiewissenschaftlichen Debatte wurde im 19. Jahrhundert eine Frage heftig diskutiert, die im gegenwärtigen Kontext neu aufzunehmen ist: Wer ist der Adressat der Bestattungsliturgie? Damit verbindet sich die Frage nach dem liturgischen Recht der etwa von Bonhoeffer befürworteten Fürbitte für die Toten und ihre Segnung. Die Frage ist brisant, weil hier in Luthers theologischem Kontext die Rechtfertigungslehre auf dem
Spiel stand. Bekanntlich wandte sich Luther schon in seinen Ablaßthesen vehement gegen die Lehre vom Fegefeuer als Zwischenzustand, und in liturgischer Konsequenz gegen Seelenmessen und Fürbitten für die Toten wegen ihres Charakters der Werkerei. Das Heil auf Erden und auch im Himmel kann kein Mensch wirken.

In einem gewandelten gesellschaftlichen Kontext möchte ich die Frage jedoch neu aufgreifen und theologisch neu reflektieren. Die Bekenntnisschriften der lutherischen Kirche kennen kein Verbot der Fürbitte für die Toten. Die Apologie der Augsburger Confession (Art. 24) will den altkirchlichen Brauch des Gebets für die Verstorbenen nicht hindern, nur „eine Anwendung des Herrenmahls an Tote aus dem Vollzug heraus (ex opere operato) verwerfen wir.

In einem veränderten kulturellen Kontext steht der Glaube an die Rechtfertigung neuen Fronten gegenüber auf dem Spiel. Die Liturgie der Bestattung wird sich heute nicht mehr von einer Werkerei für die Toten und deren jenseitiges Seelenheil abgrenzen müssen. Sondern das heutige theologische Problem ist der technisch, hygienisch und ökonomisch verdinglichende Umgang mit den Toten. Einer Leistungsgesellschaft müssen die Toten als wertlos erscheinen, und was nicht verwertbar ist, kann entsorgt werden. Demgegenüber muß die Bestattungspredigt und -liturgie den bleibenden Wert des sterbenden und toten Individuums formulieren. Die Toten sind nicht wertlos. Sondern vor Gott bleiben sie wertvolle Individuen. Rö 8,38f: „Denn ich bin gewiß, daß weder Tod noch Leben, weder Engel noch Fürstentümer noch Gewalten ... kann uns scheiden von der Liebe Gottes, die in JC ist, unserm Herrn.“ Oder mit Luthers Gebet an seinem Todestag, dem 18. Februar 1546: „O himmlischer Vater, ob ich schon diesen Leib lassen und aus diesem Leben hinweggerissen werden muß, so weiß ich doch gewiß, daß ich bei dir ewig bleiben und aus deinen Händen mich niemand reißen kann.“

Wer von den Toten redet, muß von Gott und der durchhaltenden Gottesbeziehung sprechen. Paulus schreibt in 1Kor 13,12: „Wir sehen nämlich jetzt mit einem Spiegel in rätselhafter Weise, dann aber (werden wir) von Angesicht zu Angesicht (sehen): jetzt erkenne ich bruchstückhaft, dann aber werde ich erkennen, wie ich auch ganz (von Gott) erkannt wurde.“ Der Textkontext ist der einer Wertepriamel im Kontext des korinthischen Charismenstreits. Paulus geht es primär um den vergänglichen Wert der Charismen gegenüber der Agape, er will keine Eschatologie an dieser Stelle formulieren. Dennoch meinen z.B. Bultmann und Schrage zurecht, daß 1Kor 13 und 1Kor 15 von derselben Sache sprechen. Denn Paulus geht es in 1Kor 13 von der eschatologischen Wirklichkeit der Agape und damit dem Anbruch einer bleibenden Gegenwelt.

Unter dem Aspekt von 1 Kor 13,12 könnte man Eschatologie als theologische Wahrnehmungslehre formulieren, wobei Gott als primäres Subjekt der Wahrnehmung zu bestimmen wäre. Die Hoffnung der Lebenden und der Sterbenden konzentriert sich auf den gnädig wahrnehmenden Gott, auf das um Christi willen auch den Toten zugewandte Angesicht.

Adressat der gottesdienstlichen Handlungen bei der Bestattung sind nicht nur die Hinterbliebenen und nicht allein die Toten. Adressatin ist die Sanctorum Communio in ihrer in Christus realen Einheit aus Lebenden und Toten. Im Extremfall heißt dies: „Auch wenn gar keine leidtragende andere Gemeindeglieder anwesend sind, behalten die Kernstücke der christl. Bestattung ... ihr volles Recht.“ Aus dieser ekklesiologischen Perspektive spricht sich auch die erneuerte VELKD-Agende klar für die Fürbitte und auch die Segnung der Toten aus. „Das fürbittende Gebet für die Toten ist in der über den Tod hinausreichenden Gemeinschaft mit Christus begründet. Die betende Gemeinde hält sich an die Verheißung der Gnade... Das Gebet nimmt die Hoffnung auf die Auferweckung und Vollendung auf.“ Wo verschiedene Segnungsformen regional noch lebendig sind, sollten sie sorgfältig bewahrt werden. Ansonsten sollten sie neu gewonnen werden.

Segnen bedeutet: fürbittenden Zuspruch der Christusgemeinschaft ad personam. Segnen ist mehr als ein frommer Wunsch. Der Segen ist ein kräftiges Wort, das Wirkung in sich trägt. Es wird auf Verheißung hin gesprochen. - Inhalt des Segens ist Teilgabe an der Lebensfülle Gottes. Insofern ist Gottes Segen nicht auf den Menschen beschränkt zu verstehen. Im AT bezieht sich segnendes Handeln Gottes in der Gen auf alle lebenden Geschöpfe, Menschen und Tiere (Gen 1,22.28). Der Segen umfaßt im Hinblick auf die Vätergeschichten die Verheißung von Nachwuchs und Land (Gen 12,1-3) und später auch die Fruchtbarkeit der Natur und die Bewahrung bzw. Rettung der Menschen (Dtn 28,3-13).

Da Segen sich inhaltlich auf Teilgabe an Gottes Leben bezieht, bleibt Gott allein Träger und Spender seines Segens. Im NT ist Christus der Gesegnete und Segnende (Mk 10,16; Lk 24,50). Er gibt seinen Jüngern und seiner Gemeinde Anteil (Rö 12,14; 1Kor 4,12; Mt 5,44). Hierin liegt das segnende Handeln der Kirche begründet. Der Liturg, die Liturgin ist mittelbarer Spender des Segens, und spricht ihn auf Gottes Verheißung hin.
Zwischen reformierter und lutherischer Theologie gibt es den Streitpunkt, ob der Segen als eine Bitte bzw. als ein vollmächtiger Zuspruch zu verstehen sei.

Das reformierte Anliegen ist darin aufzunehmen, daß Segen als Teilgabe an der lebenstiftenden Gottesbeziehung kein menschlicher Besitz werden kann. Diese Haltung drückt sich in der Gebetsform aus, obwohl in diesem Falle ein Mensch angesprochen wird. Hinsichtlich der Wirksamkeit bleibt mit Luther festzuhalten: „... es ist ein göttlicher Segen, den Gott allein geben kann und will. Solcher Segen ist nicht ein bloß ledig Wort, das uns guten Morgen gibt oder wünscht, und nichts daraus folget, sondern gibt und schaffet alles, das es spricht.“ Man könnte zuspitzen: Segen ist Christus.

Indem Segen Gottes Lebensmöglichkeit einem Menschen als Lebenswirklichkeit zuspricht, widerspricht Segen zugleich immer auch geltenden Lebensumständen. Von diesem Segensverständnis her wäre es eine verkürzte Auffassung, den gottesdienstlichen Bestattungsprozeß lediglich als therapeutische Begleitung oder als religiöse Legitimation lebensgeschichtlicher Übergänge zu verstehen. - Die evangelische Begräbnisliturgie ist, so meine These, ein der Predigt entsprechendes inszeniertes Zeugnis der Rechtfertigung. Leitmetapher ist dabei das dem Toten in seiner Einmaligkeit zugewandte Angesicht Gottes, in dem sich das Leben spiegelt, in dem es bewahrt und neu erschaffen wird. In Fürbitte und Segen konzentriert sich die Rechtfertigungs-Botschaft in liturgischer Gestalt am Grabe.

Quelle: http://www.1theolexamen.de/pt/kasualn/b ... kultur.rtf
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Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

Marcus hat geschrieben:Ich kann natürlich für einen „Schwachgläubigen“ oder für einen „Irrenden“ beten, dass er im rechtfertigenden Glauben bleibt bzw. wieder darin zurückfindet, aber nach dem Tod gibt es keine Möglichkeit mehr, noch umzukehren.
Lieber Marcus,

als Katholik bin ich jetzt vielleicht nur bedingt berufen, mich hier zu äußern. Trotzdem eine kleine Anmerkung, mehr als nutzlos erscheinen kann sie ja nicht: Denkst Du da nicht zu sehr im irdisch-linearen Zeitverständnis?

Die Ewigkeit ist keine endlos lange Zeit, sondern "nunc stans". Und Gott steht über der Zeit. Er ist doch keine Behörde, die auf Dein Fürbittgebet einen Posteingangsstempel macht und schaut, ob der "Antrag" vor oder nach dem "Stichtag" (in diesem Fall: Ableben des Betroffenen) eingegangen ist. Kann es nicht gleichsam rückwirkend seine Wirkung entfalten? Beziehungsweise kann das Gebet, das Du heute sprichst, nicht schon seine Wirkung entfaltet haben? ER wußte ja, daß Du es sprechen würdest...

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Marcus
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Beitrag von Marcus »

Lieber Kilianus,

grundsätzlich bin ich für jeden Beitrag dankbar, auch von einem Nicht-Lutheraner, da das sehr wertvoll dabei sein kann, seine Mitchristen besser zu verstehen, ja z. T. von ihnen noch etwas dazulernen kann.

Du meinst es also in etwa so: Man betet für einen Menschen in der Hoffnung, dass Gott ihm das gibt, was er (dringend) benötigt (hier den rechtfertigenden Glauben). Ist er bereits gestorben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass er eventuell, wenn er noch gelebt hätte, durch mein Fürbittengebet zum rechtfertigenden Glauben (zurück)gefunden hätte. Da für Gott kein irdisch-linearen Zeitverständnis gilt, ist es folglich auch möglich, dass mein Fürbittengebet rückwirkende Wirkung für den Verstorbenen in der Weise entfaltet, dass er im Enddefekt wie ein im Glauben Verstorbener dasteht. So richtig?

Darüber lohnt es sich in der Tat seine Gedanken zu machen. Nicht selten ist es auch ein zu starker Heilsindividualismus, der sich letztlich im Auge des Protestanten als Splitter bei solchen Themen erweist. Der anfangs zitierte ev.-luth. Pfarrer schien es wohl letztlich genauso wie Du zu meinen, wobei es mir beim Lesen auch hier wieder viel zu stark um die Frage nach der Vereinbarkeit mit der Rechtfertigungslehre als darum ging, es näher zu ergründen, wie der Pfarrer es letztlich meinte. Mal den ganzen Abschnitt.
Die Antwort auf die Frage nach der Zwischenzeit besteht vielmehr darin, daß die Kategorien von Raum und Zeit in der Welt Gottes eine ganz andere Rolle spielen werden als bei uns. Was uns hier noch zeitlich getrennt erscheint; unser Tod und die Auferstehung am Jüngsten Tag;, das ist aus der Sicht der Welt Gottes schon eins. Von daher erlaubt unser lutherisches Bekenntnis auf der einen Seite ausdrücklich das Gebet für die Toten; andererseits kann es auch davon sprechen, daß die Heiligen und Vollendeten vor dem Thron Gottes jetzt schon Fürbitte für uns leisten. Mit unseren zeitlichen Maßstäben können wir die neue Welt Gottes eben nicht fassen. Und dies gilt erst recht für die Dimension der Ewigkeit: Ewig heißt eben nicht lang(weilig);, sondern beschreibt den Zustand vollkommenen Glücks. Wenn wir bei einem wunderbaren Fest jegliches Gespür für die Zeit verlieren und nach etlichen Stunden ganz überrascht feststellen, wie spät es schon ist, haben wir einen kleinen Vorgeschmack dessen, was uns gleichsam in höchster Potenzierung dann einmal erwartet, wenn wir für immer mit Christus leben werden. Und darum brauchen wir als Christen eben auch keine Angst zu haben, wir könnten in unserem Leben wirklich etwas versäumen.

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Viele Grüße

Marcus
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)

Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

Lieber Marcus,

ja, so ungefähr habe ich es gemeint. Wobei wir uns bewußt sein müssen, daß wir hier in Bereiche vorstoßen, in denen wir nur mit eher krückenhaften Denk-Modellen arbeiten können.

Schließlich gehen wir ja auch beide wohl nicht davon aus, daß dem einen diesseitig oder jenseitig Übles widerfährt, weil er eher zurückgezogen lebt, wenige Leute kennt und daher nicht viele für ihn beten - und ein anderer ein tolles irdisches Leben bekommt und dann gerade noch so aus der Hölle hüpft, weil er so viele Kumpels hat, die zu seinem Glück auch noch eifrige Beter sind.

Und doch gehen wir wohl davon aus, daß das Fürbittgebet für andere Menschen seinen Sinn hat.

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