Inflationsrate

Aktuelle Themen aus Politik, Gesellschaft, Weltgeschehen.
Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

Raphael hat geschrieben:...
Oder kurz: Die Wirtschaft ist für den Menschen da und nicht umgekehrt!
Ich verstehe, ...sehe aber zugleich unsere permanente Schwäche, aus der nur jener uns herauszuhelfen vermag, der das Ernährungssystem ursprünglich initiierte: Er sprach:

Gen 1,29 Hiermit übergebe ich euch alle Pflanzen auf der ganzen Erde, die Samen tragen, und alle Bäume mit samenhaltigen Früchten. Euch sollen sie zur Nahrung dienen.

Etwas später gibt Er Regeln, die m.E die Ernährungsprobleme verhindern helfen, z.B.:

Dtn 14,22 Du sollst jedes Jahr den Zehnten von der gesamten Ernte geben, die dein Acker erbringt aus dem, was du angebaut hast.

Lev 25,2 Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land Sabbatruhe zur Ehre des Herrn halten.

Lev 25,3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen, sechs Jahre sollst du deinen Weinberg beschneiden und seinen Ertrag ernten.

Lev 25,4 Aber im siebten Jahr soll das Land eine vollständige Sabbatruhe zur Ehre des Herrn halten: Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden.

Lev 25,5 Den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht ernten und die Trauben deines nicht beschnittenen Weinstockes sollst du nicht lesen. Für das Land soll es ein Jahr der Sabbatruhe sein.

Lev 25,6 Der Sabbat des Landes selbst soll euch ernähren: dich, deinen Knecht, deine Magd, deinen Lohnarbeiter, deinen Halbbürger, alle, die bei dir leben.

Lev 25,7 Auch deinem Vieh und den Tieren in deinem Land wird sein ganzer Ertrag zur Nahrung dienen.

Dtn 23,20 Du darfst von deinem Bruder keine Zinsen nehmen: weder Zinsen für Geld noch Zinsen für Getreide noch Zinsen für sonst etwas, wofür man Zinsen nimmt.

Dtn 24,21 Wenn du in deinem Weinberg die Trauben geerntet hast, sollst du keine Nachlese halten. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören.

Lev 25,8 Du sollst sieben Jahreswochen, siebenmal sieben Jahre, zählen; die Zeit von sieben Jahreswochen ergibt für dich neunundvierzig Jahre.

Lev 25,9 Im siebten Monat, am zehnten Tag des Monats, sollst du das Signalhorn ertönen lassen; am Versöhnungstag sollt ihr das Horn im ganzen Land ertönen lassen.

Lev 25,10 Erklärt dieses fünfzigste Jahr für heilig und ruft Freiheit für alle Bewohner des Landes aus! Es gelte euch als Jubeljahr. Jeder von euch soll zu seinem Grundbesitz zurückkehren, jeder soll zu seiner Sippe heimkehren.

Lev 25,11 Dieses fünfzigste Jahr gelte euch als Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, den Nachwuchs nicht abernten, die unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen.

Lev 25,12 Denn es ist ein Jubeljahr, es soll euch als heilig gelten. Vom Feld weg sollt ihr den Ertrag essen.

Dtn 24,22 Denk daran: Du bist in Ägypten Sklave gewesen. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten.

Raphael

Beitrag von Raphael »

Hallo Paul,

damit machst Du einen Perspektivenschwenk, den der moderne Ökonom nicht mittragen kann. Ökonomie ist auf die Endlichkeit ausgerichtet, es geht dem Ökonom um die Verteilung endlicher Ressourcen. Diese Verteilung der Ressourcen ist auf die Befriedigung der Bedürfnisse ausgerichtet. Wenn man das Thema noch etwas komplizierter machen möchte: Die gerechte Verteilung der Ressourcen!

Die von Dir vorgetragene Perspektive ist diejenige auf die Unendlichkeit incl. der entsprechenden Soll-Vorgabe. Ein Ökonom richtet sich jedoch gezwungenermaßen am Ist aus, er ist geradezu verdonnert, mit den vorhandenen Mitteln das Bestmögliche zu bewirken.

Wissenschaftstheoretisch ausgedrückt: Der Blick auf die Unendlichkeit sprengt das Paradigma der Ökonomie.

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

hm, verstehe. ...

Ich könnte mir - ohne Ökonom zu sein - vorstellen, daß die moderne Ökonomie wenigstens durch den (experimentellen) Versuch eines solchen Perspektivwechsels (Thinktank) evtl. auf neue Erkenntnisse kommt!?

...jedenfalls finde ich dieses Thema enorm spannend!

Raphael

Beitrag von Raphael »

Paul Heliosch hat geschrieben:hm, verstehe. ...

Ich könnte mir - ohne Ökonom zu sein - vorstellen, daß die moderne Ökonomie wenigstens durch den (experimentellen) Versuch eines solchen Perspektivwechsels (Thinktank) evtl. auf neue Erkenntnisse kommt!?

...jedenfalls finde ich dieses Thema enorm spannend!
Dieser "Thinktank" ist in der katholischen Soziallehre zu finden!

IMHO wurde die katholische Soziallehre in den 50-er und 60-er Jahren des letzten Jahrhunderts in Deutschland historisch am weitesten umgesetzt. Die dafür Verantwortlichen sind bekannt: Ludwig Ehrhard, Alfred Müller-Armack!
Beeinflußt wurden diese einerseits von der ordoliberalen Freiburger Schule (Walter Eucken, Wilhelm Röpke, Friedrich August von Hayek) und andererseits dem Nestor der eben genannten katholischen Soziallehre Oswald von Nell-Breuning.

Der Abstieg begann mit einer übermäßigen Zuweisung von Staatskompetenzen in der sozialliberalen Koalition in den 70-er Jahren .........
Zuletzt geändert von Raphael am Freitag 25. April 2008, 09:57, insgesamt 1-mal geändert.

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overkott
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Beitrag von overkott »

Raphael hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:hm, verstehe. ...

Ich könnte mir - ohne Ökonom zu sein - vorstellen, daß die moderne Ökonomie wenigstens durch den (experimentellen) Versuch eines solchen Perspektivwechsels (Thinktank) evtl. auf neue Erkenntnisse kommt!?

...jedenfalls finde ich dieses Thema enorm spannend!
Dieser "Thinktank" ist in der katholischen Soziallehre zu finden!

IMHO wurde die katholische Soziallehre in den 50-er und 60-er Jahren des letzten Jahrhunderts in Deutschland historisch am weitesten umgesetzt. Die dafür Verantwortlichen sind bekannt: Ludwig Ehrhard, Alfred Müller-Armack!
Beeinflußt wurden diese einerseits von der ordoliberalen Freiburger Schule (Walter Eucken, Wilhelm Röpke, Friedrich August von Hayek) und dem Nestor der eben genannten katholischen Soziallehre Oswald von Nell-Breuning.

Der Abstieg begann mit einer übermäßigen Zuweisung von Staatskompetenzen in der sozialliberalen Koalition in den 70-er Jahren .........
Die katholische Soziallehre war schließlich nicht nur das päpstliche Schlusswort der sozialphilosophischen Debatte am Ende des 19. Jahrhunderts, sondern begleitete mit ihren flexiblen Grundsätzen auch deren Fortsetzung im 20. Jahrhundert. Dabei erreichte die katholische Soziallehre im weiteren Sinne eine erstaunliche Spannweite. Ihre größte Leistung ist ihr sozialpartnerschaftlicher Ansatz, der das Wirtschaftswunder positiv bestärkt hat. Aber nicht immer fanden mahnende Worte etwa des katholischen Sozialtheologen Josef Höffner in der Rentendebatte Gehör. Adenauer ging es eher um kurzfristige Wahlerfolge. Das Golden Age of Marriage vermochte die Bedenken nur kurz zu lindern. Andererseits wirkte die katholische Soziallehre auch auf das Godesberger Programm der SPD und trug damit zur Öffnung der Parteien zur Mitte hin bei. Die Öffnung der Kirche zur Mitte erfolgte mit dem Konzil. In dieser Zeit zeigte sich allerdings auch, dass Ludwig Erhard zwar ein brillianter Wirtschaftstheoretiker, jedoch kein geschickter Kanzler war. Immerhin hatte er mehr Charakter als Müller-Armack, der in allen Systemen Karriere gemacht hätte. Seit den 70-er Jahren verfrühstückte die sozialliberale Koalition die Zukunftschancen der jungen Generationen durch Staatsschulden und Familienabbau.

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

Raphael hat geschrieben:...
Der Abstieg begann mit einer übermäßigen Zuweisung von Staatskompetenzen in der sozialliberalen Koalition in den 70-er Jahren .........
overkott hat geschrieben:...Seit den 70-er Jahren verfrühstückte die sozialliberale Koalition die Zukunftschancen der jungen Generationen durch Staatsschulden und Familienabbau.
Konsens. :)

(Ich lese gerade die m.E. subsidiaritätsprinzipienrelevante Literatur quer: - mal sehen wo ich kleben bleibe...)

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

... folgende Literaturauswahl zum Thema Subsidiarität habe ich getroffen:

Leo XIII. - Enzyklika IMMORTALE DEI (1885)
Über Kirche und Staat
http://www.civitas-institut.de/content/view/18/37/

Papst Leo XIII. - Enzyklika RERUM NOVARUM (1891)
Über die Arbeiterfrage
http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/quelltext/320.html

Pius XI. - Enzyklika QUADRAGESIMO ANNO (1931)
Über die Gesellschaftliche Ordnung
http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/319.html

Johannes XXIII. - Enzyklika PACEM IN TERRIS (1963)
http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/333.html

... wobei ich betonen möchte, daß...

a) ...mir die Erstere am symphatischen ist ... jedoch nicht deswegen, weil sie zum jüngsten Konzil den zeitlich grössten Abstand innehat, sondern vielmehr inhaltlich und wegen ihrer Terminologie.

b) ...die obige Auswahl nur rein zufällig vorkonziliärer Art ist (...oder doch kein "Zufall"?)

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overkott
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Beitrag von overkott »

Bleiben wir bei der ersten Enzyklika. Sie fällt schon dadurch auf, dass es sich um ein Dokument der Staatslehre, nicht der Soziallehre handelt. Die Übersetzung dürfte ihr noch einen besonderen Zungenschlag verleihen. Das Dokument zu verstehen, heißt, ein Jahrhundert zu verstehen. Vieles auch aus dem 19. Jahrhundert ist nach wie vor gültig. Monarchisches Gebahren erscheint uns jedoch heute fremd.

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

overkott hat geschrieben:Bleiben wir bei der ersten Enzyklika. Sie fällt schon dadurch auf, dass es sich um ein Dokument der Staatslehre, nicht der Soziallehre handelt. Die Übersetzung dürfte ihr noch einen besonderen Zungenschlag verleihen. Das Dokument zu verstehen, heißt, ein Jahrhundert zu verstehen. Vieles auch aus dem 19. Jahrhundert ist nach wie vor gültig. Monarchisches Gebahren erscheint uns jedoch heute fremd.
"Staatslehre":
Subsidiarität tangiert Staat und Kirche, mithin die Gesellschaft. Aus diesem Grunde habe ich mir erlaubt (gleichsam unter TOP 1) eine Enzyklika auszuwählen, die m.E. Grundlegendes zum Verhältnis Kirche und Staat aussagt, - dies auch und gerade vor dem Hintergrund des (hilflosen) Bemühens z.B. mit Hilfe eines aktuellen (demokratischen) Gesetzes die sogenannte "Ewigkeit" für den Staat zu bemühen (siehe "Ewigkeitsklausel" GG Art. 79 Abs. 3)

"Monarchisches Gebahren":
Ich halte es in gewisser Weise für monarchisches Gebahren, wenn die Stimme des Volkes - akustisch gesehen - auf 0,0007 % aller möglichen Stimmen einer Bevölkerung reduziert wird um nachher durchaus ohne Volkes Stimme gesetzwidrige Handlungen für straffrei zu erklären - Dies ist nämlich die Bankrotterklärung einer jeden Demokratie (ähnlich der Bankrotterklärung der Demokratie durch das revidierte Gesetz der "Animalfarm": alle Tiere sind gleich - nur die Schweine sind gleicher).

"Fremdheit":
Auch hinsichtlich meiner - zugegeben oberflächlichen - Schätzung, daß es in der Weltgeschichte bisher keine Demokratie gab, die das 100ste Lebensjahr erreichte, meine ich, daß meine Literaturauswahl auch heute durchaus noch prickelnd ist.

:) ...aber es geht mir ja um den Begriff "Subsidiaritätsprinzip"... und da bin ich noch am kauen...
Zuletzt geändert von Paul Heliosch am Freitag 25. April 2008, 19:00, insgesamt 3-mal geändert.

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overkott
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Beitrag von overkott »

Paul Heliosch hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Bleiben wir bei der ersten Enzyklika. Sie fällt schon dadurch auf, dass es sich um ein Dokument der Staatslehre, nicht der Soziallehre handelt. Die Übersetzung dürfte ihr noch einen besonderen Zungenschlag verleihen. Das Dokument zu verstehen, heißt, ein Jahrhundert zu verstehen. Vieles auch aus dem 19. Jahrhundert ist nach wie vor gültig. Monarchisches Gebahren erscheint uns jedoch heute fremd.
"Staatslehre":
Subsidiarität tangiert Staat und Kirche, mithin die Gesellschaft. Aus diesem Grunde habe ich mir erlaubt (gleichsam unter TOP 1) eine Enzyklika auszuwählen, die m.E. Grundlegendes zum Verhältnis Kirche und Staat aussagt, - dies auch und gerade vor dem Hintergrund des (hilflosen) Bemühens z.B. mit Hilfe eines aktuellen (demokratischen) Gesetzes die sogenannte "Ewigkeit" für den Staat zu bemühen (siehe "Ewigkeitsklausel" GG Art. 79 Abs. 3)
Es ist völlig berechtigt, dass du deine ganz persönliche Perspektive wählst und dafür das Subsidiaritätsprinzip zum Leitgedanken nimmst. Du kannst versuchen herauszufinden, wann das Subsidiaritätsprinzip zum ersten Mal gedacht und wann zum ersten Mal formuliert wurde. Du solltest dir dabei auch überlegen, was ein Gefüge offener Sätze bedeutet. Das gilt natürlich nicht nur für staats- und sozialphilosophische Systeme, sondern auch für Gesetzestexte. Wichtig ist immer, den historischen Kontext zu beachten. Wir sollten beachten, dass unser Grundgesetz die empirische Konsequenz aus einem staatlichen Desaster ist. Von daher, mein lieber Paul, solltest du ein bisschen vorsichtig sein.

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

overkott hat geschrieben:...Wichtig ist immer, den historischen Kontext zu beachten. Wir sollten beachten, dass unser Grundgesetz die empirische Konsequenz aus einem staatlichen Desaster ist. Von daher, ...vorsicht...
...OK

sofaklecks
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Das ist ein kluger Satz

Beitrag von sofaklecks »

Overkott schrieb:

Wir sollten beachten, dass unser Grundgesetz die empirische Konsequenz aus einem staatlichen Desaster ist.


Das ist ein sehr kluger Satz.

Er erklärt unter anderem, weshalb wir alle politisch Verfolgten des indischen Subkontinents bei uns aufnehmen müsen. Von denen des schwarzen Kontinents ganz zu schweigen.

sofaklecks

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overkott
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Beitrag von overkott »

Ich denke schon, dass die Grundrechte das Herz des Grundgesetzes sind, dass unsere Abgeordneten nicht zu oft daran herumoperieren und vor allem nicht so viele Beipässe implantieren sollten.

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Jacinta
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Re: Das ist ein kluger Satz

Beitrag von Jacinta »

sofaklecks hat geschrieben:Overkott schrieb:

Wir sollten beachten, dass unser Grundgesetz die empirische Konsequenz aus einem staatlichen Desaster ist.


Das ist ein sehr kluger Satz.

Er erklärt unter anderem, weshalb wir alle politisch Verfolgten des indischen Subkontinents bei uns aufnehmen müsen. Von denen des schwarzen Kontinents ganz zu schweigen.

sofaklecks
Dank der Drittstaatenregelung hält sich das Problem sehr in Grenzen.

sofaklecks
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Richtig

Beitrag von sofaklecks »

Richtig, Jacinta.

Aber die steht nicht im Grundgesetz.

Die kam erst, als man entdeckte, welche Konsequenz der Artikel in der Praxis hatte.

sofaklecks

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

overkott hat geschrieben:Ich denke schon, dass die Grundrechte das Herz des Grundgesetzes sind, dass unsere Abgeordneten nicht zu oft daran herumoperieren und vor allem nicht so viele Beipässe implantieren sollten.
( Ich denke, daß der Krankenstand etwa des Jahres 2015 hiermit relativ treffend karikiert wird ...

Bild

...und danach könnte die
Enzyklika IMMORTALE DEI von 1885 über Kirche und Staat durchaus wieder ein ordentliches Stück aktueller sein... : )

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overkott
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Beitrag von overkott »

Paul Heliosch hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Ich denke schon, dass die Grundrechte das Herz des Grundgesetzes sind, dass unsere Abgeordneten nicht zu oft daran herumoperieren und vor allem nicht so viele Beipässe implantieren sollten.
( Ich denke, daß der Krankenstand etwa des Jahres 2015 hiermit relativ treffend karikiert wird ...

Bild

...und danach könnte die
Enzyklika IMMORTALE DEI von 1885 über Kirche und Staat durchaus wieder ein ordentliches Stück aktueller sein... : )
Es gibt natürlich einen Unterschied zwischen Politik und Politikwissenschaft. Die erste kommt vor der zweiten. Aber ich glaube, dass es Abgeordneten nicht schaden kann, auch mal wieder ein Buch zur Geschichte des Grundgesetzes zur Hand zu nehmen.

Neben dem Tagesgeschäft brauchen wir immer wieder eine Grundwertedebatte. Dabei sollten wir uns auch durchaus darüber Gedanken machen, wer oder was Gott ist? Ist der Mensch Gott? Darf der Mensch alles? Wollen wir über menschliches Leben zur Selbstbestätigung verfügen? Gibt es Grenzen der Freiheit? Ist das Gewissen nur ein Trick, um rechts anzutäuschen und links vorbeizudribbeln?

Immortale Dei ist ein Anlass, mal wieder ins Evangelium zu schauen und Augustinus zur Hand zu nehmen, mal zu gucken, wie sich die Franziskaner organisieren und zu überlegen, ob das alles eigentlich gar nicht so verkehrt ist.

sofaklecks
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Franziskaner

Beitrag von sofaklecks »

Zu den Auslegungen der Franziskaner gestatte ich mir ein kleines Zitat aus dem Elsass, von dem Franziskaner Johann Paulli von Thann überliefert. Es zeigt die Vorliebe des Klerus im alten Frankreich für gute Küche. Immerhin hiess es von den Elsässer Klöstern sehr zu Unrecht, man finde bei ihnen wenig Wissenschaft und kleine Bibliotheken, aber viel Freundlichkeit und guten Wein.

Also: Ein Edelmann hatte seinen Beichtvater zu Tisch geladen. Man servierte einen Kapaun und der Baron bat den Mönch zu tranchieren. Dieser entschuldigte sich, er könne es nicht, aber der Edelmann bestand darauf, und der Mönch ging schließlich ans Werk. Der Baron erhielt den Kopf, die Baronin den Hals, die beiden Töchter je einen Flügel und die beiden Söhne je einen Fuß. Der Mönch aber verspeiste mit Appetit den fetten Leib des köstlichen Vogels. »Nach welcher Auslegung hast Du den Kapaun zerlegt?«, wollte der Hausherr wissen. »Nach meiner eigenen, Herr«, antwortete der Beichtiger. »Als Hausherrn steht Ihnen der Kopf zu, die Hausfrau, die Ihnen am nächsten steht, erhält den Hals, der sich dem Kopf anschließt. Die Töchter erkennen in den Flügeln das Symbol ihrer Gedanken, die sich rasch von einem Wunsch zum anderen bewegen, und die Füße sollen die jungen Herren daran erinnern, daß der Fortbestand Ihres Hauses auf ihnen ruht, wie der Körper des Kapaunen auf seinen Beinen. Für mich also bleibt deshalb nur der Rest des Vogels.« (Ebenfalls nach Franz zu Sayn-Wittgenstein).

Einen schönen Sonntag mit guten Gedanken und feinem Essen wünscht

sofaklecks

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

overkott hat geschrieben:...Immortale Dei ist ein Anlass, mal wieder ins Evangelium zu schauen und Augustinus zur Hand zu nehmen, mal zu gucken, wie sich die Franziskaner organisieren und zu überlegen, ob das alles eigentlich gar nicht so verkehrt ist.
( ....genau ...es ist überhaupt spannend zu beobachten bzw. zu fragen, wie und warum die katholischen Ordens-/Lebensgemeinschaften in ihren jeweiligen Blütezeiten organisiert waren... )

Raphael

Beitrag von Raphael »

Paul Heliosch hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:...
Der Abstieg begann mit einer übermäßigen Zuweisung von Staatskompetenzen in der sozialliberalen Koalition in den 70-er Jahren .........
overkott hat geschrieben:...Seit den 70-er Jahren verfrühstückte die sozialliberale Koalition die Zukunftschancen der jungen Generationen durch Staatsschulden und Familienabbau.
Konsens. :)
Bitte nicht so voreilig! ;)
Zu den anderen Einlassungen unseres Bonaventura-Protagonisten gäbe es einige Anmerkungen zumachen.
Paul Heliosch hat geschrieben:(Ich lese gerade die m.E. subsidiaritätsprinzipienrelevante Literatur quer: - mal sehen wo ich kleben bleibe...)
Bevor man näher auf das Subsidiaritätsprinzip eingeht, sollte man zunächst festlegen, was zu was denn überhaupt subsidiär ist.
Sozialphilosophisch kann man bspw. von folgenden Sphären ausgehen:
1. Wirtschaftliches Leben
2. Politisches Leben
3. Kulturelles Leben
4. Religiöses Leben
Die katholische Soziallehre beschäftigt sich in erster Linie mit den unter 1. und 2. genannten Sphären. Sie selber ist wiederum Ergebnis von Diskussionen innerhalb der Sphären 3. und 4.

Außerdem ist nicht nur das Subsidiaritätsprinzip, welches sich als DAS Grundprinzip durch die gesamte katholische Soziallehre zieht, von Interesse.
Mindestens genauso wichtig sind die Aussagen zu den verschiedenen Eigentumsformen, privat auf der einen Seite und allgemein auf der anderen Seite.

Darüber hinaus – und das ist bisher aus den verschiedenen Antworten so noch nicht erkennbar – sollte man im Hinterkopf behalten, daß der Gegenstand der katholischen Soziallehre der geschaffenen Natur zuzuordnen ist.

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

Auf meiner Suche nach Verständnis und nach einer allgemeinverständlichen Formel für den Begriff Subsidiaritätsprinzip aus der Katholischen Soziallehre habe ich einige Textpassagen aus der oben bereits genannten Literaturauswahl exzerpiert, die ich mir im Folgenden - der jeweiligen Enzyklika zugeordnet - wiederzugeben erlaube, wobei abschliessend ein Zitat von Raphael aus einem anderen Strang zum gleichen Thema zu finden ist....

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

Leo XIII. - Enzyklika Immortale Dei (1.11.1885)
über Kirche und Staat

http://www.civitas-institut.de/content/view/18/37/

So viel steht fest: "daß für die Begründung und Leitung eines Staatswesens niemals ein besseres System aufgestellt worden ist als jenes, das sich aus der Lehre des Evangeliums von selbst ergibt."

Immer haben jene, welche die Ersten
im Staat sind, vor allem auf Gott hinzublicken, den höchsten Regenten über die Welt,
und Ihn als Vorbild und Richtschnur in der Leitung des Staates im Auge zu behalten."

Darum soll die Regierung eine gerechte sein, nicht herrisch über alles Recht hinaus, sondern gleichsam väterlich...

Darum kann die Kirche auch jene Freiheit nicht gutheißen, welche sich über die hochheiligen Gesetze Gottes stolz hinwegsetzt.

Von vielen wurde vieles versucht; doch so viel steht fest: daß für die Begründung und Leitung eines Staatswesens niemals ein besseres System aufgestellt worden ist als jenes, das sich aus der Lehre des Evangeliums von selbst ergibt.

Da aber keine Gesellschaft bestehen kann, wenn nicht einer an der Spitze von allen steht, der durch kräftigen und gleichmäßigen Impuls jeden Einzelnen zu dem gemeinsamen Ziel hinwendet, so ergibt sich für die bürgerliche Gesellschaft die Notwendigkeit einer Autorität, welche sie regiert. Diese Autorität hat, wie die Gesellschaft selbst, in der Natur und somit in Gott selbst ihren Ursprung. Hieraus ergibt sich als Zweite Folgerung, daß die staatliche Gewalt ihrem Wesen nach nur Gott zu ihrem Urheber hat. Denn Gott allein ist ganz wahrhaft und im höchsten Sinn der Herr der Dinge, dem darum alles, was da ist, untergeben ist und dienen muß: so daß, wer immer ein Herrscherrecht besitzt, dieses von keinem anderen empfangen hat als von Ihm, dem Herrscher über alle, Gott. Es gibt keine Gewalt, außer von Gott.

Mag aber die Staatsverfassung sein welche sie wolle: immer haben jene, welche die Ersten im Staat sind, vor allem auf Gott hinzublicken, den höchsten Regenten über die Welt, und Ihn als Vorbild und Richtschnur in der Leitung des Staates im Auge zu behalten. Wie nämlich Gott in dieser sichtbaren Welt Mittelursachen[2] ins Leben gerufen hat, in denen einigermaßen das gött­liche Wesen und Walten erscheint, und durch welche die Gesamtheit der Welt ihrem letzten Ziel entgegengeführt werden soll, so wollte Er auch in der bürger­lichen Gesellschaft eine Regierungsgewalt, deren Träger in gewissem Sinn ein Abbild sein sollten von der Oberherrschaft Gottes über das menschliche Geschlecht und von Seiner göttlichen Vorsehung. Darum soll die Regierung eine gerechte sein, nicht herrisch über alles Recht hinaus, sondern gleichsam väterlich...

(Freiheit darf sich nicht über göttliches Gesetz hinwegsetzen) Darum kann die Kirche auch jene Freiheit nicht gutheißen, welche sich über die hochheiligen Gesetze Gottes stolz hinwegsetzt und der rechtmäßigen Gewalt den schuldigen Gehorsam versagt. Denn das ist eher Frechheit als Freiheit. Ganz bezeichnend hat sie Augustinus die Freiheit des Verderbens[31] genannt, und der Apostel Petrus einen Deckmantel der Bosheit. [32] Vielmehr: da sie vernunftwidrig ist, ist sie eine wahre Knechtschaft; denn, wer Sünde tut, ist der Sünde Knecht.[33] Im Gegensatz dazu ist es die wahre Freiheit, nach der wir alle streben sollen: die, was den Einzelnen angeht, nicht duldet, daß der Mensch ein Sklave sei von Irrtümern und Leidenschaften, dieser scheußlichen Tyrannen; was aber das öffentliche Leben betrifft, so leitet die wahre Freiheit die Untergebenen in Weisheit, bietet reiche Hilfsmittel zur Förderung des Staatswohles und wehrt jeden Eingriff von außen auf den Staat ab.

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

Papst Leo XIII. - Enzyklika RERUM NOVARUM (1891)
http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/quelltext/320.html

7. Daß aber Gott der Herr die Erde dem ganzen Menschengeschlecht zum Gebrauch und zur Nutznießung übergeben hat, dies steht durchaus nicht dem Sonderbesitz entgegen. Denn Gott hat die Erde nicht in dem Sinne der Gesamtheit überlassen, als sollten alle ohne Unterschied Herren über dieselbe sein, sondern insofern, als er selbst keinem Menschen einen besonderen Teil derselben zum Besitze angewiesen, vielmehr dem Fleiße der Menschen und den von den Völkern zu treffenden Einrichtungen die Ordnung der Eigentumsverhältnisse unter ihnen anheimgegeben hat. Übrigens wie immer unter die einzelnen verteilt, hört der Erdboden nicht auf, der Gesamtheit zu dienen, denn es gibt keinen Menschen, der nicht von dessen Erträgnis lebt. Wer ohne Besitz ist, bei dem muß die Arbeit dafür eintreten, und man kann sagen, die Beschaffung aller Lebensbedürfnisse geschehe durch Arbeit, entweder durch die Bearbeitung des eigenen Bodens oder durch Arbeit in irgendeinem andern Erwerbszweig, dessen Lohn zuletzt nur von der Frucht der Erde kommt und mit der Frucht der Erde vertauscht wird.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/320.html#10

Die Familie, die häusliche Gesellschaft, ist eine wahre Gesellschaft mit allen Rechten derselben, so klein immerhin diese Gesellschaft sich darstellt; sie ist älter als jegliches andere Gemeinwesen, und deshalb besitzt sie unabhängig vom Staate ihre innewohnenden Rechte und Pflichten. Wenn nun jedem Menschen, wie gezeigt, als Einzelwesen die Natur das Recht, Eigentum zu besitzen, verliehen hat, so muß sich dieses Recht auch im Menschen, insofern er Haupt einer Familie ist, finden; ja das Recht besitzt im Familienhaupte noch mehr Energie, weit der Mensch sich im häuslichen Kreise gleichsam ausdehnt.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/320.html#12

Das sozialistische System also, welches die elterliche Fürsorge beiseite setzt, um eine allgemeine Staatsfürsorge einzuführen, versündigt sich an der natürlichen Gerechtigkeit und zerreißt gewaltsam die Fugen des Familienhauses. 12. Aber sieht man selbst von der Ungerechtigkeit ab, so ist es ebensowenig zu leugnen, daß dieses System in allen Schichten der Gesellschaft Verwirrung herbeiführen ,würde. Eine unerträgliche Beengung aller, eine sklavische Abhängigkeit würde die Folge des Versuches seiner Anwendung sein. Es würde gegenseitiger Mißgunst, Zwietracht und Verfolgung Tür und Tor geöffnet. Mit dem Wegfalle des Spornes zu Strebsamkeit und Fleiß würden auch die Quellen des Wohlstandes versiegen. Aus der eingebildeten Gleichheit aller würde nichts anderes als der nämliche klägliche Zustand der Entwürdigung für alle. Aus alledem ergibt sich klar die Verwerflichkeit der sozialistischen Grundlehre, wonach der Staat den Privatbesitz einzuziehen und zu öffentlichem Gute zumachen hätte.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/320.html#14

Die Pflichten, die hinwieder die Besitzenden und Arbeitgeber angehen, sind die nachstehenden: die Arbeiter dürfen nicht wie Sklaven angesehen und behandelt werden; ihre persönliche Würde, welche geadelt ist durch ihre Würde als Christen, werde stets heilig gehalten; Arbeit und Erwerbssorgen erniedrigen sie nicht, vielmehr muß, wer vernünftig und christlich denkt, es ihnen als Ehre anrechnen, daß sie selbständig ihr Leben unter Mühe und Anstrengung erhalten; unehrenvoll dagegen und unwürdig ist es, Menschen bloß zu eigenem Gewinne auszubeuten und sie nur so hoch anzuschlagen, als ihre Arbeitskräfte reichen. Eine weitere Vorschrift schärft ein: Habet auch die gebührende Rücksicht auf das geistige Wohl und die religiösen Bedürfnisse der Besitzlosen; ihr Herren seid verpflichtet, ihnen Zeit zulassen für ihre gottesdienstlichen Übungen; ihr dürft sie nicht der Verführung und sittlichen Gefahren bei ihrer Verwendung aussetzen; den Sinn für Häuslichkeit und Sparsamkeit dürft ihr in ihnen nicht ersticken; es ist ungerecht, sie mit mehr Arbeit zu beschweren, als ihre Kräfte tragen können, oder Leistungen von innen zu fordern, die mit ihrem Alter oder Geschlecht in Widerspruch stehen.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/320.html#19

33. Was sodann den Schutz der irdischen Güter des Arbeiterstandes angeht, so ist vor allem jener unwürdigen Lage ein Ende zu machen, in welche derselbe durch den Eigennutz und die Hartherzigkeit von Arbeitgebern versetzt ist, welche die Arbeiter maßlos ausbeuten und sie nicht wie Menschen, sondern als Sachen behandeln. Die Gerechtigkeit und die Menschlichkeit erheben Einspruch gegen Arbeitsforderungen von solcher Höhe, daß der Körper unterliegt und der Geist sich abstumpft. Wie im Menschen alles seine Grenzen hat, so auch die Leistungsfähigkeit bei der Arbeit, und über die Schranken des Vermögens kann man nicht hinausgehen.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/320.html#36

Da der Lohnsatz vom Arbeiter angenommen wird, so könnte es scheinen, als sei der Arbeitgeber nach erfolgter Auszahlung des Lohnes aller weiteren Verbindlichkeiten enthoben. Man könnte meinen, ein Unrecht läge nur dann vor, wenn entweder der Lohnherr einen Teil der Zahlung zurückbehalte oder der Arbeiter nicht die vollständige Leistung verrichte, und einzig in diesen Fällen sei für die Staatsgewalt ein gerechter Grund zum Einschreiten vorhanden, damit nämlich jedem das Seine zuteil werde.Indes diese Schlußfolgerung kann nicht vollständigen Beifall finden; der Gedankengang weist eine Lücke auf, ... Wenn also auch immerhin die Vereinbarung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber, insbesondere hinsichtlich des Lohnes, beiderseitig frei geschieht, so bleibt dennoch eine Forderung der natürlichen Gerechtigkeit bestehen, die nämlich, daß der Lohn nicht etwa so niedrig sei, daß er einem genügsamen, rechtschaffenen Arbeiter den Lebensunterhalt nicht abwirft. Diese schwerwiegende Forderung ist unabhängig von dem freien Willen der Vereinbarenden. Gesetzt, der Arbeiter beugt sich aus reiner Not oder um einem schlimmeren Zustande zu entgehen, den allzu harten Bedingungen, die ihm nun einmal vom Arbeitsherrn oder Unternehmer auferlegt werden, so heißt das Gewalt leiden, und die Gerechtigkeit erhebt gegen einen solchen Zwang Einspruch.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/320.html#37

Diesen allen nun könnten die katholischen Arbeiterverbände große Hilfe bringen, wenn sie nämlich die Schwankenden zur Erleichterung ihrer schwierigen Lage in ihre Gemeinschaft einladen und den Zurückkehrenden Schutz und brüderliche Teilnahme erweisen würden.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/320.html#47

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

Pius XI. - Enzyklika QUADRAGESIMO ANNO (1931)
über die Gesellschaftliche Ordnung

http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/319.html

"So wenig das Kapital ohne die Arbeit, so wenig kann die Arbeit ohne das Kapital bestehen"
http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/319.html#79

Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär;
sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen
oder aufsaugen.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/319.html#119

80. Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung, die nur zur Abhaltung von wichtigeren Aufgaben führen müßten, soll die Staatsgewalt also den kleineren Gemeinwesen überlassen. Sie selbst steht dadurch nur um so freier, stärker und schlagfertiger da für diejenigen Aufgaben, die in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, weil sie allein ihnen gewachsen ist: durch Leitung, Überwachung, Nachdruck und Zügelung, je nach Umständen und Erfordernis. Darum mögen die staatlichen Machthaber sich überzeugt halten: je besser durch strenge Beobachtung des Prinzips der Subsidiarität die Stufenordnung der verschiedenen Vergesellschaftungen innegehalten wird, um so stärker stehen gesellschaftliche Autorität und gesellschaftliche Wirkkraft da, um so besser und glücklicher ist es auch
um den Staat bestellt.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/319.html#120

Wer irgend mit Gütern von Gott dem Herrn reichlicher bedacht ,wurde, seien es
leibliche und äußere, seien es geistige Güter, der hat den Überfluß zudem Zweck
erhalten, daß er ihn zu seinem eigenen wahren Besten und zum Besten der Mitmenschen wie ein Diener der göttlichen Vorsehung benütze. "Wem also Einsicht verliehen ist", sagt der hl. Gregor der Große, "der verwende sie zu nutzbringender Unterweisung, wer Reichtum erhalten hat, sehe zu, daß er mit der Wohltätigkeit nicht säume; wer in praktischen Dingen Erfahrung und Übung besitzt, verwende sein Können zum Besten der Mitmenschen" (16) .
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/320.html#22

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

Johannes XXIII. - Enzyklika PACEM IN TERRIS (1963)
http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/333.html

11. Bezüglich der Menschenrechte, die Wir ins Auge fassen wollen, stellen Wir gleich zu Beginn fest, daß der Mensch das Recht auf Leben hat, auf die Unversehrtheit des Leibes sowie auf die geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, ärztliche Behandlung und die notwendigen Dienste, um die sich der Staat gegenüber den einzelnen kümmern muß. Daraus folgt auch, daß der Mensch ein Recht auf Beistand hat
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#15

35. Das bürgerliche Zusammenleben ist deshalb dann als gut geordnet, fruchtbar und der menschlichen Würde entsprechend anzusehen, wenn es auf der Wahrheit gründet, wie der Apostel Paulus mahnt: "Darum leget ab die Lüge, ein jeder rede die Wahrheit mit seinem Nächsten; denn wir sind Glieder untereinander" (Eph 4,25).
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#51

>>> Interessanterweise zitiert jetzt Johannes XXIII. IMMORTALE DEI:
46. Die menschliche Gesellschaft kann weder gut geordnet noch fruchtbar sein, wenn es in ihr niemanden gibt, der mit rechtmäßiger Autorität die Ordnung aufrechterhält und mit der notwendigen Sorgfalt auf das allgemeine Wohl bedacht ist. Alle Autorität aber leitet sich von Gott her, wie der heilige Paulus lehrt: "Es gibt keine Gewalt, außer von Gott" (Röm 13, 1-6). Diese Lehre des Apostels erklärt der heilige Johannes Chrysostomus folgendermaßen: "Was sagst du? Ist jeder einzelne Fürst von Gott eingesetzt? Das behaupte ich nicht; denn ich habe jetzt nicht von den einzelnen Fürsten zu reden, sondern über die Sache an sich. Daß es Fürstentümer gibt und daß die einen befehlen, die anderen gehorchen, und daß alles nicht zufällig und planlos verursacht ist, das ist Sache der göttlichen Weisheit, behaupte ich" (Kommentar zum Römerbrief 13). Gott hat aber die Menschen ihrer Natur nach als Gemeinschaftswesen geschaffen, und weil keine Gemeinschaft "bestehen kann, wenn nicht einer an der Spitze von allen steht, der durch kräftigen und gleichmäßigen Impuls einen jeden zu dem gemeinsamen Ziele hinwendet, so ergibt sich für die politische Gesellschaft die Notwendigkeit einer Autorität, welche sie regiert; wie die Gesellschaft selbst, hat auch sie in der Natur und somit in Gott selbst ihren Ursprung" (Leo XIII., Enz. Immortale Dei).
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#65

49. Die Träger staatlicher Gewalt dürfen die Menschen also nur dann im Gewissen verpflichten, wenn ihre Autorität mit Gottes Autorität in Einklang steht und an dieser teilhat (vgl. Leo XIII., Enz. Diuturnum illud).
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#69

51. Da die staatliche Gewalt von der Ordnung der geistigen Wirklichkeit gefordert wird und von Gott ausgeht, können Gesetze oder Anordnungen die Staatsbürger innerlich nicht verpflichten, wenn die Staatslenker gegen diese Ordnung und deshalb gegen Gottes Willen Gesetze erlassen oder etwas vorschreiben; denn "man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apg 5, 29); in diesem Falle hört die Autorität ganz auf; an ihre Stelle tritt gräßliches Unrecht, wie der heilige Thomas von Aquin lehrt
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#71

54. Die Existenzberechtigung aller öffentlichen Gewalt ruht in der Verwirklichung des Gemeinwohls, die nur unter Berücksichtigung seines Wesens wie der gegebenen zeitlichen Verhältnisse zu erreichen ist (vgl. Plus XII., Weihnachtsbotschaft 1942, U-G 233; Leo XIII., Enz. Immortale Dei).
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#75

61. Wenn deshalb Staatsbehörden die Rechte der Menschen nicht anerkennen oder sie verletzen, stehen sie nicht nur mit ihrer Aufgabe in Widerspruch, es sind dann ihre Anordnungen auch ohne jede rechtliche Verpflichtung (Vgl. Pius XI., Enz. Mit brennender Sorge; Pius XI., Enz. Divini Redemptoris; Pius XII., Weihnachtsbotschaft 1942, U-G 219-271).
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#84

68. Um tatsächlich festzustellen, in welcher Form ein Staat regiert werden und wie er seine Aufgaben erfüllen soll, müssen vielmehr der augenblickliche Zustand und die Lage eines jeden Volkes in Betracht gezogen werden, die je nach Ort und Zeit verschieden sind.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#95

wenn sie die Gesetze an die Gegebenheiten und Gebräuche des heutigen Lebens anpassen und die neuen Probleme lösen wollen, dann müssen sie selbst klare Begriffe haben über Natur und Umfang ihrer Aufgaben, und sie müssen einen solchen Sinn für Gerechtigkeit und eine solche Rechtschaffenheit und so viel praktischen Scharfsinn und Ausdauer des Willens besitzen, daß sie unverzüglich erfassen, was geschehen muß, und dies rechtzeitig und tatkräftig durchführen (vgl. Pius XII., Weihnachtsbotschaft 1944, U-G 3483/3484).
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#100

Gleichgewicht zwischen Bevölkerung, Land und Kapitalien: 102. Hier halten Wir es für angebracht, daß, soweit möglich, das Kapital die Arbeit suche, nicht aber die Arbeit das Kapital. Auf diese Weise wird vielen die Möglichkeit einer Vermögensmehrung geboten, ohne daß sie zu ihrem großen Kummer gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, einen anderen Wohnsitz zu suchen, in einer neuen Lage sich zurechtzufinden und mit anderen Menschen neue Beziehungen aufzunehmen.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#137

140. Wie in den Einzelstaaten die Beziehungen zwischen der staatlichen Gewalt und den Bürgern, den Familien und den zwischen ihnen und dem Staat stehenden Verbänden durch das Subsidiaritätsprinzip gelenkt und geordnet werden müssen, so müssen durch dieses Prinzip natürlich auch jene Beziehungen geregelt werden, welche zwischen der Autorität der universalen politischen Gewalt und den
Staatsgewalten der einzelnen Nationen bestehen, Denn dieser universalen Autorität kommt als besondere Aufgabe zu, jene Fragen zu behandeln und zu entscheiden, die sich bezüglich des universalen Gemeinwohls stellen, und zwar in wirtschaftlicher, sozialer und politischer wie auch in kultureller Hinsicht: Fragen, die wegen ihres Gewichtes, wegen ihres weitverflochtenen Zusammenhangs und ihrer Dringlichkeit als zu schwierig angesehen werden müssen, als daß sie von den Lenkern der Einzelstaaten glücklich gelöst werden könnten.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#188

141. Es ist natürlich nicht Aufgabe dieser universalen Autorität, den Machtbereich der Einzelstaaten einzuschränken oder ihre Angelegenheiten an sich zu ziehen. Sie muß sich im Gegenteil um die Schaffung solcher Daseinsbedingungen auf der ganzen Welt bemühen, in denen nicht nur die Staatsgewalt jeder einzelnen Nation, sondern auch die einzelnen Menschen und die sozialen Gruppen in größerer Sicherheit ihre Angelegenheiten erledigen, ihre Pflichten erfüllen und ihre Rechte ausüben können (vgl. Pius XII., Ansprache vom 12.9.1948, U-G 341).
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#190

152. Man fragt sich mit Recht, wie es dazu kommen konnte, da diese Lebensbedingungen unter erheblicher Beteiligung von Menschen entstanden sind und getragen werden, die sich als Christen bekennen und tatsächlich ihr Leben wenigstens teilweise der christlichen Norm angleichen. Der Grund dafür liegt wohl darin, daß ihr Handeln keinen Zusammenhang mit ihrem Glauben aufweist. In ihnen muß darum die Einheit von Geist und Leben wiederhergestellt werden, damit in ihrem Handeln das Licht des Glaubens und die Kraft der Liebe beherrschend wirksam werden.
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#207

153. Wenn in den Christen der Glaube vom Handeln so oft abweicht, wird es, wie Wir das beurteilen, auch daher rühren, daß sie in christlicher Lebensführung und christlicher Lehre nicht genügend gebildet sind. Zu oft und allenthalben geschieht es, daß für die religiöse und profane Ausbildung nicht gleichermaßen Sorge getragen wird, und während die wissenschaftliche Ausbildung auf dem Höhepunkt ist, reichen die Kenntnisse in der Religion über den Elementarunterricht gemeinhin nicht hinaus. Der Religionsunterricht der Jugend muß also notwendig umfassend sein, ununterbrochen fortgesetzt und so erteilt werden, daß religiöse Bildung und sittliche Festigung gleichen Schritt halten mit der wissenschaftlichen Ausbildung und der ständig fortschreitenden technischen Vervollkommnung. Auch die Jugend soll angeleitet werden, wie sie im einzelnen ihre Aufgaben in rechter Weise zu erfüllen hat (vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra 222-225).
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#208

In der Verwirklichung dieser Prinzipien kommt es oft vor, daß die Katholiken vielfältig mit Christen, die vom Apostolischen Stuhl getrennt sind, zusammenarbeiten oder mit Nichtchristen, die von vernünftigem Denken bestimmt und von natürlich-untadeligem Charakter sind. "Da sollen die Katholiken sorgfältig darauf achten, sich selber treu zu bleiben. Sie sollen sich nicht auf Kompromisse einlassen, durch die in irgendeiner Weise der volle Glaube oder die Sittlichkeit Schaden leidet. Sie sollen aber auch andere Auffassungen mit dem gebührenden Wohlwollen prüfen. Sie sollen nicht überall nur auf ihr eigenes Interesse schauen; vielmehr bereit sein, in ehrlicher Zusammenarbeit dort mitzuwirken, wo es um etwas geht, was seiner Natur nach gut ist oder zum Guten führen kann" (vgl. ebd. 239).
http://info.uibk.ac.at/c/c2/theol/itl/333.html#215

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

Raphael hat geschrieben:
Der Kernbereich der Staatsaufgaben ist die Herstellung (man ist versucht zu sagen: die „Produktion“) der äußeren und der inneren Sicherheit eines Volkes. D.h.: Lediglich die Unterhaltung eines wehrhaften Armee und die Gewährleistung des Rechtsstaates (Justizwesen incl. Polizeikräften und die geordnete politische Willensbildung/Regierungsform) innerhalb bestimmbarer geographischer Grenzen ist originäre und unverzichtbare Aufgabe des Staates. Darüber hinaus sollte der Staat für einen gewissen Ausgleich zwischen den wirtschaftlich starken und wirtschaftlich schwachen Teilen der Bevölkerung sorgen. Letzteres entspringt der sozialen Dimension des Gemeinwesens.

Alles, was darüber hinausgeht, kann (muß aber nicht) privatwirtschaftlich organisiert sein. Insbesondere zählen folgende Industriebereiche dazu:
• Energieversorgung (Gas, Strom, Wasser)
• Telekommunikation (incl. Internet)
• Fernsehen und sonstige öffentliche Medien
• Verkehr (sowohl Straße als auch Bahn; Luftverkehr sowieso)
• Bildung (wobei Schulpflicht gesetzlich vorgeschrieben bleibt)

Zwei Bereiche bedürfen der gesonderten Regelung:
1. Bodenschätze
2. Landwirtschaft
Diese beiden Bereiche sind auf das Engste verzahnt mit der geographischen Ausweitung des Staates einerseits und der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung andererseits. Ein Einfluß des Staates (zumindest in Form einer Vorbehaltsregelung oder einer Extrabesteuerung) ist in diesen beiden Bereichen unbedingt erforderlich, damit
- bei den Bodenschätzen kein von der Regierung ungewollter Export des materiellen Wohlstands eines Landes ins Ausland stattfinden kann und
- die von der Bevölkerung benötigten Lebensmittel in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen.
Raphael hat geschrieben:
Carl Caiser hat geschrieben:Wenn man dies als das Wesen unseres konkreten Staates definiert... wie könnte man das Subsidiaritätsprinzip (nach der katholischen Soziallehre) den obigen Wesensmerkmalen zugrundelegen oder "einformulieren"?
Das Subsidiaritätsprinzip ist im strikten Sinne nicht "einformulierbar", da es auf einer anderen Ebene liegt, wie dies auch schon im Wortteil "-prinzip" zum Ausdruck kommt.

Es wird jedoch dort konkret, wo das Gemeinwesen Aufgaben übernimmt, die in den Verantwortungsbereich des einzelnen Bürgers fallen. Dann nämlich liegt ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip vor. In der Wirkung wird dem Bürger eine Freiheit genommen - und damit kommt der liberale Bezug des Threads ins Spiel - die ihm originär zusteht.
Die Macht und der Einfluß des Staates muß nach oben (Kultur, Religion etc.) und nach unten (Selbstverantwortungsbereich der Bürger) begrenzt werden, da sonst seine bürokratischen Wucherungen die Entwicklungsmöglichkeiten und Potentiale des Gemeinwesens ersticken. Letzteres geschieht meist unter dem Vorwand, dem Bürger ein "Rundum-Sorglos-Paket" für alle seine Lebensrisiken anzubieten ...........

Die oben genannten wirtschaftlichen Bereiche können die Bürger auf privatwirtschaftlicher Ebene gestalten, der Staat braucht dort lediglich gesetzliche Rahmenbedingungen (BGB, StGB etc.) zu formulieren und auf deren Einhaltung pochen.
| Quelle |

Paul Heliosch
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Beitrag von Paul Heliosch »

... Falls ihr nichts dagegen habt, stelle ich die obige bisherige Erörterung incl. Fundus zum Thema Subsidiaritätsprinzip | als WORD .doc hier zum Download | ...

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overkott
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Beitrag von overkott »

Das Subsidiaritätsprinzip ist von zwei Seiten her zu verstehen:

1) Als Recht und Pflicht der Schwächen, die eigenen Angelegenheiten zunächst selbst zu regeln.

2) Als Pflicht der Stärken, den Schwächeren zu helfen, soweit sie ihre eigenen Angelegenheiten nicht selbst regeln können.

Christian
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Beitrag von Christian »

Während der Bürger mit jedem Cent rechnen muß , machen sich seine Volksvertreter die Taschen voll.16% Gehaltserhöhung das halte ich für ordentlich und ärgere mich das ich was anständiges gelernt habe und der Politik fernblieb.

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 05,00.html
DIÄTENERHÖHUNG
Tausend Euro mehr Gehalt in zwei Jahren
Die Abgeordneten des Bundestages gönnen sich eine satte Gehaltserhöhung: Um 16 Prozent sollen ihre Diäten zwischen Dezember 2007 und Februar 2010 steigen. Das bestätigte jetzt die CDU - ihr Fraktionsgeschäftsführer Röttgen findet den Aufschlag angemessen.
Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque

Hospes
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Registriert: Samstag 16. Februar 2008, 12:15

Die zweite Diätenerhöhung in kurzer Zeit

Beitrag von Hospes »

Gruß an alle!
Interessant ist die Begründung, die für die zweite Diätenerhöhung (6 %) nach der ersten im vorigen Jahr (9 %) gegeben wird: Die Abgeordnetendiäten würden sich an den Bezügen des Öffentlichen Dienstes orientieren. Eine Unverschämtheit. Die Erhöhung im vorigen Jahr um 9 % wurde doch völlig ohne einen gleich hohen Vorlauf des Öffentlichen Dienstes beschlossen! Also ist das mit der Koppelung an den Öffentlichen Dienst nur ein total danebenliegender Vorwand. Wie wäre es, wenn die Abgeordneten die bereits erhaltene Erhöhung als Vorgriff auf die später (viel niedriger) eingetretene Besoldungserhöhung im Öffentlichen Dienstes verstehen würden. Außerdem: Warum nicht auch umgekehrt eine unmittelbare Koppelung der Bezüge des Öffentlichen Dienstes jeweils an die von den Abgeordneten für sich selbst beschlosssenen Diätenerhöhungen"
Es grüßt
Hospes

Nueva
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Registriert: Freitag 29. Juni 2007, 13:55
Wohnort: München

Beitrag von Nueva »

[quote="Christian"]Während der Bürger mit jedem Cent rechnen muß , machen sich seine Volksvertreter die Taschen voll.16% Gehaltserhöhung das halte ich für ordentlich und ärgere mich das ich was anständiges gelernt habe und der Politik fernblieb.

Das kannst du noch ändern. Tritt einer Partei bei und lass dich nach wählen.

Ja, 16% Gehalts-oderRentenerhöhung, das wär schon was. Wahrscheinlich müssen die Politiker ihre Diäten erhöhen, weil bei ihnen die Preistreiberei des "Aufschwungs" endlich angekommen ist. :mrgreen: :mrgreen:


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