Kommunionempfang zivil „wiederverheirateter“ Geschiedenener
Mh. ins St Peter gibts dienoch - allerdings werden sdie dzt nicht verwendet(im Dom gingegen schon), weil der Volsbeistelltisch vor der Kommunionbank steht. Aber es gibt bemühungen des Rektors wieder Kommunionbank (und damit versus Deum Zelebration) und Kanzelpredigt einzuführen. Er meinte nur: hilf mir den B. (den Vizerektor) umzustimmen, wenn wirs beide machen ziehen alle anderen auch mit.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
In Polen kann man sie vielerorts finden, vor allem auf dem Land. Und in der Stadt ist es häufig so, daß manche in Prozessionen nach vorne gehen, und dort die Kommunion erhalten, während ein anderer Priester oder Kommunionsspender die Altarstufe abschreitet und den dort knieenden die Kommunion reicht.
Na und?
Wir sind alle nicht würdig, die Eucharistie zu empfangen, aber Jesus hat sie für uns eingesetzt. Sie nie zu empfangen ist nicht Sinn der Sache.
Jacinta hat geschrieben: 3. Steht es mir sowieso nicht zu, den Leib des Herrn zu emofangen - agal ob kniend oder stehend und mit Hand oder Mund.
Wir sind alle nicht würdig, die Eucharistie zu empfangen, aber Jesus hat sie für uns eingesetzt. Sie nie zu empfangen ist nicht Sinn der Sache.
:ikb_smartass: Kinder, ich möchte mal mütterlich daran erinnern, dass es hier zwar um den Kommunionempfang geht, aber um den von wiederverheirateten Geschiedenen - und den Rest, dafür haben wir soundsoviele Threads bereits, sowohl die Art des Kommunionempfanges als auch die Frage nach Kommunionbänken...
Bitte dies dort weiterdiskutieren...

[edit] - Einen Teil "Privatdiskussion" zwischen schwerpunktmäßig zwei Teilnehmern abgetrennt und zur Vereinigung mit was Passendem in die Klausnerei geschickt. BItte wirklich beim Kommunionempfang der zivil wiederverheirateten Geschiedenen bleiben. [/edit]
Bitte dies dort weiterdiskutieren...
[edit] - Einen Teil "Privatdiskussion" zwischen schwerpunktmäßig zwei Teilnehmern abgetrennt und zur Vereinigung mit was Passendem in die Klausnerei geschickt. BItte wirklich beim Kommunionempfang der zivil wiederverheirateten Geschiedenen bleiben. [/edit]
Zuletzt geändert von Ecce Homo am Dienstag 29. April 2008, 05:55, insgesamt 1-mal geändert.
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
Die Gültigkeit verbleibt immer bestehen...
Hallo Leute,
es ist ganz einfach. Wenn die erste Ehe vor Gott gültig ist, dann darf man noch nicht mal kommunizieren, wenn man nicht "zivil" wieder geheiratet hat. Es genügt, daß man als Geschiedener mit jemand in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt, oder mit jemand, der geschieden ist.
Im Einzelfall kann man durch ein kirchliches Gericht prüfen lassen, ob die erste Ehe überhaupt je gültig gewesen ist. Aber hier muß man wissen, daß nicht der Gerichtsbeschluß die Ehenichtigkeit ausmacht, sondern höchtens nur eine Nichtigkeit konstatiert. Ein solches Gerichtsverfahren ist kein performativer Akt, sondern nur ein feststellender.
Bei einem kirchlichen Verfahren können sich die Richter genauso irren wie bei weltlichen Gerichten, und der Richterspruch als solcher macht die Ehe als solche nicht zunichte. Mit anderen Worten macht das Ganze nur Sinn, wenn diejenigen, die sich an das kirchliche Gericht wenden, vor allem zuerst an die Klärung der Wahrheit ihrer Geschichte interessiert sind, und nicht an die Erfüllung ihrer Sehnsüchte. Wenn das Letzte der Fall ist, dann macht das von der Haltung sowenig Sinn, wie wenn man im Beichtstuhl lügt; die Lossprechung ist nicht gültig. Daher ist also notwendig, daß die Leute sich in geistiger Indifferenz einüben, um es ignatianisch auszudrücken.
Verbleibt man hingegen stur in einer eheähnlichen Gemeinschaft, egal ob mit ziviler Trauung oder nicht, versündigt man sich gegen die Wahrheit und damit gegen Gott, und man verbleibt solange in der Sünde verhaftet.
Grüße, Carlos
es ist ganz einfach. Wenn die erste Ehe vor Gott gültig ist, dann darf man noch nicht mal kommunizieren, wenn man nicht "zivil" wieder geheiratet hat. Es genügt, daß man als Geschiedener mit jemand in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt, oder mit jemand, der geschieden ist.
Im Einzelfall kann man durch ein kirchliches Gericht prüfen lassen, ob die erste Ehe überhaupt je gültig gewesen ist. Aber hier muß man wissen, daß nicht der Gerichtsbeschluß die Ehenichtigkeit ausmacht, sondern höchtens nur eine Nichtigkeit konstatiert. Ein solches Gerichtsverfahren ist kein performativer Akt, sondern nur ein feststellender.
Bei einem kirchlichen Verfahren können sich die Richter genauso irren wie bei weltlichen Gerichten, und der Richterspruch als solcher macht die Ehe als solche nicht zunichte. Mit anderen Worten macht das Ganze nur Sinn, wenn diejenigen, die sich an das kirchliche Gericht wenden, vor allem zuerst an die Klärung der Wahrheit ihrer Geschichte interessiert sind, und nicht an die Erfüllung ihrer Sehnsüchte. Wenn das Letzte der Fall ist, dann macht das von der Haltung sowenig Sinn, wie wenn man im Beichtstuhl lügt; die Lossprechung ist nicht gültig. Daher ist also notwendig, daß die Leute sich in geistiger Indifferenz einüben, um es ignatianisch auszudrücken.
Verbleibt man hingegen stur in einer eheähnlichen Gemeinschaft, egal ob mit ziviler Trauung oder nicht, versündigt man sich gegen die Wahrheit und damit gegen Gott, und man verbleibt solange in der Sünde verhaftet.
Grüße, Carlos
Fides quaerens intellectum
(Anselm von Canterbury)
(Anselm von Canterbury)
Re: Kommunionempfang zivil „wiederverheirateter“ Geschiedenener
Weihbischof Krätzl (Wien) denkt laut über den sakrilegischen Kommunionempfang von Todsündern nach:
Auch Geschiedenen Barmherzigkeit Gottes vermitteln
Auch Geschiedenen Barmherzigkeit Gottes vermitteln