Lassen die Reformierten jeden zum Abendmahl?

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Clemens
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Lassen die Reformierten jeden zum Abendmahl?

Beitrag von Clemens »

In einem (wohl nicht allzu klugen) Buch über die Religionen ("Der Religionsknigge"), das ich neulich sah, steht, dass die deformierten Kirchen jeden zum Abendmahl zulassen, auch Ungetaufte.

Das wäre mir neu!
Bisher hielt ich solche Vorkommnisse für Missbräuche und Übertretungen der Kirchenordnungen. Dass das aber offiziell erlaubt sein sollte, habe ich noch nie gehört.

Habe ich da etwas verpasst, oder der Buchautor etwas missverstanden?
Zuletzt geändert von Clemens am Freitag 22. Februar 2008, 16:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Marcus
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Re: Lassen die Reformierten jeden zum Abendmahl?

Beitrag von Marcus »

Clemens hat geschrieben:In einem (wohl nicht allzu klugen) Buch über die Religionen ("Der Religionsknigge"), das ich neulich sah, steht, dass die reformierten Kirchen jeden zum Abendmahl zulassen, auch Ungetaufte.


[offensichtlichen Tippfehler korrigiert, der Mod]


Das wäre mir neu!
Bisher hielt ich solche Vorkommnisse für Missbräuche und Übertretungen der Kirchenordnungen. Dass das aber offiziell erlaubt sein sollte, habe ich noch nie gehört.

Habe ich da etwas verpasst, oder der Buchautor etwas missverstanden?
Das ist bei den Methodisten z. B. der Fall:

Die aus der anglikanischen und calvinistischen Tradition kommende methodistische Kirche geht von der wirklichen, persönlichen, und lebendigen Gegenwart von Jesus Christus im Abendmahl aus, ohne diese vollständig erklären zu wollen. Die Lehre von der Transsubstantiation wird abgelehnt. Das Abendmahl ist Sakrament, Eucharistie (Dank), Gemeinschaft der Kirche, Erinnerung und Gnadenmittel. Es ist auch ein Opfer, allerdings nicht als Wiederholung des Opfers Christi sondern als Wieder-Darstellung, wobei sich die Kirche in Einheit mit Christus als Opfer gibt (Römer 12,1).

Das Abendmahl ist für die Methodisten eine Feier der ganzen Kirche - alle Christen sind willkommen, auch nicht getaufte, die im Glauben daran teilnehmen wollen. Niemand darf wegen Alters oder mangelnden Verständnisses abgelehnt werden. Das Abendmahl ist eine liturgische Feier, bei der ein/e Geistliche/r präsidiert. Die methodistische Kirche war im 19. Jahrhundert aktiver Teil der Abstinenzbewegung und verwendet aus dieser Tradition heraus Traubensaft und keinen Wein

http://de.wikipedia.org/wiki/Abendmahl#Methodisten
Das ist aber auch nicht so furchtbar schlimm. Wer nämlich Abendmahl ohne Wein, sondern mit Traubensaft feiert, widersetzt sich der Einsetzung Christi, so dass man mit großer Wahrscheinlichkeit nichts anderes als schlichtes Brot und schlichten Traubensaft ausgeteilt bekommt.

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Clemens
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Re: Lassen die Reformierten jeden zum Abendmahl?

Beitrag von Clemens »


[offensichtlichen Tippfehler korrigiert, der Mod]


Dass Du denkst, das war ein Versehen, war Absicht! Dass Du ihn aber gleich korrigierst, hätt ich nicht gedacht!
] :sauer:

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Clemens
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Re: Lassen die Reformierten jeden zum Abendmahl?

Beitrag von Clemens »

Marcus hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:In einem (wohl nicht allzu klugen) Buch über die Religionen ("Der Religionsknigge"), das ich neulich sah, steht, dass die reformierten Kirchen jeden zum Abendmahl zulassen, auch Ungetaufte.


[offensichtlichen Tippfehler korrigiert, der Mod]


Das wäre mir neu!
Bisher hielt ich solche Vorkommnisse für Missbräuche und Übertretungen der Kirchenordnungen. Dass das aber offiziell erlaubt sein sollte, habe ich noch nie gehört.

Habe ich da etwas verpasst, oder der Buchautor etwas missverstanden?
Das ist bei den Methodisten z. B. der Fall:

Die aus der anglikanischen und calvinistischen Tradition kommende methodistische Kirche geht von der wirklichen, persönlichen, und lebendigen Gegenwart von Jesus Christus im Abendmahl aus, ohne diese vollständig erklären zu wollen. Die Lehre von der Transsubstantiation wird abgelehnt. Das Abendmahl ist Sakrament, Eucharistie (Dank), Gemeinschaft der Kirche, Erinnerung und Gnadenmittel. Es ist auch ein Opfer, allerdings nicht als Wiederholung des Opfers Christi sondern als Wieder-Darstellung, wobei sich die Kirche in Einheit mit Christus als Opfer gibt (Römer 12,1).

Das Abendmahl ist für die Methodisten eine Feier der ganzen Kirche - alle Christen sind willkommen, auch nicht getaufte, die im Glauben daran teilnehmen wollen. Niemand darf wegen Alters oder mangelnden Verständnisses abgelehnt werden. Das Abendmahl ist eine liturgische Feier, bei der ein/e Geistliche/r präsidiert. Die methodistische Kirche war im 19. Jahrhundert aktiver Teil der Abstinenzbewegung und verwendet aus dieser Tradition heraus Traubensaft und keinen Wein

http://de.wikipedia.org/wiki/Abendmahl#Methodisten
Das ist aber auch nicht so furchtbar schlimm. Wer nämlich Abendmahl ohne Wein, sondern mit Traubensaft feiert, widersetzt sich der Einsetzung Christi, so dass man mit großer Wahrscheinlichkeit nichts anderes als schlichtes Brot und schlichten Traubensaft ausgeteilt bekommt.
Danke, Marcus!
Offensichtlich bist Du bei Deiner Suche nach dem methodistischen Abendmahlsunverständnis fündig geworden.

Aber so viel Häresie auf einmal hätte ich denen gar nicht zugetraut.
Sehr schade!


Und was machen die De-, äh Reformierten?

Stephen Dedalus
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Re: Lassen die Reformierten jeden zum Abendmahl?

Beitrag von Stephen Dedalus »

Clemens hat geschrieben:
[offensichtlichen Tippfehler korrigiert, der Mod]


Dass Du denkst, das war ein Versehen, war Absicht! Dass Du ihn aber gleich korrigierst, hätt ich nicht gedacht!
] :sauer:
Si tacuisses...
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Stephen Dedalus
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Re: Lassen die Reformierten jeden zum Abendmahl?

Beitrag von Stephen Dedalus »

Marcus hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:In einem (wohl nicht allzu klugen) Buch über die Religionen ("Der Religionsknigge"), das ich neulich sah, steht, dass die reformierten Kirchen jeden zum Abendmahl zulassen, auch Ungetaufte.


[offensichtlichen Tippfehler korrigiert, der Mod]


Das wäre mir neu!
Bisher hielt ich solche Vorkommnisse für Missbräuche und Übertretungen der Kirchenordnungen. Dass das aber offiziell erlaubt sein sollte, habe ich noch nie gehört.

Habe ich da etwas verpasst, oder der Buchautor etwas missverstanden?
Das ist bei den Methodisten z. B. der Fall:
Dieser Verzerrung muß ich scharf widersprechen. Auch informiert Wikipedia hier nicht korrekt.

Wahr ist:

Bei den Methodisten gilt ebenso wie bei anderen protestantischen Kirchen die Taufe als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Kommunion.

Jedoch legt die methodistische Tradition besonderen Wert darauf, daß im Heiligen Abendmahl Gottes Gnade aktiv wirkt. Das Abendmahl wird nicht nur als vergewisserndes Sakrament verstanden, sondern als Sakrament der Bekehrung, der Rechtfertigung und Heiligung.

Aus diesem Grund weist die methodistische Kirche niemanden am Tisch des Herrn ab, der im Glauben auf die Einladung antwortet. Die offiziellen Dokumente der EmK sagen dazu:
Nonbaptized people who respond in faith to the invitation in our liturgy will be welcomed to the Table. They should receive teaching about Holy Baptism as the sacrament of entrance into the community of faith — needed only once by each individual — and Holy Communion as the sacrament of sustenance for the journey of faith and growth in holiness — needed and received frequently. "Unbaptized persons who receive communion should be counseled and nurtured toward baptism as soon as possible" (By Water and the Spirit, in BOR, page 814).
Die Methodisten lassen also nicht "jeden zum Abendmahl", wie die Eingangsfrage hier im Strang das nahelegt. Die Voraussetzung sind die Taufe und der Glaube. Wo der Glaube da ist und die Taufe noch nicht, kann es in Ausnahmen eine Teilnahme von Ungetauften geben. Dies ist aber keine Regel und soll sofort durch entsprechende Katechese berichtigt werden.

Gerade einem Lutheraner sollte doch der Gedanke, daß der Glaube zum Empfang des Sakramentes wichtig ist, zu vermitteln sein.

Mir persönlich gefällt am methodistischen Kommunionsverständnis, daß hier das Abendmahl als ein dynamisches Geschehen verstanden wird, in dem Gott wirkt. Wenn Gott einen Menschen durch den Glauben ruft, will die Kirche dem nicht wehren. Hier zeigt sich Wesleys starke Betonung der gratia praeveniens, die gerade in der Eucharistie wirksam ist. Dies finde ich in dieser Deutlichkeit in keiner anderen christlichen Tradition. Ebenso hätte ich im Sinne der katholischen Tradition die Notwendigkeit der Taufe als Voraussetzung gerne etwas stärker betont, also zum Beispiel den Hinweis gegeben, daß der Pastor darauf hinwirken soll, daß eine regelmäßige Teilnahme an der Kommunion erst nach dem Empfang der Taufe erfolgen sollte.
Zuletzt geändert von Stephen Dedalus am Freitag 22. Februar 2008, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Stephen Dedalus
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Re: Lassen die Reformierten jeden zum Abendmahl?

Beitrag von Stephen Dedalus »

Clemens hat geschrieben: Danke, Marcus!
Offensichtlich bist Du bei Deiner Suche nach dem methodistischen Abendmahlsunverständnis fündig geworden.

Aber so viel Häresie auf einmal hätte ich denen gar nicht zugetraut.
Sehr schade!


Und was machen die De-, äh Reformierten?
Erst richtig informieren, dann urteilen.

Ich finde den Ton, den Du hier anschlägst, befremdlich.

Was soll dieses undifferenzierte Calvinisten- resp. Methodistenbashing?
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Marcus
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Re: Lassen die Reformierten jeden zum Abendmahl?

Beitrag von Marcus »

Stephen Dedalus hat geschrieben:
Gerade einem Lutheraner sollte doch der Gedanke, daß der Glaube zum Empfang des Sakramentes wichtig ist, zu vermitteln sein.
Das ist ja nicht das Problem. Es geht halt nur um die Frage, ob Ungetaufte und Kinder Christi Leib und Christi Blut empfangen sollen. Du hast das ev.-meth. aber bereits korrigiert.

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Marcus
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Beitrag von Marcus »

Clemens, im Netz fand ich zur Deiner Ausgangsfrage folgendes:
Ich greife ein Beispiel heraus: Es gibt Kirchen in der reformierten Schweiz, die nur getaufte Christinnen und Christen zum Abendmahl einladen, während andere die Auffassung vertreten, dass selbstverständlich auch Ungetaufte und
Angehörige anderer Religionen das Abendmahl empfangen dürfen, sofern sie es begehren.

Quelle: http://www.frankjehle.ch/Dateien/2006_R ... onntag.pdf

Diese Praxis ist offenbar in der Schweiz nicht unüblich und offenbar auch legal. Ich empfinde diese Praxis noch viel schlimmer als die Zulassung von Kindern zur Kommunion, die Leib und Blut Christi verstandesmäßig noch nicht von Brot und Wein unterscheiden können, was es z. B. in der VELKD erlaubt ist. Wenn schon Frühkommunion, dann nur nach vorheriger Unterweisung durch den Pfarrer im Kommunionsunterricht (gibt es bei uns in der SELK).
Dass es aber Kulturpflegevereinen relativ egal ist, was Paulus über den würdigen Empfang des Abendmahls lehrte, dürfte bekannt sein. Als konservativer ev.-luth. Traditionalist neige ich schon dazu, die „kirchenähnlichen Einrichtungen“, welche die Leuenberger Konkordie unterzeichnet haben, durch welche die Lässigkeit hinsichtlich der christlichen Abendmahlslehre noch gefördert wurde, in Piusbrudermanier als LK-Sekten zu bezeichnen. Man verzeihe mir diese harten Worte. Wenn aber die Gefahr besteht, dass Menschen sich das Abendmahl zu ihrem eigenen Gericht nehmen, hört bei mir jede Toleranz auf.

Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

Naja, mal immer langsam mit den jungen Pferden.

Ich persönlich bin der Meinung, daß nichts (und ich meine hier wirklich nichts) die Kirche davon abrücken lassen sollte, daß die Eucharistie grundsätzlich das Sakrament der Getauften ist. Sollte es vorkommen, daß ein Ungetaufter an der Eucharistie teilnimmt, muß der Priester mit den Betreffenden das Gespräch suchen, sofern er davon erfährt. Es ist unbestreitbar davon auszugehen, daß das überall alle naselang vorkommt, weil die Priester sich an der Kommunionbank nun einmal nicht die Taufscheine der Kommunikanten zeigen lassen können. In der Kirche von England gilt offiziell, daß "getaufte Glieder anderer Kirchen" eingeladen sind. In der Regel wird in meiner Gemeinde bei Gottesdiensten, in denen viele Gäste anwesend sind, vor der Kommunion darauf hingewiesen, daß alle eingeladen sind, die auch in ihrer Heimatkirche die Kommunion empfangen.

Es ist auch bei uns üblich, getaufte Kinder nach vorherigem Kommunionunterricht zur Kommunion zuzulassen. Wann das passiert, liegt im Entscheidungsbereich der Eltern. Meist sind die Kinder zwischen fünf und acht Jahre alt. Eine "verstandesmäßige Unterscheidung" hier zur Voraussetzung zu machen, halte ich aber für theologisch äußerst fragwürdig. Kinder gehören als Getaufte zur Heilsgemeinschaft dazu und sollten daher grundsätzlich nicht von der Eucharistie ausgeschlossen sein. Mir gefällt hier die orthodoxe Praxis, Kinder gleich bei der Taufe zu firmen und ihnen dann auch die Eucharistie zu spenden. Wenn man eine - wie auch immer geartete - verstandesmäßige Unterscheidung von ihnen verlangt, kommt man in arge Probleme bei der allgemeinen Sakramentstheologie, besonders natürlich bei der Tauftheologie. Oder man muß sehr genau begründen können, warum die Gnade Gottes in der Eucharistie anders wirkt als in der Taufe...

Deine Schmähung der hier zitierten Praxis, Ungetaufte am Abendmahl teilnehmen zu lassen, läßt m. E. zentrale Aspekte unberücksichtigt:

1. Was geschieht im Abendmahl und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, daß es geschehen kann?

2. Welche Voraussetzungen müssen von den Teilnehmenden erfüllt werden?

Du stellst es so dar, als gebe es in den ref. Kirchen der Schweiz einen "offenen Tisch" oder ein "voraussetzungsloses Abendmahl". Es taucht aber die Formulierung auf "sofern sie es begehren". Was ist mit diesem Begehren gemeint? Kann es als "Glaube" durchgehen? Wie muß dieses "Begehren" aussehen, um eine Teilnahme am Abendmahl zu begründen? Ich denke, es gibt eine Form von "Begehren", die durchaus als glaubensbegründend oder als Voraussetzung zur Teilnahme gelten könnte (wobei natürlich unklar ist, ob diese hier im Hintergrund der von Dir zitierten Aussage steht).

Ich halte daher Einladungsformeln wie "Eingeladen ist jeder, der von Herzen die Gnade Jesu für sein Leben begehrt" (so oder ähnlich schon gehört) zumindest nicht für völlig verfehlt. Sie setzt einen zielgerichteten Glauben an den voraus, der in der Eucharistie gegenwärtig ist - oder doch zumindest einen innigen Wunsch, ihm zu begegnen. Wenn dann jemand hinzutritt, der das Sakrament der Taufe noch nicht empfangen hat, kann ich das nicht verurteilen. Ich kann dann nur hoffen und beten, daß das Werk, das im Kommunionempfang beginnt, sich im Bund der Taufe vollendet. (Ich merke an diesem Punkt, daß ich sehr stark von der gratia praeveniens aus argumentiere, die in der katholischen Theologie eine große Rolle spielt, von Luther aber nicht sehr geschätzt wurde...)

Ich sage damit nicht, daß ich die Praxis dieser Reformierten Gemeinden in der Schweiz billige. Aber ich denke, man muß ein bißchen genauer hinschauen, bevor man hier nur von "Kulturpflegevereinen" spricht.

MFG
SD
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Marcus
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Beitrag von Marcus »

Stephen Dedalus hat geschrieben:
1. Was geschieht im Abendmahl und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, daß es geschehen kann?

2. Welche Voraussetzungen müssen von den Teilnehmenden erfüllt werden?
Die Heilige Schrift sowie die Heiligen Väter der Kirche beantworten Dir diese Fragen eigentlich relativ unmissverständlich.

Nochmals auf die Methodisten zurückkommend. Ich habe mir den zitierten Text erst jetzt so richtig angeschaut:
Unbaptized persons who receive communion should be counseled and nurtured toward baptism as soon as possible.
Da steht, dass ungetaufte Leute, welche die Kommunion empfangen zur Taufe konsultiert und beraten werden sollen, sobald das möglich ist. Letztlich bedeutet das aber, dass auch Ungetaufte zur Kommunion zugelassen werden.

Ähnlich äußert sich die EmK in einer anderen Verlautbarung:
Ungetaufte Personen, welche am Abendmahl teilnehmen, sollen zu geeigneter Zeit über die Sakramente unterrichtet und zur Taufe eingeladen werden. Methodistische Studie zum Abendmahl veröffentlicht

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Clemens
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Beitrag von Clemens »

Uiuiui, da hab ich ja ein Fass aufgemacht!

Leider muss ich dringend ins Bett, da ich morgen einen wichtigen Ganztagstermin habe,
deshalb verzeiht bitte, dass ich jetzt nur ganz oberflächlich auf die Diskussion und manche Vorhaltungen eingehe.

1. Lieber SD: verzeih mir bitte meine Frechheit (das ist der Fluch des Internets, ins Gesicht hätte ich dir sowas natürlich nicht gesagt, oder höchstens mit meinem sympathischsten Lächeln - schade, dass mein Ruf als Philosoph nun dahin ist)!

2. Lieber SD: ich gebe Dir völlig recht, was die Befürwortung des Kinderabendmahls betrifft, für das Du (wie ich) die Orthodoxen als Kronzeugen heranziehst.
Ich habe aber auch mal gelernt, dass die Orthodoxen bis heute in ihrer Liturgie den Ruf "Die Ungetauften hinaus!" bewahrt haben, der wohl aus der ältesten Zeit der Kirche stammen dürfte.
Ich kann natürlich in Unkenntnis auch einmal einem Ungetauften das Sakrament geben, aber wenn ich es weiß, dann niemals!
Dass die Methodisten und viele Reformierte dazu offiziell bereit sind, bedaure ich sehr.

3. Meine Ausgangsfrage, ob die Reformierten allgemein diese Haltung vertreten, scheint aber mit einem Nein beantwortet werden zu müssen, oder?

Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

Marcus hat geschrieben:
Stephen Dedalus hat geschrieben:
1. Was geschieht im Abendmahl und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, daß es geschehen kann?

2. Welche Voraussetzungen müssen von den Teilnehmenden erfüllt werden?
Die Heilige Schrift sowie die Heiligen Väter der Kirche beantworten Dir diese Fragen eigentlich relativ unmissverständlich.
Wenn das alles so eindeutig wäre, gäbe es darüber sicher weniger Kontroversen. ;)
Da steht, dass ungetaufte Leute, welche die Kommunion empfangen zur Taufe konsultiert und beraten werden sollen, sobald das möglich ist. Letztlich bedeutet das aber, dass auch Ungetaufte zur Kommunion zugelassen werden.
Ich würde es eher übersetzen mit: Ungetaufte Personen sollen seelsorglich begleitet und ihnen sobald wie möglich zur Taufe geraten werden.

Eine Zulassung zum Abendmahl (in der ev. Kirche mit der Konfirmation verbunden) gibt es in der EmK nicht. Eigentlich läßt sich ja genau das Gegenteil herauslesen: Die Teilnahme von Ungetauften am Abendmahl ist ein Zustand der Unordnung, der sobald als möglich zu berichtigen ist. Allerdings gilt: es wird niemand an der Kommunionbank abgewiesen, wenn er empfangen will.

Ich würde die Haltung der EmK so beschreiben: Auch wenn eine formelle Zulassung nicht erfolgt, wird die Teilnahme von Ungetauften geduldet, wenn die Voraussetzung des Glaubens erfüllt ist. Dieser Zustand darf nur ein Übergangsstadium sein, das auf die Taufe zielt. Eine dauerhafte Teilnahme von Ungetauften am Abendmahl ist nicht möglich.
If only closed minds came with closed mouths.

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asderrix
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Beitrag von asderrix »

Marcus hat geschrieben:
Stephen Dedalus hat geschrieben:
1. Was geschieht im Abendmahl und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, daß es geschehen kann?

2. Welche Voraussetzungen müssen von den Teilnehmenden erfüllt werden?
Die Heilige Schrift sowie die Heiligen Väter der Kirche beantworten Dir diese Fragen eigentlich relativ unmissverständlich.
Das würde mich aber interessieren, wo sagt die Bibel dass ungetauften das Abendmahl verwehrt werden soll.

Auch bei uns ist es so, dass nur Getaufte, manchmal nur Getaufte der eigenen Gemeinderichtung, am Brotbrechen teil nehmen dürfen.
Das würde ich mit der Lehre der Väter begründen können, mit der Bibel aber nicht.

Im Gegenteil, die Eigenverantwortung des Einzelnen, die Paulus im Korintherbrief betont, würde eher den Schluss zulassen das wir hier zu übervorsichtig und nicht Schriftkonform sind.
Jedes Gedächtnismahl sagt: Das Beste kommt noch!

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Marcus
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Beitrag von Marcus »

asderrix hat geschrieben:
Marcus hat geschrieben:
Stephen Dedalus hat geschrieben:
1. Was geschieht im Abendmahl und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, daß es geschehen kann?

2. Welche Voraussetzungen müssen von den Teilnehmenden erfüllt werden?
Die Heilige Schrift sowie die Heiligen Väter der Kirche beantworten Dir diese Fragen eigentlich relativ unmissverständlich.
Das würde mich aber interessieren, wo sagt die Bibel dass ungetauften das Abendmahl verwehrt werden soll.

Auch bei uns ist es so, dass nur Getaufte, manchmal nur Getaufte der eigenen Gemeinderichtung, am Brotbrechen teil nehmen dürfen.
Das würde ich mit der Lehre der Väter begründen können, mit der Bibel aber nicht.

Im Gegenteil, die Eigenverantwortung des Einzelnen, die Paulus im Korintherbrief betont, würde eher den Schluss zulassen das wir hier zu übervorsichtig und nicht Schriftkonform sind.
In der Heiligen Schrift steht natürlich nirgends ausdrücklich drin, dass Ungetaufte nicht zum Abendmahl zugelassen werden dürfen. Trotzdem lässt sich diese Handhabung biblisch gut begründen. Ferner bestätigten auch die Kirchenväter als Zeugen diese Praxis. Sola Scriptura richtig verstanden bedeutet, dass man jede Lehre und jeden Lehrer anhand der Schrift auf ihre Vereinbarkeit hin zu überprüfen hat und dass man nicht auf die Idee kommt, irgendwelche theologischen Ansichten, welche keine biblische Grundlage haben, auch noch für heilsnotwendig zu glauben zu erklären, da bereits in der Bibel alles steht, was zum Heil hinlänglich ist. Das schließt natürlich nicht aus, dass man die Kirchenväterschriften, soweit sie auf biblischer Grundlage aufbauen und vom Geist Christi getrieben sind, als Zeugnisschriften heranzieht. Die Bibel ist schließlich kein Katechismus, wo alle christlichen Lehren theologisch entfaltet und thematisch geordnet vorzufinden sind. Ich möchte mich deshalb auch ziemlich kurz fassen.


„Der gesegnete Kelch, welchen wir segnen, ist der nicht die Gemeinschaft des Blutes Christi? Das Brot, das wir brechen, ist das nicht die Gemeinschaft des Leibes Christi? Denn ein Brot ist's, so sind wir viele ein Leib, dieweil wir alle eines Brotes teilhaftig sind.“ (1. Kor 10,16-17)

Aus den beiden Versen kann entnommen werden, dass es beim Abendmahl um die Gemeinschaft zwischen Christen und Ihrem Herrn und untereinander geht.

„Denn ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christum Jesum. Denn wieviel euer auf Christum getauft sind, die haben Christum angezogen.“ (Gal 3, 26-27)

Gotteskind und ein Glied am Leib Christi ist man durch den Glauben an Christus sowie durch den Empfang der Taufe. Ein Getaufter, der vom Glauben wieder abfällt ist daher wohl als totes Glied am Leib Christi zu betrachten.

Mithin steht fest, dass nur getaufte Christen zur Abendmahlsgemeinschaft gehören. Ungetaufte gehören genauso wenig wie vom Glauben Abgefallene dazu.

Nichts anderes lehrten im Ergebnis auch die Kirchenväter.

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Marcus
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Beitrag von Marcus »

@Clemens
@ Stephen Dedalus


In der Heiligen Schrift steht:

„Welcher nun unwürdig von diesem Brot isset oder von dem Kelch des HERRN trinket, der ist schuldig an dem Leib und Blut des HERRN... Denn welcher unwürdig isset und trinket, der isset und trinket sich selber zum Gericht, damit, daß er nicht unterscheidet den Leib des HERRN.“ (1. Kor 11, 27 + 29)

In dem Zusammenhang des 11. Kapitels, wo Paulus den Korinthern wegen des Missbrauches des Sakramentes seines Meinung sagt, bleibt einem Exegeten eigentlich keine andere Wahl als St. Paulus hier wörtlich zu verstehen.

Wer also nicht zwischen Brot und Wein und Leib und Blut Christi unterscheiden kann, isst sich und trinkt sich Christi Leib und Blut selber zum Gericht.

„Der Mensch prüfe aber sich selbst, und also esse er von diesem Brot und trinke von diesem Kelch.“ (1. Kor. 11, 28)

Prüfen bedeutet im Kontext mit dem 11. Kapitel des 1. Korintherbriefes wie auch im Kontext mit anderen biblischen Versen, dass sich jeder Kommunikant vor dem Empfang der Kommunion die Frage zu stellen hat, ob er wirklich an Jesus Christus als Seinen Herrn und Heiland sowie an Seinen Verheißungen, insbesondere am Wesen, Nutzen sowie an die Kraft des Abendmahls glaubt, seine Sünden von Herzen bereut und sein sündiges Leben mit Hilfe des Heiligen Geistes bzw. mit der Kraft des Geist Gottes bessern will.

Bei der Heiligen Taufe wird zwar auch Kleinkindern bzw. Säuglingen ein kindlicher Glaube an Jesus Christus im Sinne von Mk. 10,15 unterstellt, so dass auch Kleinkinder konsequenterweise zu taufen sind.

Die Frage ist halt nur, ob der kindliche Glaube, der bereits auf Christus fixiert ist, ausreichend ist, um das Heilige Abendmahl würdig zu empfangen. Ein Kommunikant muss wirklich daran glauben können, dass Jesus Christus am Kreuz zur Erlösung unserer Sünden gestorben ist und wir im Sakrament Seinen wahrhaften Leib und Sein wahrhaftiges Blut zur Vergebung unserer Sünden und Stärkung unseres Glaubens empfangen. Soweit man sich nicht sicher sein kann, dass ein Christenmensch zur Unterscheidung zwischen Brot und Wein sowie Leib und Blut Christi in der Lage ist, halte ich es für sehr bedenklich, ihn zur Kommunion zuzulassen. Gegen die Vorstellung, dass kleine Kinder, die noch keine Vorstellung darüber haben, was sie eigentlich empfangen, sich Leib und Blut Christi zu ihrem eigenen Gericht nehmen, habe ich zwar auch meine Bedenken, weil ich nicht so richtig daran glauben kann, dass Kinder für etwas bestraft werden sollen, was ihre Eltern und der Pfarrer oder besser gesagt die Kirchen, welche sich für das Kinderabendmahl ausgesprochen haben, verbockt haben. Dennoch bin ich der Meinung, dass Christen erst nach vorheriger Unterweisung in die christliche Abendmahlslehre und nach Überzeugung des Pfarrers, dass sie sich der Bedeutung des Abendmahls bewusst sind, zur Kommunion zugelassen werden sollen.

Ich bin also an sich kein Gegner, was die Zulassung von Kindern zur Kommunion betrifft. Vielmehr setze ich allerdings voraus, dass sie hinreichend in der christlichen Lehre vor ihrem ersten Kommunionsempfang unterrichtet worden sind.

Dass unsere orthodoxen Mitchristen, auch kleine Kinder kommunizieren lassen, ist mir bekannt. Ich gehe auch davon aus, dass man sich in der Ostkirche, von der ich im Vergleich zu vielen Westkirchen eine relativ hohe Meinung habe, auch mit Sicherheit intensive Gedanken gemacht hat, bis man zum Ergebnis gekommen ist, dass man diese Praxis auch seelsorgerisch verantworten kann. Dennoch bereitet mir aber der Gedanke, Kleinkindern die Kommunion auszuteilen, großen Unbehagen.

Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

Hallo Marcus,

Ich kann Deiner Argumentation nicht folgen.

Konsequenterweise müßtest Du dann auch geistig Behinderte oder Schwerkranke von der Kommunion ausschließen, wenn sie dem Geschehen nicht bewußt folgen können. Das halte ich aber für fatal.

Ich denke auch nicht, daß sich dies mit der Bibel oder den Vätern begründen läßt. Vielmehr finde ich sowohl im NT wie auch in der frühen Kirche ein weitaus weniger individualistisches Verständnis der Sakramente und der Kirche. Die Kirche ist die Gemeinschaft des Heils, die Gemeinschaft des Neuen Bundes. Die Taufe gliedert den Menschen in diese Heilsgemeinschaft ein. Die Eucharistie ist ein Sakrament und Zeichen des neuen Bundes, ihre Bedeutung reicht bis weit in die Zeit des Tempels zurück. Die Eucharistie wird daher auch nie nur von der einzelnen Gemeinde gefeiert, sondern immer von der ganzen Gemeinschaft der Kirche. Jede Eucharistiefeier ist genaugenommen nur ein Eintreten in die eine Eucharistie aller Zeiten. Dieser Universale Charakter wird auch darin deutlich, daß als Zeichen der Zugehörigkeit zur Heilsgemeinschaft Kinder sowohl die Taufe wie auch die Eucharistie empfangen können. Meiner Meinung nach ist der Gedanke, man müsse kognitiv erfassen können, worum es geht, um teilnehmen zu können, ein neuzeitlicher Gedanke, der der frühen Kirche in dieser Form völlig fremd gewesen wäre.

Zu Paulus und den Korinthern: Der Kontext von 1 Kor 11 ist so klar, daß ich mich wundere, warum in der Geschichte der Kirche so häufig falsche Schlüsse gezogen worden sind. Der Mißbrauch, den Paulus den Korinthern vorwirft, hat mit einer unwürdigen Gestalt der Feier zu tun, nicht mit der Unwürdigkeit der Person. Folgerichtig steht hier für "unwürdig" im Griechischen ein Adverb, keine Adjektiv. Es muß also korrekt heißen: Wer in unwürdiger Weise ißt und trinkt, macht sich schuldig am Leib und Blut des Herrn. Worin diese unwürdige Weise besteht, stetzt Paulus den Korinthern detailliert auseinander: Sie verhalten sich nicht so, wie es der Gemeinschaft des Leibes Christi entspricht.

Gerade diese Stelle, die immer wieder zum Thema der Würdigkeit der Kommunikanten herangezogen wird und im Laufe der Kirchengeschichte viel Unheil angerichtet hat, läßt sich dafür eigentlich gar nicht heranziehen.

Das soll natürlich heißen, daß eine Selbstprüfung vor der Kommunion nicht angebracht sei. Sie ist es. Aber sie muß in meinen Augen vor allem darin bestehen, die eigene Bedürftigkeit bewußt zu machen. Wie Luther so schön sagt: Wenn Du Dich für würdig hältst, dann bleib davon, wenn Du Dich für unwürdig hältst, dann tritt herzu. ;)
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Marcus
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Beitrag von Marcus »

Stephen Dedalus hat geschrieben:Hallo Marcus,

Ich kann Deiner Argumentation nicht folgen.

Konsequenterweise müßtest Du dann auch geistig Behinderte oder Schwerkranke von der Kommunion ausschließen, wenn sie dem Geschehen nicht bewußt folgen können. Das halte ich aber für fatal.
An Geisteskranken, geistig Behinderten, soweit sie Christi Leib und Christi Blut nicht von Brot und Wein unterscheiden können, darf die Kommunion ebenfalls nicht ausgeteilt werden. Dasselbe gilt auch für alle anderen, die nicht mehr bei Verstand sind.

SD hat geschrieben:Ich denke auch nicht, daß sich dies mit der Bibel oder den Vätern begründen läßt. Vielmehr finde ich sowohl im NT wie auch in der frühen Kirche ein weitaus weniger individualistisches Verständnis der Sakramente und der Kirche.
Ich habe nicht behaupten wollen, dass die Kirchenväter hinsichtlich der Zulassung von kleinen Kindern zur Kommunion eine homogene Haltung einnahmen. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Der Hinweis auf die Kirchenväter war auf deren ablehnende Haltung bezüglich der Zulassung von Ungetauften zum Abendmahl gemünzt. Ich weiß selbst, dass zum Beispiel Cyprianus von Karthago oder Kyrill von Jerusalem keine Bedenken gegen die Kinderkommunion hatten. Die Westkirche hat dazu allerdings eine andere Meinung als die Ostkirche eingenommen. Und da es auch in der Anglikanischen Kirche Kommunionsunterricht gibt, gehe ich davon aus, dass auch die Kirche von England die Ansicht vertritt, dass man Menschen nicht einfach ohne vorheriger Belehrung zum Abendmahl zulassen kann.


SD hat geschrieben:Zu Paulus und den Korinthern: Der Kontext von 1 Kor 11 ist so klar, daß ich mich wundere, warum in der Geschichte der Kirche so häufig falsche Schlüsse gezogen worden sind. Der Mißbrauch, den Paulus den Korinthern vorwirft, hat mit einer unwürdigen Gestalt der Feier zu tun, nicht mit der Unwürdigkeit der Person. Folgerichtig steht hier für "unwürdig" im Griechischen ein Adverb, keine Adjektiv. Es muß also korrekt heißen: Wer in unwürdiger Weise ißt und trinkt, macht sich schuldig am Leib und Blut des Herrn. Worin diese unwürdige Weise besteht, stetzt Paulus den Korinthern detailliert auseinander: Sie verhalten sich nicht so, wie es der Gemeinschaft des Leibes Christi entspricht.
Bitte vollständig wiedergeben:
Wer in unwürdiger Weise ißt und trinkt, macht sich schuldig am Leib und Blut des Herrn, weil er nicht unterscheidet, den Leib des Herrn.
Hier trifft Paulus eine ganz klare Aussage zur Realpräsenz Christi im Sakrament. Und genauso, wie man den Leib Christi dadurch missachtet, indem man Ihn in unwürdiger Weise in sich hineinstopft, so macht sich letztlich auch jeder schuldig, der aus anderen Gründen Ihn nicht von normalen Brot unterscheidet.

SD hat geschrieben:Das soll natürlich heißen, daß eine Selbstprüfung vor der Kommunion nicht angebracht sei. Sie ist es. Aber sie muß in meinen Augen vor allem darin bestehen, die eigene Bedürftigkeit bewußt zu machen. Wie Luther so schön sagt: Wenn Du Dich für würdig hältst, dann bleib davon, wenn Du Dich für unwürdig hältst, dann tritt herzu. ;)
Ja, sicherlich. Aber auch die Kirche und der Pfarrer haben eine seelsorgerische Verantwortung zu tragen. Was meinst Du, weshalb es in lutherischen (Bekenntnis-)Kirchen üblich ist, sich vor Beginn der Messe zur Kommunion anzumelden? Und kleine Kinder genauso wie Geisteskranke werden sich wohl kaum dieser Selbstprüfung unterziehen können.

Nachtrag:

Ich denke, dass man z. B. einen Demenzkranken durchaus zur Kommunion zulassen kann, wenn er vor seiner Erkrankung beispielsweise ein gläubiger Christ war, um gerade solchen Menschen die Gnade zugänglich zu machen. Das wäre jetzt mal ein Beispiel für einen Ausnahmefall. Im Regelfall, gerade wenn man den Menschen nicht kennt, sollte man aber von einer Zulassung absehen.

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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Marcus hat geschrieben:An Geisteskranken, geistig Behinderten, soweit sie Christi Leib und Christi Blut nicht von Brot und Wein unterscheiden können, darf die Kommunion ebenfalls nicht ausgeteilt werden. Dasselbe gilt auch für alle anderen, die nicht mehr bei Verstand sind.
Das finde ich grausam. Was kann denn ein Mensch dafür, daß er "schwachsinnig" geboren wurde und damit nicht fähig, nachzuvollziehen, was die heilige Kommunion bedeutet? Was wissen wir denn, was in seinem Kopf vorgeht? Möglicherweise spürt der Mensch auf seine Art auch die Gegenwart Christi.

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Marcus
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Beitrag von Marcus »

anneke6 hat geschrieben:
Marcus hat geschrieben:An Geisteskranken, geistig Behinderten, soweit sie Christi Leib und Christi Blut nicht von Brot und Wein unterscheiden können, darf die Kommunion ebenfalls nicht ausgeteilt werden. Dasselbe gilt auch für alle anderen, die nicht mehr bei Verstand sind.
Das finde ich grausam. Was kann denn ein Mensch dafür, daß er "schwachsinnig" geboren wurde und damit nicht fähig, nachzuvollziehen, was die heilige Kommunion bedeutet? Was wissen wir denn, was in seinem Kopf vorgeht? Möglicherweise spürt der Mensch auf seine Art auch die Gegenwart Christi.
Ich denke, man muss die Sache etwas differenzierte sehen. Auch nach röm.-kath. Sichtweise darf nur derjenige die Kommunion empfangen, welche sich zur Realpräsenz Christi im Sakrament bzw. zum röm.-kath. Eucharistieverständnis bekennt. Wenn jemand, der beispielsweise sein Leben lang ein überzeugter Christ gewesen war und sich immer zur Realpräsenz bekannt hatte, bevor er beispielsweise an Demenz erkrankt ist, die Kommunion begehrt, ist die Sache mit Sicherheit anders zu beurteilen als bei einem Fremden. Es gibt Christen, die sich zur Realpräsenz bekennen, andere bekennen sich wiederum nicht zu ihr. Einen fremden getauften Christen, der nicht mehr bei Verstand ist, wird man allerdings kaum ernsthaft danach fragen können, was er glaubt bzw. war er zuvor geglaubt hatte. Deshalb sollte man hier sehr vorsichtig an die Sache rangehen. Der Empfang des Abendmahls ist darüber hinaus auch nicht zum Heil notwendig, so dass hier kein Grund besteht, schnellstmöglich die Kommunion auszuteilen. Die Entscheidung, wer letztlich zum Abendmahl zugelassen wird, muss der Pfarrer in seiner seelsorgerischen Verantwortung unter Abwägung aller Gesichtspunkte treffen. Da auch in der röm.-kath. Kirche kleine Kinder nicht zur Kommunion zugelassen sind, eben weil sie sich wohlmöglich der Bedeutung des Sakramentes nicht bewusst sind, kann ich es mir kaum vorstellen, dass die röm.-kath. Kirche an geistig Behinderten einfach so schnell die Kommunion austeilt. Eine Unterscheidungsfähigkeit hier einfach pauschal zu unterstellen, greift zu weit. Jesus Christus bescheinigte zwar auch den kleinen Kindern, dass sie an Ihn glauben, so dass die Kleinkindertaufe nicht zuletzt zur Tilgung ihrer Erbschuld konsequent ist. Entsprechendes kann man auch über geistig Behinderte sagen. Die Fähigkeit, Leib und Blut Christi von Brot und Wein unterscheiden zu können, ist damit allerdings nicht attestiert.

Grausam ist es nicht, jemanden mangels Unterscheidungskraft vom Altarsakrament auszuschließen, da dieses nicht heilsnotwendig ist (zumindest nicht nach lutherischer Lehre). Grauenhaft ist für mich eher die Vorstellung, dieses Sakrament leichtfertig an jemanden auszuteilen, der sich das Sakrament zu seinem Gericht nehmen könnte (die Betonung liegt hier auf „könnte“). Dass jemand, der nicht weiß, was er tut, genauso wie jemand, der die Realpräsenz bewusst leugnet oder bewusst in unwürdiger Weise Herrenmahl feiert, bestraft wird, gefällt auch mir ehrlich gesagt nicht besonders. Eines sollte man aber in jedem Fall bedenken: Es geht hier um unsere Mitmenschen und Mitchristen.

Und bevor die Gegner des Kleinkinderabendmahls und der pauschalen Zulassung geistig behinderter Menschen zur Kommunion eventuell noch als „Unmenschen“ bezeichnet werden, sollte bedacht werden, dass sie diese Haltung letztlich auch nur entsprechend ihrer persönlichen Auffassung aus gut gemeinten Gründen einnehmen.

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asderrix
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Beitrag von asderrix »

Marcus hat geschrieben:
asderrix hat geschrieben:
Marcus hat geschrieben:
Aus den beiden Versen kann entnommen werden, dass es beim Abendmahl um die Gemeinschaft zwischen Christen und Ihrem Herrn und untereinander geht.

„Denn ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christum Jesum. Denn wieviel euer auf Christum getauft sind, die haben Christum angezogen.“ (Gal 3, 26-27)

Gotteskind und ein Glied am Leib Christi ist man durch den Glauben an Christus sowie durch den Empfang der Taufe. Ein Getaufter, der vom Glauben wieder abfällt ist daher wohl als totes Glied am Leib Christi zu betrachten.

Mithin steht fest, dass nur getaufte Christen zur Abendmahlsgemeinschaft gehören. Ungetaufte gehören genauso wenig wie vom Glauben Abgefallene dazu.

Nichts anderes lehrten im Ergebnis auch die Kirchenväter.
In der Bibel gibt es keine ungetauften Christen und tote Glieder am Leibe Christi auch nett, ich würde dazu sagen, getaufte Nichtchristen.

Glied am Leib Christi wird man durch Glauben an Christus, die normale Folge ist die Taufe, aber sie ist keine Bedingung für die Zugehörigkeit zum Leib.
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Clemens
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Beitrag von Clemens »

In meiner Gemeinde gibt es ein kirchliches Behindertenwohnheim, in dem ich regelmäßig Gottesdienst halte, ab und zu auch mit Abendmahl. Keiner der anwesenden hat Ahnung von der Abendmahlslehre, trotzdem gebe ich die Kommunion aus. (Und wenn ich es verweigern würde, hätte ich einen handfesten Skandal in der Gemeinde! - ich weiß, das ist kein theologisches Argument, soll auch keines sein, nur eine Tatsachenbeschreibung.)

Ich gehe davon aus, dass die katholische Kirche das auch so machen würde. Und das beruhigt/tröstet mich.
Habe/Tue ich recht?

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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Der Katechismus, Nr. 1244 kritisiert die Praxis der Kommunionsspender an Kleinkinder nicht, erwähnt aber, daß im lateinischen Ritus (und nur in ihm!) Kindern die Kommunion erst gereicht wird, wenn sie im Vernunftsalter sind. Traditionell sind das etwa 8 Jahre.
Ich habe noch nie gehört, daß in einer katholischen Gemeinde geistig Behinderten die Kommunion verweigert wurde. Ganz davon abgesehen gibt es durchaus geistig behinderte Erwachsene, deren Entwicklungsstand einem achtjährigem oder älterem Kind entspricht.

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Marcus
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Beitrag von Marcus »

asderrix hat geschrieben:
Marcus hat geschrieben:
asderrix hat geschrieben:
Marcus hat geschrieben:
Aus den beiden Versen kann entnommen werden, dass es beim Abendmahl um die Gemeinschaft zwischen Christen und Ihrem Herrn und untereinander geht.

„Denn ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christum Jesum. Denn wieviel euer auf Christum getauft sind, die haben Christum angezogen.“ (Gal 3, 26-27)

Gotteskind und ein Glied am Leib Christi ist man durch den Glauben an Christus sowie durch den Empfang der Taufe. Ein Getaufter, der vom Glauben wieder abfällt ist daher wohl als totes Glied am Leib Christi zu betrachten.

Mithin steht fest, dass nur getaufte Christen zur Abendmahlsgemeinschaft gehören. Ungetaufte gehören genauso wenig wie vom Glauben Abgefallene dazu.

Nichts anderes lehrten im Ergebnis auch die Kirchenväter.
In der Bibel gibt es keine ungetauften Christen und tote Glieder am Leibe Christi auch nett, ich würde dazu sagen, getaufte Nichtchristen.

Glied am Leib Christi wird man durch Glauben an Christus, die normale Folge ist die Taufe, aber sie ist keine Bedingung für die Zugehörigkeit zum Leib.
Tote Glieder am Leib Christi kannst Du gerne als „getaufte Nichtchristen“ bezeichnen. Das war auch eher bildlich gemeint. Jemand, der vom Glauben abgefallen ist, gleicht wohl am ehesten einem kranken/abgestorbenen Ast. Findet er zum Glauben wieder zurück, entspricht er einem genesenen Ast, der am Baum bleibt. Wenn nicht, entspricht er einem abgestorben Ast, der vom Baum abgefallen ist.

Ich würde durchaus jemanden, der zum Glauben an Christus gefunden, die Taufe begehrt, aber keine Möglichkeit mehr dazu hatte, getauft zu werden, als Christen bezeichnen. Von „nichtgetauften Christen“ schrieb ich übrigens nichts.

Glied am Leib Christi wird man durch den Glauben und durch die Taufe. Nicht umsonst steht in der Schrift: „Denn ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christum Jesum. Denn wieviel euer auf Christum getauft sind, die haben Christum angezogen.“

Jesus Christus gehört durch unsere Taufe zu uns und wir zu Ihm. Somit sind wir zu Gliedern Seines Leibes geworden.

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Marcus
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Beitrag von Marcus »

anneke6 hat geschrieben:Der Katechismus, Nr. 1244 kritisiert die Praxis der Kommunionsspender an Kleinkinder nicht, erwähnt aber, daß im lateinischen Ritus (und nur in ihm!) Kindern die Kommunion erst gereicht wird, wenn sie im Vernunftsalter sind. Traditionell sind das etwa 8 Jahre.
Ich habe noch nie gehört, daß in einer katholischen Gemeinde geistig Behinderten die Kommunion verweigert wurde. Ganz davon abgesehen gibt es durchaus geistig behinderte Erwachsene, deren Entwicklungsstand einem achtjährigem oder älterem Kind entspricht.
Papst Pius X. hatte meines Wissens zu seiner entschieden, dass Kinder, sobald sie die Kommunion von normaler Speise unterscheiden können, zur Kommunion dürfen. Umgekehrt heißt das aber auch, dass jemand, der die Kommunion nicht von gewöhnlicher Speise unterscheiden kann, auch nicht die Kommunion empfangen darf. Da scheint die RKK im Laufe der Zeit offenbar liberaler geworden zu sein. Außerdem habe ich nicht geschrieben, dass Kinder und geistig Behinderte sowie Geisteskranke nicht die Kommunion empfangen dürfen, sondern, dass darauf abzustellen ist, ob sie Leib und Blut Christi von Brot und Wein unterscheiden können. Zuvor sollten sie natürlich in der Abendmahlslehre unterrichtet worden sein, was der Pfarrer sicherzustellen hat. Darüber hinaus schrieb ich noch, dass keine Bedenken dagegen bestehen, einen Geisteskranken, der vor seiner Erkrankung ein bekennender Christ war, ebenfalls die Kommunion auszuteilen. Ich habe mich niemals für einen allgemeinen Ausschluss von christlichen Kindern, behinderten oder geisteskranken Christen ausgesprochen.

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asderrix
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Beitrag von asderrix »

Marcus hat geschrieben:

Glied am Leib Christi wird man durch den Glauben und durch die Taufe. Nicht umsonst steht in der Schrift: „Denn ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christum Jesum. Denn wieviel euer auf Christum getauft sind, die haben Christum angezogen.“

Jesus Christus gehört durch unsere Taufe zu uns und wir zu Ihm. Somit sind wir zu Gliedern Seines Leibes geworden.
Das was du oben schriebst, das es getaufte Nichtchristen gibt, zeigt das die Taufe nicht das Christsein bewirkt.

Die Taufe ist die logische Folge auf ein Christwerden, wo man die Tatsache, das man zu Christus gehört, das Gnadengeschenk angenommen hat, fest macht, gleichsam durch ein Gelübde:
"Ich gehöre zu Christus, niemand kann mich aus seiner Hand reißen."
Jedes Gedächtnismahl sagt: Das Beste kommt noch!

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Marcus
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Beitrag von Marcus »

asderrix hat geschrieben:
Marcus hat geschrieben:

Glied am Leib Christi wird man durch den Glauben und durch die Taufe. Nicht umsonst steht in der Schrift: „Denn ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christum Jesum. Denn wieviel euer auf Christum getauft sind, die haben Christum angezogen.“

Jesus Christus gehört durch unsere Taufe zu uns und wir zu Ihm. Somit sind wir zu Gliedern Seines Leibes geworden.
Das was du oben schriebst, das es getaufte Nichtchristen gibt, zeigt das die Taufe nicht das Christsein bewirkt.

Die Taufe ist die logische Folge auf ein Christwerden, wo man die Tatsache, das man zu Christus gehört, das Gnadengeschenk angenommen hat, fest macht, gleichsam durch ein Gelübde:
"Ich gehöre zu Christus, niemand kann mich aus seiner Hand reißen."
Marcus hat geschrieben:Glied am Leib Christi wird man durch den Glauben und durch die Taufe.
Ich habe niemals geschrieben, dass die Taufhandlung allein das Christsein bewirke. Vielmehr gehört, wie bereits mehrfach betont, auch der Glaube dazu. Andernfalls hätte ich mich bekenntniswirdrig geäußert.
Kleine Katechismus Luthers hat geschrieben:Das vierte Hauptstück: Das Sakrament der Heiligen Taufe


Zum ersten: Was ist die Taufe?

Die Taufe ist nicht allein schlicht Wasser,
sondern sie ist das Wasser
in Gottes Gebot gefaßt
und mit Gottes Wort verbunden.

Welches ist denn dies Wort Gottes?

Unser Herr Christus spricht
bei Matthäus im letzten Kapitel:
Gehet hin in alle Welt
und machet zu Jüngern alle Völker:
Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.


Zum zweiten: Was gibt oder nützt die Taufe?

Sie wirkt Vergebung der Sünden,
erlöst vom Tode und Teufel
und gibt die ewige Seligkeit allen, die es glauben,
wie die Worte und Verheißung Gottes lauten.

Welches sind denn solche Worte und Verheißung Gottes?

Unser Herr Christus spricht bei Markus im letzten Kapitel:
Wer da glaubt und getauft wird,
der wird selig werden;
wer aber nicht glaubt,
der wird verdammt werden.

Zum dritten: Wie kann Wasser solch große Dinge tun?

Wasser tut's freilich nicht,
sondern das Wort Gottes,
das mit und bei dem Wasser ist,
und der Glaube,
der solchem Worte Gottes im Wasser traut.

Denn ohne Gottes Wort
ist das Wasser schlicht Wasser und keine Taufe;
aber mit dem Worte Gottes ist's eine Taufe,
das ist ein gnadenreiches Wasser des Lebens
und ein Bad der neuen Geburt im Heiligen Geist;
wie Paulus sagt zu Titus im dritten Kapitel:
Gott macht uns selig
durch das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung im Heiligen Geist,
den er über uns reichlich ausgegossen hat
durch Jesus Christus, unsern Heiland,
damit wir, durch dessen Gnade gerecht geworden,
Erben des ewigen Lebens würden
nach unsrer Hoffnung.
Das ist gewißlich wahr.


Zum vierten: Was bedeutet denn solch Wassertaufen?

Es bedeutet, daß der alte Adam in uns
durch tägliche Reue und Buße soll ersäuft werden
und sterben mit allen Sünden und bösen Lüsten;
und wiederum täglich herauskommen und auferstehen ein neuer Mensch,der in Gerechtigkeit und Reinheit vor Gott ewiglich lebe.
Wo steht das geschrieben?
Der Apostel Paulus spricht zu den Römern im sechsten Kapitel:
Wir sind mit Christus begraben durch die Taufe in den Tod,
damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten
durch die Herrlichkeit des Vaters,
auch wir in einem neuen Leben wandeln.

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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

@ Marcus:
Meines Wissens ist der Brauch, auch Kleinkindern die Kommunion zu spenden, älter als Pius X. In den Apostolischen Konstitutionen (4. Jahrhundert) ist vorgesehen, daß die kleinen Kinder die Kommunion nach den Geistlichen und vor der allgemeinen Gemeinde empfangen sollen.
Ich denke es geht darum, die Eucharistie von gewöhnlicher Speise zu unterscheiden, und zwar im Rahmen des für den Einzelnen Möglichen. Ein Baby wird dies überhaupt nicht können -- trotzdem ist es eigentlich der ideale Kommunikant, da es noch gar nicht in der Lage ist, Sünden zu begehen. Wenn die Kinder älter werden, kann man es ihnen schon erklären. Und ich halte es für wichtig, daß sie nicht nur wissen, daß diese Speise Jesus ist, und andere nicht, sondern daß sie auch wissen, wer Jesus ist, und daß sie ihn lieben.
Wenn ein Kleinkind bei uns (im lateinischen Ritus) warten muß, um die Kommunion zu empfangen, so ist es doch irgendwann endlich so weit. Einem Menschen, der so lange er lebt, den geistigen Stand eines Kleinkindes hat, und der sich nicht bösartig benimmt oder die Hostien sofort wieder ausspuckt, die Kommunion zu verweigern, halte ich nach wie vor für grausam.

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Marcus
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Beitrag von Marcus »

anneke6 hat geschrieben:@ Marcus:
Meines Wissens ist der Brauch, auch Kleinkindern die Kommunion zu spenden, älter als Pius X. In den Apostolischen Konstitutionen (4. Jahrhundert) ist vorgesehen, daß die kleinen Kinder die Kommunion nach den Geistlichen und vor der allgemeinen Gemeinde empfangen sollen.
8. Buch AK hat geschrieben:Und hierauf kommuniziere der Bischof, dann die Presbyter, Diakonen, Subdiakonen, Vorleser, Sänger und Asketen, und unter den Frauen die Diakonissen, die Jungfrauen und Witwen, dann die Kinder und das ganze Volk nach der Reihe mit Scheu und Ehrfurcht ohne Lärm.
Im Großen und Ganzen richtig. Hierbei handelt es sich aber um eine östliche Liturgie. Das ist natürlich ein Beweis dafür, dass Kinder zur Kommunion zugelassen waren. Mir ging es aber mehr um die Westkirche. Im Kanon von St. Hippolyt werden Kinder (wenn ich nichts überlesen habe) z. B. nicht erwähnt. Bei Cyprianus von Karthago findet man hingegen schon Indize für diese Praxis. Er war allerdings Nordafrikaner.

Ich denke es geht darum, die Eucharistie von gewöhnlicher Speise zu unterscheiden, und zwar im Rahmen des für den Einzelnen Möglichen. Ein Baby wird dies überhaupt nicht können -- trotzdem ist es eigentlich der ideale Kommunikant, da es noch gar nicht in der Lage ist, Sünden zu begehen. Wenn die Kinder älter werden, kann man es ihnen schon erklären. Und ich halte es für wichtig, daß sie nicht nur wissen, daß diese Speise Jesus ist, und andere nicht, sondern daß sie auch wissen, wer Jesus ist, und daß sie ihn lieben.
Wenn ein Kleinkind bei uns (im lateinischen Ritus) warten muß, um die Kommunion zu empfangen, so ist es doch irgendwann endlich so weit. Einem Menschen, der so lange er lebt, den geistigen Stand eines Kleinkindes hat, und der sich nicht bösartig benimmt oder die Hostien sofort wieder ausspuckt, die Kommunion zu verweigern, halte ich nach wie vor für grausam.
In den luth. Bekenntnisschriften steht auch nur ausdrücklich drin, dass diejenigen, welche das Sakrament verachten und unchristlich lebten, es zu ihrem Schaden und zu ihrer Verdammnis nähmen (GK V. Teil Nr. 69). Nicht nur deshalb, sondern auch aus rein emotionalen Gründen, tue ich mir bei dem Gedanken, dass auch Kleinkinder und geistig Schwerstbehinderte sowie Geisteskranke das Sakrament zu ihrem Gericht nehmen können, ebenfalls schwer.

Die Ungewissheit allerdings, wie das Sakrament bei ihnen wirken wird, bereitet mir aber dennoch Sorge.

Die Bekenntnisschriften bzw. der Große Katechismus Luthers äußern sich zur Zulassung wie folgt:
Denn wir sind nicht gesinnt, die zuzulassen und es denen zu reichen, die nicht wissen, was sie da suchen oder warum sie kommen. (GK V. Teil Nr. 2)
Zu den Kindern:
Darum wisse ein jeder Hausvater, daß er auf Grund von Gottes Befehl und Gebot dazu verpflichtet ist, seine Kinder dies zu lehren oder lernen zu lassen, was sie können sollen. Denn nachdem sie getauft und in die Christenheit aufgenommen sind, sollen sie auch in den Genuß dieser Gemeinschaft am Sakrament kommen, damit sie uns dienen, und nützlich werden können. Denn sie alle müssen uns doch glauben, lieben, beten und wider den Teufel fechten helfen. (GK V. Teil Nr. 87)
Da steht zwar drin, dass auch die Kinder als Christen die Kommunion empfangen sollen. Zuvor werden aber auch ihre Väter dazu aufgefordert, sie in der christlichen Lehre hinreichend zu erziehen. Eine pauschale Kinderzulassung kann da nicht rausgelesen werden. Vielmehr wird eher erwartet, dass sie zunächst in der christlichen Lehren zu unterweisen sind, weil sie auch die Kommunion empfangen sollen. So finde ich es auch richtig.
Wer kommunizieren will, muss auch über das notwendige Grundwissen verfügen, um sich selbst ganz nach den Worten Pauli prüfen zu können.

Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

anneke6 hat geschrieben:@ Marcus:
Meines Wissens ist der Brauch, auch Kleinkindern die Kommunion zu spenden, älter als Pius X. In den Apostolischen Konstitutionen (4. Jahrhundert) ist vorgesehen, daß die kleinen Kinder die Kommunion nach den Geistlichen und vor der allgemeinen Gemeinde empfangen sollen.
Ich denke es geht darum, die Eucharistie von gewöhnlicher Speise zu unterscheiden, und zwar im Rahmen des für den Einzelnen Möglichen. Ein Baby wird dies überhaupt nicht können -- trotzdem ist es eigentlich der ideale Kommunikant, da es noch gar nicht in der Lage ist, Sünden zu begehen. Wenn die Kinder älter werden, kann man es ihnen schon erklären. Und ich halte es für wichtig, daß sie nicht nur wissen, daß diese Speise Jesus ist, und andere nicht, sondern daß sie auch wissen, wer Jesus ist, und daß sie ihn lieben.
Wenn ein Kleinkind bei uns (im lateinischen Ritus) warten muß, um die Kommunion zu empfangen, so ist es doch irgendwann endlich so weit. Einem Menschen, der so lange er lebt, den geistigen Stand eines Kleinkindes hat, und der sich nicht bösartig benimmt oder die Hostien sofort wieder ausspuckt, die Kommunion zu verweigern, halte ich nach wie vor für grausam.
Ich stimme Anneke hier voll und ganz zu.

Ich denke, daß man das Pferd von der falschen Seite aus aufzäumt, wenn man von den Kommunikanten verlagen will, die Bedeutung des Abendmahls (voll) zu erkennen. Dies ist - ich erwähnte es oben schon - sehr neuzeitlich und individualistisch gedacht. Die katholische Tradition denkt so eigentlich nicht. Hier gilt vielmehr: Die Eucharistie ist das Sakrament der glaubenden Kirche. Jeder ist zugelassen, der sich nicht selbst durch Unglauben oder Fehlverhalten davon ausschließt. Kleinkinder oder Geistesschwache können dies aber gar nicht tun, denn ihnen ist Unglaube oder Fehlverhalten im Sinne eines Erwachsenen fremd. Daher ist ihnen auch nicht die Kommunion zu verweigern, sofern sie getauft sind.

Einzig zustimmen würde ich Marcus im Falle der Krankenkommunion. Wenn etwa bekannt ist, daß ein Schwerkranker bei Bewußtsein die Kommunion abgelehnt hat, so ist ihm in meinen Augen auch dann die Kommunion nicht zu reichen, wenn er sich im Zustand schwerer Krankheit und evtl. ohne Bewußtsein befindet.

Noch ein Wort zur "Unterscheidung": In meinen Augen ist die Korintherstelle hier nicht ausreichend. Zwar verwendet Paulus das Verb "unterscheiden" und verbindet damit die Drohung gegen die Kirche in Korinth. Gemeint ist jedoch keine Verstehensunterscheidung zwischen normalem Brot und konsekriertem Brot. Es geht vielmehr um die praktische Unterscheidung, um die Art, wie man mit der Kommunion umgeht. Das Problem ist nicht, daß die Korinther nicht wissen, was sie da feiern, sondern daß sie es tun, ohne sich des Leibes und Blutes Christi als würdig zu erweisen, weil sie nicht auf die Armen warten bei der Feier. Das Gericht wird hier also denen angekündigt, die den Leib des Herrn empfangen, aber daraus keine Konsequenzen ziehen, sondern so tun, als könne alles beim Alten bleiben.

Dies ist aber keine Frage der falschen Lehre, sondern des falschen Tuns, also Orthopraxie, nicht Orthodoxie. ;)
If only closed minds came with closed mouths.

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Clemens
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Beitrag von Clemens »

Ich möchte SDs letzten Postings hiermit ausdrücklich zustimmen! :)

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Marcus
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Beitrag von Marcus »

Stephen Dedalus hat geschrieben:
Noch ein Wort zur "Unterscheidung": In meinen Augen ist die Korintherstelle hier nicht ausreichend. Zwar verwendet Paulus das Verb "unterscheiden" und verbindet damit die Drohung gegen die Kirche in Korinth. Gemeint ist jedoch keine Verstehensunterscheidung zwischen normalem Brot und konsekriertem Brot. Es geht vielmehr um die praktische Unterscheidung, um die Art, wie man mit der Kommunion umgeht. Das Problem ist nicht, daß die Korinther nicht wissen, was sie da feiern, sondern daß sie es tun, ohne sich des Leibes und Blutes Christi als würdig zu erweisen, weil sie nicht auf die Armen warten bei der Feier. Das Gericht wird hier also denen angekündigt, die den Leib des Herrn empfangen, aber daraus keine Konsequenzen ziehen, sondern so tun, als könne alles beim Alten bleiben.

Dies ist aber keine Frage der falschen Lehre, sondern des falschen Tuns, also Orthopraxie, nicht Orthodoxie. ;)
Dann nehme wir mal eine andere Übersetzung, die etwas deutlicher wird:

„Wer unwürdig von dem Brot ißt und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon ißt und trinkt, ohne zu bedenken, daß es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er ißt und trinkt" (1 Kor 11,27-29).

1. Verlangt der Apostel eine Selbstprüfung.
2. Bringt die Einheitsübersetzung noch deutlicher zum Ausdruck, dass sich die Androhung auf auf jene bezieht, welche sich zuvor nicht selbst prüfen bzw. welche nicht bedenken, dass das Brot der Leib Christi ist und deshalb in unwürdiger Weise den Leib Christi empfangen.

Ignatius von Antiochien schrieb dazu:
Von der Eucharistie und dem Gebete halten sie sich ferne, weit sie nicht bekennen, dass die Eucharistie das Fleisch unseres Erlösers Jesus Christus ist, das für unsere Sünden gelitten hat und das der Vater in seiner Güte auferweckt hat. (Ignatius an die Smyrnäer, 7. Kapitel, Satz 1
Für ihn stand fest, dass man zu bekennen hat, den wahrhaftigen Leib des Sohne Gottes zu empfangen, zu bekennen, dass Er für unsere Sünden gelitten hat und Sein Vater Ihn auferweckt hat. Mithin wären schon drei Bedingungen genannt.

Auch die RKK verlangt von den Kommunikanten eine Selbstprüfung. So soll z. B. niemand zur Kommunion gehen, wer schwere Schuld auf sich geladen und diese Todsünde nicht gebeichtet hat.

Hieronymus wird noch deutlicher:
Hieronymus hat geschrieben:Und zuletzt heißt es: "Wenn jemand ohne Wissen vom Geheiligten ißt, dann wird es ihm als Sünde und Vergehen angerechnet, und er ist des Gelübdes schuldig". Darum gibt auch der Apostel die Mahnung, die Eucharistie des Herrn in aller Vorsicht zu empfangen, damit sie uns nicht zur Verdammnis und zur Verurteilung gereiche. Wenn schon im Gesetze die Unkenntnis von Strafe betroffen wird, um wieviel mehr im Evangelium die bewußte Bosheit!
Quelle: Hieronymus - Dialog gegen die Pelagianer, 1. Buch, 34. Kapitel
Ich tendiere zwar in die Richtung, dass sich Kleinkinder und geistig Scherbehinderte den Leib Christi nicht zu Gericht nehmen werden. Apostel Paulus hat allerdings geboten, dass sich jeder Kommunikant einer Selbstprüfung zu unterziehen hat, bevor er kommuniziert. Das unterscheidet das Abendmahl auch von der Taufe. Da sich Kleinkinder und geistig Schwerstbehinderte einer solchen Selbstprüfung gerade nicht unterziehen können, wird hier ein apostolisches Gebot schlichtweg nicht beachtet.

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