Lutheraner hat geschrieben:Marcus hat geschrieben:Bislang habe ich es lediglich mal vernommen, dass es auch Einzelfälle gegeben haben soll, wo offenbar Nicht-Ordinierte ordinierten.
Z.B. bei Bischof Timoteus:
"Lass nicht außer Acht die Gabe in dir, die dir gegeben ist durch Weissagung mit Handauflegung der Ältesten." (1Tim 4,14)
Die Arianischen Bischöfe standen aus katholischer und anglikanischer Sicht auch in einer gültigen apostolischen Sukzession. Aus unserer heutigen gemeinsamen Sicht waren das überhaupt keine Christen. Dieses Beispiel zeigt doch schön auf, dass es wenig bringt, auf so etwas wie angebliche Bischofsweihen oder Sukzessionslinien viel wert zu legen. Wichtig ist die reine Lehre und die wird (wie man an den Arianern sieht) auch nicht durch angebliche Bischofsweihen geschützt - weil es diese überhaupt nicht gibt.
Eine Ordination kann also im Notfall auch von Laien durchgeführt werden. Bei Auswandererkirchen (USA, Australien, etc.) war das sicherlich öfters der Fall.
Ich stimme mit Dir zweifellos darin überein, dass die apostolische Sukzession auch eine Lehrsukzession ist, so dass sie überall dort, wo sich eine Gemeinschaft mit ihren Bischöfen außerhalb der allgemeinen christlichen Lehren befindet, auch nicht fortbestehen kann oder wenigstens ruht. Bei Irenäus von Lyon stand ja gerade die rechtsmäßige Weitergabe der christlichen Lehre im Vordergrund. Der Garant dafür war unstrittig das gemeindeübergreifende Aufseheramt.
Timotheus wurde vom Apostel Paulus und anderen Ältesten ordiniert. Eine Ordination war für Apostel nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Bei ihnen, die ihre Charismen von Jesus Christus bekamen, nimmt die apostolische Nachfolge ja schließlich ihren Anfang.
Die Bedeutung der Handauflegung hebt auch kein geringer als der Missionsapostel Paulus hervor. Bei der Ordination handelt es sich aus meiner Sicht nicht um eine einfache Beauftragung zum Dienst am Wort und Sakrament, sondern um eine effektive Segnung in das Amt der Kirche. Deshalb haben derartige Segnungen immer von entsprechend Gesegneten zu erfolgen, nach der biblischen Erzählung waren das entweder die Apostel selbst oder Ordinierte wie z. B. Timotheus. Das Predigtamt steht schließlich in apostolischer Nachfolge, so dass ein Prediger kein schlichter bestellter Vertreter seiner Gemeinde ist. Demnach handelt er auch nicht stellvertretend für seine Gemeinde, sondern an Christi Statt. Der Pastor wird auch in der Bibel nicht als Haushalter seiner Gemeinde, sondern als Haushalter Gottes bezeichnet.
Da es in der frühen Kirchengeschichte keine eindeutigen Hinweise darauf gibt, dass die Ordination ins bischöfliche Amt eine besondere von der Ordination ins Amt des Presbyter verschiedene Segnungsvollmacht (z. B. Ordinationsvollmacht) verlieh bzw. es biblisch nur eine Ordination gibt und Amtsbezeichnungen wie Bischof und Ältester austauschbar verwendet wurden, verfügt für mich bereits jeder Ordinierte über alle Amtscharismen.
Die Ausbreitung des christlichen Glaubens und die zahlreichen Neugründungen christlicher Gemeinden machten es allerdings erforderlich, auf eine höhere Ebene befähigte Männer ein Amt zu geben, durch das sie über die Lehren innerhalb der ihnen untergeordneten Gemeinden wachen und ggf. Lehrzucht ausüben konnten. Das Ordinationsrecht gemäß kirchlichem Recht einer höheren Instanz vorzubehalten dient letztlich dazu, dem aufsichtsführenden Geistlichen die Möglichkeit zu geben, sich über die Ordinationskandidaten ein persönliches Bild zu verschaffen, um es einigermaßen garantieren zu können, dass Irrlehrer oder sonstige Ungeeignete und Unwürdige erst gar nicht ordiniert werden. Würde ein Pastor entgegen kirchlichem Recht einen Anderen ins Pastorenamt ordinieren, wäre eine solche Ordination auch aus meiner Sicht als nichtig anzusehen. Nicht weil er nicht ordinieren könnte, sondern, weil eine Ordination voraussetzt, dass der zu Ordinierende danach auch einen kirchlichen Dienst im Predigtamt verrichtet. Da Pfarrer jedoch nicht über die Kompetenz verfügen, jemanden mit der Wahrnehmung der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung innerhalb der Kirche zu beauftragen, fehlt es bereits an dieser Voraussetzung. Die Bibel berichtet jedenfalls nur davon, dass Männer mit dem Ziel ordiniert wurden, um in den Gemeinden den Dienst als Hirten/Bischöfe/Presbyter zu verrichten.
Wenn kirchliche Strukturen zusammenbrechen oder ein Schisma zur Aufrechterhaltung der wahren christlichen Lehre erforderlich wird, kann sich natürlich jeder treue christlicher Pastor von seiner Kirchengemeinschaft mit seiner Gemeinde lösen und eigene kirchliche Strukturen aufbauen, worunter auch das Installieren von benötigten Ämtern und die Vornahme von Ordinationen zählen. Dass das Verharren in der christlichen Wahrheit über das kirchliche Recht steht, ergibt sich schon nicht weniger daraus, dass wir als Christen verpflichtet sind, die unverfälschte „Frohe Botschaft Christi“ an unsere Mitmenschen zu bringen.
Am Prinzip der Apostolischen Sukzession als Lehr- und Personensukzession halte ich daher grundsätzlich fest. Die Lehre des dreigliedrigen Amtes kann ich zwar als traditionell entfaltetes Amtsverständnis betrachten, halte aber auch daran fest, dass biblisch nur eine Ordination in das eine Amt der Kirche nachweisbar ist, so dass die Weitergabe der Apostolischen Sukzession auf presbyteriale Ebene für mich bereits hinlänglich ist. Die Ordination betrachte ich darüber hinaus auch als sakramentale Handlung. Sie eine „Heilige Ordination“ zu nennen oder von einer „Heiligen Weihe“ zu sprechen, empfinde ich als durchaus angemessen.
Da ich die lutherische Kirche als die „reorganisierte Katholische Kirche“ der Väter betrachte, bleibt mir nicht anderes übrig als auf Grundlage der biblischen, aber auf anhand der allgemeinen außerbiblischen Überlieferung nachzuweisen, dass dies der Fall ist. Mit der Ableitung des kirchlichen Amtes von der Priesterschaft der Getauften kann man diesem Anspruch definitiv nicht gerecht werden. Da die Apostolische Sukzession im deutschen Luthertum nicht bischöflich, sondern nur presbyterial weitergegeben worden ist, muss es oberstes Ziel sein, anhand der Bibel sowie der Tradition es belegen zu können, dass ein Priester auch einen Bischof ins Amt einsetzen kann bzw. solches auch geschah. Ob man den „Oberpastor“ nun Bischof oder Superintendent nennt, ist dabei unerheblich.
Pfr. em. Diestelmann hat geschrieben:Die apostolische Sukzession. In der vatikanischen Erklärung heißt es: "Die kirchlichen Gemeinschaften hingegen, die den gültigen Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, sind nicht Kirchen im eigentlichen Sinn ..." Unter apostolischer Sukzession versteht man die in der Weihe seit den Zeiten der Apostel ununterbrochene Weitergabe des Bischofsamtes, durch die Handauflegung bei Bischofsweihe bzw. Ordination. Darum heißt es in der vatikanischen Erklärung: "Die Gläubigen sind angehalten zu bekennen, dass es eine geschichtliche, in der apostolischen Sukzession verwurzelte Kontinuität zwischen der von Christus gestifteten und der katholischen Kirche gibt".
Praktisch erkennt aber Rom die bischöfliche Sukzession - wo sie außerhalb der römischen Kirche (Schweden, anglikanische Kirche u.a.) erhalten blieb - auch da nicht an, da für sie kein Plazet vom Vatikan gegeben wurde.
Was ist von lutherischer Seite hierzu zu sagen? Zunächst sind hier einige historische Feststellungen zu treffen: Hier im Abendland war im späten Mittelalter das Bischofsamt mit weltlicher und geistlicher Macht ("Fürstbischöfe") überladen. Die Bischöfe ließen infolgedessen in der Regel ihre geistlichen Funktionen durch Dritte wahrnehmen. Für Renaissancepäpste und Bischöfe waren Politik, Kunst und weltliche Interessen wichtiger als die Ausübung des bischöflichen Hirtenamtes. Darum vermochten die Reformatoren sie wohl als weltliche Machthaber, nicht aber als geistliche Amtsinhaber anzuerkennen. In den Schmalkaldischen Artikeln heißt es darum: "Wenn die Bischöfe rechte Bischöfe sein wollten und sich der Kirche und des Evangeliums annehmen würden, so möchte man das um der Liebe und der Einigkeit willen ... lassen gegeben sein." Dahinter stand zugleich die biblische Erkenntnis, daß das Bischofsamt zwar wichtig für die Verkündigungsarbeit im Sinne der Sendung Christi wichtig ist, sich aber erst in nachapostolischer Zeit herausgebildet hat. Die Reformatoren wollten das Bischofsamt keineswegs abschaffen, im Gegenteil: Sie schufen ein Amt, das nunmehr die geistlichen Funktionen des Bischofsamtes (Visitationen, Wachen über die rechte Lehre etc.) wahrnehmen sollte: Das Superintendentenamt. Das ursprünglich lateinische Wort "Superintendent" bedeutet dasselbe wie das ursprünglich griechische Wort "Episkopus" (= Bischof). Luther konnte darum in den Superintendenten nicht nur die rechten Bischöfe erkennen, sondern im Hinblick auf sie ganz unbefangen von der "successio apostolica", d. h. von der Kette der Berufungen, sprechen, die von den Aposteln zu den Bischöfen (bzw. Superintendenten) führt. So schrieb er im großen Galaterkommentar: "Es gibt also eine doppelte göttliche Berufung, eine mittelbare und eine unmittelbare. Gott ruft uns alle heute zum Wortamt durch mittelbare Berufung, d i. durch eine Berufung, die durch Menschen geschieht. Die Apostel aber sind unmittelbar durch Christus berufen, so wie die Propheten im Alten Testament von Gott selbst. Die Apostel haben später ihre Schüler berufen, wie Paulus den Timotheus, Titus etc., - die haben dann die Bischöfe berufen, wie Titus 1 zu lesen ist, die Bischöfe haben ihre Nachfolger berufen bis auf unsere Tage. Und so wird's weitergehen bis zum Ende der Welt. Das ist die mittelbare Berufung, weil sie durch Menschen geschieht und dennoch ist sie göttlich." Mit anderen Worten: Die successio apostolica ist auch in der lutherischen Kirche erhalten, da ja die Ordination der Superintendenten stets durch Handauflegung erfolgte. Die ununterbrochene Kette blieb jedenfalls auf presbyteraler Ebene erhalten. (Dies hat übrigens der frühere Kurienkardinal Bea ausdrücklich bestätigt.)
Es war also nicht die bischöfliche succesio, sondern die Jurisdiktion der mittelalterlichen Bischöfe, die mit der Einsetzung der Superintendenten durch die Reformatoren erlosch. Das Augsburger Reichstag 1530 hält den Weg für eine Wiederanerkennung der bischöflichen Jurisdiktion unter den Bedingungen der evangelischen Predigt und einer Sakramentsverwaltung, die dem Evangelium nicht widerspricht, offen.
Von das aus ergeben sich gerade unter dem Gesichtspunkt der jetzt verkündeten vatikanischen Erklärung ‚DOMINUS IESUS‘ kritische Anfragen an das Selbstverständnis der lutherischen Kirche:
Darf sich die lutherische Kirche mit der römischen Behauptung abfinden, in ihr sei die apostolische Sukzession abgerissen? Wenn ja, akzeptiert sie die unchristliche Degradierung Roms und findet sich damit ab, nur noch als eine "kirchliche Gemeinschaft" und nicht als Kirche zu gelten.
Wie versteht sie das Amt der Superintendenten (Landesbischöfe, Pröpste etc.)? Nur als ein weltliches Regieramt oder als eine Verwaltungsfunktion, dann wird dies Amt in gleicher Weise seiner Bedeutung beraubt wie dies im Mittelalter durch die Verquickung von weltlicher und geistlicher Macht geschah. Versteht sie es aber als bischöfliches Hirtenamt, dann kann dies nur so geschehen, daß dieses Amt seinen Sinn erhält, weil es mit Wort und Sakrament und Wachen über die reine Lehre des Evangeliums die Herde Christi auf die gute Weide des Erzhirten Jesus Christus führt.
Quelle:
http://www.luther-in-bs.de/Wassagt.htm