Mariä Lichtmeß
Mariä Lichtmeß
Mariä Lichtmess am 2.2. endet die dunkle Jahreszeit, in der Weihnachten Christus als das Licht erschienen ist. Seinen Sinn hat das Fest von Lk 2,22 her: "Dann kam für sie der Tag der vom Gesetz des Mose vorgeschriebenen Reinigung. Sie brachten das Kind nach Jerusalem hinauf, um es dem Herrn zu weihen." Daher feiern wir heute dieses Fest auch als Darstellung des Herrn. Eigentlich fällt die Messe in diesem Jahr an diesem Tag aus. Aber wir haben ja die Vorabendmesse der Karnevalswoche, in der dieses Fest vielleicht hier und da mit einer Erwähnung mundartlich begangen wird.
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- Benedictus
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Nun, ich hoffe doch, dass dieses Fest wie sonst bei uns auch üblich begangen wird. Nämlich mit Segnung der Lichtmesskerzen, Lichterprozession durch die Kirche etc. Wäre schon schade, wenn das durch den unglücklichen Termin entfallen würde, wo soll man sonst seine Lichtmesskerze herbekommen?
Benedictus
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"Der größte Trick, den der Teufel je gebracht hat, war, die Welt glauben zu lassen, es gäbe ihn nicht" Verbal Kint: Die üblichen Verdächtigen
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Ich bin strikt dagegen das in irgendeiner Weise ausfallen zu lassen und möchte unbedingt die Worte des greisen Simeon im Evangelium hören! Notfalls sollte man einfach Samstag abends die Liturgie des Festes der Darstellung des Herrn feiern.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore
Nec laudibus, nec timore
Es ist liturgisch völlig korrekt, am Samstag abend keine Vorabendmesse zu feiern, sondern das Hochamt vom Fest der Darstellung des Herrn. So wird es bei uns bei jedem Hochfest gehandhabt, das auf einen Samstag fällt.overkott hat geschrieben:Nein, liturgisch korrekt. Mein Vorschlag an Pfarrer Windhäuser: Am Ende der Vorabendmesse eine Komplet mit Nunc dimittis anzuhängen.
Eigentlich dachte ich immer, daß Hochfeste und Feste des Herrn, die im Allgemeinen Kalender stehen, Vorrag haben vor Sonntagen im Jahreskreis.
Ganz davon abgesehen bin ich mit der gegenwärtigen Regelung von der Zeit im Jahreskreis vor der Fastenzeit nicht besonders zufrieden. Lichtmeß steht dann irgendwie völlig außerhalb der Weihnachtszeit im Jahreskreis.
Vielleicht der einzige Punkt überhaupt, in dem ich mit den Tradis übereinstimme…
Ganz davon abgesehen bin ich mit der gegenwärtigen Regelung von der Zeit im Jahreskreis vor der Fastenzeit nicht besonders zufrieden. Lichtmeß steht dann irgendwie völlig außerhalb der Weihnachtszeit im Jahreskreis.
Vielleicht der einzige Punkt überhaupt, in dem ich mit den Tradis übereinstimme…
Wie schon mal in einem anderen Thread beschrieben (damals ging es um das Fest "unbefleckte Empfängnis Mariens"), kann man zwar die VAM ausfallen lassen, aber trotzdem ist zu diesem Zeitpunkt schon Sonntag. Denn die VAM liegt ja immer nach der Vesper (sonst wäre es keine VAM) und die gehört zum liturgisch höherrangigen Tag, also in diesem Fall zum Sonntag.
Wenn man also keine Messe am Samstagvor- oder -nachmittag feiern will, kann allerdings am Freitagabend eine "VAM" zu Lichtmess feiern. Denn Hochfeste beginnen wie Sonntage ja schon mit der Vesper am Vortag.
Wenn man also keine Messe am Samstagvor- oder -nachmittag feiern will, kann allerdings am Freitagabend eine "VAM" zu Lichtmess feiern. Denn Hochfeste beginnen wie Sonntage ja schon mit der Vesper am Vortag.
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In fast allen Städten gibt es samstags in irgendeiner Kirche in der Früh eine Messe.Raimund Josef H. hat geschrieben:Ja, da bin ich auch mal gespannt wie das heuer bei uns gehandhabt wird. Am Samstag Vormittag ist bestimmt kein Gottesdienst und die Vorabendmesse gehört doch zum Sonntag.
Sogar bei uns im Pfarrverbund - 6 Dörfer- ist in einer Gemeinde samstags in der Früh Messe.
Wer also in eine Messe zum Fest Darstellung des Herrn kommen will, der schafft dies auch, man braucht sich nur etwas umzuhören.
Das würde am 1. Februar natürlich auf den 1. Freitag im Monat und damit auf den Herz-Jesu-Freitag fallen. In der Regel wird an diesem Tag auch das Allerheiligste ausgesetzt und der eucharistische Segen erteilt. Pfarrer Windhäuser wäre vielleicht eher für die Komplet-Lösung zu gewinnen.michaelis hat geschrieben:Wie schon mal in einem anderen Thread beschrieben (damals ging es um das Fest "unbefleckte Empfängnis Mariens"), kann man zwar die VAM ausfallen lassen, aber trotzdem ist zu diesem Zeitpunkt schon Sonntag. Denn die VAM liegt ja immer nach der Vesper (sonst wäre es keine VAM) und die gehört zum liturgisch höherrangigen Tag, also in diesem Fall zum Sonntag.
Wenn man also keine Messe am Samstagvor- oder -nachmittag feiern will, kann allerdings am Freitagabend eine "VAM" zu Lichtmess feiern. Denn Hochfeste beginnen wie Sonntage ja schon mit der Vesper am Vortag.
Ist der Sonntag denn hier wirklich liturgisch höherrangig (Darstellung des Herrn ist Hochfest!)? Wäre Lichtmess höherrangig, würde die Vesper doch zu Lichtmess gehören (und auch der Abend), oder habe ich Dich missverstanden?michaelis hat geschrieben:Wie schon mal in einem anderen Thread beschrieben (damals ging es um das Fest "unbefleckte Empfängnis Mariens"), kann man zwar die VAM ausfallen lassen, aber trotzdem ist zu diesem Zeitpunkt schon Sonntag. Denn die VAM liegt ja immer nach der Vesper (sonst wäre es keine VAM) und die gehört zum liturgisch höherrangigen Tag, also in diesem Fall zum Sonntag.
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Herz-Jesu-Freitag
Ist der 01.02. nicht ein Herz-Jesu Freitag, zu dem ohnehin einige Leute mehr als sonst kommen?
Ich nehm mir jedenfalls vor, da in der Kirche zu sein und anschliessend dann die Exequien von Schütz zu hören. Das "Herr, nun lässest du deinen Diener in Frieden fahren" am Ende dort gehört zu dem Schönsten an Kirchenmusik, das ich kenne. Brahms hat Jahrhunderte später die Idee eines solchen "Deutschen Requiems" aufgegriffen und den bei Schütz mit dem Canticum Simeonis konzertierenden Text des "Selig sind die Toten, die im Herrn sterben" wie einen Hinweis darauf ebenfalls als Schlusssatz verwendet.
sofaklecks
Ich nehm mir jedenfalls vor, da in der Kirche zu sein und anschliessend dann die Exequien von Schütz zu hören. Das "Herr, nun lässest du deinen Diener in Frieden fahren" am Ende dort gehört zu dem Schönsten an Kirchenmusik, das ich kenne. Brahms hat Jahrhunderte später die Idee eines solchen "Deutschen Requiems" aufgegriffen und den bei Schütz mit dem Canticum Simeonis konzertierenden Text des "Selig sind die Toten, die im Herrn sterben" wie einen Hinweis darauf ebenfalls als Schlusssatz verwendet.
sofaklecks
Darstellung des Herrn ist kein Hochfest (würde aber als Herrenfest den Sonntag verdrängen, wenn es denn auf einen Sonntag fiele). Von daher bleibt deine Frage trotzdem aktuell...iustus hat geschrieben:Ist der Sonntag denn hier wirklich liturgisch höherrangig (Darstellung des Herrn ist Hochfest!)? Wäre Lichtmess höherrangig, würde die Vesper doch zu Lichtmess gehören (und auch der Abend), oder habe ich Dich missverstanden?michaelis hat geschrieben:Wie schon mal in einem anderen Thread beschrieben (damals ging es um das Fest "unbefleckte Empfängnis Mariens"), kann man zwar die VAM ausfallen lassen, aber trotzdem ist zu diesem Zeitpunkt schon Sonntag. Denn die VAM liegt ja immer nach der Vesper (sonst wäre es keine VAM) und die gehört zum liturgisch höherrangigen Tag, also in diesem Fall zum Sonntag.
Ihr habt Recht und ich muß mich korrigieren.
Lichtmess ist ein Herrenfest des Generalkalenders und verdrängt damit Sonntage des Jahreskreises (und zwar unabhängig ob als Hochfest oder als Fest).
Also ist die Vesper am Samstag auch die 2. Vesper von Lichtmess und die 1. Vesper vom Sonntag entfällt.
An Immaculata war das anders, denn die Sonntage des Advents (und der Fasten- und Osterzeit) verdrängen sogar Hochfeste des Herrn.
Und damit kann am Samstag keine VAM für den Sonntag gefeiert werden.
Lichtmess ist ein Herrenfest des Generalkalenders und verdrängt damit Sonntage des Jahreskreises (und zwar unabhängig ob als Hochfest oder als Fest).
Also ist die Vesper am Samstag auch die 2. Vesper von Lichtmess und die 1. Vesper vom Sonntag entfällt.
An Immaculata war das anders, denn die Sonntage des Advents (und der Fasten- und Osterzeit) verdrängen sogar Hochfeste des Herrn.
Und damit kann am Samstag keine VAM für den Sonntag gefeiert werden.
Weißt du, wie das mit den Kindern vom vierten Advent bis Neujahr war?Raphaela hat geschrieben:Angst, zu oft in die Kirche gehen zu "müssen"?overkott hat geschrieben:Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?
Also, wir haben in der Familie eine fromme Lösung gefunden.
Ich überlege, ob ich am 1. Februar eine Darstellung-des-Herrn-VAM finde und gehe mit den Kindern vielleicht auch am Samstag in die VAM.
Es sind wohl deutlich weniger.
(Genauer gesagt hat das Dokument über den liturgischen Kalender genau 61 Abschnitte.)
Aber die , die wir haben sind m.E. notwendig.
Denn wir wollen ja eine Kirche sein und diese eine Kirche sollte auch ihre Feste gemeinsam feiern. Und da es nun mal feste und bewegliche Fest-Termine gibt, muß man eben bei Kollisionen für Regelungen sorgen. Ich finde da nichts Übertriebenes.
(Genauer gesagt hat das Dokument über den liturgischen Kalender genau 61 Abschnitte.)
Aber die , die wir haben sind m.E. notwendig.
Denn wir wollen ja eine Kirche sein und diese eine Kirche sollte auch ihre Feste gemeinsam feiern. Und da es nun mal feste und bewegliche Fest-Termine gibt, muß man eben bei Kollisionen für Regelungen sorgen. Ich finde da nichts Übertriebenes.
Je nach Zählung besteht das Gesetz der Synagoge aus 613 oder 615 Teilen. Betrifft aber nicht nur den Sabbat, sondern das ganze Leben (von Gebeten, über wann man sein Weib erkennen darf bis hin zu was darf wie gegessen werden, und wieviele Schritte man am Schabbes machen darf)Margret hat geschrieben:Schön, wenn es für alles Regeln gibt.
Gerade las ich, dass es ca. 600 Einzelvorschriften für die Einhaltung des Sabbats gab. Hier scheinen es noch ein paar mehr für den Sonntag zu sein, oder?
Na dann: einen schönen Sonntag!
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Dann hättest Du doch - wenn alles liturgisch korrekt abläuft - zweimal dieselbe Messe.overkott hat geschrieben:Weißt du, wie das mit den Kindern vom vierten Advent bis Neujahr war?Raphaela hat geschrieben:Angst, zu oft in die Kirche gehen zu "müssen"?overkott hat geschrieben:Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?
Also, wir haben in der Familie eine fromme Lösung gefunden.
Ich überlege, ob ich am 1. Februar eine Darstellung-des-Herrn-VAM finde und gehe mit den Kindern vielleicht auch am Samstag in die VAM.
Man muss auch mal ein Öpferchen bringen.iustus hat geschrieben:Dann hättest Du doch - wenn alles liturgisch korrekt abläuft - zweimal dieselbe Messe.overkott hat geschrieben:Weißt du, wie das mit den Kindern vom vierten Advent bis Neujahr war?Raphaela hat geschrieben:Angst, zu oft in die Kirche gehen zu "müssen"?overkott hat geschrieben:Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?
Also, wir haben in der Familie eine fromme Lösung gefunden.
Ich überlege, ob ich am 1. Februar eine Darstellung-des-Herrn-VAM finde und gehe mit den Kindern vielleicht auch am Samstag in die VAM.
Fazit:Linus hat geschrieben:Je nach Zählung besteht das Gesetz der Synagoge aus 613 oder 615 Teilen. Betrifft aber nicht nur den Sabbat, sondern das ganze Leben (von Gebeten, über wann man sein Weib erkennen darf bis hin zu was darf wie gegessen werden, und wieviele Schritte man am Schabbes machen darf)Margret hat geschrieben:Schön, wenn es für alles Regeln gibt.
Gerade las ich, dass es ca. 600 Einzelvorschriften für die Einhaltung des Sabbats gab. Hier scheinen es noch ein paar mehr für den Sonntag zu sein, oder?
Na dann: einen schönen Sonntag!
Nichts dazu gelernt!
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Wannst ausm Separée kommstRobert Ketelhohn hat geschrieben:Gibt es auch Regeln dafür, wann man von seinem Weib besser nicht erkannt wird?Linus hat geschrieben:wann man sein Weib erkennen darf
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Mit Kindern in der Familie ist das natürlich etwas anderes. - Aber wenn es dir wichtig ist, zur Kirche zu gehen ein Beispiel aus meiner eigenen Familie:overkott hat geschrieben:Weißt du, wie das mit den Kindern vom vierten Advent bis Neujahr war?Raphaela hat geschrieben:Angst, zu oft in die Kirche gehen zu "müssen"?overkott hat geschrieben:Es gilt aber nur die Sonntagspflicht, oder?
Also, wir haben in der Familie eine fromme Lösung gefunden.
Ich überlege, ob ich am 1. Februar eine Darstellung-des-Herrn-VAM finde und gehe mit den Kindern vielleicht auch am Samstag in die VAM.
Ich kann mich daran erinnern dass am Heiligen Abend die ganze Familie in die Christmette in der Nacht ging. Aber als Kinder wollten wir natürlich nicht am nächsten Tag gehen. Meinem Vater war es so wichtig, dass er trotzdem ging. - Auch wenn die Kinder nicht mitmachen, das Beispiel ist trotzdem Vorbild.
Lichtmess dürfte dieses Jahr noch zu ganz anderen Problemen führen:
Außer der Tatsache, daß das Fest auf einen Samstag fällt, fällt es nämlich auch noch auf Karnevalssamtag.
Und an diesen Tagen ist z.B. der Kölner Dom aus gutem Grund nach der Frühmesse geschlossen. Nicht aber an Lichtmess: Da ist abends das Pontifikalamt.
Ich versuche mit gerade die armen Domschweitzer vorzustellen, die am Samstagabend versuchen, die Würde des Gotteshauses und etwas Ruhe während des Gottesdienstes aufrecht zu erhalten, während draußen der Straßenkarneval tobt.
Außer der Tatsache, daß das Fest auf einen Samstag fällt, fällt es nämlich auch noch auf Karnevalssamtag.
Und an diesen Tagen ist z.B. der Kölner Dom aus gutem Grund nach der Frühmesse geschlossen. Nicht aber an Lichtmess: Da ist abends das Pontifikalamt.
Ich versuche mit gerade die armen Domschweitzer vorzustellen, die am Samstagabend versuchen, die Würde des Gotteshauses und etwas Ruhe während des Gottesdienstes aufrecht zu erhalten, während draußen der Straßenkarneval tobt.