Schon Luther hat einzig Taufe und Eucharistie als sakrament erklärt, die anderen aber als sakramentale Handlung nicht abgeschafft, das geschah erst im letzten Jahrhundert: Eheschließungen wurden Scheidungsfeiern und wie auch immer geschlechtlichen Paarsegnungen gleichgestellt, die Beichte durch Gesprächskreise und -therapien ersetzt.
Die Scheidung von Frau Käßmann und die Diskussion darüber hat nun offensichtlich unabhängig von der Person der "Betroffenen" zu einer Rückbesinnung auf alte Werte geführt.
Die führende evangelische Nachrichtenagentur idea hat eine Online-Umfrage gestartet, ob Geschiedene leitende Funktionen in Kirche oder Gemeinde ausüben können sollten?
Bislang sind über 54% generell gegen Geschiedene in leitenden Kirchenämtern, nur 34% wollen das nicht ausschließen.
Schon am 14.05. urteilte der theologischer Oberkirchenrat ihrer Nachbarkirche, Dr.Werner Führer:
Gestern legte ihr Sächsischer Amtskollege nach:Ja, ein Rücktritt ist notwendig
Margot und Eckhard Käßmann lassen sich scheiden. Sie haben Anspruch auf unser Mitgefühl. Aber sie sind nicht nur Privatpersonen, sondern Amtsträger der Kirche. Amtsträger der Kirche können nicht gegen Gottes ausdrücklichen Willen handeln, ohne dass sie die Kirche unglaubwürdig machen. Vielmehr ist ein Schuldeingeständnis unabdingbar. Außerdem muss zum Schutz der Kirche und der Gemeinde sowie zur Vermeidung von Ärgernissen die Versetzung in ein anderes Amt vorgenommen werden. Damit wird öffentlich zum Ausdruck gebracht, dass Gottes heiliger Wille auch gegenüber den Amtsträgern der Kirche unverbrüchlich gilt. Aber nicht nur Gottes Gesetz, auch das Evangelium kommt darin zum Ausdruck, dass die Kirche den Amtsträger nicht fallen lässt, sondern ihn versetzt, um ihm einen Neuanfang zu ermöglichen.
Es besteht zwar keine Pflicht zum Rücktritt, aber Bischöfin Käßmann sollte ihr Amt selbst zur Verfügung stellen. Das ist sie dem Herrn der Kirche wie der Kirche schuldig. Was sollen Heranwachsende von einer Kirche halten, die Außergewöhnliches fordert, aber selbst nicht einmal das Gewöhnliche tut, die sich vielmehr Gottes Gebot so zurechtlegt, wie es ihr gerade passt.
Dr. Werner Führer (Bückeburg), theologischer Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe
Ebenfalls seit gestern interessiert die Evangelischen hierzulande sogar wieder, was denn Jesus und die Bibel zum Thema Ehescheidung sagen:D r e s d e n (idea) – Als Konfliktpotenzial für die Kirche hat der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens die beabsichtigte Ehescheidung der hannoverschen Bischöfin Margot Käßmann bezeichnet.
Während einige einen solchen Schritt verstehen könnten, gebe es andere, für die er nicht nachzuvollziehen sei, sagte Bohl der Sächsischen Zeitung (Dresden). Mit dieser Spannung müsse auch die Kirche umgehen. Der Bischof verteidigte die Regelung der sächsischen Landeskirche, wonach Pfarrer im Fall ihrer Ehescheidung die Stelle wechseln müssen. Pfarrer hätten die Aufgabe, den Menschen deutlich zu machen, dass die Ehe keine Lebensabschnittsbeziehung sei, so Bohl. Wenn ihnen das selbst nicht gelinge, seien sie unglaubwürdig. Sowohl für die Gemeinde als auch für den Pfarrer sei es hilfreich, nach einer solchen Krise an einem anderen Ort neu anfangen zu können. Im Blick auf den Verbleib Käßmanns im Bischofsamt verwies Bohl darauf, dass Frau Käßmann Bischöfin der hannoverschen Landeskirche sei: „Und die regelt einige Dinge eben anders als beispielsweise die sächsische Landeskirche.“
Heute wird klargestellt, dass eine Wiederheirat wenn überhaupt, dann nur nach Beichte und Buße geschehen kann.“… dann ist’s nicht gut zu heiraten”
Von Anfang an ein Ärgernis: Die Unauflöslichkeit der christlichen Ehe Was sagt die Bibel zu Scheidung? Wie sollen Christen mit dem Zerbruch einer Ehe umgehen? Welche Erfahrungen machen Christen in der Ehekrise? idea-Reporter Marcus Mockler fasst zusammen, wie biblisch orientierte Theologen das Thema einstufen.
Jesus hat sich mit seinen Anweisungen in Sachen Ehe nicht viele Freunde gemacht. Der Evangelist Matthäus überliefert folgende Worte (Kap 17): „Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn wegen Unzucht, und heiratet eine andere, der bricht die Ehe.“ Jesus verkündet kompromisslos: Verheiratete haben sich auf Gedeih und Verderb aneinander gebunden. Moderne Begründungen für Scheidungen („Unsere Liebe ist gestorben“ oder „Wir sind einfach zu verschieden“) finden hier keinen Platz. Ganz allgemein gilt: „Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“ (Matth 19,6)
Wiederheirat macht „unversöhnlich“
Warum vertritt Christus so knallhart die Unauflöslichkeit der Ehe? Einen Schlüssel dazu liefert der Apostel Paulus. Er schreibt an die Epheser (Kap. 5): „Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein (1. Mose 2,24). Dies Geheimnis ist groß; ich deute es aber auf Christus und die Gemeinde.“ Im Klartext: In der Ehe (insbesondere in der christlichen) spiegeln Mann und Frau das Verhältnis wider, das Christus zu seiner Gemeinde hat. Seine Gemeinde macht sich schuldig, geht falsche Wege, trennt sich vielleicht sogar zeitweise von Christus – aber er lässt sich nicht „scheiden“, sondern steht treu zu ihr.
Das ist der neutestamentliche Hintergrund, auf dem nicht nur die katholische Kirche, sondern auch einige evangelikale Theologen ein klares Nein zur Wiederheirat Geschiedener sagen. Besonders profiliert haben sich hier die Ethiker des Theologischen Seminars St. Chrischona (Basel) – früher Klaus Bockmühl, später Helmut Burkhardt und heute Werner Neuer. Sie weisen darauf hin, dass nach Mk 10 vor Gott eine Ehe selbst dann noch gültig ist, wenn sie vor den Menschen bereits geschieden wurde. Das wichtigste Argument gegen eine Wiederheirat: Wer mit einem anderen verheiratet ist, kann die vor Gott geschlossene erste Ehe nicht wieder aufnehmen. Eine vollständige Versöhnung wird dadurch unmöglich.
Ich bin mal gespannt, mit was die evangelische "Partei-Linke" auf all das kontern wird.Ohne Beichte geht es nicht
Der Umgang mit Geschiedenen ist eine seelsorgerliche Herausforderung. Leser des Neuen Testamentes wissen, dass die Scheidepraxis des Alten Testamentes, die auch die Wiederheirat Geschiedener ermöglichte, eine Notordnung, der Jesus ausdrücklich widerspricht, ist. Für ihn ist die Ehe nach dem Willen des Schöpfers unscheidbar. Hansjörg Bräumer beschreibt, welche Anforderungen an Christen im Falle einer Scheidung zu stellen sind.
Vor welcher Herausforderung steht nun ein Seelsorger, wenn eine Ehe zerbrochen ist? Jesus nennt einen Ausnahmefall für die Scheidung (in Mt 5,32 erlaubt er sie bei „Unzucht“) – er weitet diese Ausnahme aber nicht auf die Wiederheirat Geschiedener aus.
Konsequenz hat Grenzen
Wer deshalb ablehnt, dass geschiedene Christen neu heiraten, bezieht eine konsequente und achtenswerte Position, die aber Grenzen hat:
1. Die in Jesu Sühnetod gründende Vergebung gilt für alle Sünden. Die Vergebung der Sünde setzt allerdings Umkehr, das heißt Bekenntnis der Schuld und Reue, voraus. Die Gebote Gottes bleiben dabei gültig. Sie werden durch die Zusage der Vergebung nicht außer Kraft gesetzt. Zwei Partnern, die eine neue Ehe aus der Vergebung heraus beginnen wollen, kann und darf aber die Barmherzigkeit Gottes nicht entzogen werden. Das Traugespräch mit zwei Partnern, von denen einer oder beide eine geschiedene Ehe hinter sich haben, ist somit ein Beichtgespräch. Der Beichthörende wird deutlich machen, dass Gottes Gnade keine Schleuderware, sondern teure Gnade ist. Er muss entscheiden, ob er die Vergebung zusprechen kann oder im Namen Jesu die Sünde behalten muss.
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