Der Punkt ist folgender:
Wenn ich z.B. auf meiner Jacke das Hakenkreuz habe, ist das rechtlich verboten. Und zwar, weil ich - jeder Richter würde das auch so sehen - damit eine rechtsradilkale und somit verfassungsfeindliche Gesinnung und Überzeugung ausdrücke.
Wenn ich das durchgestrichene ([Punkt]) Hakenkreuz auf der Jacke, Tasche, dem T-Shirt oder so habe, drücke ich damit aus, daß ich eben nicht (!) hinter der Denkweise, Ideologie und politischen Haltung der Neonazis stehe.
Da die Abbildung des durchgestrichenen Hakenkreuzes somit eben auf die Ablehnung des nationalsozialistischen oder neonazionalsozialistischen Gedankengutes verweist, sollt die Rechtslage eindeutig sein. Falls nicht, wäre eine Gesetzesänderung des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch nötig.
Und zwar, um die Unklarheit zu beseitigen.
Was das Buch über Runen betrifft, ist es vergleichbar.
Solange ich z.B. in dem Buch über die germanische Kultur informieren möchte, ist das in Ordnung. Sollte ich aber in dem Buch über Runen dem Leser verständlich machen wollen, daß die germanische und "arische" Kultur der Kultur der "Untermenschen" überlegen ist, wäre das zu Recht strafbar. Nicht wegen der Darstellung der Runen in dem Buch (obwohl diese von den Nazis missbraucht wurden, und in stilisierter Form missbraucht werden) sondern auf Grund der Überzeugung, die mit dem Buch ausgedrückt wird.
Wenn ich ein Schulbuch schreibe, in dem über die Geschichte des Dritten Reiches berichtet wird, und ich verwende in dem Buch ein Foto des Reichsparteitages, auf dem Hakenkreuzfahnen zu sehen sind, ist dies in Ordnung und nicht strafbar, da das Foto in dem Buch der geschichtlichen Aufklärung dient.
Wenn ich in einem Buch, das ich schreibe, das Hakenkreuz abbilde, und einen Text verfasse, in dem es z.B. heisst, daß die Hakenkreuzfahne das Zeichen des überlegenen arischen Volkes ist, so ist das meines Wissens nach eindeutig strafbar, weil dadurch keine geschichtliche Aufklärung oder wissenschaftliche Arbeit stattfinden soll, sondern meine politische und in dem Fall verfassungsfeindliche Einstellung dartgestellt werden soll.
Gruß, Pit
Leguan hat geschrieben:
Nein, solange kein direkter Bezug zu einer verfassungswidrigen Organisation erkennbar ist.
Pit hat geschrieben:Und darf ich ein Buch über Runen mit Abbildungen derselben besitzen?
Freilich, besitzen darfst Du alles. Du darfst es sogar vertreiben, da es ja eindeutig
der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre dient.
Allerdings ist mir der Zweck dieser heiteren Fragestunde nicht ganz klar.
