Wiederherstellung der Kanonischen Gemeinschaft ROK / ROKA
Wiederherstellung der Kanonischen Gemeinschaft ROK / ROKA
Die russische Auslandskirche erkennt den Moskauer Patriachen als Oberhaupt an.
Die Mehrheit der Geistlichen und der Gläubigen der Russisch-orthodoxen Kirche im Ausland ist auf die Wiedervereinigung mit dem Moskauer Patriarchat eingestellt.
Auf dem IV. Auslandskonzil in San Francisco (das letzte liegt 32 Jahre zurück) stimmten die Delegierten einer Resolution [ru|en] zu, mit der die Russisch-orthodoxe Kirche im Ausland den Patriarchen in Moskau als Oberhaupt akzeptiert. Allerdings soll die administrative Trennung weiterhin aufrecht bleiben. Kommende Woche müssen die 12 Bischöfe die Resolution absegnen.
Auch für die Wiederherstellung der eucharistischen Gemeinschaft hat sich die überwiegende Mehrheit der Konzilsteilnehmer ausgesprochen.
Zufriedenheit herrscht auch in Moskau: "Das ist eine wichtige Entwicklung für die orthodoxen Kirchen weltweit, aber vor allem für ihre Mitglieder. Denn nun wird die russische Bevölkerung wieder vereint, nachdem sie von Revolution und Bürgerkrieg auseinander gerissen wurde. Es ist ein spirituelles Zeichen, dass diese Trennung nun ein Ende hat."
Rund 500.000 Gläubige aus mehr als 30 Ländern sind in der Russisch-orthodoxen Kirche im Ausland vereint. Das Verhältnis zum Moskauer Patriarchat war bislang gespannt. Vertreter der Auslandskirche warfen dem derzeitigen Patriarchen Alexi etwa vor, enge Verbindungen zum KGB zu unterhalten. Die Spaltung innerhalb der Russisch-orthodoxen Kirche bestand seit der Kommunistischen Revolution.
Hier noch einige Bilder des Auslandskonzils:
Quellen:
ROCOR
EuroNews
Die Mehrheit der Geistlichen und der Gläubigen der Russisch-orthodoxen Kirche im Ausland ist auf die Wiedervereinigung mit dem Moskauer Patriarchat eingestellt.
Auf dem IV. Auslandskonzil in San Francisco (das letzte liegt 32 Jahre zurück) stimmten die Delegierten einer Resolution [ru|en] zu, mit der die Russisch-orthodoxe Kirche im Ausland den Patriarchen in Moskau als Oberhaupt akzeptiert. Allerdings soll die administrative Trennung weiterhin aufrecht bleiben. Kommende Woche müssen die 12 Bischöfe die Resolution absegnen.
Auch für die Wiederherstellung der eucharistischen Gemeinschaft hat sich die überwiegende Mehrheit der Konzilsteilnehmer ausgesprochen.
Zufriedenheit herrscht auch in Moskau: "Das ist eine wichtige Entwicklung für die orthodoxen Kirchen weltweit, aber vor allem für ihre Mitglieder. Denn nun wird die russische Bevölkerung wieder vereint, nachdem sie von Revolution und Bürgerkrieg auseinander gerissen wurde. Es ist ein spirituelles Zeichen, dass diese Trennung nun ein Ende hat."
Rund 500.000 Gläubige aus mehr als 30 Ländern sind in der Russisch-orthodoxen Kirche im Ausland vereint. Das Verhältnis zum Moskauer Patriarchat war bislang gespannt. Vertreter der Auslandskirche warfen dem derzeitigen Patriarchen Alexi etwa vor, enge Verbindungen zum KGB zu unterhalten. Die Spaltung innerhalb der Russisch-orthodoxen Kirche bestand seit der Kommunistischen Revolution.
Hier noch einige Bilder des Auslandskonzils:
Quellen:
ROCOR
EuroNews
γενηθήτω το θέλημά σου·
- Robert Ketelhohn
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- Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
- Wohnort: Velten in der Mark
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- Beiträge: 5449
- Registriert: Dienstag 7. September 2004, 15:28
Persönlich kenne ich aus diesm "Sprengel" nur Erzpriester Nikolai Artemoff (vor dem ich eine hohe Achtung habe ), aber da Erzbischof Mark Verhandlungsführer der Auslandskirche bei den Einigungsgesprächen mit dem Moskauer Patriachen war und auch ein Hauptredner auf dem Konzil jetzt, wird er sicher auch an seine "Schäfchen" gedacht haben.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Eine gute Botschaft. – In Deutschland wird sich dann irgendwann
doch die Frage stellen, was aus dem Münchner Sprengel von Erz-
bischof Mark wird.
Das (auslandkirchliche) Kloster des Hl. Hiob von Pocaev in München ist übrigens das einzige "richtige" orthodoxe Kloster auf deutschem Boden. Das wird auch von vielen "kanonischen" orthodoxen Priestern und Mönchen hoch anerkannt.
Erzbischof Mark in Moskau bei einer Tasse Tee mit Patriarch Alexij:
Diese Woche auf dem Konzil in San Francisco:
γενηθήτω το θέλημά σου·
Wiedervereinigung der ROK und der ROK im Ausland
Hallo, Ihr Lieben,
in der letzten Ausgabe der Zeitung "Der Bote" hat die Russisch Orthodoxe Kirche im Ausland zum Thema Wiedervereinigung Stellung genommen.
Es wird dort ausführlich eingegangen auf den Werdegang des vom
15. - 19. Mai 2006 stattgefundenen 4.Bischofskonzils.
Ebenso findet man in dieser Ausgabe die Resolution des 4.Gesamtkonzils der ROK im Ausland sowie ein Sendschreiben an die Gläubigen.
S.E. Erzbischof Mark, Erzbischof von Berlin und Deutschland, berichtet in durchaus kritischer Weise über den Vorkonziliaren Prozess, über den Weg der Teilung und versäumt es auch nicht, eigene Fehler beim Namen zu nennen.
Wer sich für das Thema der Wiedervereinigung interessiert, das ja auch ein Erstarken der Orthodoxen Kirche (in Russland und darüber hinaus) bedeutet sollte auf diese Ausgabe des Boten nicht verzichten.
zu erfragen unter
«Bote»
Kloster des Hl. Hiob von Pocaev
Hofbauernstr. 26
D- 81247 München
Tel.: (089) 834 89 59
Fax : (089) 88 67 777
herzliche Grüße René
in der letzten Ausgabe der Zeitung "Der Bote" hat die Russisch Orthodoxe Kirche im Ausland zum Thema Wiedervereinigung Stellung genommen.
Es wird dort ausführlich eingegangen auf den Werdegang des vom
15. - 19. Mai 2006 stattgefundenen 4.Bischofskonzils.
Ebenso findet man in dieser Ausgabe die Resolution des 4.Gesamtkonzils der ROK im Ausland sowie ein Sendschreiben an die Gläubigen.
S.E. Erzbischof Mark, Erzbischof von Berlin und Deutschland, berichtet in durchaus kritischer Weise über den Vorkonziliaren Prozess, über den Weg der Teilung und versäumt es auch nicht, eigene Fehler beim Namen zu nennen.
Wer sich für das Thema der Wiedervereinigung interessiert, das ja auch ein Erstarken der Orthodoxen Kirche (in Russland und darüber hinaus) bedeutet sollte auf diese Ausgabe des Boten nicht verzichten.
zu erfragen unter
«Bote»
Kloster des Hl. Hiob von Pocaev
Hofbauernstr. 26
D- 81247 München
Tel.: (089) 834 89 59
Fax : (089) 88 67 777
herzliche Grüße René
Ja, Alexander, da hast Du recht.
..."Zuerst gedenke Deiner heiligen katholischen und apostolischen Kirche, die Du mit Deinem kostbaren Blut gerüstet hast und stärke, festige, verbreite, vermehre, befriede sie und bewahre sie in Ewigkeit unüberwindbar für die Pforten der Hölle. Überwinde die Teilung der Kirchen, stille den heidnischen Aufruhr, unterbinde und entwurzele bald den Aufstand der Irrlehren und mache sie zunichte durch die Kraft Deines Heiligen Geistes. " (Verbeugung)
Amin
herzlichst René
..."Zuerst gedenke Deiner heiligen katholischen und apostolischen Kirche, die Du mit Deinem kostbaren Blut gerüstet hast und stärke, festige, verbreite, vermehre, befriede sie und bewahre sie in Ewigkeit unüberwindbar für die Pforten der Hölle. Überwinde die Teilung der Kirchen, stille den heidnischen Aufruhr, unterbinde und entwurzele bald den Aufstand der Irrlehren und mache sie zunichte durch die Kraft Deines Heiligen Geistes. " (Verbeugung)
Amin
herzlichst René
Russisch-Orthodoxe Kirche vereint sich durch Eucharisti-Akte
Russisch-Orthodoxe Kirche vereint sich weltweit durch Eucharisti-Akte
MOSKAU, 02. November (RIA Novosti). "Die Eucharisti-Akte", durch die die Einheit der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland und der eigentlichen Orthodoxen Kirche (Moskauer Patriarchat) wiederhergestellt wird, wurde samt Anhang und anderen Dokumenten der beiden Kirchen am Mittwoch auf den offiziellen Web-Seite der beiden Kirchen veröffentlicht.
"Die höchste kirchliche Instanz ist für die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland das Allgemeine Konzil und das Bischofskonzil der Russisch-Orthodoxen Kirche", hieß es in einem Punkt der Akte.
Laut dem Dokument bleibt die Auslandskirche ein "unabdingbarer selbstverwalteter Teil der Russisch-Orthodoxen Kirche". "Sie ist selbständig in seelsorgerischen und weltlichen Angelegenheiten sowie in Bildungs-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Eigentumsfragen, wobei sie nach dem Kanon mit der gesamten Russisch-Orthodoxen Kirche einig ist".
Die höchste geistliche, legislative, administrative, gerichtliche und kontrollierende Machtinstanz der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland ist ihr Bischofskonzil, das durch ihren Ersthierarchen berufen wird.
Der Ersthierarch wird durch das Bischofskonzil gewählt und durch den Patriarchen von Moskau und ganz Russland sowie den Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche im Amt bestätigt.
Der Name des Patriarchen und des Oberhauptes der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland "wird beim Gottesdienst in allen Kirchen der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland vor dem Namen des Erzbischofs im Amt genannt".
Die Entscheidungen über die Bildung oder Abschaffung der Diözesen der Kirche im Ausland werden durch ihren Bischofskonzil unter Absprache mit dem Patriarchen und dem Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats getroffen, heißt es in dem Dokument.
Die Erzbischöfe der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland werden auch "aufgrund der Kanone durch den Patriarchen von Moskau und ganz Russland und den Heiligen Synod bestätigt". Die Erzbischöfe der Kirche im Ausland werden zu Mitgliedern des Allgemeinen Konzils und des Bischofskonzils und nehmen an den Sitzungen des Heiligen Synods teil.
"Appelationen gegen die Entscheidungen der höchsten kirchlichen Justiz der Russisch-Othodoxen Kirche im Ausland werden auf den Namen des Patriarchen von Moskau und ganz Russland eingereicht", heißt es in der Akte.
Die Veränderungen des Statuts über die Russisch-Orthodoxe Auslandskirche, die ihre höchste legislative Macht initiieren möchte, müssen vom Patriarch und dem Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche bestätigt werden, falls sie dem Kanon gelten.
Im letzten Punkt der Akte heißt es, dass die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland das Salböl vom Patriarchen von Moskau und ganz Russland empfängt.
Die zuvor veröffentlichten Akte werden für ungültig erklärt oder außer Kraft gesetzt.
Nach dem Anhang der Akte sollen vereinzelte Änderungen und Ergänzungen am Kapitel VII des Statuts der Russisch-Orthodoxen Kirche ("Selbstverwaltete Kirchen") und an der Verordnung über die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland erfolgen.
Im Anhang zur Akte wird auch betont, dass die Heilige Synode der Russisch-Orthodoxen Kirche und die Erzbischofssynode der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland eine fünfjährige Übergangsperiode für die komplette Regelung der Lage der ehemaligen Diözesen der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland auf dem Territorium des Moskauer Patriarchats gewährt. Diese sollen unter die Rechtshoheit der lokalen Erzbischöfe überführt werden.
Vor Ablauf der Frist werden diese Gemeinden vom Vikar, d.h. Assistent des Patriarchen von Moskau und ganz Russland betreut. Der Vikar wird auch an der Bischofsversammlung und dem Erzbischofssynod der Auslandskirche auf Einladung des Ersthierarchen hin teilnehmen können.
"In den Ländern der Diaspora, wo kirchliche Strukturen nebeneinander existieren, wie auch im Heiligen Land, werden mit gebührender Umsicht alle Bemühungen zur Lösung der Probleme, die der erfolgreichen Zusammenarbeit im Wege stehen, angewandt", hieß es im Anhang zur Eucharisti-Akte.
Das Dokument tritt nach der Bestätigung durch den Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche und den Erzbischofssynod der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland in Kraft. Die Sitzungen der Synode sind für Dezember festgelegt.
(Quelle)
MOSKAU, 02. November (RIA Novosti). "Die Eucharisti-Akte", durch die die Einheit der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland und der eigentlichen Orthodoxen Kirche (Moskauer Patriarchat) wiederhergestellt wird, wurde samt Anhang und anderen Dokumenten der beiden Kirchen am Mittwoch auf den offiziellen Web-Seite der beiden Kirchen veröffentlicht.
"Die höchste kirchliche Instanz ist für die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland das Allgemeine Konzil und das Bischofskonzil der Russisch-Orthodoxen Kirche", hieß es in einem Punkt der Akte.
Laut dem Dokument bleibt die Auslandskirche ein "unabdingbarer selbstverwalteter Teil der Russisch-Orthodoxen Kirche". "Sie ist selbständig in seelsorgerischen und weltlichen Angelegenheiten sowie in Bildungs-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Eigentumsfragen, wobei sie nach dem Kanon mit der gesamten Russisch-Orthodoxen Kirche einig ist".
Die höchste geistliche, legislative, administrative, gerichtliche und kontrollierende Machtinstanz der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland ist ihr Bischofskonzil, das durch ihren Ersthierarchen berufen wird.
Der Ersthierarch wird durch das Bischofskonzil gewählt und durch den Patriarchen von Moskau und ganz Russland sowie den Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche im Amt bestätigt.
Der Name des Patriarchen und des Oberhauptes der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland "wird beim Gottesdienst in allen Kirchen der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland vor dem Namen des Erzbischofs im Amt genannt".
Die Entscheidungen über die Bildung oder Abschaffung der Diözesen der Kirche im Ausland werden durch ihren Bischofskonzil unter Absprache mit dem Patriarchen und dem Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats getroffen, heißt es in dem Dokument.
Die Erzbischöfe der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland werden auch "aufgrund der Kanone durch den Patriarchen von Moskau und ganz Russland und den Heiligen Synod bestätigt". Die Erzbischöfe der Kirche im Ausland werden zu Mitgliedern des Allgemeinen Konzils und des Bischofskonzils und nehmen an den Sitzungen des Heiligen Synods teil.
"Appelationen gegen die Entscheidungen der höchsten kirchlichen Justiz der Russisch-Othodoxen Kirche im Ausland werden auf den Namen des Patriarchen von Moskau und ganz Russland eingereicht", heißt es in der Akte.
Die Veränderungen des Statuts über die Russisch-Orthodoxe Auslandskirche, die ihre höchste legislative Macht initiieren möchte, müssen vom Patriarch und dem Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche bestätigt werden, falls sie dem Kanon gelten.
Im letzten Punkt der Akte heißt es, dass die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland das Salböl vom Patriarchen von Moskau und ganz Russland empfängt.
Die zuvor veröffentlichten Akte werden für ungültig erklärt oder außer Kraft gesetzt.
Nach dem Anhang der Akte sollen vereinzelte Änderungen und Ergänzungen am Kapitel VII des Statuts der Russisch-Orthodoxen Kirche ("Selbstverwaltete Kirchen") und an der Verordnung über die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland erfolgen.
Im Anhang zur Akte wird auch betont, dass die Heilige Synode der Russisch-Orthodoxen Kirche und die Erzbischofssynode der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland eine fünfjährige Übergangsperiode für die komplette Regelung der Lage der ehemaligen Diözesen der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland auf dem Territorium des Moskauer Patriarchats gewährt. Diese sollen unter die Rechtshoheit der lokalen Erzbischöfe überführt werden.
Vor Ablauf der Frist werden diese Gemeinden vom Vikar, d.h. Assistent des Patriarchen von Moskau und ganz Russland betreut. Der Vikar wird auch an der Bischofsversammlung und dem Erzbischofssynod der Auslandskirche auf Einladung des Ersthierarchen hin teilnehmen können.
"In den Ländern der Diaspora, wo kirchliche Strukturen nebeneinander existieren, wie auch im Heiligen Land, werden mit gebührender Umsicht alle Bemühungen zur Lösung der Probleme, die der erfolgreichen Zusammenarbeit im Wege stehen, angewandt", hieß es im Anhang zur Eucharisti-Akte.
Das Dokument tritt nach der Bestätigung durch den Heiligen Synod der Russisch-Orthodoxen Kirche und den Erzbischofssynod der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland in Kraft. Die Sitzungen der Synode sind für Dezember festgelegt.
(Quelle)
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