Wieder Nazi-Aufmarsch in Münster ?

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Pit
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Beitrag von Pit »

Was meinst Du konkret?
Das durchgestrichene (!) Hakenkreuz, dessen Aussagen (gegen Rechtsradikale, oder besser: gegen deren Gedankengut) wohl sehr deutlich ist?

Gruß, Pit
Knecht Ruprecht hat geschrieben:
http://www.volkerbeck.de/cms/

Man beachte die künstlerische Datstellung auf der linken Seite unten. Wird das zum Kampf gegen die Justiz in Deutschland? Wobei die
Poliitk bestimmt, was Justiz ist. Die in einem modifizierten Hackenkreuz ein NS-Symbol sieht.
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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Es hat schon einen aktuellen Anlaß, daß Volker Beck das auf seine Homepage getan hat.

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

So weit ich weiß, werden Gesetze in Bundestag beschlossen. Gerichte sind nur die Polizei und führen die Gesetze durch, als verlängerter Arm des Bundestages. Es wäre ja wohl keine Schwierigkeit ein Gesetz zu beschließen, was das öffentliche Tragen von durchgestrichenen Hackenkreuzen erlauben würde.
Demnächste sieht man vielleicht durchgestrichene klaine Kinder in entsprechender Pose, die gegen Kinderpornografie sind.

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Pit
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Beitrag von Pit »

Richtig, und persönlich halte ich das im Bericht erwähnte Urteil - nein, eigentich den ganzen Grund für den Prozess - für albern.
Warum soll es verboten sein, eindeutige Symbole gegen (!) verfassungs-, demokratie und fremdenfeindliche Gruppen, Organisationen und Parteien auf T-Shirts etc. zu tragen?

Wenn jemand die Aukleber, Buttons, T-Shirts etc. verkauft, mag man das gut finden oder nicht, aber es zu beklagen (im wahrsten Sinne des Wortes), weil da jemand ein verbotenes Symbol "ins Spiel bringt" - ich weiss nicht.
Wenn es nur das Hakenkreuz wäre - ok !
Aber so, wie es in dem Fall geschildert wurde, war es doch eine eindeutige Aussage gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, oder etwa nicht?

Gruß, Pit
Leguan hat geschrieben:Es hat schon einen aktuellen Anlaß, daß Volker Beck das auf seine Homepage getan hat.
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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Wenn man gegen etwas ist, dann kann man doch ein wenig Kreativität zeigen und ausdrücken wofür man ist, anstatt zu zeigen wogegen man ist.
Christen kommen mit einem Kreuz aus und brauchen keinen durchgestrichenen Satan.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:So weit ich weiß, werden Gesetze in Bundestag beschlossen.
Ne es heißt Gewaltenteilung

Judikative = Rechtssprechung
Legislative = Gesetzgebung
Exekutive = ausführende Gewalt

Die Judikative legt das Gesetz neutral und unabhängig von der REgierung aus, sie kann auch Gesetze die z.B. der Verfassung widersprechen aufheben.

Die Legislative erlässt Gesetze , sie legt aber nicht aus, spricht nicht Recht oder exekutiert sie und kann die aber auch keine Willkürgesetzgebung starten (Verfassung).

Die Exekutive ist die ausführende Gewalt, sie darf weder Gesetze erlassen noch Recht sprechen.

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Pit hat geschrieben:Richtig, und persönlich halte ich das im Bericht erwähnte Urteil - nein, eigentich den ganzen Grund für den Prozess - für albern.
Warum soll es verboten sein, eindeutige Symbole gegen (!) verfassungs-, demokratie und fremdenfeindliche Gruppen, Organisationen und Parteien auf T-Shirts etc. zu tragen?

Wenn jemand die Aukleber, Buttons, T-Shirts etc. verkauft, mag man das gut finden oder nicht, aber es zu beklagen (im wahrsten Sinne des Wortes), weil da jemand ein verbotenes Symbol "ins Spiel bringt" - ich weiss nicht.
Wenn es nur das Hakenkreuz wäre - ok !
Aber so, wie es in dem Fall geschildert wurde, war es doch eine eindeutige Aussage gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, oder etwa nicht?
Der Richter macht nicht die Gesetze, sondern er interpretiert sie. Und da in Deutschland das Vertreiben verfassungfeindlicher Symbole nun mal verboten ist, fällt das da auch drunter.
Abgesehen davon solltest grade Du froh über dieses Urteil sein. Denn bei anderem Ausgang marschieren dir die Leute das nächste mal mit leicht durchgestrichenen Hakenkreuzen durch Münster.
Ja, ich weiß, Du würdest dann einfach einen Gesinnungstest einführen, aber zum Glück sind in Deutschland vor dem Gesetz größtenteils noch alle gleich.

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Pit
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Beitrag von Pit »

Richtig, das Vertreiben verfassungsfeindlicher Symbole ist in der Bundesrepublik Deutschland (zu Recht !) verboten.
Konkreter:
Es ist verboten, sofern damit eine verfassungsfeindliche Einstellung/Überzeugung/Gesinnung ausgedrückt werden soll.

Meine Fragen:
Ist es verboten, in einem Schulgeschichtsbuch im Kapitel über das Dritte Reich Bilder z.B. des Nürnberger Reichsparteitag (mitsamt den Hakenkreuzfahnen!! der NSDAP!) abzubilden?
Ist es verboten, in einem geschichtlichen Buch über die US-"Südstaaten" Bilder des KKK mitsamt den verbotenen Symbolen (brennendes Kreuz et.) abzubilden?

Oder kommt es nicht auch auf den Zusammenhang an?
Wenn dem so ist, ist es doch unsinnig, Symbole zu verbieten (durchgestrichenes Hakenkreuz etc.), die bezogen auf den Verwender unmissverständlich deutlich machen, daß dieser den Rechtsextremismus ablehnt.

Gruß, Pit

Satire an
P.S:
Bitte darauf achten, daß nicht irgendwo (z.B. in einem Buch) die "18" abgebildet wird.
Und am Besten keine Bücher über die Runen lesen oder verbreiten.
Satire aus
Leguan hat geschrieben:
Der Richter macht nicht die Gesetze, sondern er interpretiert sie. Und da in Deutschland das Vertreiben verfassungfeindlicher Symbole nun mal verboten ist, fällt das da auch drunter.
...
Ja, ich weiß, Du würdest dann einfach einen Gesinnungstest einführen, aber zum Glück sind in Deutschland vor dem Gesetz größtenteils noch alle gleich.
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Uwe Schmidt
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Beitrag von Uwe Schmidt »

Also Neonazis sind nicht ganz meine Tasse Tee (obwohl ich das Soziale und Patriotische teile und auch sonst die allgemein konservative Haltung, andererseits hasse ich ihren Darwinismus), aber ich muss doch sagen, dass ich mich gefreut haben, dass der Pastörs in Mecklenburg-Vorpommern 7% geholt hat: endlich kriegen die korrupten Systemparteien mal ein bisschen Konkurrenz und kommen unter Zugzwang! Wenn wir nicht vermehrt links- und rechtsextreme Parteien wählen, geht ja doch alles so weiter wie bisher und alles wird nur noch schlimmer. Die Gefahr geht nicht von den Nazis aus (die haben sich doch im letzten Krieg gründlich diskreditiert), sondern von den Etablierten, die uns an die Hochfinanz verscherbeln.

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Maria Magdalena
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Beitrag von Maria Magdalena »

@ Uwe Schmidt

Da ich in Meck-Pom wohne, sehe ich es etwas anders. Denn die 7% sind im Grunde nur ein Zeugnis dafür, daß vor allem in Pommern die überwiegend jungen Männer, wieder "jemanden" brauchen , der ihnen sagt wo es lang geht. Und dies ist in Wahrheit ein armmuts Zeugnis, weil selbstständiges Denken nicht gefragt ist. Sondern nur noch das Brüllen von leeren Parolen und auf jeden " Jagd" zu machen, der anders ist. Denn es liegt doch weit von der Realität, daß nun die Nazis hier Arbeitplätze schaffen oder sonst eine Veränderung hinbekommen.
Denn waren sie schon einmal in bützow wen der Schnautzbart "GEburtstag" hätte? Ich schon!Also Begleitung einer ältern Dame, die nur zum Grab ihres Mannes wollte. Da es sein Todestag war. Und das Ende vom Lied war, um die älter Dame zu beschützen, wurde ich von diesen "Helden" verprügelt. Nur weil sie der Meinung waren an seinem Geburtstag haben "normale Menschen" auf den Friedhof nicht zu suchen. Na recht herzlichen Dank auch, wenn dies die Zukunft sein soll. Dan sind gläubige Christen vielleicht, in den östenlichen Bundesländer,die nächste Feindeszielgruppe.

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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Pit hat geschrieben:Richtig, das Vertreiben verfassungsfeindlicher Symbole ist in der Bundesrepublik Deutschland (zu Recht !) verboten.
Konkreter:
Es ist verboten, sofern damit eine verfassungsfeindliche Einstellung/Überzeugung/Gesinnung ausgedrückt werden soll.
Falsch. So steht das nicht im Gesetz, und das ist auch gut so, denn wer könnte das Überprüfen? Die Gesinnungspolizei?

§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Meine Fragen:
Ist es verboten, in einem Schulgeschichtsbuch im Kapitel über das Dritte Reich Bilder z.B. des Nürnberger Reichsparteitag (mitsamt den Hakenkreuzfahnen!! der NSDAP!) abzubilden?
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
-> (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Ist es verboten, in einem geschichtlichen Buch über die US-"Südstaaten" Bilder des KKK mitsamt den verbotenen Symbolen (brennendes Kreuz et.) abzubilden?
Nö, die sind gar nicht verboten, wenn mich nicht alles täuscht. Ebensowenig wie Hammer und Sichel etc. verboten sind.

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Linus
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Beitrag von Linus »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:Gerichte sind nur die Polizei
in welcher Bananaenrepublik lebst du? Gericht ist Judikative Gewalt, Polizei ist Exekutive Gewalt. Wobei bei dir im Kleinkönigreich St. Kordian offenbar alles in (d)einer Hand ist (also Legislative,Judikative, und Exekutive Gewalt :shock: :roll: :roll:
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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Linus
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Beitrag von Linus »

Uwe Schmidt hat geschrieben:Also Neonazis sind nicht ganz meine Tasse Tee (obwohl ich das Soziale und Patriotische teile und auch sonst die allgemein konservative Haltung, andererseits hasse ich ihren Darwinismus)
äh. aua. Nazis sind Sozialisten. wenn du dich mit(national-) sozialistischem Gedankengut anfreunden kannst na dann gut. Nazis sind keine Patrioten, sie sind Nationalisten. und konservativ sind die schon gar nicht. (auch wenn sie in Familienfragen auf den ersten Blick ähnliche Werte vertreten, wie Konservative. Aber nur auf den ersten Blick.) Nicht umsonst sehen und sahen Konservative Nazis im linken Eck.
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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Linus hat geschrieben:
Knecht Ruprecht hat geschrieben:Gerichte sind nur die Polizei
in welcher Bananaenrepublik lebst du? Gericht ist Judikative Gewalt, Polizei ist Exekutive Gewalt. Wobei bei dir im Kleinkönigreich St. Kordian offenbar alles in (d)einer Hand ist (also Legislative,Judikative, und Exekutive Gewalt :shock: :roll: :roll:

Offenbar, habe ich mehr durchblick als andere. :roll: Der Bundestag beschließt Gesetze, mit diesen Gerichte anschließend ihre Urteile sprechen und die Polituei sorgt dafür, dass diese Urteile eingehalten werden. Das Gerichte auf der anderen Seite, bei Klagen prüfen, ob der Bundestag sich an die selbst von ihm beschlossenen Gesetzte hält, ist ein Teil des logischen Mechanismus, mehr nicht.

Gallowglas
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Beitrag von Gallowglas »

Leguan hat geschrieben: ((3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
-> (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Und eben dieser Absatz gilt auch für die durchgestrichenen Hakenkreuze, diese dienen ja bekanntlich "der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen" und "der staatsbürgerlichen Aufklärung" ... aus eben diesem Grund haben ja Politiker quer durch alle Parteien beschlossen gegen das Urteil vorzugehen ...

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Interessanter weise gilt die DDR Flagge nicht als verfassungsfeindlich.

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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Gallowglas hat geschrieben:Und eben dieser Absatz gilt auch für die durchgestrichenen Hakenkreuze, diese dienen ja bekanntlich "der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen" und "der staatsbürgerlichen Aufklärung" ... aus eben diesem Grund haben ja Politiker quer durch alle Parteien beschlossen gegen das Urteil vorzugehen ...
Eben das halte ich für stark fragwürdig. Ein Aufnäher ohne jegliche weitere Erläuterung kann mMn weder einer "Abwehr" noch einer "Aufklärung" dienen.
Wenn ein durchgstrichenes Hakenkreuz z.B. auf einem Flugblatt zu sehen ist, das zu einer Demo aufruft, dann würde ich das wieder anders sehen.
Aber wenn man das einfache Zurschaustellen zuläßt, wird man früher oder später in die Zwickmühle kommen, unterscheiden zu müssen, was der "Abwehr" und was der Werbung dient. Und dann ist die Gedankenpolizei da. Dann werden PDS-Mitglieder Sachen tragen dürfen, die ein NPD-Mitglied nicht tragen darf.

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Pit
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Beitrag von Pit »

Wenn jemand also auf einem T-Shirt ein durchgestrichenes (!) Hakenkreuz hat, ist es Deiner Meinung nach nicht sicher, ob dieser Mensch demokratisch gesinnt ist, oder etvl. ein Neonazi ist. Wenn er aber auf dem T-Shirt ein durchgestrichenes (!) Hakenkreuz mit dem Schriftzug "Gegen Naonazis" hat, ist es klar, daß er kein Neonazi ist, richtig ?

Gruß, Pit
Leguan hat geschrieben:
Ein Aufnäher ohne jegliche weitere Erläuterung kann mMn weder einer "Abwehr" noch einer "Aufklärung" dienen.
Wenn ein durchgstrichenes Hakenkreuz z.B. auf einem Flugblatt zu sehen ist, das zu einer Demo aufruft, dann würde ich das wieder anders sehen.
Aber wenn man das einfache Zurschaustellen zuläßt, wird man ...in die Zwickmühle kommen, unterscheiden zu müssen, was der "Abwehr" und was der Werbung dient.
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Beitrag von Pit »

Seit wann sind Neonazis sozial ?

Gruß, Pit
Uwe Schmidt hat geschrieben:
Also Neonazis sind nicht ganz meine Tasse Tee (obwohl ich das Soziale und Patriotische teile ...
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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Pit hat geschrieben:Wenn jemand also auf einem T-Shirt ein durchgestrichenes (!) Hakenkreuz hat, ist es Deiner Meinung nach nicht sicher, ob dieser Mensch demokratisch gesinnt ist, oder etvl. ein Neonazi ist. Wenn er aber auf dem T-Shirt ein durchgestrichenes (!) Hakenkreuz mit dem Schriftzug "Gegen Naonazis" hat, ist es klar, daß er kein Neonazi ist, richtig ?
Das kann meinetwegen richtig sein, es ist aber sowas von wurscht.
Weißt Du, warum Justitia normalerweise mit einer Augenbinde dargestellt wird?
Weil es vor Gericht egal zu sein hat, ob es sich um einen Neonazi handelt, deswegen!

Stell Dir mal diese Flagge vor, nur mit einem roten schrägen Querbalken durch das weiße.
So, und jetzt stell Dir mal vor, Du siehst eine Demo vor deinem Hause vorbeilaufen, die diese Flagge (mit schrägem Querstrich) mit sich herumführen. Du weißt nicht, um wen es sich handelt.
Was ist die richtige Reaktion? Einsperren oder zu ihrer Zivilcourage gratulieren?

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Pit
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Beitrag von Pit »

Nun, wenn ich - ohne genau zu wissen, worum es bei der Demo geht - jemanden mit einer Flagge mit dem durchgestrichenen (!) Hakenkreuz sehen würde, würde ich erstmal davon ausgehen, daß es sich um jemanden handelt, der eindeutig gegen (Neo-)Nazis ist.
In so fern:
Respekt für die Civilcourage, gegen die Rechtsradikalen auf die Strasse zu gehen.

Anders herum gefragt:
Würdest Du jemanden, der auf seiner Jacke einen Hakenkreuz-Sticker hätte (ohne Querbalken!) für einen Demokraten halten?

Gruß, Pit
Leguan hat geschrieben:
Stell Dir mal diese Flagge vor, nur mit einem roten schrägen Querbalken durch das weiße.
So, und jetzt stell Dir mal vor, Du siehst eine Demo vor deinem Hause vorbeilaufen, die diese Flagge (mit schrägem Querstrich) mit sich herumführen. Du weißt nicht, um wen es sich handelt.
Was ist die richtige Reaktion? Einsperren oder zu ihrer Zivilcourage gratulieren?
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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Pit hat geschrieben: Anders herum gefragt:
Würdest Du jemanden, der auf seiner Jacke einen Hakenkreuz-Sticker hätte (ohne Querbalken!) für einen Demokraten halten?
Nö, aber rechtlich gesehen hat es wiederum egal zu sein, für was ich ihn halte. Rechtlich ist das ne Straftat und fertig.

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Beitrag von Pit »

Ist es eigentlich verboten, wenn ich auf meiner Jacke, Tasche oder sonst wo ein Keltenkreuz abgebildet habe?
Und darf ich ein Buch über Runen mit Abbildungen derselben besitzen?

Gruß, Pit
Leguan hat geschrieben:
Pit hat geschrieben: Anders herum gefragt:
Würdest Du jemanden, der auf seiner Jacke einen Hakenkreuz-Sticker hätte (ohne Querbalken!) für einen Demokraten halten?
Nö, aber rechtlich gesehen hat es wiederum egal zu sein, für was ich ihn halte. Rechtlich ist das ne Straftat und fertig.
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Leguan hat geschrieben:Stell Dir mal diese Flagge vor, nur mit einem roten schrägen Querbalken durch das weiße. So, und jetzt stell Dir mal vor, Du siehst eine Demo vor deinem Hause vorbeilaufen, die diese Flagge (mit schrägem Querstrich) mit sich herumführen. Du weißt nicht, um wen es sich handelt. Was ist die richtige Reaktion? Einsperren oder zu ihrer Zivilcourage gratulieren?
Stell dir mal diese Flagge vor:

Bild
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Beitrag von Pit »

Und was soll das darstellen ?

Gruß, Pit

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Stell dir mal diese Flagge vor:

Bild[/align][/color]
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Beitrag von Leguan »

Pit hat geschrieben:Ist es eigentlich verboten, wenn ich auf meiner Jacke, Tasche oder sonst wo ein Keltenkreuz abgebildet habe?
Nein, solange kein direkter Bezug zu einer verfassungswidrigen Organisation erkennbar ist.
Pit hat geschrieben:Und darf ich ein Buch über Runen mit Abbildungen derselben besitzen?
Freilich, besitzen darfst Du alles. Du darfst es sogar vertreiben, da es ja eindeutig der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre dient.

Allerdings ist mir der Zweck dieser heiteren Fragestunde nicht ganz klar. :hmm:

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pit hat geschrieben:Und was soll das darstellen?
Genau.

Übrigens, darf ich das durchstreichen?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Leguan hat geschrieben:Stell Dir mal diese Flagge vor, nur mit einem roten schrägen Querbalken durch das weiße. So, und jetzt stell Dir mal vor, Du siehst eine Demo vor deinem Hause vorbeilaufen, die diese Flagge (mit schrägem Querstrich) mit sich herumführen. Du weißt nicht, um wen es sich handelt. Was ist die richtige Reaktion? Einsperren oder zu ihrer Zivilcourage gratulieren?
Stell dir mal diese Flagge vor:

Bild
Die Staatsflagge passt ja wie keine andere zur Bundesrepublik. :D Ich wäre für die Einführung.

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Beitrag von Leguan »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Stell dir mal diese Flagge vor:
Das wiederum könnte strafbar sein, um mal im Rahmen von Pits Fragestunde zu bleiben. ;)

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Linus
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Beitrag von Linus »

Knecht Ruprecht hat geschrieben: Polituei
Du sollst deinen Mittelfinger nicht wegstrecken, wenn er die einzig richtige Lösung ist... :D rofl-scnr
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Pit
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Beitrag von Pit »

Der Punkt ist folgender:

Wenn ich z.B. auf meiner Jacke das Hakenkreuz habe, ist das rechtlich verboten. Und zwar, weil ich - jeder Richter würde das auch so sehen - damit eine rechtsradilkale und somit verfassungsfeindliche Gesinnung und Überzeugung ausdrücke.
Wenn ich das durchgestrichene ([Punkt]) Hakenkreuz auf der Jacke, Tasche, dem T-Shirt oder so habe, drücke ich damit aus, daß ich eben nicht (!) hinter der Denkweise, Ideologie und politischen Haltung der Neonazis stehe.
Da die Abbildung des durchgestrichenen Hakenkreuzes somit eben auf die Ablehnung des nationalsozialistischen oder neonazionalsozialistischen Gedankengutes verweist, sollt die Rechtslage eindeutig sein. Falls nicht, wäre eine Gesetzesänderung des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch nötig.
Und zwar, um die Unklarheit zu beseitigen.

Was das Buch über Runen betrifft, ist es vergleichbar.
Solange ich z.B. in dem Buch über die germanische Kultur informieren möchte, ist das in Ordnung. Sollte ich aber in dem Buch über Runen dem Leser verständlich machen wollen, daß die germanische und "arische" Kultur der Kultur der "Untermenschen" überlegen ist, wäre das zu Recht strafbar. Nicht wegen der Darstellung der Runen in dem Buch (obwohl diese von den Nazis missbraucht wurden, und in stilisierter Form missbraucht werden) sondern auf Grund der Überzeugung, die mit dem Buch ausgedrückt wird.
Wenn ich ein Schulbuch schreibe, in dem über die Geschichte des Dritten Reiches berichtet wird, und ich verwende in dem Buch ein Foto des Reichsparteitages, auf dem Hakenkreuzfahnen zu sehen sind, ist dies in Ordnung und nicht strafbar, da das Foto in dem Buch der geschichtlichen Aufklärung dient.
Wenn ich in einem Buch, das ich schreibe, das Hakenkreuz abbilde, und einen Text verfasse, in dem es z.B. heisst, daß die Hakenkreuzfahne das Zeichen des überlegenen arischen Volkes ist, so ist das meines Wissens nach eindeutig strafbar, weil dadurch keine geschichtliche Aufklärung oder wissenschaftliche Arbeit stattfinden soll, sondern meine politische und in dem Fall verfassungsfeindliche Einstellung dartgestellt werden soll.

Gruß, Pit
Leguan hat geschrieben:
Nein, solange kein direkter Bezug zu einer verfassungswidrigen Organisation erkennbar ist.
Pit hat geschrieben:Und darf ich ein Buch über Runen mit Abbildungen derselben besitzen?
Freilich, besitzen darfst Du alles. Du darfst es sogar vertreiben, da es ja eindeutig der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre dient.

Allerdings ist mir der Zweck dieser heiteren Fragestunde nicht ganz klar. :hmm:
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Beitrag von Pit »

nur für das notwendige Hintergrundwissen zum Thema:
www.recht-gegen-rechts.de/gesetze/htm

Gruß, Pit
Leguan hat geschrieben:
Weil es vor Gericht egal zu sein hat, ob es sich um einen Neonazi handelt, deswegen!

Stell Dir mal diese Flagge vor, nur mit einem roten schrägen Querbalken durch das weiße.
So, und jetzt stell Dir mal vor, Du siehst eine Demo vor deinem Hause vorbeilaufen, die diese Flagge (mit schrägem Querstrich) mit sich herumführen. Du weißt nicht, um wen es sich handelt.
Was ist die richtige Reaktion? Einsperren oder zu ihrer Zivilcourage gratulieren?
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