
So, wie hier schon einige Dinge im Thread geschildert wurden?

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Der neue Bischof von Chur, Vitus Huonder, pocht darauf, dass in seinem Bistum keine Laien mehr predigen.
Einen Wortgottesdienst dürfen Laien durchaus halten, aber nicht innerhalb einer Messe predigen. Huonders Haltung ist ebenfalls Ausdruck eines Autismus. Huonder hat offenbar keine Ahnung, wie Pfarreien heutzutage funktionieren. Jede Pfarrei gibt sich Mühe, zumindest einmal pro Monat eine Messe zu halten. Manche lassen zu diesem Zweck einen 80-jährigen Kapuziner einfliegen. Aber der will nicht predigen, sondern ist heilfroh, wenn er sich auf die Kommunionsfeier beschränken darf. Das Predigen überlässt er lieber den Laien. Das kommt allen entgegen, den jungen, hoch ausgebildeten Laientheologen wie den älteren Priestern. Das ist mein pragmatischer Ansatz. Der Graben zwischen Theologie und Praxis ist sehr gross.
Das Problem ist der Priestermangel. Wieso fehlt es an Priestern?
Da gibt es viele Gründe. Es wäre zu einfach, dem Zölibat und der Tatsache, dass nur Männer Priester sein dürfen, die Schuld zu geben. Auch in der reformierten Kirche hat es zu wenige Pfarrer. Ich würde aber nicht von Priestermangel, sondern von einem Mangel an Messebesuchern reden. Wenn nur noch fünf oder zehn Prozent der Gläubigen am kirchlichen Leben teilnehmen, ist das echt ein Problem. Eine Institution zieht immer jene Leute an, die wie ein Spiegel sind. Unter Papst Johannes Paul II. geriet die Kirche 26 Jahre lang in einen Rückwärtsdrall, ausser vielleicht in Friedens- und Gerechtigkeitsfragen. Das hatte zur Folge, dass nur noch Junge, die auf derselben Linie liegen, herangezogen wurden. Der Neokonservativismus unter den neuen Priestern ist riesig.
Man könnte in dieser Situation sagen: «Wir vertreten die reine Lehre. Wer mitmachen will, soll mitmachen. Die anderen sollen es bleiben lassen.»
Das war ja um 1990 die Haltung von Bischof Haas und jetzt auch von Huonder. Die sagen: «Wir sind die Auserwählten, wir müssen uns nicht der Postmoderne anpassen. Die Nachfrage interessiert uns gar nicht. Wir haben ein Angebot. Jene, die das wollen, können daran teilnehmen.» Das wäre, wie wenn Mercedes noch immer das Modell von 1950 anbieten würde, obwohl dieses weder den Sicherheitsvorschriften noch der Abgasverordnung von heute entspricht.
Die katholische Kirche argumentiert damit, dass es sie seit 2000 Jahren gibt.
Ja, es wird mit der Tradition argumentiert. Man darf sich einfach nicht wundern, wenn die Kirchen leer sind und die Kirche selbst zu einer Sekte wird.
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Wären Sie geblieben, wenn es das Pflichtzölibat nicht gäbe?
Nein, für mich würde sich nichts ändern. Ich möchte mich keinem der Schweizer Bischöfe unterstellen. Das Versprechen von sexueller Enthaltsamkeit und Ehelosigkeit wird im Jesuitenorden aber bleiben, auch wenn das Pflichtzölibat fällt. Insofern habe ich sowieso keine Wahl.
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Für sie is zuerst das Evangelium wichtig...Ecce Homo hat geschrieben:"Moderat" heißt?![]()
So, wie hier schon einige Dinge im Thread geschildert wurden?
Oder diese Aussage:Deshalb haben fortschrittliche Priester und Laientheologen Strategien entwickelt, um die Vorgaben aus Rom mit juristischen Tricks auszuhebeln. Oder aber sie ignorieren diese schlichtweg:
* Trauungen: Wenn ein katholisches Paar heiraten will, muss ein Priester anwesend sein. Doch Priester sind Mangelware. Deshalb leitet ein Laientheologe die Trauung. Auf dem Papier ist dennoch der Priester verantwortlich: Er kann argumentieren, geistig bei der Trauung anwesend zu sein - und sich nur physisch vom Laientheologen vertreten zu lassen.
* Taufen: Im Prinzip dürfen nur Priester taufen. Ausser es handle sich um einen Notfall. Beispielsweise wenn ein Neugeborenes zu sterben droht, aber kein Priester anwesend ist. Heute argumentieren viele Kirchenleute, wegen des Priestermangels herrsche eine permanente Not. Deshalb dürften auch Gemeindeleiter, die keine Priester sind, Kinder taufen.
* Beerdigungen: Wie für Taufen und Trauungen sind auch für Beerdigungen Priester zuständig. Trotzdem beerdigen an vielen Orten der Schweiz nicht geweihte Pfarreileiter die Verstorbenen.
* Schwule und Lesben: Gleichgeschlechtliche Liebe sei eine Abweichung vom Gesetz Gottes, argumentieren konservative Katholiken wie der neugewählte Churer Bischof Vitus Huonder. Dennoch gibt es in der Schweiz Priester, die gleichgeschlechtliche Paare segnen. Voraussetzung sei aber, dass diese zu einer verbindlichen Partnerschaft Ja sagen würden, meint ein Priester, der dies praktiziert.
* Geschiedene Ehepartner: Die katholische Ehe ist nicht auflösbar. Deshalb darf auch niemand zwei Mal in der Kirche heiraten. Es gibt in der Schweiz jedoch Priester, die Geschiedenen in einer neuen, ernsthaften Beziehung den Segen erteilen - und zwar im Rahmen einer öffentlichen Feier in der Kirche.
* Eucharistiefeier mit Protestanten: Die so genannte Interzelebration, bei der ein katholischer und ein protestantischer Pfarrer zusammen Eucharistie feiern, ist nach Kirchenrecht unter Androhung von schweren Strafen verboten. Ebenfalls verboten ist es, Protestanten pauschal zur Teilnahme an der heiligen Kommunion einzuladen. Trotzdem gibt es in der Schweiz Gemeinden, in denen beides gängige Praxis ist.
* Ökumenischer Religionsunterricht: Wie der Vatikan vor zwei Tagen verkündete, anerkennt er die Protestanten nicht als gleichwertige Kirche. Deshalb hat Rom auch kein Interesse an einem gemeinsamen Religionsunterricht der katholischen und protestantischen Kinder. Dennoch ist es in der Schweiz üblich, dass diese den Religionsunterricht gemeinsam besuchen.
* Gemeindeleitung: Nach Kirchenrecht ist der Pfarrer verantwortlicher Leiter einer Kirchgemeinde. Weil es aber längst nicht mehr für jede Gemeinde einen Pfarrer gibt, sind diese oft nur noch auf dem Papier für eine Gemeinde zuständig. In Tat und Wahrheit leitet dann eine Laientheologin oder ein Laientheologie die gesamte Arbeit in der Pfarrei.
* Predigt von Laientheologen: Nach der Auffassung des Vatikans dürfen im Rahmen einer Eucharistiefeier nur Priester predigen. Laien können höchstens bei so genannten Wortgottesdiensten ohne Kommunion eine Predigt halten. Trotzdem ist die Laienpredigt bei Eucharistiefeiern vor allem in der Deutschschweiz gang und gäbe.
Quelle: tagesanzeiger.ch
Der neue Bischof von Chur, Vitus Huonder, will Laienpredigten in der Messe nicht mehr tolerieren und nur noch in Wortgottesdiensten zulassen. Sollte Huonder dies durchsetzen, sieht Dekan Bruno Werder ernsthafte Problem für die Urner Pfarreien.
Obwohl der Priestermangel in Uri noch kein Ausmass wie in anderen Kantonen angenommen habe, wäre der steigende Aufwand für die Urner Priester nicht zu bewältigen, ist Werder überzeugt. «Auf die Entlastung der Pfarrer durch Laienprediger können wir nicht verzichten.»
Quelle:
zentralschweiz online
Eben - das ist der Punkt. Das Leben ist nicht "Friede - Freude - Eierkuchen". Das wäre eine glatte Lüge. Wer in der Kirche einen Kuschelplatz sucht, der ist dort falsch am Platz. Soll Kirche nur mir zu Diensten sein, oder bin ich auch bereit, mich in Dienst nehmen zu lassen? Du meinst wirklich: Die Leute kommen, wenn man sie schön in Ruhe lässt, niemals Forderungen stellt, sie ihr Leben nach gusto leben lässt? Was ist das bitte für eine Kirche, die sich den Leuten so anbiedert? Dann sollten die Leute lieber in einen Nachtclub gehen, der stellt noch weniger Ansprüche als eine Kirche, der es auf Nachfolge ankommt... Es zeigt doch, wie wenig wert einem Gott ist, wenn man nicht bereit ist, was zu tun - meine Meinung...mitsch hat geschrieben:Diese moderatere Haltung kann man kritisieren; sie bewahrt allerdings nicht wenig Lüt vor schweren Gewissenskonflikten und macht vielen das Glaubensleben INNERHALB einer Gemeinde erst erstrebenswert und möglich...
Mitsch
Hi Mitsch,mitsch hat geschrieben:Aber es gilt eben auch etwas anderes: warum soll man es den Geschiedenen noch schwerer machen? Warum soll man das Leben gar den Wiederverheirateten erschweren? Was
Ehrlich gsagt: ich denk wie Du; seltsamerweise denkt auch unser Priester so, obwohl er es offiziell nit sagen darf...Stephen Dedalus hat geschrieben:Hi Mitsch,mitsch hat geschrieben:Aber es gilt eben auch etwas anderes: warum soll man es den Geschiedenen noch schwerer machen? Warum soll man das Leben gar den Wiederverheirateten erschweren? Was
Du sprichst einen schweren Mißstand in der römisch-katholischen Kirche an. Die Behandlung geschiedener Wiederverheirateter ist ein Unding, sie ist theologisch und aus der Tradition heraus nicht haltbar. Ja, die Ehe ist unauflöslich. Dieser Grundsatz muß gelten. Aber gelten muß auch, daß wir als sündige Menschen manchmal scheitern und diesem Anspruch nicht gerecht werden können. Wenn Menschen nun in einer neuen Ehe leben, was sollen sie tun? Würden sie den Geboten der Kirche folgen, müßten sie ihr neues Eheversprechen brechen und würden sich damit erneut vor Gott und gegenüber dem Partner schuldig machen. Das zu fordern, wäre widersinnig. Zugleich bleiben sie aber als "in Sünde lebend" auf Dauer von den Sakramenten ausgeschlossen. Der Ausschluß vom Empfang der Eucharistie war immer ein Mittel, um Menschen zur Umkehr zu bewegen. Welche Möglichkeit der Umkehr hat aber ein Mensch in dieser Situation? Gar keine. Der Ausschluß vom Sakramentsempfang ist damit für ihn ein Dauerzustand, den er nicht ändern kann, ohne neue Schuld auf sich zu laden. Und genau das kann es nicht sein. Hier muß die katholische Kirche auf Dauer umdenken. Es muß für diese Christen wieder die Möglichkeit geben, durch eine Klärung der Situation, durch Beichte, Vergebung und einen Prozeß der Selbstbesinnung und Selbstprüfung eine Wiederzulassung zu den Sakramenten zu erlangen, ohne eine neu eingegangene Partnerschaft zu brechen.
Davon bin ich überzeugt, und ich bin auch davon überzeugt, daß das irgendwann kommen wird.
LG
SD
19/07/2007 15.13.58
Schweiz: Unruhe
Progressiv, konservativ, Gegenstimmen zu Vatikan-Dokumenten, umstrittene Bischofs-Ernennung - so stellt sich die katholische Kirche der Schweiz im Moment (wieder mal) dar. Von außen betrachtet, jedenfalls. Der frühere Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz, jetzt Generalvikar im Bistum Basel, ist Pater Roland Trauffer OP. Und Trauffer hält nicht viel von der ständigen Gegenüberstellung von progressiv und konservativ.
"Ich habe große Mühe bei einer solchen Etikettierung; ich warne nämlich immer, dass je nach der Thematik auch diese Grenzen sich verschieben und solche Unterscheidungen nicht gemacht werden können. Vor allem engagierte Leute, wie immer man sie dann ‚labeln’ will, sind vor allem Menschen und Glaubende, die an unserer Kirche interessiert sind, und das ist sehr erfreulich! Deshalb brauchen wir viel Geduld - sei es jener, die man eher als traditionalistisch sehen will, als auch jener, die man als progressiver einstufen will. Mit allen brauchen wir sehr viel Erklärung und Geduld, Verständnis für die jeweilige Situation - und das ist jetzt von der Kirchenleitung in der Schweiz erneut gefordert."
(rv 19.07.2007 sk)
Heute Abend bei uns: die Sendung Kreuzfeuer zum Thema Schweiz. Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern - mit Frage- bzw. mit Ausrufezeichen.
Sie ist nach römischer Sicht (im Moment noch) falsch, aber nach katholischer und altkirchlicher Auffassung eben gerade nicht. Wenn Du Dir mein Posting genau angeschaut hättest, hättest Du vielleicht verstanden, worum es mir ging.ad_hoc hat geschrieben:Was für eine verquere Sicht der Dinge.
Mitsch. Stephen Dedalus sagt seine nichtkatholische Auffassung, die, eben nach katholischer Sicht, falsch ist.
Eben. Und genau darum ist die Regelung zum Ausschluß von den Sakramenten ohne Möglichkeit der Rückkehr, wie sie im Moment gehandhabt wird, falsch.Was immer wahr gewesen ist, kann heute und morgen nicht unwahr sein, die Wahrheit ist immer Wahrheit.
Das ist mir zu theroretisch. Schon im Neuen Testament sehen wir, daß solche Prinzipien eben genau das sind: Prinzipien. Man kann aber einer Lebenssituation nicht immer mit einem Prinzip begegnen, sondern muß darauf der Situation angemessen antworten.Ein Katholik, der katholisch heiratet und sich scheiden läßt, weil seines Erachtens ein weiteres Zusammenleben mit dem Partner nicht möglich ist, muß sich fragen lassen, was er zum Bestand der Ehe getan hat. Sollte eine Scheidung notwendig sein, um meinetwegen Mord und Totschlag zu verhindern, so mag dies zulässig sein. Unter keinen Umständen darf ein Katholik zu Lebzeiten der Partnerin eine weitere Ehe eingehen, da die Ehe unauflöslich ist und erst mit dem Tode der Partnerin endet, auch wenn beide voneinander geschieden sind.
Richtig. Aber was folgt daraus? Wir alle brechen Gottes Gebote, täglich und stündlich. Wir können aber durch Buße und Vergebung den Weg zurück in die Gemeinschaft mit Gott erlangen. Geschiedenen, die in einer neuen Ehe leben, wird genau dies verweigert. Warum?Geht also der geschiedene Partner eine weitere Ehe ein, so handelt er gegen das Gebot Gottes, da die Ehe unauflöslich ist. Er handelt gegen die Gebote Gottes, in dem Moment, in dem er die Ehe mit einer anderen Person eingeht, und er handelt in jedem Moment des Bestands dieser Verbindung gegen die Gebote Gottes.
Ich würde einen Familienvater dafür verachten, wenn er seine Familie, für die er Verantwortung übernommen hat, verlassen würde, weil die Kirche ihm das sagt. Was immer seine Fehler in der Vergangenheit gewesen sein mögen (dafür ist Buße zu tun!), er hat eine Verpflichtung vor Gott für diese Menschen, die ihm anvertraut sind, und die kann er nicht aufgrund eines Kirchengebotes einfach fahrenlassen.Es gibt nur eine Möglichkeit der Versöhnung mit Gott, nämlich diejenige, die nicht erlaubte Verbindung zu lösen, anstatt sich weiter in diese zu verstricken und die daraus entstehende Schuld ständig zu vergrößern.
Die Sache mit der Bischofswahl kann man aber auch ungesund "überziehen"... so hier geschehen... muss Rom denn "begreifen", was eine "Bischofswahl in einer demokratisch geprägten Kultur bedeutet"? Klar, den Leuten wäre vermutlich ein selbstgebackener Bischof auch nicht recht gewesen...Die Römisch-katholische Zentralkommission des Kantons Zürich hat an ihrer letzten Sitzung vor den Sommerferien die Nachfolgewahl des Churer Diözesanbischofs zur Kenntnis genommen. Sie erwartet und hofft, dass der Gewählte das nötige Verständnis für die Kirche vor Ort, insbesondere für die Kirche Zürich in ihrem urbanen Umfeld, aufbringt und bietet Hand für eine fruchtbare Zusammenarbeit in Offenheit und Dialogbereitschaft.
Die Zentralkommission hat Kenntnis davon, wie die Wahl des neuen Churer Diözesanbischofs durch das Domkapitel erfolgt ist. Den 23 Domherren ist keine wirkliche Auswahlmöglichkeit präsentiert worden. Wir bedauern dies sehr. Rom hat nicht begriffen, was eine Bischofswahl in einer demokratisch geprägten Kultur bedeutet: Nämlich der Ausgleich zwischen Welt- und Ortskirche und die Chance, über eine breit angelegte Konsultation die besten Oberhirten zu finden und ihnen die grosse Verantwortung für ein Bistum zu übertragen. Diese Chance ist verpasst worden, indem den wählenden Domherren eine Dreierliste vorgelegen hat, deren Verfasser die der Wahl voran gegangene intensive Konsultation im Bistum Chur nicht ernst genommen haben. Das Wahlprozedere verkommt damit zu einer Farce.
René Zihlmann,
Präsident der Römisch-katholischen Zentralkommission
Zentralkommission Zürich, 09.07.2007
Stephen Dedalus hat geschrieben:Sie ist nach römischer Sicht (im Moment noch) falsch, aber nach katholischer und altkirchlicher Auffassung eben gerade nicht. Wenn Du Dir mein Posting genau angeschaut hättest, hättest Du vielleicht verstanden, worum es mir ging.ad_hoc hat geschrieben:Was für eine verquere Sicht der Dinge.
Mitsch. Stephen Dedalus sagt seine nichtkatholische Auffassung, die, eben nach katholischer Sicht, falsch ist.
Eben. Und genau darum ist die Regelung zum Ausschluß von den Sakramenten ohne Möglichkeit der Rückkehr, wie sie im Moment gehandhabt wird, falsch.Was immer wahr gewesen ist, kann heute und morgen nicht unwahr sein, die Wahrheit ist immer Wahrheit.
Das ist mir zu theroretisch. Schon im Neuen Testament sehen wir, daß solche Prinzipien eben genau das sind: Prinzipien. Man kann aber einer Lebenssituation nicht immer mit einem Prinzip begegnen, sondern muß darauf der Situation angemessen antworten.Ein Katholik, der katholisch heiratet und sich scheiden läßt, weil seines Erachtens ein weiteres Zusammenleben mit dem Partner nicht möglich ist, muß sich fragen lassen, was er zum Bestand der Ehe getan hat. Sollte eine Scheidung notwendig sein, um meinetwegen Mord und Totschlag zu verhindern, so mag dies zulässig sein. Unter keinen Umständen darf ein Katholik zu Lebzeiten der Partnerin eine weitere Ehe eingehen, da die Ehe unauflöslich ist und erst mit dem Tode der Partnerin endet, auch wenn beide voneinander geschieden sind.
Ich rede hier nicht der Ehescheidung das Wort. Das ist immer eine sündhafte Situation! Aber wenn das Kind im Brunnen liegt, hilft es nicht, den Deckel draufzulegen, und es aum Aussteigen zu hindern.
Richtig. Aber was folgt daraus? Wir alle brechen Gottes Gebote, täglich und stündlich. Wir können aber durch Buße und Vergebung den Weg zurück in die Gemeinschaft mit Gott erlangen. Geschiedenen, die in einer neuen Ehe leben, wird genau dies verweigert. Warum?Geht also der geschiedene Partner eine weitere Ehe ein, so handelt er gegen das Gebot Gottes, da die Ehe unauflöslich ist. Er handelt gegen die Gebote Gottes, in dem Moment, in dem er die Ehe mit einer anderen Person eingeht, und er handelt in jedem Moment des Bestands dieser Verbindung gegen die Gebote Gottes.
Ein Beispiel: Jemand, der als Geschiedener eine neue Ehe eingegangen ist, kommt zum Glauben. Für ihn war die Frage der Unauflöslichkeit der Ehe kein Thema, weil er zum damaligen Zeit nicht nach Gott gefragt hat. Seine erste Ehe war ein Desaster, er und seine Partnerin unreif. Jetzt lebt er in einer stabilen Partnerschaft mit Kindern, übernimmt Verantwortung und ist Christ geworden. Der Priester darf ihn aber nicht zu den Sakramenten zulassen. Es sei denn, er verläßt seine neue Familie und zerstört damit deren und sein Leben. Zum ersten Mal läuft in seinem Leben etwas gut, und die einzige Antwort, die er von der Kirche bekommt ist: Das ist falsch, Du lebst in Sünde, daher wirst Du vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen.
Solche Fälle sind nur seelsorglich zu behandeln, nicht durch den Buchstaben des Gesetzes. In einem solchen Fall muß der Betreffende die Möglichkeit haben, durch Buße und Aufarbeitung der Vergangenheit den Weg in die Gemeinschaft der Kirche zu finden. Umkehr kann in diesem Fall aber nicht heißen, die neue Famlie zu verlassen. Dies wäre genau die Wiederholung des Fehlers der Vergangenheit, eine schlimmere Sünde als zuvor.
Der christliche und katholische (!) Glaube war immer, daß Gott uns nicht auf unsere Vergangenheit festnagelt. Die Botschaft des Evangeliums muß immer sein, daß trotz der Fewhler der Vergangenheit eine Zukunft möglich ist. Gott definiert uns nicht durch die Fehler der Vergangenheit, sondern durch das, was wir werden können, was wir an Potenzial zum Guten in uns tragen. Wenn die katholische Kirche hier im Augenblick noch die Menschen in den Fehlern ihrer Vergangenheit festhält, macht sie einen fundamentalen Fehler.
Ich würde einen Familienvater dafür verachten, wenn er seine Familie, für die er Verantwortung übernommen hat, verlassen würde, weil die Kirche ihm das sagt. Was immer seine Fehler in der Vergangenheit gewesen sein mögen (dafür ist Buße zu tun!), er hat eine Verpflichtung vor Gott für diese Menschen, die ihm anvertraut sind, und die kann er nicht aufgrund eines Kirchengebotes einfach fahrenlassen.Es gibt nur eine Möglichkeit der Versöhnung mit Gott, nämlich diejenige, die nicht erlaubte Verbindung zu lösen, anstatt sich weiter in diese zu verstricken und die daraus entstehende Schuld ständig zu vergrößern.
Lieben Gruß
SD
Jeder Mensch kann sich daran beteiligen oder nicht - das ist seine persönliche Entscheidung, ob er der Kirche angehören will oder nicht.
"Russland ist groß, und der Zar ist weit".Ecce Homo hat geschrieben:Christlich vielleich, aber katholisch? Das ist die Frage, die sich mir mittlerweile schon stellt---
Hält man sich überhaupt noch irgendwie an Rom in der Schweiz? Ab und zu denke ich immer, dass man da meint: Rom ist weit weit weg und wir machen, was wir wollen - vor unseren Gnaden...
Wow, das hat Rom bestimmt stark beeindruckt. Immerhin geht es um "Präsidenten"!Zunächst ist der Kirchenpräsident aber einfach nur froh, dass er mit seinem öffentlichen Protest zeigen konnte, «dass es so nicht geht.»
Blöde Frage:Märstetten – In Märstetten denkt man laut darüber nach, die ökumenischen Gottesdienste vorerst nicht mehr durchzuführen. Das hatte der Präsident der Evangelischen Kirchgemeinde Märstetten, Walter Röthlisberger, der «Thurgauer Zeitung» vergangene Woche mitgeteilt (TZ vom 20. Juli).
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Röthlisberger ist sich bewusst, dass es «die Falschen» treffen könnte, ältere Leute zum Beispiel, die es schätzen, am Wohnort zur Kirche gehen zu können. Zunächst ist der Kirchenpräsident aber einfach nur froh, dass er mit seinem öffentlichen Protest zeigen konnte, «dass es so nicht geht.»
Er schätze die evangelische Kirche wie seine eigene
29.08. 07 08:15 KG VV Arbeitsverhältnis von Herrn Franz Sabo in der Kirchgemeinde Röschenz Bemerkungen: Parteiverhandlung (Plädoyers) ganzer Vormittag öffentlich 1. Stock
5.09.07 14.30 KG VV Arbeitsverhältnis von Herrn Franz Sabo in der Kirchgemeinde Röschenz Bemerkungen: Urteilsberatung ganzer Nachmittag öffentlich 1. Stock
Sollte eher heißen "Die Kirche als Geisel der Kirchensteuer". Dort braucht es einen radikalen Schnitt, Verzicht auf den öffentlich-rechtlichen Status und Neubeginn im Kleinen. Ich glaube, daß in einer aus freiwilligen Beiträgen finanzierten Kirche (nicht nur in der Schweiz, sondern auch in D und A) vieles einfacher und ehrlicher ablaufen würde.cantus planus hat geschrieben:Heute veröffentlicht kath.net einen interessanten Artikel zu den "Schweizer Sonderwegen". Titel: Das stille Schisma.
kreuz.net (6.9.2007) hat geschrieben:[right]http://www.kreuz.net/article/article.5811.jpg[/right]
Kantonsgericht verteidigt sektiererische Umtriebe
Daß ein suspendierter Priester keine Pfarrersstelle ausüben kann, ist klar. Doch in der vom Staat bevormundeten Schweizer Kirche hat das Kirchenrecht nicht viel zu piepsen.
(kreuz.net, Röschenz) Die ins Sektiererische abgedriftete Kirchgemeinde Röschenz im Bistum Basel muß ihren vom Priesteramt suspendierten Ex-Pfarradministrator Franz Sabo nicht entlassen.
Das entschied das Kantonsgericht Baselland am Mittwoch nach Angaben von Schweizer Medien.
Der Bischof von Basel, Mons. Kurt Koch, hatte dem abgefallenen Sabo im Februar 2005 die Missio Canonica entzogen und ihn im Oktober 2005 suspendiert.
Doch dessen frühere Kirchgemeinde Röschenz bezahlte dem ehemaligen Priester weiterhin einen Lohn und beschäftigte ihn seither als Kultdiener.
Im Juni 2006 schaltete sich die übergeordnete Instanz ein. Der kantonale Landeskirchenrat befahl der Pfarrei mittels Verfügung, Sabo zu entlassen.
Dagegen legte die Kirchgemeinde Röschenz vor Gericht Beschwerde ein.
Diese Beschwerde hat das Kantonsgericht Baselland heute Mittwoch einstimmig gutgeheißen. Das Verfahren sei angeblich formell falsch verlaufen – behaupteten die fünf Richter und der Gerichtspräsident.
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs müsse angewendet werden. Das sei weder vor dem Entzug der Missio Canonica noch vor der landeskirchlich verordneten Entlassung geschehen.
Das Argument des zerrütteten Vertrauensverhältnisses wertete das Gericht als „Leerformel“.
Der Entzug der Missio sei zu respektieren, solange er innerkirchlich bleibe. Sofern er jedoch eine öffentlich-rechtliche Anstellung betreffe, müßten rechtsstaatliche Grundsätze – wie der des rechtlichen Gehörs – beachtet werden.
Die Verfahrenskosten von 10.000 Franken – umgerechnet gut 6.000 Euro – sind zu zwei Drittel vom Landeskirchenrat und zu einem Drittel vom Bistum Basel zu begleichen.
Der abgefallene Priester Sabo erklärte nach der Urteilsverkündigung, daß er sich ausgezeichnet fühle.
Der Präsident der abgefallenen Röschenzer Kirchgemeinde, Tankstellenwart Bernhard Cueni, fühlte sich „dem Ziel“ einen Schritt näher: „Wir können ihn vorläufig behalten.“
Das Bistum Basel und der Landeskirchenrat wollen … [weiter]