Bevor ich jetzt 7 Seiten durchforste (http://orthodoxe-bibliothek.de/index.ph ... cat_id=31), kannst du mir bitte sagen, wo dieses Kirchengesetz herkommt?ad-fontes hat geschrieben:Das Problem ist: es ist eben kein Ausdruck persönlicher Frömmigkeit (von Frauen, ein Kopftuch zu tragen; von Männern, in der Kirche genau anders herum keine Kopfbedeckung zu tragen, außer sie gehören zum Klerus oder Mönchtum), sondern das es ein Kirchengesetz ist, was eben in einigen (slawischen) Jurisdiktionen pflichtschuldiger beachtet wird, in anderen hingegen nicht mehr, so dass sich erst so DEIN Eindruck bilden konnte, das Kopftuchtragen sei Ausdruck persönlicher Frömmigkeit (außer bei Nonnen) - und dann wäre es in der Tat unerhört, nicht verschleierte Frauen als weniger orthodox zu bezeichnen oder sie zum Tragen zu drängen.Jeremias hat geschrieben: - Ein Ausdruck der persönlichen Frömmigkeit wird, direkt oder indirekt, zur Pflicht gemacht
An anderer Stelle wird dieses nämlich als freiwillige Sitte (http://www.deutsch-orthodox.de/29/12/frauenkopftuch/) bezeichnet. Ansonsten finde ich nur Verweise auf Paulus, welcher (aufgrund der Zeit) natürlich keinerlei Ausnahmen für irgendwen kennt.
Noch nichtmal in der sonst eher liberalen griechischen Metropolie... "Frauen sollen nicht singen", "Mädchen dürfen keine Messdiener sein", "Frauen sollen nicht hinter die Ikonostase".ad-fontes hat geschrieben:Wie meinst du das? Spielt es eine Rolle ob Männlein oder Weiblein, werden nicht alle Laien gleich behandelt?Jeremias hat geschrieben: - Die in der Orthodoxie grassierende schiefe Behandlung der beiden Geschlechter
Mancherorts werden atheistische Filmteams in den Altarraum gelassen, aber keine orthodoxen Frauen?
Von einer korrekten Behandlung sind wir weit entfernt.
Das mit dem Klerus will ich hierbei gar nicht ansprechen. Das Faß müssen wir nicht aufmachen.