Alles zum Thema "Organspende"

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iustus
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

lifestylekatholik hat geschrieben:Dass der Hirntod der tatsächliche Tod des Spenders ist, steht eben nicht sicher fest, wovon die ganzen Diskussionen dazu ja Zeugnis abgeben.
Hier redeten wir aneinander vorbei. Ich meinte: "Der Hirntod muss sicher fest stehen", damit die Organspende nicht sittlich unannehmbar ist (nur so macht ja auch die Aussage im Katechismus Sinn).

Du meintest: "Der tatsächliche Tod muss sicher feststehen". Das beim Hirntod in der Tat nicht der Fall.

iustus
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

Aus dem von Jürgen verlinkten Artikel vom September letzten Jahres (http://www.zenit.org/article-1588?l=german) geht ja hervor, dass die Kirche mit "Tod" den "Hirntod" meint:
Der Päpstliche Rat für die Pastoral im Krankendienst erklärte, dass die „Haltung der Kirche zur Organtransplantation sich nicht ändert“. Sie folge wie in den letzten 4 Jahren einer Intuition, die auf Pius XII. zurückgeht. In der Lehre der Kirche habe sich diesbezüglich nichts verändert, so der Rat weiter.(...)

Den Grund dafür, dass die neue Definition des Todes seit 1968 schnell akzeptiert wurde, besteht für Scaraffia in der Tatsache, dass sie nicht als radikale Änderung des Todesbegriffes gelesen worden sei, sondern als Folge des technologischen Fortschritts der Medizin bei der Feststellung des Verlustes der Gehirnfunktionen.

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anneke6
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von anneke6 »

incarnata hat geschrieben:Also mir sind die meisten Beiträge von cantus und viele von Robert ja sehr sympatisch,aber in puncto Organspende halte ich Euch als Ärztin einfach für mit dem silbernen Hämmerchen behämmert !
[…]
Ich glaube, wenn man einem anderen Forenteilnehmer in allem und wirklich allem recht gibt, dann muß man sich fragen, ob man noch selbständig denken kann. :)
???

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Juergen
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Juergen »

Gruß Jürgen

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iustus
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

In diesem lesenswerten Aufsatz http://stjosef.at/artikel/organspende_ethisch.htm wird auf Folgendes hingewiesen:

Johannes Paul II. hat beim Internationalen Kongress für Organverpflanzung im „Palazzo dei Congressi“ in Rom am 29. August 2 darauf hingewiesen, „dass das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewissheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als ‚moralische Gewissheit’ bezeichnet. Diese moralische Gewissheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise. Nur wenn diese Gewissheit besteht und die Einwilligungserklärung (Patientenverfügung) des Spenders oder seines rechtmäßigen Vertreters bereits vorliegt, ist es moralisch vertretbar, die technischen Maßnahmen [StMor 257] zum Entnehmen von zur Transplantation bestimmten Organen einzuleiten.“


Das untermauert meine These, dass mit dem "Tod", der lt. Katechismus sicher feststehen muss, der Hirntod gemeint ist. Robert hatte es ja auch schon vermutet. Ob die Kirche in den kommenden Jahren ihre mittlerweile 4jährige Ansicht ändert, bleibt abzuwarten. Der ZENIT-Artikel lässt diesbezüglich durchaus einiges hoffen.
Zuletzt geändert von iustus am Mittwoch 15. Juli 2009, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Marion
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Marion »

iustus hat geschrieben:@Robert, noiram,

wie würdet Ihr denn im Falle des "Hirntodes" verfahren? Die lebenserhaltenden Maschinen abstellen?
Da der Hirntod in der Regel nur festgestellt wird wenn es um brauchbare Organe die man entnehmen kann geht, stellt sich diese Frage nicht. Das ist was spezielles was man für sonst eigentlich nichts braucht. Ich würde mit ihm also genauso umgehen wie mit jedem anderen Unfallopfer das keinen Organspendeausweis hat. Also versuchen das Leben des Verletzten zu retten.
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iustus
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

Ich meinte auch alle Unfallopfer, nicht nur Organspender. Du würdest die Maschinen also nicht abstellen. Das ist konsequent (ich hätte auch große Probleme damit).

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Miserere mei
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Miserere mei »

Im letzten Jahr gab es ein offizielles Schreiben dazu.
"DONEC CONTRARIUM PROBETUR"

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lifestylekatholik
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von lifestylekatholik »

iustus hat geschrieben:Aus dem von Jürgen verlinkten Artikel vom September letzten Jahres (http://www.zenit.org/article-1588?l=german) geht ja hervor, dass die Kirche mit "Tod" den "Hirntod" meint:
Der Päpstliche Rat für die Pastoral im Krankendienst erklärte, dass die „Haltung der Kirche zur Organtransplantation sich nicht ändert“. Sie folge wie in den letzten 4 Jahren einer Intuition, die auf Pius XII. zurückgeht. In der Lehre der Kirche habe sich diesbezüglich nichts verändert, so der Rat weiter.(...)

Den Grund dafür, dass die neue Definition des Todes seit 1968 schnell akzeptiert wurde, besteht für Scaraffia in der Tatsache, dass sie nicht als radikale Änderung des Todesbegriffes gelesen worden sei, sondern als Folge des technologischen Fortschritts der Medizin bei der Feststellung des Verlustes der Gehirnfunktionen.
Nein, das wäre eine sehr unvorsichtige Interpretation. Tatsächlich meint die Kirche »Tod«, wenn sie »Tod« sagt. Ob der »Hirntod« der »tatsächliche Tod« ist, das ist eine Frage, in der die Kirche der Wissenschaft folgt. Die Wissenschaft ist sich aber bei dieser Frage nicht völlig sicher, was ja auch zu wahrnehmbarem Unbehagen bei höchsten Kirchenführern führt.
iustus hat geschrieben:Ich meinte: "Der Hirntod muss sicher fest stehen", damit die Organspende nicht sittlich unannehmbar ist (nur so macht ja auch die Aussage im Katechismus Sinn).
Nein, da vermischst du Satz 1 und Satz 2. Um die sittliche Annehmbarkeit gehts bei der Organverpflanzung vor dem Tod.

»Für die edle Tat der Organspende nach dem Tod muss der tatsächliche Tod des Spenders sicher feststehen.« Dieser Satz macht keine, gar keine, überhaupt keine Aussage dazu, ob der Hirntod der tatsächliche Tod sei. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ihn zu interpretieren, die hier im Strang auch schon ausgeführt wurden. Deine Interpretation ist die gefährlichste (und unnötig gefährlich) und deshalb abzulehnen.
iustus hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:Mit dem Organspenderausweis gibt niemand, aber auch gar niemand die Einwilligung zur Organentnahme vor seinem Tod.
Ich tue das sehr wohl. Ich habe einen Organspenderausweis und bin mir bewußt, dass (erst) durch die Organentnahme der tatsächliche Tod eintritt.
Nein, du denkst wieder unsauber. Mit dem Organspenderausweis gibst du die Einwilligung zur Organentnahme nach deinem Tod. So ist es formuliert. Dass du auch einwilligst, deine Organe zu verwerten, solange du noch lebst, geht nicht aus dem Organspendeausweis hervor.
Juergen hat geschrieben:Wenn es der Hirntot nicht als Kriterium hinreichend ist, muß es wohl ein anderes Kriterium geben.
Welches?
Steht auf einer der ersten Seiten dieses Strangs, hab jetzt keine Lust das rauszusuchen. Hast du diese Frage nicht schon mal gestellt?
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Juergen
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Juergen »

lifestylekatholik hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Wenn es der Hirntot nicht als Kriterium hinreichend ist, muß es wohl ein anderes Kriterium geben.
Welches?
Steht auf einer der ersten Seiten dieses Strangs, hab jetzt keine Lust das rauszusuchen. Hast du diese Frage nicht schon mal gestellt?
Ja und die einzige Antwort die kam, war jene von Cantus, der vom Einsetzen der Leichenstarre sprach.
Gruß Jürgen

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iustus
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

lifestylekatholik hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:Aus dem von Jürgen verlinkten Artikel vom September letzten Jahres (http://www.zenit.org/article-1588?l=german) geht ja hervor, dass die Kirche mit "Tod" den "Hirntod" meint:
Der Päpstliche Rat für die Pastoral im Krankendienst erklärte, dass die „Haltung der Kirche zur Organtransplantation sich nicht ändert“. Sie folge wie in den letzten 4 Jahren einer Intuition, die auf Pius XII. zurückgeht. In der Lehre der Kirche habe sich diesbezüglich nichts verändert, so der Rat weiter.(...)

Den Grund dafür, dass die neue Definition des Todes seit 1968 schnell akzeptiert wurde, besteht für Scaraffia in der Tatsache, dass sie nicht als radikale Änderung des Todesbegriffes gelesen worden sei, sondern als Folge des technologischen Fortschritts der Medizin bei der Feststellung des Verlustes der Gehirnfunktionen.
Nein, das wäre eine sehr unvorsichtige Interpretation. Tatsächlich meint die Kirche »Tod«, wenn sie »Tod« sagt. Ob der »Hirntod« der »tatsächliche Tod« ist, das ist eine Frage, in der die Kirche der Wissenschaft folgt. Die Wissenschaft ist sich aber bei dieser Frage nicht völlig sicher, was ja auch zu wahrnehmbarem Unbehagen bei höchsten Kirchenführern führt.
iustus hat geschrieben:Ich meinte: "Der Hirntod muss sicher fest stehen", damit die Organspende nicht sittlich unannehmbar ist (nur so macht ja auch die Aussage im Katechismus Sinn).
Nein, da vermischst du Satz 1 und Satz 2. Um die sittliche Annehmbarkeit gehts bei der Organverpflanzung vor dem Tod.

»Für die edle Tat der Organspende nach dem Tod muss der tatsächliche Tod des Spenders sicher feststehen.« Dieser Satz macht keine, gar keine, überhaupt keine Aussage dazu, ob der Hirntod der tatsächliche Tod sei. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ihn zu interpretieren, die hier im Strang auch schon ausgeführt wurden. Deine Interpretation ist die gefährlichste (und unnötig gefährlich) und deshalb abzulehnen.
Erstens: Ich habe bereits klargestellt, dass ich den Hirntod nicht als Tod des Menschen ansehe.

Zweitens: Die Kirche folgt der Wissenschaft in der Aussage, dass der Hirntod der Tod des Menschen ist. Das sagt die Kirche Es ist also keineswegs eine gewagte Interpretation, daraus zu schließen, dass die Kirche "Hirntod" meint, wenn sie "Tod" sagt. Du hast noch keine kirchlichen Aussagen präsentiert, die belegen, dass die Kirche den Hirntod nicht mit dem tatsächlichen Tod gleichsetzt.

iustus
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

lifestylekatholik hat geschrieben:Mit dem Organspenderausweis gibst du die Einwilligung zur Organentnahme nach deinem Tod. So ist es formuliert. Dass du auch einwilligst, deine Organe zu verwerten, solange du noch lebst, geht nicht aus dem Organspendeausweis hervor.
Ich willige aber genau dazu ein und die Tatsache, dass ich einen Organspenderausweis bei mir trage führt dazu, dass meine Organe verwertet werden, solange ich noch lebe. So what?

iustus
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

Habe auf meinem Organspenderausweis ergänzt: "Nach der Feststellung meines Hirntodes..."

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Marion
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Marion »

iustus hat geschrieben:Ich meinte auch alle Unfallopfer, nicht nur Organspender. Du würdest die Maschinen also nicht abstellen. Das ist konsequent (ich hätte auch große Probleme damit).
Maschinen abstellen ist ein anderes Thema. Eigentlich braucht ja keiner Angst davor haben, daß der Patient selbst mit allen Maschinen die es gibt und auch die die noch erfunden werden niemals sterben wird ...
Aber ich wünsche mir für meine letzten Stunden irgendwo weit weg von diesen ganzen Maschinen und grünen Chirurgen in Ruhe sterben zu können ;)
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Leguan
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Leguan »

Ich weise hier mal auf diese Erklärung dreier amerikanischer Bischöfe hin, die die Organentnahme nach Feststellung des Hirntods eindeutig ablehnen.
If any stupid priest or bishop in Nigeria feels he wants to copy the American model, then there is something wrong with his head. --Olubunmi Anthony Kardinal Okogie

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lifestylekatholik
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von lifestylekatholik »

iustus hat geschrieben:Habe auf meinem Organspenderausweis ergänzt: "Nach der Feststellung meines Hirntodes..."
Was du auf deinem Organspendeausweis ergänzt, hat doch nichts damit zu tun, dass der Organspendeausweis selber eben nicht von Hirntod spricht. Tatsache ist doch, dass den zukünftigen Spendern die Problematik der ärztlichen Feststellung des Todes anhand des sogenannten »Hirntodes« meist gar nicht bewusst ist. Man kann also keineswegs davon ausgehen, dass die Organspendeausweisbesitzer einer Organentnahme vor ihrem Tod zustimmen. Mit dem Organspendeausweis gibt niemand, aber auch gar niemand die Einwilligung zur Organentnahme vor seinem Tod. Punkt.

Der Hirntod ist ein Kriterium, über das tatsächlich Unsicherheit herrscht. Einige halten es für ausreichend, einige nicht. Das Unbehagen der Kirche ist aus jeder der jüngeren kirchlichen Stellungnahmen deutlich zu ersehen; Leguan hat auch eine klare kirchliche Ablehnung des Hirntodkriteriums beigebracht. Eindeutig ist man mit dem Hirntodkriterium nicht auf der sicheren Seite.

Wenn man das Hirntodkriterium für nicht ausreichend hält -- du selbst hältst es nicht für ausreichend --, dann brauchen wir uns über Satz 2 derzeit nicht mehr zu unterhalten. Vielleicht gelingt es der Medizin irgendwann, auch tote Organe zu verwerten, was weiß ich. Das ist aber im Moment belanglos. Es geht nur noch um Satz 1, der die Organverpflanzung vor dem Tod behandelt.

Satz 1 macht die Zustimmung zur Organverpflanzung vor dem Tod zur Bedingung. Da der Organspendeausweis immer nur von einer Organspende nach dem Tode spricht, stellt er keine Zustimmung zur Organverpflanzung vor dem Tode dar, ist also irrelevant. (Du kannst natürlich eine gesonderte Erklärung machen, die hat aber mit dem normalen Organspendeausweis nicht mehr viel zu tun.)

Nun kann es den Fall geben, dass Leute der Entnahme unpaariger Organe vor dem Tode zugestimmt haben, obwohl sie an dieser Entnahme stürben. Du hältst deinen Fall für solch einen. Zahlenmäßig dürfte das die Ausnahme sein. Satz 1 enthält eine weitere Bedingung: Es dürfen keine übermäßigen Gefahren für den Spender bestehen. Man könnte argumentieren, einem Sterbenden erwüchsen aus einer Organentnahme, die ihn tötete, sowieso keine übermäßigen Gefahren mehr.

Mir scheint aber viel sinnvoller, anzunehmen, dass Satz 1 sich überhaupt nicht auf den Tod herbeiführende Organverpflanzungen bezieht. Das wiederum würde heißen: Der Fall, dass jemand einer Organentnahme, die zu seinem Tode führt, (freiwillig) zustimmt, findet im KKKK keine Erwähnung.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

Hospes
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Hospes »

Die erste Herzverpflanzung (in den 60er Jahren?) durch Professor Barnard (Südafrika) wurde von dem damaligen Papst (Pius XII ?) als großartige wissenschaftliche Tat anerkannt. Ich habe das damals nicht verstanden und kann auch allen späteren kirchlichen Aussagen, die die Organentnahme als zulässig bezeichnen, nicht folgen. In den Köpfen der Befürworter der Organentnahme ist aus dem katholischen Jenseitsglauben offensichtlich nichts mehr übrig geblieben. Wenn ein Mensch stirbt, ist das Gottes Wille. Die Medizin sollte dem Herrgott dann nicht ins Handwerk pfuschen. – Zum katholischen Glauben gehört die Überzeugung „ Denn wir haben hier keine bleibende Statt, sondern die zukünftige suchen wir“.
Es grüßt Hospes

iustus
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

lifestylekatholik hat geschrieben:Mit dem Organspendeausweis gibt niemand, aber auch gar niemand die Einwilligung zur Organentnahme vor seinem Tod. Punkt.
Ich gebe die Einwilligung. Und zwar auch mit dem Organspenderausweis. Es steht ja drauf. Oder glaubst Du, jetzt würden mir wegen der Einfügung "Hirntod" keine Organe entnommen?

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Marion
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Marion »

iustus hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:Mit dem Organspendeausweis gibt niemand, aber auch gar niemand die Einwilligung zur Organentnahme vor seinem Tod. Punkt.
Ich gebe die Einwilligung. Und zwar auch mit dem Organspenderausweis. Es steht ja drauf. Oder glaubst Du, jetzt würden mir wegen der Einfügung "Hirntod" keine Organe entnommen?
du bist halt ein Held ;)
Alle andern muss man anlügen, daß se so einen Ausweis mit sich rumtragen.
Und auserdem stirbst du erst wenn deine Organe untauglich sind!
Dir wird also nix entnommen :P
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iustus
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

lifestylekatholik hat geschrieben: Mir scheint aber viel sinnvoller, anzunehmen, dass Satz 1 sich überhaupt nicht auf den Tod herbeiführende Organverpflanzungen bezieht. Das wiederum würde heißen: Der Fall, dass jemand einer Organentnahme, die zu seinem Tode führt, (freiwillig) zustimmt, findet im KKKK keine Erwähnung.
Das sehe ich ganz genauso.

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lifestylekatholik
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von lifestylekatholik »

iustus hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:Mit dem Organspendeausweis gibt niemand, aber auch gar niemand die Einwilligung zur Organentnahme vor seinem Tod. Punkt.
Ich gebe die Einwilligung. Und zwar auch mit dem Organspenderausweis. Es steht ja drauf. Oder glaubst Du, jetzt würden mir wegen der Einfügung "Hirntod" keine Organe entnommen?
Ach, das ist doch ein Streit um des Kaisers Bart. Ich habe eventuell ungenau formuliert. Ich meinte: Mit dem normalen, mit dem üblichen, mit dem vorgedruckten Organspendeausweis, den wohl 99 % der Organspendeausweisträger haben und nicht verärndern. Wenn du darin an Stellen rumschreibselst, die dafür nicht vorgesehen sind, und Zusätze machst, dann ist das was anderes, was aber eben wohl 99 % der Organspendeausweisträger nicht betrifft.

Du gibst deine Einwilligung nicht dadurch, dass du den Organspendeausweis hast, wie ihn Tausende anderer auch haben, sondern durch deinen persönlichen Zusatz. Tausende anderer, die auch einen ausgefüllten Organspendeausweis haben, haben ihre Zustimmung durch diesen Ausweis eben nicht gegeben.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Juergen
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Juergen »

lifestylekatholik hat geschrieben:Tausende anderer, die auch einen ausgefüllten Organspendeausweis haben, haben ihre Zustimmung durch diesen Ausweis eben nicht gegeben.
Sie geben ihre Zustimmung zur Entnahme der Organe, nachdem sie tot sind. Die Definition dessen, was nun "tot" bedeutet, überlassen sie den Ärzten, die in dem Fall den Hirntot feststellen und mit dem Tod des Menschen gleichsetzen.
Wenn die Ärzte sagen: "der ist tot", dann ist er tot. -- zumindest ist das die landläufige Meinung der Leute.
Gruß Jürgen

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iustus
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

lifestylekatholik hat geschrieben:Tausende anderer, die auch einen ausgefüllten Organspendeausweis haben, haben ihre Zustimmung durch diesen Ausweis eben nicht gegeben.
Ich bin mir da nicht so sicher. Sehr, sehr viele werden sich keine Gedanken darüber machen, ob der Hirntod der Tod des Menschen ist oder nicht. Die meisten werden das annehmen.

Aber ich glaube auch, dass sehr, sehr vielen, wohl sogar den meisten bewußt ist, dass vor allem die Herz-Kreislauf-Funktionen noch aufrechterhalten werden.

Wenn sie diese tatsächlichen Umstände auch nicht zutreffend werten, sondern irrig annehmen, sie seien da bereits tot: die tatsächlichen Umstände sind ihnen bekannt. Für einen Vorsatz reicht so etwas aus.

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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

iustus hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:Tausende anderer, die auch einen ausgefüllten Organspendeausweis haben, haben ihre Zustimmung durch diesen Ausweis eben nicht gegeben.
Ich bin mir da nicht so sicher. Sehr, sehr viele werden sich keine Gedanken darüber machen, ob der Hirntod der Tod des Menschen ist oder nicht. Die meisten werden das annehmen.
Präzisiere: Sie werden den Ärzten glauben, die dies annehmen - da dürfte Jürgen völlig recht haben.

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Marion
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Marion »

http://www.bistummainz.de/bistum/bistum ... pende.html

.... Das eigentliche ethische Problem bei der Organtransplantation ist die Frage, wann und unter welchen Bedingungen eine Organentnahme beim Toten gestattet ist. Grundsätzlich ist sie erlaubt: Der menschliche Leichnam besitzt zwar eine ungleich höhere Würde als etwa der tierische. Dies verbietet, ihn „nach Gutdünken zu behandeln“, aber „vom sittlich-religiösen Standpunkt aus ist nichts gegen die Ablösung der Hornhaut bei einem Toten (...) einzuwenden.“ ...
Auf keinen Fall aber darf ein Mensch als „Leiche“ behandelt werden, ehe der Tod ordnungsgemäß festgestellt ist.
Iustus, ich sagte zwar Held aber du darfst das gar nicht!
Du darfst nur als Leiche deinen Körper schänden lassen.
Vielleicht sind Leiche und Leichnam bessere Begriffe als tot und hirntot.
Ein Hirntoten würd kein normaler Mensch verbuddeln, ne Leiche schon
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von iustus »

Die Info ist vom Bistum Mainz. Das ist mir wegen seines Bischofs sowieso zu suspekt, um als seriöse Quelle zu gelten. :unbeteiligttu:

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Marion
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Marion »

Ich bin auch kein Kardinal Lehmann-Fan!
Aber egal, er schreibt in diesem Abschnitt nicht was er denkt sondern was bereits 1944 Papst Pius XII. erklärte
Das kann man nachprüfen!
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Marion
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Marion »

Juergen hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Wenn es der Hirntot nicht als Kriterium hinreichend ist, muß es wohl ein anderes Kriterium geben.
Welches?
Steht auf einer der ersten Seiten dieses Strangs, hab jetzt keine Lust das rauszusuchen. Hast du diese Frage nicht schon mal gestellt?
Ja und die einzige Antwort die kam, war jene von Cantus, der vom Einsetzen der Leichenstarre sprach.
Wenn man jemanden betäuben muss, daß man an ihm rumschlitzen kann ist er auf jeden Fall nicht tot.
Die Organspender werden allesamt stark betäubt.
wiki sagt
Das Sterben ist ein Prozess und das Eintreten des Todes lässt sich selten exakt einem Zeitpunkt zuordnen. Der Tod ist der Zustand eines Organismus nach der Beendigung des Lebens und nicht zu verwechseln mit dem Sterben und Nahtoderfahrungen, die ein Teil des Lebens sind.

.....

Der Übergang vom Leben zum Tod heißt Sterben, Sterbevorgang.

Die genaue Grenze zwischen Leben und Tod ist schwer zu definieren. Je weiter man von der Grenzzone zwischen beidem entfernt ist, desto klarer scheint der Unterschied zwischen Leben und Tod, je näher man an der Grenze ist, desto unschärfer wird sie: So können Lebewesen, die bereits einen Herzstillstand haben, manchmal erfolgreich wiederbelebt werden. Ebenfalls können einzelne Zellen und Gewebe während des so genannten intermediären Lebens noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf äußere Einflüsse reagieren. So fällt es ebenfalls schwer den Todeszeitpunkt genau zu definieren. Beim Menschen ist es in aller Regel Aufgabe eines Arztes den Tod festzustellen. Für eine Organentnahme zur Organtransplantation wird der Tod über den Hirntod definiert. Zur Feststellung des endgültigen Todes dienen die sicheren Todeszeichen.
...
Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Definition des Todes. Das Transplantationsrecht verlangt für eine Organentnahme (neben anderen Voraussetzungen) kumulativ den Tod des Organspenders (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG) sowie den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (sog. Gesamthirntod, § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG). Damit hat der Gesetzgeber nicht eine Definition des Todes vorgenommen, sondern den Gesamthirntod lediglich als notwendige Bedingung für die Organentnahme festgeschrieben.
Zuletzt geändert von Marion am Mittwoch 15. Juli 2009, 23:07, insgesamt 3-mal geändert.
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Teutonius
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Teutonius »

Juergen hat geschrieben:Wenn es der Hirntot nicht als Kriterium hinreichend ist, muß es wohl ein anderes Kriterium geben.
Welches?
Zum Beispiel:
1. kein Puls
2. kein Atem (weder aktiv noch passiv)
3. Erkaltung und Erstarrung des Körpers
4. Leichenflecken
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Juergen
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Juergen »

Die letzten beiden Punkte treten aber erst Stunden nach dem Tod auf und können zur Feststellung des Todes kaum herangezogen werden.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Teutonius
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Teutonius »

Also ab wann genau jemand zweifelsfrei unwiederbringlich tot ist?
->ab dem endgültigen Aussetzen von Atem und Puls
Ein Hirn"toter" wird beatmet, hat einen Puls und warmen Körper...
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Juergen
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Re: Organspende: Kirchlich erlaubt?

Beitrag von Juergen »

Dann sind wir wieder bei der alten Definition, die galt, bevor wer auf die Idee mit dem Hirntod kam: Wenn Atmung und Kreislauf irreversibel aufhören.
Gruß Jürgen

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