iustus hat geschrieben:Habe auf meinem Organspenderausweis ergänzt: "Nach der Feststellung meines Hirntodes..."
Was du auf deinem Organspendeausweis ergänzt, hat doch nichts damit zu tun, dass der Organspendeausweis selber eben nicht von Hirntod spricht. Tatsache ist doch, dass den zukünftigen Spendern die Problematik der ärztlichen Feststellung des Todes anhand des sogenannten »Hirntodes« meist gar nicht bewusst ist. Man kann also keineswegs davon ausgehen, dass die Organspendeausweisbesitzer einer Organentnahme vor ihrem Tod zustimmen. Mit dem Organspendeausweis gibt niemand, aber auch gar niemand die Einwilligung zur Organentnahme vor seinem Tod. Punkt.
Der Hirntod ist ein Kriterium, über das tatsächlich Unsicherheit herrscht. Einige halten es für ausreichend, einige nicht. Das Unbehagen der Kirche ist aus jeder der jüngeren kirchlichen Stellungnahmen deutlich zu ersehen; Leguan hat auch eine klare kirchliche Ablehnung des Hirntodkriteriums beigebracht. Eindeutig ist man mit dem Hirntodkriterium nicht auf der sicheren Seite.
Wenn man das Hirntodkriterium für nicht ausreichend hält -- du selbst hältst es nicht für ausreichend --, dann brauchen wir uns über Satz 2 derzeit nicht mehr zu unterhalten. Vielleicht gelingt es der Medizin irgendwann, auch tote Organe zu verwerten, was weiß ich. Das ist aber im Moment belanglos. Es geht nur noch um Satz 1, der die Organverpflanzung
vor dem Tod behandelt.
Satz 1 macht die Zustimmung zur Organverpflanzung vor dem Tod zur Bedingung. Da der Organspendeausweis immer nur von einer Organspende
nach dem Tode spricht, stellt er keine Zustimmung zur Organverpflanzung
vor dem Tode dar, ist also irrelevant. (Du kannst natürlich eine gesonderte Erklärung machen, die hat aber mit dem normalen Organspendeausweis nicht mehr viel zu tun.)
Nun kann es den Fall geben, dass Leute der Entnahme unpaariger Organe vor dem Tode zugestimmt haben, obwohl sie an dieser Entnahme stürben. Du hältst deinen Fall für solch einen. Zahlenmäßig dürfte das die Ausnahme sein. Satz 1 enthält eine weitere Bedingung: Es dürfen keine übermäßigen Gefahren für den Spender bestehen. Man könnte argumentieren, einem Sterbenden erwüchsen aus einer Organentnahme, die ihn tötete, sowieso keine übermäßigen Gefahren mehr.
Mir scheint aber viel sinnvoller, anzunehmen, dass Satz 1 sich überhaupt nicht auf den Tod herbeiführende Organverpflanzungen bezieht. Das wiederum würde heißen: Der Fall, dass jemand einer Organentnahme, die zu seinem Tode führt, (freiwillig) zustimmt, findet im KKKK keine Erwähnung.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«