Ehesakrament

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Engele
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Beitrag von Engele »

Biggi hat geschrieben:Nein, seine erste Ehe ist nicht sakramental.
Bevor er allerdings einen zweiten "Versuch", und diesmal kirchlich, startet, sollte er vielleicht vorher wieder in die Kirche eintreten. Sonst wird das nämlich nix... ;D
Soviel ich weiß, wird es doch was, auch ohne Wiedereintritt in die Kirche.
Wenn ein Katholik einen aus der Kirche ausgetretenen Katholik heiraten will, so muß der Katholik das Versprechen abgeben, dass er (sie) die Kinder zum katholischen Glauben erziehen will, und der Partner muß von diesem Versprechen unterrichtet werden.
Oder täusche ich mich da? :kratz:

Liebe Grüße

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Biggi hat geschrieben:»Nein, seine erste Ehe ist nicht sakramental.«
Nein. Da der Ausgetretene ja exkommuniziert ist und somit nicht die Möglichkeit hat, katholisch unter priesterlicher Assistenz zu heiraten, muß – wie bei Protestanten – bis zum objektiven Beweis des Gegenteils die Annahme gelten, die standesamtlich geschlossene Ehe sei sakramental. Mit Sicherheit also ein Fall für den kirchlichen Eherichter.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Engele
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Beitrag von Engele »

Ketelhohn hat geschrieben:
Biggi hat geschrieben:»Nein, seine erste Ehe ist nicht sakramental.«
Nein. Da der Ausgetretene ja exkommuniziert ist und somit nicht die Möglichkeit hat, katholisch unter priesterlicher Assistenz zu heiraten, muß – wie bei Protestanten – bis zum objektiven Beweis des Gegenteils die Annahme gelten, die standesamtlich geschlossene Ehe sei sakramental. Mit Sicherheit also ein Fall für den kirchlichen Eherichter.
Danke für die Antwort. Die sandesamtliche Ehe eines Ausgetretenen gilt also erst mal als sakramental.
Aber was heißt "nicht die Möglichkeit hat, katholisch unter priesterlicher Assistenz zu heiraten" ? Können Ausgetretene nun doch nicht kirchlich heiraten? (Ich meine, mit einem gläubigen Partner)
Nach meinen bisherigen Informationen geht das - sind die Informationen falsch? :kratz:

Liebe Grüße,

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Es ist grundsätzlich verboten (can. 1071 § 1 Nr. 4 CJC); der Ortsbischof kann es jedoch erlauben (can. 1071 § 2), wenn sinngemäß die Voraussetzungen des can. 1125 CJC (über Mischehen) erfüllt sind.
Der Codex Juris Canonici hat geschrieben:»Can. 1071 – § 1. Abgesehen vom Notfall darf niemand ohne Erlaubnis des Ortsordinarius assistieren:
1° bei der Eheschließung von Wohnsitzlosen;
2° bei der Eheschließung, die nach Vorschrift des weltlichen Gesetzes nicht anerkannt oder vorgenommen werden kann;
3° bei der Eheschließung einer Person, die natürliche Verpflichtungen gegenüber einem anderen Partner oder gegenüber Kindern aus einer früheren Verbindung hat;
4° bei der Eheschließung dessen, der offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen ist;
5° bei der Eheschließung eines mit einer Beugestrafe Belegten;
6° bei der Eheschließung eines Minderjährigen, der ohne Wissen oder gegen den begründeten Widerspruch der Eltern die Ehe schließen will;
7° bei der Eheschließung, die gemäß can. 1105 durch einen Stellvertreter erfolgen soll.
§ 2. Der Ortsordinarius darf die Erlaubnis zur Assistenz bei der Eheschließung eines offenkundig vom katholischen Glauben Abgefallenen nur geben, wenn die Vorschriften des can. 1125 sinngemäß erfüllt sind.

Can. 1125 – Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;
2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;
3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen.«
Zu meinem vorigen Beitrag muß ich allerdings ergänzen, das jene standesamtliche Ehe des „Ausgetretenen“ (in der Sprache des CJC: des »offenkundig vom katholischen Glauben Abgefallenen«) nur dann vermutungsweise als sakramental anzusehen ist, wenn sie mit einem ebenso „Ausgetretenen“ oder einem Protetanten geschlossen wurde. Wurde sie mit einem Ungetauften geschlossen, kann sie von vornherein nicht sakramental sein. Wurde sie mit einem nicht abgefallenen Katholiken geschlossen, ist sie ebenso nicht-sakramental, weil der Katholik kirchlich hätte heiraten müssen (und nur so sakramental hätte heiraten können); dasselbe dürfte auch gelten, wenn wir an Stelle des nicht abgefallenen Katholiken einen Orthodoxen annehmen.
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Ralf

Informationen zur Eheannullierung

Beitrag von Ralf »

Ohne in das katholische Verständnis einer gültigen und somit unauflöslichen Ehe einsteigen zu wollen - dass eine Ehe im nachhinein annulliert werden kann (natürlich nicht staatlich, sondern nur im Sinne der Kirche), ist vielen nicht Christen bekannt.

Auf der Seite des Offizialats des Bistums Trier, also des bischöflichen Gerichtshofes, der sich u.a. damit beschäftigt, kann man eine interessante kurze Information darüber finden, welche Gründe eine Eheannullierung ermöglichen könnten (nicht per se müssen, es geht stets um den Einzelfall):

Ehenichtigkeitsgründe

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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

Ralf hat geschrieben:dass eine Ehe im nachhinein annulliert werden kann [...] ist vielen Christen nicht bekannt.
Deshalb habe ich auf der Internetseite unseres Bistums einen entsprechenden Passus eingefügt:
Annullierung einer Ehe
Manchmal kommt es dennoch vor, dass Eheleute nach der Trauung feststellen müssen, dass sie nicht zueinander passen bzw. im Dauerstreit miteinander leben. Nach katholischem Verständnis ist eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe in der Kirche nicht auflösbar. Es besteht jedoch die Möglichkeit eines so genannten „Eheannullierungsverfahrens“, bei dem geprüft werden soll, ob die Ehe tatsächlich „gültig“ und „vollzogen“ ist (weitere Informationen hier). Die offizielle Position der Kirche gegenüber wiederverheirateten Geschiedenen wird von vielen Seiten kritisiert. Auf jeden Fall - und das sieht auch die Kirche so - hat niemand das Recht, über Geschiedene schlecht zu reden, da niemand die Gründe kennt und beurteilen kann, die zur Trennung geführt haben.
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
(Diogenes Laërcius)

Pombear
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Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Pombear »

Hallo Forengemeinde,
ich habe durch die Suchfunktion leider keine klärende Antwort erhalten und erhoffe mir jetzt eine Hilfe von Euch.

Folgende Situation:
Ich bin katholisch und meine Partnerin ist evangelisch. Meiner zukünftige Frau war bereits einmal standesamtlich verheiratet und ist schon seit langem auch wieder rechtsgültig geschieden. Unser Pfarrer meinte, dass dies kein Problem sein dürfte da sie ja als Protestantin nicht das Sakrament der Ehe kennt und dies im Katholischen ja dann noch spenden kann.

Vor ein paar Monaten haben wir uns entschlossen zu heiraten und wollten auch gemeinsam katholisch heiraten. Jetzt habe ich vor zwei Tagen durch das Pfarramt erfahren, dass wir keine "Traufreigabe" von unserer Erzdiözese erhalten werden. Begründung sei, dass es ein Ehehinderniss gibt.

Dadurch dass sie standesamtlich verheiratet sei und evangelisch ist und somit die Sakramentsspendung nicht kennt, wäre das so als ob sie es sich gespendet hat, wenn sie katholisch gewesen wäre. :hmm:

Wir stehen nun etwas mit enttäuschten Köpfen da, insbesondere da wir auch bereits alles für die Trauung organisiert hatten :heul:

Kann mir jemand helfen, was jetzt zu tun ist, bzw wie man vielleicht den Trautermin im Oktober doch noch retten kann ?



DANKE

Petra
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Petra »

Ihr habt mein vollstes Mitgefühl, Pombear.

Frag doch mal den Pfarrer, der die falsche Auskunft gegeben hat. Vielleicht könnten er und ein ev. Kollege eine Art Segnungsfeier veranstalten. Trauung ist das keine, und wahrscheinlich katholischerseits eh verboten. Aber ansonsten gibt es nur die Möglichkeit einer ev. Trauung. :achselzuck:

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Niels
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Niels »

Hallo Pombaer,

zunächst: Herzlich wilkommen im Forum! :huhu:

Zur Sache: Ich kann die Argumente des Erzbistums nach Lektüre Deines Beitrages nicht so ganz nachvollziehen. Deine Partnerin hat ja, soweit ich Deinen Beitrag verstehe, nicht "kirchlich" geheiratet.
Frage an die Kanonisten: Wie sieht es in diesem Fall aus? Wurde bereits ein Sakrament gespendet ("Naturehe"?)? Ich würde vermuten: nein.
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

Petra
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Petra »

Wer evanglisch ohne Kirche heiratet, ist nach kath. Kirchenrecht gültig verheiratet. Wer katholisch ist und ohne Kirche heiratet, der bleibt ledig. Isso. Leider.

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cantus planus
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von cantus planus »

Selbstverständlich ist auch eine standesamtliche Trauung ein Ehehindernis aus katholischer Sicht.
Was jetzt konkret zu tun ist, weiss ich nicht. Da müssten unsere Kirchenrechtsexperten ran. :achselzuck:
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‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Pombear
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Pombear »

Petra hat geschrieben:Ihr habt mein vollstes Mitgefühl, Pombear.

Frag doch mal den Pfarrer, der die falsche Auskunft gegeben hat. Vielleicht könnten er und ein ev. Kollege eine Art Segnungsfeier veranstalten. Trauung ist das keine, und wahrscheinlich katholischerseits eh verboten. Aber ansonsten gibt es nur die Möglichkeit einer ev. Trauung. :achselzuck:

Wenn ihr verschiebt, könnte die erste Ehe Deiner Frau für ungültig erklärt werden. Aber das dauert.
Hallo Petra, danke für die schnelle Antwort.
ich bin jedoch wirklich ein kleiner Pechvogel. Habe gleich an dem Tag meinen Pfarrer angerufen und erfahren, dass er einen leichten Schlaganfall erlitten hat und im Krankenhaus liegt. Ich war ihm so dankbar, dass er jedoch sofort gesagt hat, dass wir zu ihm ins Krankenhaus kommen sollen und er mit uns das weiter bespricht. Für ihn war das ebenfalls Neu.

Er hat dann in Freiburg angerufen und hier wurde ihm gesagt, dass wir auch nicht evangelisch heiraten könnten, da ich als Katholik dafür ja eine Dispens bräuchte und die unter den o.g. Umständen nicht erhalten würde. :nein:
"Ökumenische" Trauung würde auch nicht gehen, da ja dann ein katholischer Pfarrer dabei sein müsste und das ja auch nicht geht.

Petra
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Petra »

Hallo

Gerade muss ich noch mal nachschauen, ob die Ehe Deiner Frau für ungültig erklärt werden kann, wenn sie evangelisch bleibt und nicht katholisch wird. Darum habe ich den letzten Satz meines ersten Beitrags wieder gelöscht.

Pombear
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Pombear »

cantus planus hat geschrieben:Selbstverständlich ist auch eine standesamtliche Trauung ein Ehehindernis aus katholischer Sicht.
Was jetzt konkret zu tun ist, weiss ich nicht. Da müssten unsere Kirchenrechtsexperten ran. :achselzuck:
Dann verstehe ich aber die Aussage des Herrn aus dem Erzbistum nicht, dass wenn meine Partnerin katholisch bei der standesamtliche Hochzeit gewesen wäre, dies kein Problem gegeben hätte, da sie ja dann auch nicht das Sakrament gespendet hat :(

Petra
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Petra »

Pombear, wenn der Ex-Mann Deiner Frau nicht getauft war und sich vor Scheidung nicht taufen ließ, das wäre für Euch fein. Dann wäre die Ehe nicht sakramental.

Wenn ein Katholik ohne Kirche und ohne entsprechende kirchliche Erlaubnis heiratet, dann versteht das die Kirche so, dass er gar nicht vor Gott eine Ehe eingehen wollte. Deswegen sind die standesamtlichen Trauungen von Katholiken, wenn keine kirchliche Trauung folgt, nichtig.

Pombear
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Pombear »

@Petra: Wo würde das denn stehen ? Kann ich mich da auf irgendwas berufen wenn ich nächste Woche nach Freiburg fahren muss ? Da er Moslem ist/war denke ich nicht, dass er getauft ist oder wurde.

Petra
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Petra »

DAIst doch ein bisschen komplizierter. Aber immerhin möglich.

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Niels
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Niels »

Pombear hat geschrieben:Da er Moslem ist/war denke ich nicht, dass er getauft ist oder wurde.
In dem Fall dürfte es allerdings kein Problem geben.
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Petra
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Petra »

Niels hat geschrieben:
Pombear hat geschrieben:Da er Moslem ist/war denke ich nicht, dass er getauft ist oder wurde.
In dem Fall dürfte es allerdings kein Problem geben.
Aber sie wollen den Oktobertermin halten und die Frau will wahrscheinlich nicht katholisch werden. Könnte dauern. :achselzuck:

Raimund J.
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Re: Standesamtliche Hochzeit als Sakramentsspendung

Beitrag von Raimund J. »

Pombear hat geschrieben: Da er Moslem ist/war
Warum sagst Du das nicht gleich? Damit dürfte wohl die standesamtliche Eheschliessung kaum mehr irgendeinen sakramentalen Charakter gehabt haben, sondern war ein rein zivilrechtlicher Vertrag der mittlerweile wieder aufgehoben ist.

Lass Dich direkt beim Offizialat beraten, die können Euch verbindliche Auskunft erteilen:

http://www.ordinariat-freiburg.de/224.0.html
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Petra
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Petra »

Raimund, die Kölner sehen das aber nicht als pipifax. Schau mal in den von mir verlinkten Artikel rein.

Pombear
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Pombear »

Das würde bedeuten, dass wir beim Erzbistum einen "päpstlichen Gnadenakt " (privileg Paulinum / Petrinum) stellen müssen und dann könnten wir kirchlich heiraten ?
Ich befürchte jedoch, dass dies SSSEEHHRR lange dauern dürfte.

@Raimund Josef H. : das ist ja gerade der Punkt der mich so verwirrt, dass angeblich diese ganzen informationen von meinem Offiziliat in Freiburg an meinen Pfarrer weitergegeben wurden. Unser Pfarrer hat nach eigener Angabe wohl mehrfach dort erwähnt, dass er Moslem ist und es NUR standesamtlich war.

Aber danke für den Link mit Freiburg ich werde da nochmal am MO anrufen.

Raimund J.
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Raimund J. »

Wie gesagt, ein Beratungsgespräch im Offizialat ist dringend anzuraten.
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Petra
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Petra »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Wie gesagt, ein Beratungsgespräch im Offizialat ist dringend anzuraten.
Sowieso :ja:

Raimund J.
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Raimund J. »

Im übrigen finde ich es gut, daß das Sakrament der Ehe und deren grundsätzliche Unauflöslichkeit noch nicht ganz
so lax gehandhabt wird, wie manch andere Dinge.
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Pombear
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Pombear »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Im übrigen finde ich es gut, daß das Sakrament der Ehe und deren grundsätzliche Unauflöslichkeit noch nicht ganz
so lax gehandhabt wird, wie manch andere Dinge.
Da hast du meine volle Zustimmung. Ich bin selbst seit mehr als zwanzig in unterschiedlichen Formen aktiv in der katholischen Kirche tätig. Das Schlimme ist halt nur, dass wir uns ja schon weit vor dem Trautermin bei unserem Pfarrer erkundigt haben ob dies ein Hindernis geben könnte und es erst jetzt kurz vorher zu der Versagung gekommen ist. :/

Raimund J.
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Raimund J. »

Pombear hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:Im übrigen finde ich es gut, daß das Sakrament der Ehe und deren grundsätzliche Unauflöslichkeit noch nicht ganz
so lax gehandhabt wird, wie manch andere Dinge.
Da hast du meine volle Zustimmung. Ich bin selbst seit mehr als zwanzig in unterschiedlichen Formen aktiv in der katholischen Kirche tätig. Das Schlimme ist halt nur, dass wir uns ja schon weit vor dem Trautermin bei unserem Pfarrer erkundigt haben ob dies ein Hindernis geben könnte und es erst jetzt kurz vorher zu der Versagung gekommen ist. :/
Ja, das ist natürlich bedauerlich und ich hoffe vor allem, daß Deine Braut dafür Verständnis aufbringt.

Euch beiden viel Glück und Gottes Segen! :daumen-rauf:
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anneke6
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von anneke6 »

Das Ehesakrament ist neben der Taufe das einzige Sakrament, das auch ohne Geistlichen gespendet werden kann. Deshalb können zwei nicht-katholische Getaufte sich auf dem Standesamt das Sakrament der Ehe spenden. Aber auch eine solche Ehe kann von einem Diözesangericht annulliert werden, wenn es berechtigte Gründe dafür gibt.
Jetzt zum Thema Ungetaufte: Wenn beide Partner nicht getauft sind, einer sich aber taufen läßt, kann er sich scheiden lassen und kirchlich gültig heiraten, das nennt man das Paulinische Privileg.
Wenn ein Partner getauft ist, der andere aber nicht, kann die Ehe, die nicht sakramental ist, da Ungetauften keine Sakramente gespendet werden können, durch den Papst aufgelöst werden. Dies ist das Petrinische Privileg.
???

Pombear
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Pombear »

anneke6 hat geschrieben:Deshalb können zwei nicht-katholische Getaufte sich auf dem Standesamt das Sakrament der Ehe spenden.
Obwohl diejenigen dies in ihrer Religion gar nicht kennen ?
Wenn ein Partner getauft ist, (meine Freundin) der andere aber nicht, (der Ex-Mann) kann die Ehe, die nicht sakramental ist, da Ungetauften keine Sakramente gespendet werden können, durch den Papst aufgelöst werden. Dies ist das Petrinische Privileg.
das hört sich danach an, als ob der Termin im Oktober auf jeden Fall nicht gehalten werden kann :heul:

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anneke6
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von anneke6 »

Pombear hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Deshalb können zwei nicht-katholische Getaufte sich auf dem Standesamt das Sakrament der Ehe spenden.
Obwohl diejenigen dies in ihrer Religion gar nicht kennen ?
Ja. Grundsätzlich wird von der Gültigkeit ausgegangen, die nicht vom Glauben des Spenders abhängt, sondern von seiner Intention. Diese Intention kann defekt sein, wenn ein Partner zur Ehe gezwungen wurde, oder eines der wesentlichen Merkmale der Ehe (Unauflöslichkeit, Fruchtbarkeit, Treue) kategorisch ausgeschlossen hat. Eben so etwas wird ja in einem Nichtigkeitsverfahren geprüft.
Pombear hat geschrieben:
Wenn ein Partner getauft ist, (meine Freundin) der andere aber nicht, (der Ex-Mann) kann die Ehe, die nicht sakramental ist, da Ungetauften keine Sakramente gespendet werden können, durch den Papst aufgelöst werden. Dies ist das Petrinische Privileg.
das hört sich danach an, als ob der Termin im Oktober auf jeden Fall nicht gehalten werden kann :heul:
Ich möchte Dir nicht zunahe treten, Pombear, aber es geht hier nicht um eine schöne Familienfeier, sondern um das Heil Deiner Seele. Letzteres ist unendlich wichtiger, denn der Himmel ist schöner als jede Hochzeitsfeier.
???

Pombear
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von Pombear »

Hallo Anneke6: Da gebe ich dir natürlich auch recht, was die Wertigkeit betrifft, jedoch mag man auch meine/unsere Enttäuschung verstehen, da wir uns ja auch schon lange vor dem Termin bei der Kirche erkundigt haben, ob es ´Hindernisse gibt. und ich wie oben auch schon geschrieben habe, mich der Kirche verbunden fühle und nicht aus Jux und Dollerrei heiraten will.

Ist einfach eine blöde Situation :/

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anneke6
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Re: Frage zum Ehesakrament

Beitrag von anneke6 »

In der Tat ist das eine blöde Situation, vor allem weil euer Pfarrer damals etwas Falsches gesagt hat. Ich, weiß, manchmal ist das Leben einfach nur zum :kotz:
???

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