kath.net hat geschrieben: OLG München erlässt einstweilige Verfügung gegen Facebook
Ein Facebook-User hatte ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán gepostet und wurde daraufhin für 30 Tage gesperrt. [...]
[...] Damit stellt sich das OLG München insbesondere gegen das OLG Karlsruhe, das noch vor ein paar Monaten die Gemeinschaftsstandards für AGB-konform hielt. Das OLG München sieht dagegen aufgrund der Drittwirkung der Grundrechte Facebook in der Pflicht, rechtmäßige Beiträge zuzulassen: „Im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, insbesondere des Grundrechts des Nutzers auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), muss deshalb gewährleistet sein, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf.“ [...]
Alles rund um Faϲebook
Re: Alles rund um Faϲebook
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Re: Alles rund um Faϲebook
ich führe jetzt schon seit über einem Jahr ein leben ohne Soziale Netzwerke ich kann es nur empfehlen
das ganze wurde zu einem Kindergarten für Egomanen mit überforderten Kindergarten Tanten bzw Onkeln
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