taddeo hat geschrieben:Weiß zufällig jemand bzw. kann man wo online nachschauen, auf welche Weise früher ein Altar geschändet sein konnte, so daß er als "altare violatum" eingestuft wurde?
Danke für jeden Hinweis!
Hier wird zwar von Execration und Pollution gesprochen, aber vermutlich ist Pollution die violatio, die du suchst. Im Abschnitt über das Kirchengebäude steht zum Thema Execration und Pollution noch folgendes:Lehrbuch des Kirchenrechts. von George Phillips. 2. Aufl. Wien 1871
B. 3. Abschn. 3. Kap. 2. Bestandtheile des Kirchenvermögens. § 210. Die geweihten Sachen
[...]Alle Altäre, auch die tragbaren (Altaria portatilia) müssen von einem Bischof consecrirt werden. Ein consecrirter Altar kann möglicher Weise sowohl execrirt als auch befleckt werden. Das Letztere geschieht durch Blutvergießen oder Unzucht, das Erstere tritt dann ein, wenn der Altar zerbrochen, oder wenn das Sigillum in irgend einer Weise verletzt oder wenn der Altar selbst, sobald er nicht schon an sich ein tragbarer ist, von seinem Fundamente getrennt oder entrückt wird. Die Execration des Altars fordert eine neue Consecration, die aber nicht auch für die Kirche, in welcher er sich befindet, nothwendig wird.
Die Consecration einer Kirche darf in der Regel nicht wiederholt werden. Indessen kann eine abermalige Consecration in Folge der Zerstörung der Wände oder -- wie bei einem Brande -- auch nur des innern Bewurfes derselben, nothwendig werden, wogegen der Einsturz des Daches dieß nicht erforderliche macht. In den angedeuteten Fällen hat eine Execration der Kirche stattgefunden und deshalb muß die abermalige Consecration eintreten; von jener ist aber die Befleckung der Kirche (Pollutio) nach dem Rechte der Decretalen zu unterscheiden. Sie geschieht durch eine Bluttat, so wie durch jede Tödtung, durch Unzucht und durch Begraben eines Excommunicirten in der Kirche; in diesen Fällen ist dann eine ebenfalls von dem Bischofe vorzunehmende Reconciliation nöthig. Jener Unterschied hat aber auch die weitere praktische Bedeutung, daß durch die Execration der Kirche die in ihr befindlichen Altäre, wenn nicht auch sie die Zerstörung trifft, nicht mit afficirt werden, wohl aber geschieht dieß durch die Pollution; Letzteres gilt auch in Betreff der an die Kirche anstoßenden Kirchhöfe.