taddeo hat geschrieben:HeGe hat geschrieben:Bin ich in den vergangenen Jahren Fehlansicht erlegen? Seit wann sind denn die sog. "wiederverheirateten Geschiedenen" von der Beichte ausgeschlossen?
Das Problem dürfte doch eher sein, dass sie die Voraussetzung nicht erfüllen, ihre Sünde des Ehebruches zu bereuen und fortan ohne diese Sünde zu leben, oder?
Und genau deshalb (sind sie nicht von der Beichte ausgeschlossen, aber) können sie keine Absolution erhalten, was de facto einem Ausschluß vom Bußsakrament gleichkommt. Voraussetzung dafür wäre, daß sie ihre zweite Zivilverbindung entweder scheiden lassen, oder durch eine kirchliche Heirat legitimieren (falls eine Annullierung der Erstehe möglich ist), oder zumindest glaubhaft versprechen, künftig wie Bruder und Schwester mit ihrem Partner zu leben.
De facto, aber nicht de iure, wie jemand, der kirchenrechtlich exkommuniziert ist. Gut, dann lag ich ja doch nicht so falsch.
Ich hatte nur eigentlich erwartet, dass ein Kardinal, der zu anderen Bischöfen spricht, sich etwas präziser ausdrückt und nicht den gleichen Wirrwarr verzapft, wie ein x-beliebiger Spiegel-Reporter. Von der Beichte ausgeschlossen, im Sinne von "die Kirche verbietet ihnen, zur Beichte zu gehen", sind sie schließlich nicht.
Was Kardinal Marx also vorschlägt, ist zukünftig die Lossprechung zu erteilen, ohne dass Reue oder die Absicht zur Besserung vorliegt? Na, dann... Am Ende aller Zeiten wird man dann ja sehen, wieviel so eine Lossprechung wert war.
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