Dies verstehe ich nun im Zusammenhang mit dem von Dir weiter oben diagnostizierten Vakuum in der Vermittlung der kirchlichen Morallehre nicht. Was meinst Du denn nun?Lacrimosa hat geschrieben:Die Bischöfe und der Papst gehen indes einen Schritt auf die Menschen zu. Sie reflektieren die Lehre an den Gläubigen und potenziellen Gläubigen. Wenn dabei herauskommt, dass die Lehre angetastet wird, ist das eine natürliche Entwicklung, die ein Vakuum füllen und den Katholizismus lebendig halten möchte. Das finde ich überaus mutig, sich nicht von der Angst lähmen zu lassen, dass das Ergebnis wie auch immer ausfallen könnte. Möge sie der Heilige Geist darin leiten.
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
… nur dass die Kirche bereits tut: Bischofssynode über die Familie 2014/2015.Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:Schon Deine Diagnose ist falsch!Lacrimosa hat geschrieben:Wie beschrieben finde ich ein Vakuum vor, in dem es der katholischen Kirche nicht mehr gelingt, ihre Lehre überzeugend zu vermitteln.
Wie bereits durch die obigen Links nachgewiesen, ist das von Dir diagnostizierte "Vakuum" nicht vorhanden.
Es besteht jedoch offenbar Deinerseits ein Interesse, ein Vakuum zu diagnostizieren, um mehr oder weniger pauschal der Kirche die Verantwortung dafür zuzuweisen, daß "man" sich nicht (mehr) an kirchlichen Moralvorstellungen orientiert.
Man kennt derlei Argumentationsschemata auch aus Anderen Zusammenhängen: Ja, wenn die Kirche Dieses oder Jenes täte, dann würde ich auch ...............
Das ist nichts anderes als eine faule Ausrede!
Lasst in eurem Miteinander Platz, dass der Hauch des Himmels zwischen euch spielen kann. (Khalil Gibran)
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Wie könnte ich diese Frage zu deiner Zufriedenheit beantworten, wenn du weiter vorne das von mir wortreich beschriebene „Vakuum“ als falsch diagnostiziert vom Tisch wischst? Wenn die säkularisierte Gesellschaft aus Sicht der Kirche kein gottloses Vakuum ist, weiß ich nicht, in welchem Elfenbeinturm du lebst. Ich habe die Kirche geziehen, die Sexuallehre nicht als attraktive Option vermitteln zu können. Weil die Machtstrukturen nicht mehr dieselben sind, kommt sie mit einem autoritären Führungsstil nicht mehr durch. Als Grund habe ich die Kluft zwischen den sexualkulturellen Erfahrungen der Menschen im Allgemeinen und Gläubigen im Speziellen angeführt, die ja jetzt aus dieser Erkenntnis heraus synodal befragt werden.Isidor_von_Sevilla hat geschrieben:Dies verstehe ich nun im Zusammenhang mit dem von Dir weiter oben diagnostizierten Vakuum in der Vermittlung der kirchlichen Morallehre nicht. Was meinst Du denn nun?Lacrimosa hat geschrieben:Die Bischöfe und der Papst gehen indes einen Schritt auf die Menschen zu. Sie reflektieren die Lehre an den Gläubigen und potenziellen Gläubigen. Wenn dabei herauskommt, dass die Lehre angetastet wird, ist das eine natürliche Entwicklung, die ein Vakuum füllen und den Katholizismus lebendig halten möchte. Das finde ich überaus mutig, sich nicht von der Angst lähmen zu lassen, dass das Ergebnis wie auch immer ausfallen könnte. Möge sie der Heilige Geist darin leiten.
Im Übrigen fange ich an mich zu wiederholen, womit ich zur Diskussion auch nichts Sinnvolles mehr beisteuern kann.
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Die Kirche wird das tun, was sie seit jeher tut:Lacrimosa hat geschrieben:Wie könnte ich diese Frage zu deiner Zufriedenheit beantworten, wenn du weiter vorne das von mir wortreich beschriebene „Vakuum“ als falsch diagnostiziert vom Tisch wischst? Wenn die säkularisierte Gesellschaft aus Sicht der Kirche kein gottloses Vakuum ist, weiß ich nicht, in welchem Elfenbeinturm du lebst. Ich habe die Kirche geziehen, die Sexuallehre nicht als attraktive Option vermitteln zu können. Weil die Machtstrukturen nicht mehr dieselben sind, kommt sie mit Druck nicht mehr durch. Als Grund habe ich die Kluft zwischen den sexualkulturellen Erfahrungen der Menschen im Allgemeinen und Gläubigen im Speziellen angeführt, die ja jetzt aus dieser Erkenntnis heraus synodal befragt werden.
Im Übrigen fange ich an mich zu wiederholen, womit ich zur Diskussion auch nichts Sinnvolles mehr beisteuern kann.
Sie unterzieht sich den Mühen der Ebene!
Im Übrigen ist selbst eine säkularisierte Gesellschaft aus Sicht der Kirche kein gottloses Vakuum,
wobei jedoch die Gottvergessenheit der heutigen Zeit bzw. des vorherrschenden Zeitgeistes sicherlich DAS Grundübel ist.
Für weitere Fragen darf ich u.a. auch auf meine Signatur verweisen.
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Das hat ungefähr die argumentative Güte, wie wenn man behauptete, die Vögel könnten daran indirekt schuld, daß einige Flugpioniere, die sich dadurch angeregt fühlten, fliegen zu wollen, tödlich verunglückt seien.Lacrimosa hat geschrieben:Es ging darum, dass die Kirche indirekt Abtreibungen befördern könnte, das ist ein kleiner Unterschied. Ein Theorie dazu gibt es freilich nicht, aber Menschen, die der katholischen Fassade wegen, abgetrieben haben.
Ein absolutes Nullargument, das, wenn es auf eine Einzelperson angewendet würde, schon hart am Rufmord vorbeiginge: "Herr Meier könnte es indirekt befördert haben, daß seine Frau zur Trinkerin geworden ist."
Die Kirche hat tasächlich ein Vermittlungsproblem - ihrer Lehre als ganzer, würde ich sagen. Die Ursachen dafür sind äußerst vielschichtig und sowohl in Entwicklungen innerhalb als auch außerhalb ihrer zu suchen. Innerhalb der Kirche ist sicherlich zuzugeben, daß von vielerlei pressure groups versucht wird, die Lehre der Kirche zu verunklaren. Alles scheint hinterfragbar zu sein, und zu einer eindeutigen Verurteilung moralisch falschen Verhaltens kann man sich auch kaum mehr durchringen. Das schafft den Eindruck der Beliebigkeit. Wenn die Kirche schon selbst teilweise den Eindruck vermittelt, es nicht mehr ernst zu nehmen mit der eigenen Lehre, hat das eine verheerende Außenwirkung. Auch werden noch bestehende Kontaktmöglichkeiten unzureichend und ineffektiv genutzt, z.B. der Religionsunterricht. War der klassischerweise immer als katechetische Unterweisung angelegt, ist er heute eher zum Allerweltsfach verkommen, in dem zwar viel über andere Religionen gesprochen wird, über Zeitmanagement und Kinderarbeit, in dem aber v.a. eine systematische Darlegung des Glaubenswissens fehlt. Und ohne dieses Grundwissen bleibt auch die sittliche Lehre der Kirche letztlich unverständlich. Da dieser Zustand mittlerweile nun schon Jahrzehnte andauert, ist auch die häusliche Unterweisung, der Rückhalt in den Familien weggebrochen. Junge Katholiken haben häufig niemanden mehr in ihrem Alter im Bekanntenkreis , der gleichfalls rückhaltlos die kirchliche Lehre verteidigen würde. Sie stehen gänzlich alleine da.Lacrimosa hat geschrieben:Hat nun die Kirche ein Vermittlungsproblem ihrer heilbringenden Sexualmoral oder nicht? Wenn ja, wie könnte sie es lösen?
Um kurz die innerkirchlichen Probleme nochmal zusammenzufassen: der Kirche gelingt es teilweise nur noch unzureichend, die Relevanz des Gottesglaubens und daraus resultierenden moralischen Verhaltens zu vermitteln. Sie spricht kaum mehr von Sünde, von der Möglichkeit der Hölle, von der kurzen Frist, die uns gegeben ist, um unsere Seele zu retten. Sie verkündet nicht mehr, daß es wichtig ist, in den Himmel zu kommen, daß es eine Freude ist, die Gebote dessen zu befolgen, der allein das Leben in Fülle ist und dessen Worte nicht vergehen. Sie ist leider großteils zu einer Kuschelinstitution geworden, die scheinbar selbst nicht mehr weiß, was sie will und die alles als gleich-gültig empfindet: eine überflüssige, eigentlich nur noch geduldete Randgruppe.
Die Befürchtung, daß allerdings auf der Synode das genaue Gegenteil passieren wird, daß man nämlich versuchen wird, die katholische Sexualmoral nur noch weiter zu verwässern, nur um sich der modernen Gesellschaft anzubiedern, ist leider nur allzu berechtigt.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Das Lebensschutzprojekt 1plus des Vereins Pro Femina e.V. wird ab 1. September auch in München Beratung für ungewollt schwangere Frauen anbieten. Nach der Zentrale in Heidelberg wird die „Beratungsstelle Bayern“ damit zum zweiten Standort. Ziel ist es, mit der neuen Beratungsstelle mittelfristig rund 1 weiteren Frauen im Schwangerschaftskonflikt wirksame Hilfe anbieten zu können. - https://jobo72.wordpress.com/215/6/2 ... n-munchen/
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Das Thema Menschenrecht auf Leben war lange Zeit eingeschränkt auf den Schutz von Kindern vor Abtreibung. Abgeschnittene Beine und zerfetzte Arme wurden als Beispiel menschlicher Grausamkeit gezeigt.
Menschenrechtsorganisationen wollten sich im Hinblick auf die vielen Aspekte des Rechtes auf Leben nicht verzetteln. Aber das Menschenrecht auf Leben wurde immer wieder im Parlament beschnitten. Denn Grenzfragen bei rechtlicher Differenzierung sind unerschöpflich.
Einerseits wurden die Themen immer abstrakter. Das betrifft etwa den Umgang mit menschlichen Zellen. Andererseits wurden auch Fristen bis nach der Geburt ausgedehnt. So kam es vor, dass sehr konkret Babys nach der Geburt zum Sterben einfach liegen gelassen wurden.
Jetzt will die Bundesregierung Strafen für Mord abbauen und gleichzeitig Beihilfe zum Selbstmord zulassen.
Das Menschenrecht der Schwächeren wird schon seit Jahrzehnten dem Recht des Stärkeren geopfert. Abtreibung war Thema während einer relativ langen Periode wirtschaftlichen Wachstums, Beihilfe zum Selbstmord ist ein Thema der Grenzen des Wachstums.
Das parlamentarische Verfahren, nach dem Deutschland das Menschenrecht auf Leben einschränkt, läuft immer gleich: Aufhebung des Fraktionszwangs. Denn einerseits wollen Menschenrechtler nicht gezwungen werden, einer Ausweitung staatlich gebilligten Tötens zuzustimmen. Andererseits hat sich die Aufhebung des Fraktionszwangs für eine breite informelle Tötungsfraktion im Parlament als praktisch erwiesen, stets die Mehrheit zu bekommen.
Immer wurde der Abbau mit hehren Zielen deklariert und mit Ausnahmen ummantelt, die solange galten, bis neue Ausnahmen geschaffen wurden.
Leben ist in diesem Staat eine Gnade. Noch profitiert immerhin eine Mehrheit davon. Aber wer als Schwächster der Gesellschaft versehentlich oder gezielt final im Sozialamt oder auf der Straße erschossen wird, braucht nicht auf staatliche Gerechtigkeit zu hoffen.
Menschenrechtsorganisationen wollten sich im Hinblick auf die vielen Aspekte des Rechtes auf Leben nicht verzetteln. Aber das Menschenrecht auf Leben wurde immer wieder im Parlament beschnitten. Denn Grenzfragen bei rechtlicher Differenzierung sind unerschöpflich.
Einerseits wurden die Themen immer abstrakter. Das betrifft etwa den Umgang mit menschlichen Zellen. Andererseits wurden auch Fristen bis nach der Geburt ausgedehnt. So kam es vor, dass sehr konkret Babys nach der Geburt zum Sterben einfach liegen gelassen wurden.
Jetzt will die Bundesregierung Strafen für Mord abbauen und gleichzeitig Beihilfe zum Selbstmord zulassen.
Das Menschenrecht der Schwächeren wird schon seit Jahrzehnten dem Recht des Stärkeren geopfert. Abtreibung war Thema während einer relativ langen Periode wirtschaftlichen Wachstums, Beihilfe zum Selbstmord ist ein Thema der Grenzen des Wachstums.
Das parlamentarische Verfahren, nach dem Deutschland das Menschenrecht auf Leben einschränkt, läuft immer gleich: Aufhebung des Fraktionszwangs. Denn einerseits wollen Menschenrechtler nicht gezwungen werden, einer Ausweitung staatlich gebilligten Tötens zuzustimmen. Andererseits hat sich die Aufhebung des Fraktionszwangs für eine breite informelle Tötungsfraktion im Parlament als praktisch erwiesen, stets die Mehrheit zu bekommen.
Immer wurde der Abbau mit hehren Zielen deklariert und mit Ausnahmen ummantelt, die solange galten, bis neue Ausnahmen geschaffen wurden.
Leben ist in diesem Staat eine Gnade. Noch profitiert immerhin eine Mehrheit davon. Aber wer als Schwächster der Gesellschaft versehentlich oder gezielt final im Sozialamt oder auf der Straße erschossen wird, braucht nicht auf staatliche Gerechtigkeit zu hoffen.
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Lacrimosa hat geschrieben:Du mogelst dich weiter an der Frage vorbei, weshalb die katholische Sexualmoral nicht für die Mehrheit der Gläubigen attraktiver ist.
Die Antwort war im letzten Abschnitt gegeben: weil der Mensch keine Norm über sich akzeptieren will. Deshalb ist für ihn nicht die Norm Maßgabe richtigen Handelns, sondern sein eigenes Handeln wird für die Frage Maßgabe, ob die Norm richtig sei. Der heutige Gedanke: Muss nicht die Sünde zur Norm erhoben werden, weil wir doch alle sündigen? Das ist die heutige Denkweise.
Was soll sie tun? Die Gläubigen zu Zwangskatechesen verpflichten? Ein Teil der Gläubigen hat verstanden, dass ihnen die Kirche zutraut, sich informieren zu können. Das tun sie entweder autodidaktisch (Katechismus), oder indem sie die Angebote für Laien nutzen (Angebote in der Pfarrei, Opus Dei, Neokatechumenat...). Dann gibt es einen Teil, dem das alles völlig egal ist, was aber soll man mit denen Deiner Meinung nach tun?Nachdem du erst auf der richtigen Fährte warst, nämlich dass die Kirche bei der Vermittlung der Sexualmoral womöglich den Verstehenshorizont nicht beachtet
Institutionell gesetzte Norm? Die Norm setzt die Natur des Menschen. Dass die Norm - also der Regelfall - menschlicher Sexualität die Fortpflanzung ist, lernen die Menschen in jedem Biounterricht.Tatsächlich habe ich die Norm gar nicht angezweifelt, sondern ich ging von ihr aus. So mag es auch faktisch stimmen, dass Menschen gegen die institutionell gesetzte Norm verstoßen.
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Bei dem Wort "Hilfsorganisation" wird mir schon ganz anders...SZ hat geschrieben:Video heizt Abtreibungsdebatte an
Gegner werfen US-Hilfsorganisation Geschäfte mit fetalem Gewebe vor. [...]
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
HeGe hat geschrieben:'Planned Parenthood': New Hampshire und Alabama streichen Steuergelder
Ja, das war lange überfällig. Allerdings frage ich mich die ganze Zeit: warum erst jetzt? Die Fakten lagen für jeden, der es wissen wollte, seit Jahren bzw. schon seit Jahrzehnten auf dem Tisch. Kann es denn wirklich sein, dass so viele Institutionen und Personen kollektiv die Augen geschlossen hatten oder evtl. nicht sehen wollten, was zu sehen war.HeGe hat geschrieben:Auch Arkansas und Utah beenden Unterstützung für 'Plannend Parenthood'
Um so erfreulicher, dass nun Bewegung in die Sache kommt. Aber noch immer gibt es 40 Millionen Abtreibungen pro Jahr, in Deutschland sind es 100000.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Auf Abgeordnetencheck.de findet sich z.Zt eine interessante Aktion zur Suiciddebatte
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Nach dem "Zellhaufen" kommt die "Organhülle": die Entwicklung des Kindes im Mutterleib nach neuer Sprachregelung.
kath.net hat geschrieben:Babyorgane werden in 'voll erhaltenen Hüllen' (Babyleichen) geliefert
Planned Parenthood-Skandal: StemExpress-Geschäftsführerin sagt, man sollte die Labore vorwarnen, denn die Kunden seien öfter entsetzt, wenn sie die Lieferpakete mit den Babyorganen und „voll erhaltene Hüllen“ entdeckten. [...]
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Neben der bereits in der Sakramentskapelle genannten Erlaubnis für Priester der FSSPX, das Sakrament der Beichte zu vollziehen, gibt es im Jahr der Barmherzigkeit eine weitere Sondererlaubnis:
Quelle: http://press.vatican.va/content/salasta ... 1386.html[...] Auch aus diesem Grund habe ich, ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen, entschieden, für das Jubiläumsjahr allen Priestern die Vollmacht zu gewähren, von der Sünde der Abtreibung jene loszusprechen, die sie vorgenommen haben und reuigen Herzens dafür um Vergebung bitten. Die Priester mögen sich auf diese große Aufgabe vorbereiten und Worte der echten Annahme mit einer Reflexion zu verbinden wissen, die hilft, die begangene Sünde zu begreifen. Ebenso sollen sie auf einen Weg echter Umkehr verweisen, um die wahrhaftige und großherzige Vergebung des Vaters verstehen zu können, der durch seine Gegenwart alles erneuert. [...]
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Also vielleicht bin ich ja einfach ein bisserl deppert, aber ich dachte immer, dass jede Sünde, die aufrichtig bereut wird, verziehen wird?
Wird kaum der Gerechte gerettet, wo werde ich Sünder erscheinen? Die Last und Hitze des Tages habe ich nicht getragen. Die um die elfte Stunde kamen, denen zähle mich bei, Gott, und sei mein Erretter.
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Das ist auch grundsätzlich so, aber für bestimmte Sünden besteht aufgrund der Exkommunikation, die einen Sakramentenempfang ja grundsätzlich verbietet, die Erlaubnis zur Lossprechung nicht für jeden, sondern ist einem weitergehenden Verfahren beim Bischof oder sogar dem Papst vorbehalten, ausgenommen Sondersituationen wie Lebensgefahr u.ä.Stephanie hat geschrieben:Also vielleicht bin ich ja einfach ein bisserl deppert, aber ich dachte immer, dass jede Sünde, die aufrichtig bereut wird, verziehen wird?
Dies liegt wie gesagt daran, dass hier die Frage der Exkommunikation und der Lossprechung zusammenhängen. Das schreibt Kathpedia zu dem Thema:
Insofern gehe ich davon aus, dass die Sondererlaubnis weniger die Frage der sakramentalen Lossprechung betrifft, als vielmehr die Rekursverpflichtung aufhebt, bzw. dem Beichtvater die Möglichkeit gibt, die Tatstrafe der Exkommunikation gleich mit zu erlassen.[...] Die Lossprechung von der Exkommunikation steht dem Papst und der Glaubenskongregation zu. Bei der Tatstrafe der Exkommunikation durch eine Abtreibung ist der Ordinarius zuständig. Eine Lossprechung muss nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt werden, wenn der Betreffende reumütig darum einkommt und bereit ist, Genugtuung zu leisten. Die von selbst eingetretene (Tatstrafe der) Exkommunikation wegen Abtreibung, kann der Beichtvater im inneren sakramentalen Bereich vorläufig erlassen, wenn es für den Beichtenden zu hart ist, so lange in der Todsünde zu bleiben (vgl. can 1357 § 2), bis der Ordinarius zum Straferlass angegangen werden kann.
Der Beichtvater muss den Beichtenden jedoch verpflichten, innerhalb eines Monats sich mit dem Ordinarius oder einem für den Straferlass bevollmächtigten Beichtvater deswegen in Beziehung zu setzen und dessen Anordnungen Folge zu leisten. Kommt der Beichtende seiner Rekursverpflichtung nicht nach, lebt die Exkommunikation wieder auf. Der Rekurs kann auch durch den Beichtvater, jedoch ohne Namensnennung, geschehen. Ohne vorherige Lossprechung von der Exkommunikation ist eine sakramentale Lossprechung von den Sünden in der Beichte ungültig. In Todesgefahr kann jeder Priester, auch wenn er keine Beichtvollmacht besitzt, von einer Exkommunikation Erlaubter- und Gültigerweise lossprechen (can. 976). Dies gilt auch dann, wenn ein Priester mit Beichtvollmacht anwesend wäre. [...]
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Wie sieht das mit der Buße für Abtreibung und Missbrauch aus? Wie steht es mit Barmherzigkeit für die Opfer? Wie tut die Kirche im Heiligen Jahr selbst Buße?HeGe hat geschrieben:Das ist auch grundsätzlich so, aber für bestimmte Sünden besteht aufgrund der Exkommunikation, die einen Sakramentenempfang ja grundsätzlich verbietet, die Erlaubnis zur Lossprechung nicht für jeden, sondern ist einem weitergehenden Verfahren beim Bischof oder sogar dem Papst vorbehalten, ausgenommen Sondersituationen wie Lebensgefahr u.ä.Stephanie hat geschrieben:Also vielleicht bin ich ja einfach ein bisserl deppert, aber ich dachte immer, dass jede Sünde, die aufrichtig bereut wird, verziehen wird?
Dies liegt wie gesagt daran, dass hier die Frage der Exkommunikation und der Lossprechung zusammenhängen. Das schreibt Kathpedia zu dem Thema:
Insofern gehe ich davon aus, dass die Sondererlaubnis weniger die Frage der sakramentalen Lossprechung betrifft, als vielmehr die Rekursverpflichtung aufhebt, bzw. dem Beichtvater die Möglichkeit gibt, die Tatstrafe der Exkommunikation gleich mit zu erlassen.[...] Die Lossprechung von der Exkommunikation steht dem Papst und der Glaubenskongregation zu. Bei der Tatstrafe der Exkommunikation durch eine Abtreibung ist der Ordinarius zuständig. Eine Lossprechung muss nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt werden, wenn der Betreffende reumütig darum einkommt und bereit ist, Genugtuung zu leisten. Die von selbst eingetretene (Tatstrafe der) Exkommunikation wegen Abtreibung, kann der Beichtvater im inneren sakramentalen Bereich vorläufig erlassen, wenn es für den Beichtenden zu hart ist, so lange in der Todsünde zu bleiben (vgl. can 1357 § 2), bis der Ordinarius zum Straferlass angegangen werden kann.
Der Beichtvater muss den Beichtenden jedoch verpflichten, innerhalb eines Monats sich mit dem Ordinarius oder einem für den Straferlass bevollmächtigten Beichtvater deswegen in Beziehung zu setzen und dessen Anordnungen Folge zu leisten. Kommt der Beichtende seiner Rekursverpflichtung nicht nach, lebt die Exkommunikation wieder auf. Der Rekurs kann auch durch den Beichtvater, jedoch ohne Namensnennung, geschehen. Ohne vorherige Lossprechung von der Exkommunikation ist eine sakramentale Lossprechung von den Sünden in der Beichte ungültig. In Todesgefahr kann jeder Priester, auch wenn er keine Beichtvollmacht besitzt, von einer Exkommunikation Erlaubter- und Gültigerweise lossprechen (can. 976). Dies gilt auch dann, wenn ein Priester mit Beichtvollmacht anwesend wäre. [...]
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Papst Franziskus vereinfacht zum Heiligen Jahr das Verfahren beim Sakrament der Versöhnung im Falle schwerer Sünden wie Abtreibung, ohne die Schwere der Verfehlung in Zweifel zu ziehen. Einige verstehen das falsch. - https://jobo72.wordpress.com/215/9/1 ... erzigkeit/
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Herr Bordat, wissen sie wie das mit der Barmherzigkeit für die Opfer ist? Haben Opfer jetzt Angst, im Papst einen Fürsprecher zu verlieren? Oder ermöglicht die Vereinfachung des Beichtverfahrens jetzt endlich die Entschuldigung und Entschädigung bei den Opfern und für die Opfer?
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Das klingt für mich wie das Amtsblatt deutscher Behörden. Sorry, bin gerade ernsthaft entgeistert.HeGe hat geschrieben:Das ist auch grundsätzlich so, aber für bestimmte Sünden besteht aufgrund der Exkommunikation, die einen Sakramentenempfang ja grundsätzlich verbietet, die Erlaubnis zur Lossprechung nicht für jeden, sondern ist einem weitergehenden Verfahren beim Bischof oder sogar dem Papst vorbehalten, ausgenommen Sondersituationen wie Lebensgefahr u.ä.Stephanie hat geschrieben:Also vielleicht bin ich ja einfach ein bisserl deppert, aber ich dachte immer, dass jede Sünde, die aufrichtig bereut wird, verziehen wird?
Das heißt, wenn ich eine Sünde begehe, diese einsehe und bereue, kann ich dennoch nicht zum Priester und beichten und ein neues Leben anfangen, sondern ich muss erst einen Antrag stellen, dass ich beichten darf?
Dies liegt wie gesagt daran, dass hier die Frage der Exkommunikation und der Lossprechung zusammenhängen. Das schreibt Kathpedia zu dem Thema:
Insofern gehe ich davon aus, dass die Sondererlaubnis weniger die Frage der sakramentalen Lossprechung betrifft, als vielmehr die Rekursverpflichtung aufhebt, bzw. dem Beichtvater die Möglichkeit gibt, die Tatstrafe der Exkommunikation gleich mit zu erlassen.[...] Die Lossprechung von der Exkommunikation steht dem Papst und der Glaubenskongregation zu. Bei der Tatstrafe der Exkommunikation durch eine Abtreibung ist der Ordinarius zuständig. Eine Lossprechung muss nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt werden, wenn der Betreffende reumütig darum einkommt und bereit ist, Genugtuung zu leisten. Die von selbst eingetretene (Tatstrafe der) Exkommunikation wegen Abtreibung, kann der Beichtvater im inneren sakramentalen Bereich vorläufig erlassen, wenn es für den Beichtenden zu hart ist, so lange in der Todsünde zu bleiben (vgl. can 1357 § 2), bis der Ordinarius zum Straferlass angegangen werden kann.
Der Beichtvater muss den Beichtenden jedoch verpflichten, innerhalb eines Monats sich mit dem Ordinarius oder einem für den Straferlass bevollmächtigten Beichtvater deswegen in Beziehung zu setzen und dessen Anordnungen Folge zu leisten. Kommt der Beichtende seiner Rekursverpflichtung nicht nach, lebt die Exkommunikation wieder auf. Der Rekurs kann auch durch den Beichtvater, jedoch ohne Namensnennung, geschehen. Ohne vorherige Lossprechung von der Exkommunikation ist eine sakramentale Lossprechung von den Sünden in der Beichte ungültig. In Todesgefahr kann jeder Priester, auch wenn er keine Beichtvollmacht besitzt, von einer Exkommunikation Erlaubter- und Gültigerweise lossprechen (can. 976). Dies gilt auch dann, wenn ein Priester mit Beichtvollmacht anwesend wäre. [...]
"Wenn sie nicht fristgerecht... tritt umgehend..."
Nachtrag: Das ist nicht beleidigend gemeint, ich bin tatsächlich irritiert! Äh..und die von mir verwendete "ich"-Formulierung ist natürlich nicht wörtlich zu verstehen.
Wird kaum der Gerechte gerettet, wo werde ich Sünder erscheinen? Die Last und Hitze des Tages habe ich nicht getragen. Die um die elfte Stunde kamen, denen zähle mich bei, Gott, und sei mein Erretter.
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
JosefBordat hat geschrieben: https://jobo72.wordpress.com/215/9/1 ... erzigkeit/
Ich meine, wer das durch hat, ob als Mutter oder Vater, den lässt es ein Leben lang nicht mehr los. Lossprechung hin oder her.„Ich weiß, dass dies eine existentielle und moralische Tragödie ist. Ich bin sehr vielen Frauen begegnet, die in ihrem Herzen die Narben dieser leidvollen und schmerzhaften Entscheidung trugen“, schreibt Franziskus in seinem Brief, der den Erlass enthält, über die Abtreibung und ihre Folgen für die Frauen. Diesen Frauen mit Gott und mit sich den Neuanfang zu ermöglichen, ist in der Tat ein Gebot der Barmherzigkeit. Zugleich ist der Hinweis auf die Schwere der Verfehlung ebenfalls ein solches Gebot der Barmherzigkeit:
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Im Zusammenhang mit dem Erlass des Papstes zum Heiligen Jahr das Verfahren beim Sakrament der Versöhnung im Falle schwerer Sünden betreffend gibt es einige Fragen, die direkt oder implizit in den Kommentaren gestellt werden. Ich will versuchen, diese zu beantworten: https://jobo72.wordpress.com/215/9/1 ... ranziskus/
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
JosefBordat hat geschrieben:Im Zusammenhang mit dem Erlass des Papstes zum Heiligen Jahr das Verfahren beim Sakrament der Versöhnung im Falle schwerer Sünden betreffend gibt es einige Fragen, die direkt oder implizit in den Kommentaren gestellt werden. Ich will versuchen, diese zu beantworten: https://jobo72.wordpress.com/215/9/1 ... ranziskus/
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Vielen Dank für die Erklärungen!
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Hm, ja. Vergeben ist ja grundsätzlich was anderes als Vergessen. Aber das ist ja ein generelles Problem: die Versöhnung mit sich. Das ist das schwerste, immer. Und in einem solchen Fall sicher noch viel mehr. Die Kirche kann hier nur durch das Sakrament der Versöhnung helfen, diesen Weg der Versöhnung mit sich einzuschlagen.Torsten hat geschrieben:Ich meine, wer das durch hat, ob als Mutter oder Vater, den lässt es ein Leben lang nicht mehr los. Lossprechung hin oder her.
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Zuletzt geändert von JosefBordat am Dienstag 1. September 2015, 20:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Herr Bordat, die Frage nach der Buße blieb noch unbeantwortet. Neue Frage sind entstanden.
Wird also der Arzt, die behandelte Frau oder der hinter ihr stehende Mann nach der Beichte registriert, um die Exkommunikation auch ordnungsgemäß rückgängig machen zu können? Wie wird dabei die Sündenstrafe durch eine adäquate Buße ersetzt? Gibt es einen deutschen Sonderweg?
Wie ist das mit Priesterkindern, die nicht das Licht der Welt erblickten? Wie ist das mit Opfern von Missbrauch? Gibt es für die im Heiligen Jahr Barmherzigkeit?
Wird also der Arzt, die behandelte Frau oder der hinter ihr stehende Mann nach der Beichte registriert, um die Exkommunikation auch ordnungsgemäß rückgängig machen zu können? Wie wird dabei die Sündenstrafe durch eine adäquate Buße ersetzt? Gibt es einen deutschen Sonderweg?
Wie ist das mit Priesterkindern, die nicht das Licht der Welt erblickten? Wie ist das mit Opfern von Missbrauch? Gibt es für die im Heiligen Jahr Barmherzigkeit?
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Hmmm, ja. In meinem Fall waren wir uns grundsätzlich einig.JosefBordat hat geschrieben:Hm, ja. Vergeben ist ja grundsätzlich was anderes als Vergessen. Aber das ist ja ein generelles Problem: die Versöhnung mit sich. Das ist das schwerste, immer. Und in einem solchen Fall sicher noch viel mehr. Die Kirche kann hier nur durch das Sakrament der Versöhnung helfen, diesen Weg der Versöhnung mit sich einzuschlagen.Torsten hat geschrieben:Ich meine, wer das durch hat, ob als Mutter oder Vater, den lässt es ein Leben lang nicht mehr los. Lossprechung hin oder her.
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Als Mann fühlt man sich auch nicht unbedingt gut dabei. Und wer nach einer höchstamtlichen Lossprechung vergessen und versöhnt damit weiterlebt, der wäre in meinen Augen nicht ganz normal.Ich bin sehr vielen Frauen begegnet, die in ihrem Herzen die Narben dieser leidvollen und schmerzhaften Entscheidung trugen“, schreibt Franziskus in seinem Brief
Re: Nachrichten zum Thema Lebensschutz
Für die Versöhnung mit sich, braucht man keine Kirche und keine Sakramente. Wer Probleme mit sich hat, sollte zum Psychologen.JosefBordat hat geschrieben:Hm, ja. Vergeben ist ja grundsätzlich was anderes als Vergessen. Aber das ist ja ein generelles Problem: die Versöhnung mit sich. Das ist das schwerste, immer. Und in einem solchen Fall sicher noch viel mehr. Die Kirche kann hier nur durch das Sakrament der Versöhnung helfen, diesen Weg der Versöhnung mit sich einzuschlagen.Torsten hat geschrieben:Ich meine, wer das durch hat, ob als Mutter oder Vater, den lässt es ein Leben lang nicht mehr los. Lossprechung hin oder her.
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